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Rechnung ohne vorher über Geld gesprochen zu haben?

*******n10 Frau
16.587 Beiträge
Themenersteller 
Rechnung ohne vorher über Geld gesprochen zu haben?
Hallo,

Ich bräuchte mal den Rat von Euch Fotografen.

Vor langer Zeit habe ich hier im Joy mal angefragt, ob mir jemand ein altes Foto in guter Qualität neu machen kann. Es meldete sich ein Fotograf und wir haben geschrieben. Absprache war, wir treffen uns zu einem Shooting auf TFP Basis, ich bringe die Bilder mit und er schaut sie sich an.
Am verabredeten Tag bin ich zu ihm gefahren. Leider erst zu spät von ihm eine Nachricht bekommen, dass das Shooting ausfällt. Ich habe ihm die Bilder in den Briefkasten geworfen. Per Mail teilte er mir mit, dass es geht und er es machen würde.
Er schickte mir die Bilder. Danach war lange Zeit kein Kontakt mehr. Nach mehreren Wochen machten wir einen Termin für ein Shooting Anfang Oktober wieder auf TFP Basis aus. Mitte September wollte ich den Termin absagen. Leider hatte ich die Email Adresse gelöscht und er hatte sich bei Joy abgemeldet. Drei Tage vor dem Shooting schrieb er mir eine Mail und ich sagte ihm, dass es mir leid tut, ich aber in Urlaub wäre. Erklärte ihm, dass ich leider seine Email Adresse nicht mehr und er sich aus dem Joy abgemeldet hatte.

Jetzt hat er mir eine Rechnung per Mail für die Fotoarbeiten geschickt? Ist das Rechtens? Vor allem weil er mir jetzt auch schon mit rechtlichen Schritten gedroht hat.
Es gab nie ein Gespräch darüber, dass er es bezahlt haben möchte, denn dann hätte ich es nicht in Auftrag gegeben.

LG das engelein
*********STcom Mann
2.063 Beiträge
Rechnung ohne Angebot?
Rechnung ohne Auftrag?
Lustige Leute gibts....

Was sollen denn die rechtlichen Schritte sein?
Rechtsanwalt:
"Mein Mandant hat weder ein Angebot noch einen Auftrag erhalten, also hat er Anspruch auf Zahlung des nicht vereinbarten Honorars für einen nichtvereinbarten Auftrag!"
Ich
**********toArt Mann
43 Beiträge
Hallo Engelein,

ich bin kein Jurist aber auf mich macht das einen anfechtbaren Eindruck.
Zuerst wird über Geld geredet, dann einigt man sich (oder auch nicht) und dann gibt man es in Auftrag (oder eben auch nicht).

Dass er hier losgelegt hat ohne einen klaren Auftrag von Dir würde ich geltend machen und einen Anwalt einschalten. Falls Du Rechtsschutz hast würde ich gar nicht lange überlegen und gleich mal mit dem Anwalt reden wie er das sieht. Denke Du hast gute Chance aus der Sache rauszukommen und diesen Abzocker tut eine Niederlage gut. So geht man nicht miteinander um und das scheint er noch lernen zu müssen. Um so besser wenn es ihm ein Anwalt erklärt wie man miteinander umgeht.

Viel Glück,
Stephan
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.282 Beiträge
Alles etwas seltsam, aber eine Rechtsberatung kann Dir da keiner geben.
In Deutschland kann man aber die Zahlung einer Rechnung sehr lange hinaus zögern bzw. gar nicht bezahlen, wenn man z.B. darauf pocht, dass die Leistung nicht wie gewünscht erbracht wurde etc...

Es gibt da mehr Schutz für den Verbraucher als für den einzelnen, kleinen Selbständigen.
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.282 Beiträge
und gleich mal mit dem Anwalt reden wie er das sieh

Ich glaube, den brauchst Du hier nicht, das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Da es sich wahrscheinlich eh nur um einen Kleinbetrag handelt, gibt es für einen Anwalt keinen lohnenden Streitwert.

Eher zum Verbraucherschutz gehen ...
*******n10 Frau
16.587 Beiträge
Themenersteller 
Also die Rechnung beträgt 140€.
*********nackt Paar
7.457 Beiträge
Ungewöhnlich ist das schon, auch das viele hin und her. Such aufregen wäre jetzt eine übliche Reaktion, hilft dir aber nicht weiter

Ich sehe es so. Wenn er beruflicher Fotograf ist und er dir das zu erkennen gegeben hat, kann er auch eine Rechnung stellen. Wenn ich einen Berufsfriseur bitte, mir die Haare zu machen, muss ich damit rechnen, dass es das von Berufs wegen macht. Da hättest du vorher aktiv werden und fragen müssen.
Ist er allerdings kein Berufsfotograf bzw. hat sich nicht bei Finanzamt und Gewerbeaufsicht angemeldet, darf er keine Rechnung schreiben.
*********STcom Mann
2.063 Beiträge
Man braucht weder einen Anwalt einschalten, noch zum Verbraucherschutz, noch eine Rechtschutzversicherung, wenn man an einer Ampel über grün gegangen ist. Soll er dich doch verklagen, wenn er was von dir will. Die Gerichte freuen sich sicher über sinnfreie Klageschreiben...
Nun,
Die Frage ist wofür die Rechnung gestellt wurde. Ein Shooting auf TFP Badis ist das eine... dafür kann man natürlich keine Rechnung Stelle , es sei denn es gibt einen unterzeichneten Vertrag, der anderes aussagt.
Die Retuschearbeiten kann er meines Wissens nach in Rechnung stellen. Immerhin hat er seine Arbeit gemacht. Und es wurde ja vermutlich genauso wenig darüber gesprochen, dass er dies für Nüsse macht.
Ist zwar ne Kack-Art, aber da er seinen Teil geleistet hat, ist er im Recht.

Jetzt kann man natürlich warten, bis das Ganze vor Gericht geht, aber ganz ehrlich.... den Stress würde ich mir sparen und die Rechnung zahlen. Abheften unter : Lehrgeld.

Schade, dass es solche Fotografen gibt.
Also meine Vorredner haben Recht. Keine juristische Grundlage vorhanden.
Ich würde es drauf ankommen lassen.
Sommer 2020
*******utch Mann
1.921 Beiträge
Ohne Auftrag keine Bezahlung.
Ich bin übrigens sehr überrascht, was so mach ein Fotograf hier so von Dich gibt... mehr als fragwürdig....

Ich bin gespannt, wie Ohr reagieren würdet... ihr kennt jetzt die eine Seite der Medaille und ratet dazu einfach nicht zu zahlen und abzuwarten.... das kostet am Ende viel mehr!! Kohle und nerven.

Wenn es Euch betreffen würde würdet Ihr vermutlich nicht so schlau daher reden. Sorry.... aber hobbyfotografen haben irgendwie ne komische Sicht manchmal...
Ich
**********toArt Mann
43 Beiträge
Zitat von *********poet:
Jetzt kann man natürlich warten, bis das Ganze vor Gericht geht, aber ganz ehrlich.... den Stress würde ich mir sparen und die Rechnung zahlen. Abheften unter : Lehrgeld.

Sehe ich nicht so. Dann kommt er mit diesen dubiosen Geschäftspraktiken auch noch durch. Das würde ich in keinem Fall akzeptieren. Und ja, ich würde das dem Anwalt geben und er soll einfach mal abwägen was die richtige Art und Weise ist mit so einem Typen umzugehen. Aber klein beigeben und einfach bezahlen wäre für mich keine Option. Schon aus Prinzip nicht und auch dann nicht wenn es nur ein einziger Euro wäre.
Auch mündliche Absorachen gelten. Und Beweis das mal. Immerhin wurden ihm Bilder zum überarbeiten gegeben. Das ist für mich ein Auftrag.
*******n10 Frau
16.587 Beiträge
Themenersteller 
Für mich stellt sich gerade die Frage, was zählt unter einem Auftrag?
Wir haben darüber gesprochen, dass er die Bilder bearbeitet. Es war aber nie die Rede von Geldd und ich wusste auch zu diesem Zeitpunkt nicht, dass er beruflicher Fotograf ist.
Ich
**********toArt Mann
43 Beiträge
...deswegen den Anwalt fragen. Er kann beurteilen ob man Aussichten auf Erfolg hat oder nicht.
So wie ich das verstanden hatte gab es hier keine mündliche Absprache dass er das entgeltlich machen soll und somit muss er beweisen, dass es beauftragt wurde. Das wird ihm wohl schwer fallen nehme ich an.
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.282 Beiträge
Zitat von *******utch:
Ohne Auftrag keine Bezahlung.

Es gibt aber einen mündlichen Auftrag.

Ist er allerdings kein Berufsfotograf bzw. hat sich nicht bei Finanzamt und Gewerbeaufsicht angemeldet, darf er keine Rechnung schreiben.

Das kann er theoretisch als Kleingewerbe auch noch später machen. Rechnungen stellen darf im Prinzip jeder, kommt nur auf die Form an. Ein Kleingewerbe z.B. ohne Erhebung der Mehrwertsteuer usw...
Leute... ich will das nicht rechtfertigen. Finde es auch Panne.

ABER: wenn Du dein Auto in die Werkstatt gibst und die Karre umlackiert wird kostet das auch Gekd. Auch wenn keiner vorher nen Preis nennt.
Das ist NICHTS anderes!
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.282 Beiträge
*ggg*

Anwalt? Wegen 140 €?
Ich
**********toArt Mann
43 Beiträge
Zitat von *******nude:
:-D

Anwalt? Wegen 140 €?

Ja, alleine schon aus Prinzip.
In meinen Augen hat er sie gelinkt und hier einfach mal Kohle abzocken wollen. Die Absprache lautete ja, er soll sich das mal ansehen und sagen ob man was machen kann. Und nicht er soll das gleich machen.

Wenn Du Dein Auto in die Werkstatt gibst und sie sollen nachsehen ob man nochmal durch den TÜV kommt, dann würdest Du ja auch keine Rechnung über 2.000 Euro akzeptieren, nur weil er das alles gleich repariert hat, oder? Und genauso sehe ich es hier. Und der Betrag ist für mich irrelevant. Falsch ist falsch und richtig ist richtig.

Den Typen damit durchkommen lassen würde mich viel zu sehr ärgern.
*******n10 Frau
16.587 Beiträge
Themenersteller 
Hier ein Teil aus seiner Nachricht:

"DA wir nicht über honorar gesprochen haben, keine Honorar vereinbart wurde, 
aber eine honorarfeie Arbeit meinerseits 
ebenbfall nicht vereinbart wurde,
gilt gesetzlich die branchenübnliche Vergütung als angemessene Abrechnungsgrundlage.
Ich berechne übliche Fachlaborpreise, 
die meiner arbeit entsprechen."


Hier mal die Preise. Sind die denn in Ordnung?

 Reproduktionen, digital je          15,00€
Bilddateien zur Vorauswahl je   2,50€  
Std. Bild-/Dateibearb.Retusche je 80,00€
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.282 Beiträge
Die sind so in Ordnung. Aber ich sehe jetzt schon den Shitstorm ...
*ggg*
Hast Du die Bilder abgegeben? ja!
Hast Du digitale überarbeitete Bilder erhalten? Ja!
Wurde eine Tätigkeit geleistet? Ja!

Und ganz ehrlich, vllt hast Du ihm ja auch gesagt: ach cool, es geht? Ja dann mach mal.
Vllt dachtest du ja, es wäre gratis.

Am Ende hat er recht! Auch wenn’s ärgerlich ist.
art_of_nude - fine art nude
*******nude Mann
1.282 Beiträge
Vor allem weil er mir jetzt auch schon mit rechtlichen Schritten gedroht hat.

Dass finde ich allerdings übertrieben.
Ich
**********toArt Mann
43 Beiträge
Wenn er im Recht ist würde ich bezahlen, wenn er im Unrecht ist, dann auf keinen Fall.
Beurteilen muss das ein Jurist der alle Einzelheiten kennt.
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