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Zurück in die GKV was ist im Alter?

******o85 Mann
474 Beiträge
Themenersteller 
Zurück in die GKV was ist im Alter?
Hallo Zusammen,
Über meinen Bekanntenkreis bin ich auf ein Thema aufmerksam geworden, dass ich vorher nicht auf dem Schirm hatte.

Wenn man GKV versichert ist aber in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mehr als 10% PKV versichert war, dann wird man, wenn man in Rente geht, als freiwillig versichert geführt.
Bedeutet man zahlt statt den 8,2% der Rente
aufeinma 15,5% der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge sowie Arbeitseinkommen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit und auch 14,9% auf anderen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte)

Abgesehen von dieser, meiner Meinung nach, sehr fragwürdigen Beitragsbemessung, gab es dann noch einen Punkt, wozu ich dann eure Meinung gerne hätte.

Dieses Gesetz ist relativ neu (keine 20 Jahre *zwinker* )
Meine Bekannte hat 45 Jahre gearbeitet. In der Letzten Hälfte war sie mehr als die 10% selbstständig (Nie viel verdiener) und in der PKV (ca. 15-20% der letzten Hälfte) Nun ist sie seit über 15 Jahren wieder in der GKV.

Es gibt ja nun den Grundsatz der Rechtsicherheit, nach dem gesetze nicht Rückwirkend geändert werden dürfen. Und mir ist bekannt, dass dies nicht bedeutet, dass sie nicht für die Zukunft geändert werden dürfen.
Damit stelle ich die Besteuerung nicht in frage. Aber irgendwie das Entscheidungskriterium anhand der entschieden wird, ob jemand freiwillig oder pflich versichert ist, im Rentenalter.
Denn die Regelung bezieht sich zwar mit den Steuern auf die Zukunft, aber das Kriterium liegt in einem Zeitraum, der sich vor dem Beschluss des Gesetzes liegt.

Meine Bekannte konnte damals garnicht wissen, dass die wenigen Jahre privat versichert später so teuer werden würden. Und hätte sie es gewusst, dann wäre sie sicher nie in die Private gewechselt.

Sehe nur ich diesen punkt Kritisch, dass Gesetze erlassen werden, die sich zwar in die Zukunft richten aber als Entscheidungskriterium etwas in der Vergangenheit festsetzen.
Wie steht ihr dazu?
****tb Frau
51.558 Beiträge
JOY-Angels 
Persönlich sehe ich deine Frage besser in der Gruppe Recht aufgehoben. Ich gehe in dieser Gruppe auf den inhaltlichen Aspekt ein.

******o85:
Meine Bekannte konnte damals garnicht wissen, dass die wenigen Jahre privat versichert später so teuer werden würden. Und hätte sie es gewusst, dann wäre sie sicher nie in die Private gewechselt.

Deshalb informieren alle GKVen die in die PKV wechselwilligen Mitglieder über die Tatsache, dass ein Systemwechsel idR mit finanziellen Nachteilen im Alter verbunden ist. Auch in den Medien sind solche "Warnhinweise" schwer übersehbar.


******o85:
Bedeutet man zahlt statt den 8,2% der Rente
aufeinma 15,5% der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge sowie Arbeitseinkommen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit und auch 14,9% auf anderen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte)

*janein* Der RVT zahlt für freiwillig versicherte Rentner einen Beitragszuschuss. Die Verbeitragung der Einnahmen aus V&V, Kapitaleinkünften & Co geht allein zu Lasten des freiwillig Versicherten - das ist jedoch keine Renten-spezifische Ausnahme, sondern gilt für alle freiwillig Versicherten, zB auch Selbständige, Stellenlose, Beamte.

LG triplex
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