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Recht, Geschichte, Philosophie: "Habeas-Corpus- Akte"

**********tarii Mann
3.376 Beiträge
@Katharina57
wir reden hier über drei Ebenen:
1) Möglichkeit (Vision) - was soll getan werden
2) Machbarkeit (Management) - was ist das Richtige das gemacht werden soll
3) Umsetzung (Fachlichkeit) - wie wird es richtig gemacht

Ich habe mich mit der Eingangsfrage beschäftigt - sind wir Eigentum des Staates bzw. behandelt uns der Staat noch so (gibt es da noch Reste von "Habeas-Corpus- Akte"?)

Meine Antwort - ja
Deine Antwort - das passiert aber auf Grundlage von Recht und Gesetz
Meine Antwort - deshalb ist es trotzdem nicht richtig
Deine Antwort - unser System ist so, das ist richtig, durch Recht und Gesetz
... das können wir jetzt ewig weiter machen.

ich mag mich nicht einmal mit der Machbarkeit (wähle andere Volksvertreter und lass das über Jahre ändern) beschäftigen.

mellowness fragte nach unserer Meinung.

Meine Meinung - auch wen wir rechtliche Grundlagen haben die weitestgehen eingehalten werden - behandelt uns der Staat nach beleiben - wenn es ihm passt - wie Eigentum. Macht er das auf einer gesetzlichen Basis die hinter Formalismen versteckt sind - ja. Könnte ich das anfechten in unserem Rechtsstaat - wenn ich es erkenne und den passenden Rechtsvertreter finde und das passende Geld für den jeweiligen Streitwert habe - ja - somit Rechtsstaat nach Definition eingehalten.

Behandelt er mich wie Eigentum? JA!!!


DeltaSagittarii
**********tarii Mann
3.376 Beiträge
@Katharina57
Wir reden hier nicht über Demokratie und ob das gut oder schlecht ist.

Gefragt war nach der Meinung, ob der Staat gelegentlich seine Bürger wie Eigentum behandelt. In ganz speziellen Themen, wie
Abtreibung, pränatale Diagnostik, Sterbehilfe, aber auch zu gesetzlichen Vorgaben zur gesundheitlichen Prävention und zu gesetzlichen Versicherungspflichten

Warum und wie er das tut - ist ein ganz anderes Thema.

Ich entdecke eine typische männliche Eigenschaft an Dir... (Hi hi) Du hast einen tollen Lösungsvorschlag - Wahlen, Eigenengagement,...

Dabei ging es doch nur um unsere Wahrnehmung ist es so oder nicht?

DeltaSagittarii
*********handy Paar
1.202 Beiträge
Passiert das auf hohem - insgesamt - eher verantwortlichem Niveau in einem klaren juristischen Kontext - überwiegend ja. Jedoch nicht wirklich.

Beispiele:

Eine schwangere Frau kann nicht wirklich vollkommen frei über Ihren Körper verfügen (im Sinne aller Möglichkeiten, die es gibt - egal ob diese sinnvoll oder unsinnig sind).

Ein Kranker, der auf Hilfe angewiesen ist kann nicht vollkommen frei über die Beendigung seiner Situation entscheiden.

Steuerflüchtlinge - hier ist ein Schaden nur im Sinne des Staates passiert und die Person hat sich durch Flucht losgesagt - der Staat meint aber er kann der Person und des Vermögens habhaft werden und für seine Zwecke einsetzen...

Um ehrlich zu sein, ist für uns nicht erkennbar, dass diese Beispiele deutlich machen sollen, dass der Staat seine Bürger zum Eigentum macht.

Die beiden ersten Beispiele - so wie wir sie verstehen - sind persönliche, mithin individuelle Angelegenheiten. Und es liegt gerade in der persönlichen Verantwortung sowohl der Schwangeren als auch des Kranken, inwieweit staatliche Einmischung erwünscht ist (das dürfte in erster Linie ökonomisch der Fall sein, wenn nämlich Leistungen des Gesundheitssystems in Anspruch genommen werden).

Und auch der Steuerflüchtung hat nicht "dem Staat" als abstraktem Konstrukt einen Schaden zugefügt, sondern dem Kind, das kein Mittagessen mehr in der Schule bekommt, weil Steuergelder fehlen oder oder oder (beliebig erweiterbare Aufzählung).

Es ist nur recht und billig, wenn "der Staat" seiner Verpflichtung zur Beitreibung dieser Gelder nachkommt...
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels 
Jou
Ich bin ein Mann !! *gr*
Nur, weil ich "Wahrnehmung" bei einer Frage, die ausdrücklich nach Geschichte, Recht und Philosophie fragt, nicht für interessant halte. Mein Fachgebiet ist das erste der hier genannten ...

**

Wir reden auf verschiedenen Ebenen, richtig, das macht es für mich schwierig, denn wir haben wahrscheinlich beide Recht, aber auf verschiedenen Ebenen.

Das Eingangsposting war schon verwirrend denn "Habeas Corpus" betrifft historisch und juristisch den Fall der VERHAFTUNG !!!! Hat also mit den anderen Fragen nichts zu tun.

Und zu der Frage nach "dem Staat" habe ich meine Meinung schon gesagt, die ich nicht ändern werde, nur weil ich eine Frau bin. Die übrigens kein Lösungsvorschlag ist, sondern einfach der Versuch zu erklären, wie ich unser System verstehe.

*
"Mein Bauch gehört mir " ... gilt im Fall einer Schwangerschaft nicht mehr, denn da ist ein anderes Leben betroffen. Die Frage der Abtreibung berührt ethische Grundfragen - und da wurde eine Regelung getroffen, die zwischen dem Recht auf Leben des Kindes und dem Recht auf ihre Lebensführung der Mutter abwägt.

Ein Kranker kann bei uns an jeder Stelle entscheiden, wie er behandelt werden möchte. Für den Fall, dass er nicht mehr ansprechbar ist, gibt es auch Regelungen, die man aber vor dem Eintritt dieses Falles treffen muss, denn ein Arzt darf nicht nach Gutdünken lebenserhaltende Systeme an- oder abschalten.

Der Fall der Hilfe beim Suizid ist besonders tricky - und ich finde es gut, dass das eine Grauzone ist, in der die Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden müssen. Im Endeffekt sehe ich da auch keine "Verfügungsgewalt des Staates", nur den Versuch, mit einer ethischen Frage angemessen umzugehen.

In Deutschland kann niemand dafür belangt werden, wenn er einem Selbstmordkandidaten dabei behilflich ist, sein Leben zu beenden. Für Ärzte gilt aber eine Sonderregel, die im Standesrecht festgeschrieben ist: Nach der sogenannte Garantenpflicht müssen sie einen Suizidkandidaten in jedem Fall zu retten versuchen. Sie machen sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
(http://www.focus.de/gesundhe … n-in-den-tod_aid_723717.html)

Darüber kann man diskutieren, aber ich sehe dann eine Verpflichtung der Gemeinschaft, sich darüber zu einigen, wie sie mit Leben und Tod umgehen will.

Na ja, und der Steuerflüchtling hat nicht so richtig mein Mitleid ... vielleicht wäre das anders, wenn ich solche Schlupflöcher selber nutzen könnte... *fiesgrins*
**********tarii Mann
3.376 Beiträge
„Du mögest den Körper haben“
Katharina57

Hi hi... natürlich bist Du kein Mann und das habe ich auch nicht geschrieben!!! Ich schrieb von einer "männlichen Eigenschaft".

Genau diese unterschiedliche Interpretation ist auch der Grund für dieses - durchaus heute angenehme - hin und her.

„Du mögest den Körper haben“ Habeas Corpus waren die einleitenden Worte des Haftbefehls. Wie wir hier eindeutig geklärt haben. Der gute Freund von http://www.joyclub.de/my/2453518.mellowness.html verwendet diesen Begriff wohl in einem Sinne, wie er nur suboptimal ist.
Er meint damit, dass der Souverän, heute repräsentiert durch "den Staat", eigentlich keine Verfügbarkeit mehr über die Person habe. In der Realität tue er aber doch so als gäbe es die Verfügbarkeit des Staates über die Person noch.

In den angesprochenen Diskussionen geht es darum, dass der Staat so tut als ob er noch immer die Verfügbarkeit über Personen hat.

Wir haben auch geklärt, dass wir keine Monarchie und keine Diktatur haben. Wir haben sogar geklärt, dass Habeas Corpus auf einem anderen Rechtssystem basiert, als das unsere.

Die Frage, die bleibt: Hat unser Staat noch eine Verfügbarkeit über Personen.

Dabei geht es nicht einmal darum ob der Staat, Grundlagen für diese Verfügbarkeit geschaffen hat, die vor internationalen Gerichtshöfen Anerkennung finden, weil sie der geltenden Interpretation von Menschenrechten und demokratischen Verständnis entsprechen. Es geht nur darum, ob unser Staat sagt: die deutschen Bürger sind frei und auf der anderen Seite sich Möglichkeiten schafft seine Interessen dadurch durchsetzt, dass er über Personen verfügen kann.

Ich meine er tut das - ja auch bis zur Verhaftung!

Persönlich sagst Du
"Mein Bauch gehört mir " ... gilt im Fall einer Schwangerschaft nicht mehr,
Du führst gute Gründe an warum das so ist, darum geht es aber nicht, weil... nach aktuellem geltenden Recht hast Du recht, aber verfügt der Staat in diesem Moment nicht über den Körper der Schwangeren, wie über sein Eigentum - weil der Staat an dieser Stelle sein anderes Eigentum - einen neuen Bürger - schützen will? Als ob er die Schwangere verhaftet? Habeas Corpus??? Wer abtreibt begeht nach deutschem Recht eine Rechtswidrigkeit (gegen das Gesetz - somit eine Straftat), die - in einem bestimmten Rahmen - nicht geahndet wird!

Abtreibung ist für mich kein Thema. Vielleicht aber für die eine oder andere Frau aus ganz bestimmten Gründen. Sie will auch nicht die Geburtsmaschine sein und das Kind zur Adoption freigeben. Stell dir vor sie ist schwanger, sie will diese Schwangerschaft beenden - aus ganz persönlichen Gründen - sie ist gesund und alles ist OK und sie darf einfach nicht. Sie hat sich alles gut überlegt und diese Entscheidung getroffen. Sie darf aber nicht. Bist Du dann nicht der Meinung, dass der Staat mit seiner Rechtsprechung, die legitimiert ist, sich über ihr persönliches Recht hinwegsetzt? Habeas Corpus

Hast Du Deine Patientenverfügung seit dem 01.01.2014 auf die neueste Version gebracht und notariel hinterlegt? Die vom letzten Jahr gilt nicht mehr, die Spielregeln wurden verändert. Pech gehabt. Kann ein Arzt bei Dir erkennen ob Du eine Patientenverfügung hast? Sag doch mal dem Arzt, er soll bitte alle Maßnahmen jetzt sofort einstellen... mal sehen was dann passiert.

Bei Suizid finde ich es ausreichend, wenn ich in eine Apotheke gehen kann und sagen kann: "Hier ist meine Diagnose - Ergebnis tödlich. Langer Leidensweg. Ich will das nicht, geben sie mir ein Medikament." Probier das doch mal. Geht alles nicht. Du kannst Dir mit dem Küchenmesser die Pulsadern aufschneiden. Aber ich denke das ist nicht unter Sterbehilfe gemeint.

In allen diesen Fällen erlaubt sich der Staat durch - ja - gültige Rechtsprechung Deine Freiheit über Deinen Körper aufzuheben. Das Beste dabei, versuch mal in dieser Situation deine Mitgliedschaft in unserem Staat zu kündigen...

Wie jetzt schon mehrmals gesagt: unser Staat ist ein Rechtsstaat und hat sich seine für uns alle - sehr nachlesbaren und sehr ausführlichen - Gesetze passend zu seinen persönlichen Zielen gemacht. Im Rahmen dieser Gesetzte behandelt er uns auch als - schützenswertes - Eigentum (Human Resources - betriebswirtschaftlich auch als Human Kapital bezeichnet - Unsere Bürger sind unser wertvollstes Kapital).

Nochmals in eigener Sache - ich will das nicht geändert haben. Darum geht dieser Beitrag nicht. Ich behaupte auch nicht, dass der Staat dies tut um mir oder anderen einen Nachteil zu bringen oder selber davon zu profitieren. Trotzdem behaupte ich, dass der Staat Bürger quasi wie Eigentum (Eigentum geht bei Menschen gar nicht, deshalb hinkt die Diskussion schon hier *fg*) behandelt.

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen”) bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.

[1] Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gegenständen zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze.

[2] Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich bestimmt.

DeltaSagittarii
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels 
Deine Staatsauffassung
und meine sind aus verschiedenen Jahrhunderten. Stehen sich diametral gegenüber.

Du sagst, irgend ein anonymer Staat "verfügt" über uns (Mittelalter, Absolutismus) Ich sage, wir sind dieser Staat, denn er entstand dadurch, dass Menschen einen Teil ihrer Freiheit aufgeben, um in der Gemeinschaft zu leben ( aufgeklärte Theorie vom Gesellschaftsvertrag, siehe Hobbes, Rousseau, Locke). Das heißt, "wir" setzen Interessen durch, die dem Wohl aller dienen. Sagen die Philosophen, aber so ist es gedacht.

Die Fragen, um die es hier geht, sind Grenzfragen, bei denen sich auch verschiedene Grundrechte oder Rechtsgüter oder wie das heißt, widersprechen. Ein Arzt soll heilen, nicht töten - dem entgegen steht die Freiheit des Einzelnen, sich selber umzubringen oder das Ende seines Leidens selber zu bestimmen. Eine Frau kann in einen Konflikt geraten, wenn sie ungewollt schwanger wird, weil ihrem Recht auf ihr eigenes Leben das Recht des Kindes auf Leben entgegensteht (Grundgesetz Artikel 2). Das sind keine Fragen, die mit "Freiheit" einfach zu beantworten sind.

Dazu kommt eine gewisse Fürsorgepflicht der Gemeinschaft: soll ich jedem, der psychisch am Boden liegt, die Todespille geben, er hat es ja so gewollt? Soll ich sogar den Apotheker zwingen, entsprechende Mittel zu verkaufen ? Selbstmord ist eine Entscheidung, die sich in der Regel nicht umkehren lässt. Psychische Ausnahmesituationen lassen sich mit dem normalen Freiheitsbegriff nicht fassen.

Also: Du sagst, "der Staat" verfügt über seine Bürger. Ich sage, diese Gesetze sind der Konsens der Bürger darüber, was richtig oder falsch ist, wobei dieser Konsens nicht in Stein gemeißelt ist, sondern sich auch ändern kann, siehe Geschichte des § 218.
**********tarii Mann
3.376 Beiträge
"Deine Staatsauffassung" [ed.] und meine sind aus verschiedenen Jahrhunderten. Stehen sich diametral gegenüber.

Katharina57 können wir uns darauf einigen, dass ich nicht über "meine Staatsauffassung" schreibe?

Wir leben in einem der tollsten Länder dieser Erde, mit unvorstellbarer Freiheit, mit Wohlstand, mit den Möglichkeiten auch konkret über einzelne Punkte unterschiedliche Meinungen zu haben und doch ruhig damit schlafen zu können. Der Staat, von dem Du und ich gerade schreiben, macht mehr gut als schlecht. Darum geht es - hier - nicht!

Unser Staat macht - zum Wohle der Allgemeinheit - etwas, das schon Don Vito Corleone erklärt hat: [quoote]"Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann." (echtes Männer Zitat *fg*) Deutschland ist ein Angebot, dass man nur schwer ablehnen kann.

Du sagst, irgend ein anonymer Staat "verfügt" über uns (Mittelalter, Absolutismus)

Sage ich so nicht. Ich sage in unserem Staat gibt es einen Aspekt in dem unser Staat (die Gemeinschaft aller von den Bürgern gewählten Vertretern) ohne Grund und Zwang - wenn Du es so willst - absolutistisch - so dass es die Allgemeinheit (Mehrheit) akzeptiert - im Sinne von Habeas Corpus - über Personen verfügt. Ja, Du hast Recht, das sind nur Grenzfragen.

Also: Du sagst, "der Staat" verfügt über seine Bürger. Ich sage, diese Gesetze sind der Konsens der Bürger darüber, was richtig oder falsch ist, wobei dieser Konsens nicht in Stein gemeißelt ist, sondern sich auch ändern kann, siehe Geschichte des § 218.

Sag ich so nicht. Was ich gesagt habe ist, dass es einen Konsens der Bürger gibt, was richtig oder falsch ist. Damit der Staat dieses "richtig oder falsch" durchsetzen kann, nimmt der Staat es in Kauf AUCH über Personen zu verfügen.

Da sich - wie Du selber angemerkt hast - "richtig oder falsch" ändern kann, macht der Staat dies absolutistisch. Das geschickte dabei ist, dass die meisten von uns es nicht bemerken bzw. billigend in Kauf nehmen... Du auch! (ja, ich auch!)

DeltaSagittarii
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels 
Unser Staat
macht nichts absolutistisch, denn er ist ein Rechtsstaat (siehe oben), er hat eine Verfassung, an die sich gehalten werden muss. Ein Merkmal des absolutistischen Staates ist es aber, dass es keine Verfassung gibt, sondern alles vom König (von Gottes Gnaden) eingesetzt und geregelt wird.
******tro Mann
274 Beiträge
einige Differenzierungen
Zwischen Absolutismus und Demokratie (davon ist Rechtsstaat ein Element) gibt es aber noch einiges dazwischen. Es ist ja nicht so, dass der demokratische Staat die (wie auch immer gebildete) Durchschnitts- oder Mehrheitsmeinung des Souveräns (Volk) abbildet.

Dazwischen gibt es ökonomische Interessen, Zwänge, die Meinungsmacher / Medien, intermediäre Instanzen (Interessensverbände) usw.

Schließlich noch das Spannungsverhältnis von Legalität und Legitimität (und ich beziehe mich gewiss nicht auf Carl Schmitt - falls ein Jurist jetzt aufschreit).

Das Verhältnis zwischen dem, was das Volk will (wollen könnte), und dem, was der Staat tut ist also recht kompliziert. Das sind schon viele daran verzweifelt.... *lach*
**********tarii Mann
3.376 Beiträge
Danke
Encuentro mit dieser Sichtweise kann ich gut leben.

Und nutze diese sympathische Vorlage, um elegant auch ein freundliches Danke an Katharina57 für den kontroversen Austausch loszuwerden.

DeltaSagittarii
*********sser Mann
1.915 Beiträge
Vor 10 oder 20 Jahren hätte ich ohne Zweifel zugestimmt, daß wir in einem sehr guten Staat leben. Heute habe ich meine Zweifel.

Als Beispiel sei der Fall Mollarth und die Befangenheit der Justiz genannt. Ohne jetzt alle Fakten zu nennen, bestehen erheblich Zweifel, daß das Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen auch nur ansatzweise genügt hat. Man könnte das in die Rubrik Justizirrtum packen, aber der Fall ist noch nicht ausgestanden, da kommt mit dem Fall Gurlitt der nächste Fall, bei dem es erhebliche Zweifel an der Einhaltung von Rechtsnormen gibt .

Ich erlebe im Moment in einem Verfahren in der Verwandtschaft, in das ich tief involviert bin, wie Rechtsvorschriften sehr gedehnt ausgelegt werden. Frei nach dem Motto, egal was passiert, wir von der Justiz halten zusammen.

Mollart und Gurlitt sind für mich die Spitze eines Eisberges. Die vielen kleinen Fälle, die nicht an das Licht der Öffentlichkeit gelangen, Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen in der Psychiartrie grundlos einsitzen, weil eine willige Gutachterkaste entsprechende Gutachten anfertigt.

Wir werden in unseren Rechten beschnitten. Der "Nichtraucherschutz" in Gaststätten als Beispiel. Warum darf ich nicht selber entscheiden, ob ich in einer Raucher- oder Nichtraucherkneipe gehe? Warum muß der Staat mir das vorschreiben?

Viele haben Merkel gewählt, weil sie national Kontinuität garantiert - aber sind alle mit der Europapolitik einverstanden? Ist die Mehrheit mit der Bankenrettung einverstanden?

Wir wählen alle vier Jahre einen neuen Bundestag und dazwischen hat das gemeine Volk keinen Einfluß auf die Gestaltung der Politik. Ist das wirklich im Sinne der Bürger? War es im Sinne der Bürger, daß der Vertrag von Maastricht einfach gebrochen wurde? War ESM im Sinne der Bürger? Ist es im Sinne der Bürger, daß durch absolut nichts legitimierte Kommissare aus Brüssel den nationalen Regierungen Vorschriften machen dürfen?

Wollen wir, daß unter fadenscheinigen Argumenten die Rentenkassen geplündert werden, wie es gerade passiert? Mich betrifft es nicht, aber die jetzt junge Genration wird leere Kassen vorfinden?

Es sind nicht die "dicken Dinger", wie sie gerade in der Ukraine stattfinden, die mich am unserem Staat zweifeln lassen. Es ist das schleichende Gift der Aushöhlung von Bürgerrechten, die mich mit großer Sorge in die Zukunft blicken läßt. Der schleichend errichtete allgegenwärtige Staat. Die Gefahr ist, daß wir nicht merken, wie wir unserer Rechte zugunsten der Institution Staat beraubt werden -und wenn es die Allgemeinheit merkt, wird es zu spät sein.
*********handy Paar
1.202 Beiträge
Warum darf ich nicht selber entscheiden, ob ich in einer Raucher- oder Nichtraucherkneipe gehe? Warum muß der Staat mir das vorschreiben?

Seit wann schreibt denn der Staat vor, welche Lokalität man aufsuchen darf??

Bei allem Verständnis für Kritik sollten die herangezogenen Argumente dann doch etwas sorgfältiger formuliert werden...
*********sser Mann
1.915 Beiträge
Seit wann schreibt denn der Staat vor, welche Lokalität man aufsuchen darf??

Bei allem Verständnis für Kritik sollten die herangezogenen Argumente dann doch etwas sorgfältiger formuliert werden...

In NRW schreibt mir der Staat vor, daß ich in einer Kneipe nicht mehr rauchen darf - die Wahl Raucher- oder Nichtraucherkneipe habe ich gar nicht mehr! Natürlich kann ich den Kneipenbesuch verweigern, aber das kann auch nicht die Lösung sein.

Der Staat greift merklich in das persönliche Lebensumfeld ein. Hier die Raucherkneipen - dann wurde t von der EU beschlossen, daß man nur noch Giftmüll-Leuchtkörper verwenden darf und demnächst wird ebenfalls von der EU, also von außen beschlossen, wieviel Leistung ein Staubsauger haben darf!

Der Staat als Institution schreibt dem Souverän vor, was er zu tun und zu lassen hat!
Postdemokratischer Rechtsstaat
Ja, auch mir scheint es so, als verlöre unser Rechtsstaat an Legitimität. Dabei gibt es mehrere Bereich, die ineinandergreifen.

Intellektualität und Liberalismus werden schwächer. (Übrigens seit der Wiedervereinigung) Das Nutzen die Medien aus, um Sachverhalte so sehr zu skandalisieren, dass eine sachorientierte Diskussion gar nicht mehr möglich ist. Beispiel: Abschuss eines Bundespräsidenten. Kein in den Medien erhobener Vorwurf ist noch virulent, die Lappalie, die jetzt noch verhandelt wird hat die Staaatsanwaltschaft selbst herbeigebogen.

Die EU unterläuft mit Ihrer Rechtsetzung massiv demokratische Grundsätze. Sie maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen. Die Verantwortlichkeiten verwischen. Das Gutmenschentum unterdrückt zunehmend Freiheitsrechte Bsp: Diskriminierungsverbote unterlaufen ART 2 GG. Eine sachgerechte Abwägung findet nicht statt.

Dadurch verliert unsere Gesellschaft ihren Konsens über ihre Grundwerte. Und dann kommt es naturgemäß auch zu völlig abwegigen Gerichtsurteilen.

Was kann man dagegen tun?
Mit solchen Artikeln wie diesem, Aufmerksamkeit erzeugen.
Diskutiert mit, artikuliert Werte.

Art
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels 
Nur mal so zum Verständnis
Inwieweit verletzen "Diskriminierungsverbote" , die durch den Artikel 3 des Grundgesetzes geschützt werden :

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

den Artikel 2:

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden

???

(Quelle: http://www.bundestag.de/bund … lagen/grundgesetz/gg_01.html)
Grundrechte Abwehrrechte
Grundrechte richten sich zunächst als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Er muss alle Bürger gleich behandeln. Ich als Bürger muss das nicht. Ich darf frei und willkürlich entscheiden, mit wem ich befreundet bin, wem ich meinAuto verkaufe oder wen ich in meinen Laden reinlasse. Das ist mein Freiheitsrecht aus Art 2 GG. (Freie Entfaltg d Persönlkt).

Wenn ein Gesetz mir verbietet zu diskriminieren, indem es mir auferlegt, Frauen, Ausländer, Raucher, Katholiken beim Verkauf meines schönen Autos nicht zu benachteiligen, dann greift es in mein Freiheitsrecht aus Art 2 Gg ein. Dazu muss der Gesetzgeber die Rechte der Bürger gegeneinander abwägen. Hat er gemacht, aber nicht immer bin ich mit der Abwägung einverstanden.

Den meisten hier dürfte nicht mal bekannt sein, dass nicht jede Diskriminierung rechtswidrig ist. Manchmal ist eine Unterscheidung sogar sachgerecht. Eine Frauen WG will zurecht keinen Mann Aufnehmen. Sie diskriminiert männliche Wohnungssuchende aus sachlichem Grund.
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels 
Ja und ?
Es gibt noch mehr Fälle, in denen verschiedene Grundrechte gegeneinander stehen und abgewägt werden muss, wo ist da der kritische Punkt ? Gerade bei diesen beiden Grundrechten gilt ja das Freiheitsrecht aus Artikel 2: Du kannst als Privatmann Dein Auto verkaufen, wem Du willst. Hast Du mal ein Beispiel, auf das Deine Behauptung zutrifft:

Das Gutmenschentum unterdrückt zunehmend Freiheitsrechte Bsp: Diskriminierungsverbote unterlaufen ART 2 GG. Eine sachgerechte Abwägung findet nicht statt.
??

(Wobei ich noch sagen muss, dass ich eine Bezeichnung wie "das Gutmenschentum" nicht als sachliche Aussage ansehe, aber wir sind hier ja auf einer Erotik-Plattform...*floet*)
**********tarii Mann
3.376 Beiträge
Nochmals zum Ausgang...
http://www.joyclub.de/my/2453518.mellowness.html stellte folgende Frage:
Er meint damit, dass der Souverän, heute repräsentiert durch "den Staat", eigentlich keine Verfügbarkeit mehr über die Person habe. In der Realität tue er aber doch so als gäbe es die Verfügbarkeit des Staates über die Person noch.

Wie seht Ihr das? Ich würde mich über eine differenzierte Diskussion sehr freuen.

Im weiteren konkretisierte http://www.joyclub.de/my/2453518.mellowness.html diese Frage:
Dahinter steht natürlich die Frage, ob eine Mehrheit (durch Wahlen) berechtigt ist in die persönlichsten Belange der einzelnen Person einzugreifen.

Darf also die Mehrheit durch Wahlen die Grundrechte (http://www.bundestag.de/bund … lagen/grundgesetz/gg_01.html) einzelner beschneiden.

Es gibt die Meinung, dass unser Staat auf dem Prinzip des Rechtsstaates, durch Wahlen legitimiert, durchaus durch Verwaltungsakte, Gesetze und sonstiger Regelungen - insbesondere in den letzten 20 Jahren - dies getan hat und tut.

Beispiele

Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Ausser er bezieht Leistungen nach dem SGB II, dann ist es schnell vorbei mit der persönlichen Entfaltung im beruflichen Kontext, dass erleben durchaus auch Akademiker.

Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Wenn sie ihre Rechte kennen oder auf eine Person treffen, die ihnen Aufklärung zu ihren Rechten gibt, passende Kontakte für die Umsetzung nennt und für die monetäre Versorgung zum durchsetzen der eigenen Rechte mittels Anwalt sorgt.

Wer das nicht findet, hat zwar Rechte, kann diese aber nicht nutzen - das ist nicht Sinn einer Demokratie oder sogar einer Sozialen Marktwirtschaft.

Artikel 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Vielleicht trifft das auf die Bediensteten des öffentlichen Dienstes zu. Im freien Markt ist das nachweislich nicht richtig. Der Staat wirkt auch nicht wirklich auf die Beseitigung dieser Nachteile hin, sonst würden unterschiedliche Lohnspiegel zu Straftatbeständen werden.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Auch das ist nicht Praxis bei staatlichen Stellen. Fällt nur nicht auf, da meistens die Zuständigkeit strittig ist. Hier helfen Verfahrenswege diesen Zustand beizubehalten. Siehe auch Anmerkung zu Artikel 2

Insgesamt schafft es unser Staat - der sich als Vorbild Demokratie versteht und gelegentlich Zweifel an dem Demokratieverständnis anderer Staaten - insbesondere auch bei unseren Verbündeten im europäischen Ausland, als auch in Übersee äussert - Grundrechte im Rahmen des Rechtsstaates zu beugen und Bürgern ihre Rechte vorzuenthalten. Im Rahmen geltender Gesetzgebungen und Formalismen in der Umsetzung von Gesetzen könnte es sogar sein, das unbescholdenen Bürgern Tatbestände unterstellt, diese auch vollstreckt und teilweise mit Freiheitsentzug geahntet werden - im Interesse der Gesellschaft oder Teilen der Gesellschaft.

Zwangsversicherung von bisher nicht Versicherten, Rauchverbote, Steuerdelikte, Einbürgerungen, Bleiberechte, Förderungen von Bedürftigen, die besondere Erfordernisse erfüllen aber wegen Verfahrensfehler abgelehnt werden,...

... Um nur ein paar Auszüge zu nennen. Könnte das so sein?

DeltaSagittarii
Ja. Danke,...
... ich glaube das ist so. Deltasagittarii fasst das gut zusammen und bringt es mit meiner Ausgangsfrage zusammen.
Ich denke, ein Individuum ist als solches nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten seiner Gemeinschaft und der Gesellschaft, dem Staat und seinen Rechten verbunden, auch über Steuerzahlungen, Beiträge und Gebühren hinaus. Der Staat fordert eine gewisse soziale Konformität, dafür gewährt er gewissen Schutz und Hilfen. Es gibt immer gewisse Verhandlungs- und Handlungsspielräume, es ist ein Wechselspiel von Macht und Einfluss, mal qualitativ, mal quantitativ.
Beide fordern voneinander Loyalität.
Jetzt danke ich Euch erstmal sehr herzlich für Euer Mitdenken!
Mellowness
******tro Mann
274 Beiträge
gerne doch...
Ich hoffe, meine kurzen Beiträge konnten etwas zur "Erhellung" beitragen. Insgesamt ein interessanter Thread. dann mal auf zum nächsten Thema....
*********sser Mann
1.915 Beiträge
rechtlich ist das ja alles ganz gut geregelt, aber gilt das Recht denn noch? Was ist z. B. mit der Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn ich digital via Netz teilwesie unbemerkt für den Bewohner mehr oder weniger weit in die Wohnung eindringen kann. Sage jetzt niemand, daß man sich davor ja schützen könne. Gegen die NSA ist ein Computer-Normalo einfach machtlos.

Das "System Staat" funktionioert solange, wie die Rechte des Staates regelmäßig kritisch hinterfragt werden und der Staat zur Auskunft verpflichtet ist, was er mit den in Besitz genommenen Rechten für die Bürger getan hat. Unser Problem ist aber eine ziemlich Staatshörigkeit., die uns kritische Fragen "verbietet". Neulich stand in einer Zeitung die Überschrift, daß durch die Ausnahmetatbestände im Umsatzsteuerrecht dem Staat Milliardeneinnahmen verloren gingen. Diese Überschrift ist absolut falsch!! Richtig wäre eine Überschrift, daß durch diverse Ausnahmetatbestände in der Umsatzsteuer mehrere Milliarden beim Steuerzahler bleiben! Der Steuerzahler bzw. der Bürger ist das MAß und nicht der Staat.

Es ist höchste Zeit, daß wir den Gesellschaftsvertrag dieser Republik gründlich überdenken. Das GG ist besser, als daß was die Politik derzeit daraus macht. Und dann ist es noch dringender nötig, der EU überhaupt erst einmal einen Gesellschaftsvertrag zu verpassen. Vor 300 Jahren wäre das Volk mit Dreschflegeln nach Brüssel marschiert und hätte die Kommissare zum Teufel gejagt oder direkt erschlagen. Heute haben dies Kerls Narrenfreiheit und erklären das Volk zum Tanzbären, das nach Ihrer Pfeife zu tanzen hat.
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