Der Kunstfund von München
Mit grosser Aufmerksamkeit verfolge ich in verschiedenen Medien die Berichterstattung über den Bilderfundus der Sammlung Gurlitt.Unabhängig von der für die Kunstwelt guten Nachricht das bedeutende Werke kein Opfer von Krieg und Gewalt geworden sind, kann ich in dieser Diskussion um mögliche NS-Raubkunst juristisch nicht einordnen, ob Herr Gurlitt auch im rechtlichen Sinne Eigentümer seiner Bilder ist.
Der moralische Hintergrund ist ja schon fraglich, aber wie steht es mit der Rechtmässigkeit ?
Gutgläubiger Erwerb ?
Erwerb durch Ersitzen ?
Besitz=Eigentum ?
Kann der deutsche Staat dem Hr. G. die Bilder vorenthalten, wenn der verfolgungsbedigte Hintergrund nachvollziehbar ist ?
Verjährung ?
Viele fragen tun sich für mich hier auf, vlt weiss ja Jemand mehr .
Über fundierte Antworten würde ich mich freuen.