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Kritische Themen

*******use Mann
3.197 Beiträge
Das Recht zur freien Meinungsäußerung
besteht sicher -warum sonst braucht der Verfassungsschutz 300Mio Euro zusätzlich
zur Überwachung sozialer Netzwerke? *g*

Nur kann jeder Arbeitgeber dieses Recht einschränken -jeder Staatsdiener
kann da ein besonderes Liedchen singen.
Man kann auch diesbezüglich sagen: "Selbst schuld, hättest ja mehr an deiner
Karriere arbeiten können!" *zwinker*
Mehdorn konnte als Bahnchef sagen, daß er lieber fliegt...

Auf jeden Fall ist es ein Fortschritt, wegen einer "falschen Meinung" nicht
erschossen zu werden oder einfach zu verschwinden, sondern nur entlassen
werden zu können.
Inwieweit eine Instutition das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken
darf (nach welchen Kriterien?) ist mE. eine Frage für das Bundesverfassungsgericht.

Am Stammtisch kann jeder quatschen, wie ihm der Schnabel gewachsen ist.
Aber in der Öffentlichkeit gibt es nach meinem Empfinden schon Tabu -Themen.
Da wird zB. jeder gern in die antisemitische Ecke gestellt, der es wagt, die
Politik Israels zu kritisieren. Allzu gern wird über das Iranische Atomprogramm
debatiert und das Bestreben zur atomaren Bewaffnung kritisiert
• über Atomwaffen Israels wird gar nicht erst geredet.

Die Frage nach der Funktionstüchtigkeit unserer Demokratie und ob dies überhaupt
grundsätzlich möglich ist, diskutiert aus verständlichen Gründen keine Partei
(die Piraten mal ausgenommen).
Und auch in den Massenmedien ist das eine "Heilige Kuh".
...Du bist verrückt...
*****_70 Mann
949 Beiträge
Inwieweit eine Instutition das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken
darf

Wie die Frage beaäntwortet wird, hängt wohl davon ab ob Du bspw. die Frage dem Bundesverfassungsgericht stellst oder bspw. Horst Mahler! *lol*

http://www.n24.de/n24/Nachri … ler-show-jetzt-beendet-.html
*******use Mann
3.197 Beiträge
@shiva_70
Vom Herrn Mahler hatte ich bis dato noch nix gehört.

Überhaupt ist mir selbst bei Wendehälsen eine Beweglichkeit von 360°
neu... *zwinker*

Da drängt sich für mich ein Vergleich dieser Verurteilung mit der späten
Verfolgung von inzwischen ü90 -Kriegsverbrechern auf...
*******na57 Frau
22.279 Beiträge
JOY-Angels 
Äh
...es geht um Straftaten, also die Bestrafung von Verbrechern.

Lieber Traeumer, Du stellst Dich da in eine Ecke, in die Du wirklich nicht gehören wollen solltest.

Meine Meinung.
*******use Mann
3.197 Beiträge
Ich gehe einfach davon aus,
dass mich NIEMAND in die Ecke von Holocaust -Leugnern stellt.

Gerade deshalb ist für mich ja der unterschiedliche Umgang mit denen,
die Verbrechen leugnen und denen, die diese Verbrechen tatsächlich
begangen haben, unerträglich!
Gut kann ich mich auch noch an die Kontroversen zu einer Wehrmachtsausstellung,
die auch deren Verbrechen thematisiert, in Süddeutschland erinnern...
...Da gebe ich Katharina57 voll und ganz Recht...
*******na57 Frau
22.279 Beiträge
JOY-Angels 
*umfall*

Der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte Rechtsextremist hatte in einem Internet-Video und auf CD den Holocaust geleugnet und zu Hass und Gewalt gegen Juden aufgestachelt

(Aus dem von Shiva verlinkten Artikel)

Tja.

Das ist der Straftatbestand der Volksverhetzung. Dafür wurde Herr Mahler verurteilt.

Als die NS Verbrecher noch lebten, wurden sie angeklagt und einzeln vor Gericht verhandelt. Siehe Auschwitz Prozesse zwischen 1963 und 1968 zum Beispiel.

Ansonsten verstehe ich Deine Argumentation nicht ... was hat das mit unserem Thema zu tun ?
*****_70 Mann
949 Beiträge
...es geht um Straftaten, also die Bestrafung von Verbrechern.

In Bezug auf freie Meinungsäußerung ist dies eine sehr schöne Aussage, denn hiermit wird verdeutlicht, dass freie Meinungsäußerung dann aufhört bzw. nicht gegeben ist, wenn es sich hierbei um eine Straftat handelt (bspw. Volksverhetzung, Holocaustleugnung etc.)!

Ob es sich allerdings wiederum um eine Straftat handelt, hängt allerdings auch mit dem jeweiligen Land zusammen! Bspw. in den USA können sich Neo-Nazis "bedauerlicherweise" UNGESTRAFT offener artikulieren oder auch "gewisse Insignien" zur Show stellen (tragen), was hierzulande verboten ist!

Ohne dies zu bewerten, kann festgestellt werden, dass in bestimmten Fällen, hierzulande, auch die freie Meinungsäußerung "beschnitten" wird!
*******na57 Frau
22.279 Beiträge
JOY-Angels 
Ja
aber nicht ohne Gerichtsverhandlung.

Wir hatten das doch schon, dass "freie Meinungsäußerung" kein Freibrief für Verleumdung, üble Nachrede und andere unangenehme Dinge ist.

Dazu gehört in diesem Land auch der Tatbestand der Volksverhetzung.
*****_70 Mann
949 Beiträge
aber nicht ohne Gerichtsverhandlung.


Stimmt, aber spielt das für die Betrachtung eine Rolle?

Nein, denn es sollte nur verdeutlicht werden, dass NIEMAND ernsthaft behaupten kann, dass in DEUTSHCLAND die Meinung, unter bestimmten Umständen, nicht beschnitten wird, bzw. es untersagt wird diese frei zu äußern, sofern man sich nicht strafbar machen will!

Ergo hört die freie Meinungsäußerung an einem bestimmten Punkt schon auf, sofern man sich nicht strafbar machen will!

Allerdings kann trotzdem jeder seine Meinung auch unter den o.g. Bedingugen äußern, sofern er mit den Konsequenzen leben kann und will (allerdings funktioniert dies auch überall anderswo auf der Welt! - auch in Diktaturen)..
*******use Mann
3.197 Beiträge
Eben -das Recht allein kann kein Maßstab sein.
Wie hätte es sonst zu Mauerschützenprozessen gegen DDR -Grenzsoldaten
kommen können?
**********aften Frau
8.067 Beiträge
Irgendwie
hab ich das Gefühl, ich bin hier im falschen Film.
Aber das macht ja nichts.
*******na57 Frau
22.279 Beiträge
JOY-Angels 
Die Freiheit
hat immer Grenzen. Meine Freiheit, die neugierige Nachbarin einfach zu erschießen, wird auch beschnitten. Diese Grenzen werden von der Gemeinschaft, oder der Mehrheit in ihr, festgelegt - in einer Demokratie jedenfalls.

*

Zur rechtlichen Legitimation der Mauerschützen-Prozesse siehe hier
http://de.wikipedia.org/wiki … %BCtzenprozesse#Legitimation

Die Verfahren gegen die Mauerschützen konnten durchgeführt werden, weil in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt wurde,[1] dass Tötungen von Flüchtlingen auch in der DDR strafbar waren.

****rna Frau
6.195 Beiträge
Irgendwie
hab ich das Gefühl, ich bin hier im falschen Film.

....wenigstens ist er interaktiv *smile*
Die Schattenseiten der Meinungsfreiheit...
sieht man in diesem Forum, wo es ein reaktionärer Troll - meine persönliche Meinung seit seinem ersten Posting mit echten Inhalten, es war nach den anfänglichen verklausulierten "Zensur"-Lamentos sein sechstes:

undemokratische EU
...
Zuwanderung
Asyl(betrug)
Migrantengewalt
...
ist der Islam friedlich oder vielleicht doch nicht
...
Gender Mainstreaming


wo es also ein reaktionärer Troll schafft, ein gutes Dutzend studierter Leute mit seinem gekränkten Ego seitenweise zu beschäftigen, ein Ego, das es nicht verkraftet mit seiner Meinung nicht Mainstream zu sein bzw. am Ende nicht "Recht zu haben".

So eine Vergeudung von intelektuellen Ressourcen...

Aber verbieten würde ich das Forum deshalb natürlich auch nicht *fiesgrins* .
*****_70 Mann
949 Beiträge
Diese Grenzen werden von der Gemeinschaft, oder der Mehrheit in ihr, festgelegt


.. bzw. von dem jeweiligen Gesellschaftssystem / der Gesellschaftsordnung mit dem dazugehörigen Rechtssystem!


In der DDR konnte es durchaus passieren, dass ein Regimegegner der „nur“ öffentlich das Regime kritisierte in den Knast wanderte!
Heutzutage kann jeder „das Regime“ (die Regierung) öffentlich kritisieren ohne inhaftiert zu werden!
Allerdings wer auf die „wahnsinnige“ Idee kommen sollte die Geschichte öffentlich zu leugnen (ohne, dass er zur Gewalt aufruft), läuft durchaus Gefahr inhaftiert zu werden!

Aber was haben eigentlich der Ex-DDR-Regimegegner und der „Holocaust-Leugner“ gemeinsam?
Sie haben „lediglich“ frei ihre Meinung geäußert! …

Könnte man also, philosophisch betrachtet, dann nicht somit zu der Ansicht gelangen, dass weder in der DDR (welche oftmals heutzutage als „Diktatur“ bezeichnet wird) genauso wenig die Meinung u.U. frei geäußert werden konnte, wie heutzutage dies unter bestimmten Umständen (in unserer bestehenden "Demokratie") dies der Fall ist, OHNE, dass die jeweiligen Kritiker, mit Konsequenzen rechnen zu müssen?
*********handy Paar
1.202 Beiträge
Was reaktionäre Trolle und andere GegenmeinungsallergikerINNEN gerne verwechseln:

Das Recht auf freie Meinungsäusserung wird mitnichten dadurch beschnitten, dass andere Menschen schlicht und ergreifend eine konträre Meinung haben.

Dieser feine Unterschied entgeht dem einen oder der anderen hier - ob nun im Eifer des Gefechts oder aufgrund mangelnder intellektueller Fähigkeiten - zuweilen.

Macht nichts, kann jedem mal passieren.

Aber nicht zu oft, besser ist das....
****ot2 Mann
10.705 Beiträge
Naja,

ich bin selbst eigentlich ein linksliberaler Typ, der "im Zweifel links" auf seinen Fahnen trägt. Insofern komplett unverdächtig.
Aber einigen "rechten" Sarazzin-Thesen" würde ich zustimmen.
Auch ich fände es gut, wenn berufstätige Akademikerinnen sich in der Lage sähen ähnlich viele Kinder in die Welt setzen wie Frauen aus bildungsfernen Schichten (es tun).
Die unproblematische Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mir ein politisches Anliegen.
Ist dieser Gedanke eigentlich links oder rechts???
*nachdenk*
Gernot
**********aften Frau
8.067 Beiträge
Ähem.....
....zum "Kinder in die Welt setzen" gehören immer noch zwei.
Genauso wie zur "Aufzucht".

Nur mal so nebenbei bemerkt.
**********henke Mann
9.666 Beiträge
Gruppen-Mod 
Die unproblematische Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mir ein politisches Anliegen.
Ist dieser Gedanke eigentlich links oder rechts???

Da er die Profitmaximierungslogik des Kapitals in Frage stellt, ist dieser Gedanke eher im linken Spektrum einzuordnen.
Die unproblematische Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mir ein politisches Anliegen.

Fein. Sarrazin aber nicht, das wär mir neu.
@Gernot
Auch ich fände es gut, wenn berufstätige Akademikerinnen sich in der Lage sähen ähnlich viele Kinder in die Welt setzen wie Frauen aus bildungsfernen Schichten (es tun).

Da ich während meiner Schwangerschaft blendend ausgesehen habe, so gut wie nie zuvor und nie wieder danach, hätte ich theoretisch gerne noch mehr Kinder "in die Welt gesetzt".
Blöd nur: wer hätte sie mir danach wieder abgenommen?

Solange man Frauen fragt, wie sie Beruf und Familie vereinen und Männer, welches Auto sie fahren, wird sich bezüglich deines Anliegens nichts ändern.

Übrigens:

Etliche Berufe erfordern ein großes zeitliches Engagement, - und wenn beide Partner sich in so einem Beruf wiederfinden ist es in der Vergangenheit immer so gewesen, dass einer in Sachen Karrirere oder beruflicher Selbstverwirklichung zurückstecken musste, - zumeist die Frau.
Vielleicht können das Ganztagesstätten, Ganztagesschule etc. helfen.
Mitunter ist aber immer noch eine intakte Grossfamilie hilfreich, Betreuungshilfe durch Großeltern etc., - aber wer hat die schon noch?
Im Grunde sollte man sich mit seinem Partner halt schon "vorher" über die Aufgabenverteilung abstimmen, schauen, bei wessen "Laufbahn" Pause oder Kürzertreten möglich sind etc. pp.
In jedem Fall sollte man sich (als Mann) des Umstandes bewußt sein, dass eine akademisch gebildete Partnerin in aller Regel auch einen adäquaten Beruf ausüben möchte und als "Hausfrau in Alleinverdienerehe" selten glücklich werden wird.

Das stammt auch von dir .... Mai 2013
Akademiker: Akademiker und ihre Kinder

Bist du zwischendurch in einem Männerselbsterfahrungskurs gewesen?
*g*
****ot2 Mann
10.705 Beiträge
Ich kann jetzt nicht unmittelbar erkennen, inwiefern meine 2013-Einlassung meinem letzten Beitrag widerspricht.
Sehr viele Frauen, die eine berufliche Karriere in einem akademischen Beruf anstreben, schrecken vor einem Kind (oder einem zweiten Kind) zurück. Und auch für Männer gibt es kaum Jobs, bei denen man in leitender Position mal für drei Jahre eine "halbe Stelle" antreten kann.
Kennt jemand in Deutschland einen Abteilungsleiter eines Dax-Unternehmens, einen Bundestagsabgeordnenten, einen Schuldirektor, einen Hochschulprofessor, einen Chefarzt mit "halber Stelle" ?
Lg
Gernot
********er67 Mann
39 Beiträge
Was man...
in Deutschland unter einem "Akademiker" versteht, hatte ich versucht in der Rubrik "Sprüche und Zitate" zu erfragen, erhielt aber bislang leider keine Antwort. Möglicherweise liegt es daran, daß Deutschland keine Bildungshoheit besitzt. Das wird häufig dadurch kaschiert, daß - wie es heißt - die Bundesländer " als Staaten handeln" ohne es zu sein. Hessen oder Thüringen usw. vergeben dann "staatliche" Anerkennungen - etwa für Hochschulen oder deren Abschlüsse. Es gibt auch keine "deutschen Hochschulen", sondern lediglich öffentliche Einrichtungen der Länder, die Abschlüsse anderer Bundesländer oft nicht anerkennen. Das Ausland verhält sich hier anders, man wählt die Berwerber aus, ohne Zeugnissen und Stempeln eine große Bedeutung zu geben.

zu Demokratie - demokratische Ordnungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung gibt. Das ist in Deutschland bis dato nicht der Fall (vergl. Art 146, 3 GG). Man wollte und will offenbar verhindern, daß von Deutschland wieder ein Krieg ausgeht - etwa mit dem dann vierten (!) Einmarsch in Frankreich.

Das Grundgesetz wurde nicht von "Vätern und Müttern" erdacht, sondern von den Alliierten diktiert und bildet seither einen ordnenden Rechtsrahmen für ein besetztes Gebiet (SHAEF Gesetze).

zu Rechtsstaat - der EUMR AZ. 75529/01/8. Juni 2006 kam zu der Feststellung, daß Deutschland kein Rechtsstaat sei. Amtsanmaßungen, Rechtsbeugungen und dergl. seien festzustellen.

Viele Grüsse Y.
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