Achtung
Es muss hier mal unterschieden werden, zwischen aktiver Sterbehilfe und Beendigung von lebenserhaltenen Maßnahmen.
Damit ein Kind überhaupt in die Lage kommt, die dieses Gesetz vorsieht, muss es wirklich todkrank sein. Es darf nach bestem Wissen und Gewissen keine Möglichkeit der Heilung mehr geben. Es muss ein Punkt erreicht sein, an dem man nur noch das Sterben begleiten kann.
Niemand will sein Kind leiden sehen. In den meisten Fällen gibt es an dieser Stelle die Möglichkeiten der Palliativmedizin. Man kann Schmerzen lindern, mit dem Kind zusammen zu Hause oder in einem Hospiz diesen letzten Weg gehen. Und das ist das, was ich tun könnte - egal, ob es um mein Kind oder einen geliebten Mann geht.
Wenn die Maßnahmen der Palliativmedizin nicht mehr greifen - ob es das gibt, kann ich nicht beurteilen, ich bin keine Medizinerin - dann gibt es in Belgien die Möglichkeit, dass dem Sterben nachgeholfen wird. Aber eben nur nach sorgfältiger Prüfung und nicht nur auf Entscheidung einer einzelnen Person ... nicht mal nur der des Betroffenen.
So weit, so gut.
Wenn es ein Gesetz zur Regelung der aktiven Sterbehilfe für Erwachsene gibt - und die gab es in Belgien schon - ist es nur logisch, dies auch auf Minderjährige auszuweiten. Obwohl es , nach dem, was ich gelesen habe, keine objektive Möglichkeit gibt, die "Reife" eines Kindes zu beurteilen.
Was ist eigentlich, wenn die Eltern die Erlaubnis nicht geben (können) ?
Und wie ist das in unserem Land eigentlich mit den Möglichkeiten der Palliativmedizin für Kinder ? Gibt es genug Einrichtungen, genug Geld, genug Personal ?