Antwortfristen bei Schreiben an Privatperson
Hallo Zusammen,habe mal wieder ein amtliches Schreiben bekommen, wegen der Anmeldung eines Zweitwohsitzes.
Dabei ist mer wieder der Absatz mit der formulierung "Bitte senden Sie ... innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens ..., zurück"
Alles kein Problem diesesmal. Aber kann ja auch mal anders sein.
Nun die Frage, ab wann zählt das Schreiben als erhalten? Habe wie gesagt Haupt und Nebenwohnsitz und bin von der Arbeit her auch öffters mal einige Zeit anderswo im Hotel. Da könnte es schnell mal passieren, dass ich das Schreiben erst nen Monat nachdem es eingeworfen wurde tatsächlich in Händen halte. Bzw. man könnte ja auch länger im Urlaub sein usw. Möglichkeiten gibt es da viele.
Weis da jemand von euch Bescheid?
LG Jens