Milchmädchen-Rechnung
Kamelienschenke
Privater Unternehmer: Herstellungskosten des Produktes+Investitionskosten+Profit=Gesamtkosten
Öffentliche Hand: Herstellungskosten des Produktes+Investitionskosten=Gesamtkosten
Das ist eine Milchmädchen-Rechnung! Übrigens dürfen sogar in Nordkorea mittlerweile Bauern auf eigene Rechnung und Profit hin ihre Produkte auf Märkten verkaufen. Das Einstellen eines Profites - neutral formuliert eines Gewinns - in eine Kostenstruktur und das Fehlen eines solchen bei der öffentlichen Hand ist daher in keinster Weise geeignet eine Aussage über die Frage zu treffen, ob der Staat oder ein Privatunternehmen bessere Ergebnisse erzielt.
QuiLaS
Schau einfach bitte mal auch hinter die Kulissen und in die kleineren Dörfer und in deren Seitenstrassen. Da sieht die Situation völlig anders aus. Der Schein trügt.
Sicher gibt es Orte, die nicht so schön aussehen. Allerdings habe ich ehrlich gesagt kaum welche bisher gefunden.
Aber es ist eben eh der Gesamteindruck entscheidend. Und der ist aus meiner Sicht überaus positiv!
QuiLaS
Vor allem aber: Warum zum Kuckuck ist man zu feige, sich einer Verfassungsgerichtsbarkeit zu stellen?
Weil in Abwägung des Gedankens der Demokratie mit Fragen der Rechtssicherheit ersterem der Vorrang gewährt wird. Als Grundüberzeugung geht man hierzulande davon aus, dass mittels demokratischer Abstimmungen verfassungswidrige Normen auch wieder rückgängig gemacht werden können.
An diesem Punkt kann man sicher streiten, weil rechtswidrige - verfassungswidrige Normen - anders als in Deutschland - in der Tat nicht nichtig sind - und somit weiterhin in Kraft und anwendbar bleiben. Ein zugegeben skuriles Ergebnis.
In diesem Kontext liegt ein ähnliches Problem in der Luft: Wie kann ein Konflikt zu lösen sein, wenn eine Umsetzung schweizerischer Volksinitativen gegen völkerrechtliche (Vertrags)- Verpflichtungen verstoßen.
Aus völkerrechtlicher Sicht folgt aus Art. 27 der WVK (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge) nämlich, dass eine Vertragspartei sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen kann, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen. Die Schweiz ist Mitglied der WVK.
Problematisch ist dies nach der Masseneinwanderungsinitiative. Dort soll ja bekanntlich die Zuwanderung sowie zudem der Familiennachzug beschränkt und eben hierzu die Verfassung geändert werden, ginge es nach den Initianten.
Bei einer wortlautgetreuen Umsetzung wäre dies als ein Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz zu werten. Ich sehe unter Einbezug der europarechtlichen Rechtsprechung des EuGH übrigens keinerlei anderweitigen zulässigen rechtlichen Möglichkeiten einer vertragsgetreuen Umsetzung, außer die Schweiz würde die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten zahlenmäßig begrenzen. Aber es werden wohl dennoch kreative Lösungen gesucht.
Letztlich ergibt sich die Antwort bei dieser Initiative aus dem Wortlaut des Freizügigkeitsabkommens, ohne dass es zu einer Vertragsverletzung durch Schweiz zu kommen bräuchte:
Art 25 Absatz 2: Die Europäische Gemeinschaft oder die Schweiz kann dieses Abkommen durch Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.
Somit wäre eine Kündigung des Abkommens durch die Schweiz der einzig konsequente gangbare Weg, will sie sich ihrer Überzeugung von Demokratie - folglich des Volkswillens - fügen und sich im übrigen vertragskonform - und damit glaubwürdig - zeigen. Das sie sich natürlich isolieren würde etc. hatte ich schon angemerkt und betrifft eine andere (Folge)-Frage.