Zuerst kam mir beim Lesen des Themas der Gedanke, ob hier wohl
jemand ein Schlupfloch in einer "Beziehungsrahmenvereinbarung"
(ähnlich der Mitbewohnerrahmenvereinbarung von Sheldon Cooper
in Big Bang Theorie) sucht, denn in dieser Gruppe tummeln sich
ja nicht nur Hobby-Juristen.
Beim Nachdenken über eine mögliche Definition stoße ich auf
Schwierigkeiten, was die Sache für mich interessannt macht.
Denn eine brauchbare Definition muß umfassend sein, also auch
Sonderfälle einschließen.
"Sex sind Handlungen, die sexuelle Erregung auslösen (sollen)."
Nun kann das aber zwischen Vertrauten allein Worte und/oder
Blicke auslösen. Das fällt für mich jedoch noch unter Erotik, also:
"Sex sind Handlungen mit Körperkontakt, die sexuelle Erregung
auslösen."
Küsse sind in vielerlei Hinsicht kritisch, sie können harmlos sein,
aber auch purer Sex- also in gewisser Weise "grenzwertig".
"GV" ist für mich der Akt an sich, die innigste Form der Vereinigung
im Sex- möglicherweise meinem Wunschdenken entsprungen, oder
doch (noch) von vielen so empfunden.
Dies ist vielleicht auch eine Erklärung für Mißverständnisse, wie von
@*******usi berichtet.
Vielleicht wäre eine Formulierung, wie "keine direkte Stimulation von
Geschlechtsorganen -einseitig/ beidseitig" klarer, wenn es auch
nicht besonders sexy klingt?
Soweit meine Überlegungen bisher...