@ Katharina
Es ging in 1. Linie einmal darum die Verhältnismäßigkeit der Kosten darzustellen.
"Geld hätte uns der Wulff in jedem Fall gekostet, ob er nun im Amt ist, oder nicht."
Du hast meinen Satz überlesen: Diese Kosten entstanden zusätzlich, da der neue BP ja auch bezahlt werden muss. Gauck will ja auch leben.
"Und ein Mörder bleibt ein Mörder, egal ob er eine Person oder mehrere abgemurkst hat."
M.E. ein reichlich überzogenes Beispiel! Lass uns die Kirche im Dorf lassen.
Warum soll es nicht einen BP geben, gegen den Ermittlungsverfahren laufen und erst, wenn seine Schuld bewiesen ist, er die politischen Konsequenzen zieht bzw. ziehen muss.
Ich habe in der Diskussion Wulff 1.0 schon über meine Befürchtungen geschrieben, dass man einen demokratisch gewählten Funktionsträger einfach durch Denunzierung aus dem Amt jagen kann.
Die Argumentation mit der Würde des Amtes habe ich in diesem Zusammenhang nicht so richtig verstanden.
Also Immunität ablegen, seinen Job machen, sehen was bei Ermittlungsverfahren herauskommt und dann zurücktreten oder nicht.
Interessant dabei, dass bei den Abgeordneten, d.h. den gewählten Vertretern des Volkes, Vorstrafen keine wesentliche Rolle spielen. Sitzen so einige im Bundestrag
Auch Graf Lambsdorff war wg. Steuerhinterziehung vorbestraft. 1987 verurteilt und von 1972 bis 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages.