Grundsätzlich haben Fotograf und Model Rechte, auch ohne dass ein Vertrag geschlossen wird. Das Model hat das Recht am eigenen Bild, der Fotograf hat Urheberrechte. Die Verletzung beider Rechte kann eingeklagt werden, teils mit erheblichen finanziellen Forderungen.
Insofern kann ich als Fotograf nicht ohne Einwilligung des Models ein Bild von ihr oder ihm veröffentlichen. Genauso darf das Model das Bild eines Fotografen nicht ohne weiteres verwenden.
Insofern ist ein Shooting ohne Vertrag ein schöner Zeitvertreib. Es muss aber nach meiner Meinung nicht immer ein formaler Vertrag sein. Das wichtigste ist ja oft die klare Regelung, wer was mit den Bildern machen darf. Ich lasse mir z.B. meist konkret die Freigabe geben, indem ich die Bildliste mit Dateinamen verschicke und mir dazu bestätigen lasse, dass ich die Bilder auf bestimmten Plattformen veröffentlichen kann. In gleicher Form bestätige ich dem Model, in welcher Form die Bilder genutzt werden können. Das hat man vorher besprochen, das wird durch die E-Mail einfach verschriftlicht. Wenn gewünscht auch mit Unterschrift.
Insofern sage ich jetzt mal anders, als die Vorschreiber: Nein, es ist kein Vertrag nötig - und der Fotograf darf auch ohne Vertrag die Bilder von Dir nicht einfach verwenden. Eine Vereinbarung schafft aber Rechtssicherheit.
Verstöße gegen solche Vereinbarungen (ob mündlich oder schriftlich) sind aber schwer zu erkennen ... wie erfährt denn Fotograf oder Model davon? Insofern ist Vertrauen schon auch ein wichtiges Element bei einem Shooting. Und wenn es da kleinste Zweifel gibt, dann lieber kein Shooting.
Zitat von **********aPaar:
„Bei TFP gibst du meist alle rechte ab für ein paar Fotos , Vorsicht !
Dass das so nicht stimmt, ist ja klar (oben wurde schon von "Unsinn" gesprochen). Aber ja: Wenn der Fotograf einen Vertrag vorgibt, dann lohnt es sich schon, darauf zu schauen, denn es gibt Verträge, bei denen es genau so ist.
„Diese eine Seite reicht. Länger muss er nicht sein. Er regelt nur die Veröffentlichungsrechte.
... genau.
Ich kenne TfP Verträge, da sind Kosten für Anreise, Verpflegung, etc. geregelt, da ist festgehalten wer für Location-Miete, Visagisten-Kosten, etc. aufkommt ... das ist dann eher etwas für die "Anbahnungsvereinbarung", wenn da tatsächlich höhere Kosten im Raum stehen und man sich noch nicht kennt.
„Wenn keiner von euch mit den Bildern Geld verdienen will, ist das ja ok, ansonsten müsstet ihr halbe halbe machen.
Das ist etwas undifferenziert - aber ja, wenn es im Raum steht, dass einer von beiden durch Verkauf (Kalender, Buch, etc.) Geld mit den Bildern verdient, gilt es dazu eine Regel festzulegen. Das muss nicht 50/50 sein. Ein Satz kann z.B. lauten: "Bei entgeltlicher Nutzung wird der Fotograf einen Anteil von 25% seines ausbezahlten Nettogewinns an das Model abführen."
Ansonsten sehe ich es so, dass, wie
@********erik auch geschrieben hat, hauptsächlich die Nutzungsrechte geregelt werden sollten.