Also ich fasse mal meinen Fall zusammen:
Normalerweise besteht eine 2-jährige Gewährleistung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) auf mangelfreie Ware (§ 433 u. § 434 BGB). Da die Ware jedoch innerhalb der ersten sechs Monate einen Fehler zeigt, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand.
Auf dem Kassenbeleg steht: „Umtausch ist innerhalb von 4 Wochen mit Etikett am Artikel und Kassenbon möglich“. Dies trifft jedoch auf meine Ware nicht zu, da ich sie bereits getragen habe. Durch den Mangel ist es allerdings bereits ausgeschlossen, die Ware erneut in den Verkehr zu bringen. Ein 4 wöchiger Rückgabezeitraum ist lt. velvet1967 bereits sehr kulant, oftmals ist gar kein Umtausch bei Ladenkauf möglich.
Reklamation oder Umtausch?
Einen Umtausch hatte ich bereits versucht und hatte im Laden keinen Erfolg. Auch nicht bei dem im Haus befindlichen Kundenservice. Daher werde ich nun schriftlich reklamieren.
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln, BGB, lt. Sisyphe
1. nach § 439 Nacherfüllung (
hatte ich bereits bei der Abteilung und beim Kundenservice erfolglos versucht)
2. nach § 440, 323 u. 326 Abs. 5 vom Vertrag zurücktreten (
macht am meisten Sinn) oder nach § 441 den Kaufpreis mindern (
macht keinen Sinn, da ich das Wäschestück nicht tragen kann)
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. (
trifft eher nicht zu)
Lt. Tomcat17 muss der Verkäufer nach § 365 für eine mangelhafte Ware Gewähr leisten. Stellt jedoch lt. Sisyphe einen Sonderfall der "Hingabe an Erfüllungs statt" dar.
Da es sich um einen Produktionsfehler handelt, möchte ich diesen nun reklamieren und werde eine E-Mail an diese Ladenkette schreiben, mit dem Angebot Ware und Beleg bei Bedarf zukommen zu lassen. Wenn ich die Ware und den Beleg dann zuschicken soll, werde ich dies zu Beweiszwecken per Einschreiben tun. Was mir noch nicht ganz klar ist, zählt nun die 2-jährige Gewährleistungsfrist oder die vier Wochen auf dem Kassenbeleg? Darf ein solcher Satz auf dem Kassenbeleg stehen bzw. ist dieser rechtsgültig? Heißt das, ich müsste das Etikett vier Wochen lang daran lassen, damit ich es noch umtauschen darf?