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Besuchsrecht - Kostenteilung bei großer Entfernung??

****ina Frau
11.374 Beiträge
Themenersteller 
Besuchsrecht - Kostenteilung bei großer Entfernung??
Ich versuche mal mein Anliegen in Worte zu finden und dies verständlich rüber zu bringen.....

Ich bin im Sommer 2011 mit meinen Kindern von Nordhessen ins Saarland gezogen. Hatte mir hinsichtlich des Besuchsrecht Informationen beim Jugendamt eingeholt...aber leider nur mündlich und nichts schriftliches.

Es wurde mir damals gesagt, dass ein Besuchsrecht aller 14 Tage bei dieser Entfernung in Antracht der finanziellen Situation für beide Seite schwierig wird.
Mein ältester Sohn (jetzt 16 Jahre) will mit seinem Vater nichts mehr zu tun haben und ihn auch nicht mehr besuchen. Das müssen wir beide akzeptieren und man kann können das Kind zu nix zwingen.
Mein Jüngster Sohn (jetzt 14 Jahre) wollte seinen Vater weiterhin sehen und auch besuchen. So ging es am Ende nur noch um die Regelung für meinen Jüngsten.
Es in diesem Fall auch ratsam für das Kind wäre, wenn der Besuch beim Kindesvater über einen längeren Zeitraum wäre als nur ein kurzes Wochenende, was sich ja am Ende nur auf den Samstag beschränken würde.
Mir wurde gesagt, das wenn max. 12 Wochen zwischen den Besuchen liegen würde alles noch im ermesslichen Rahmen liegt. Und jeder die halbe Strecke übernehmen sollte/muss.

So hatten mein Exmann und ich uns geeinigt auf alle 4-6 Wochen. Was zum damaligen Zeitpunkt für meinen Exmann gut möglich war und für mich finanziell (da zum einen ja auch die Unterhaltszahlungen für die Kinder nicht immer pünktlich kamen oder manchmal auch einen/zwei Monat/e überhaupt nicht) eigentlich nicht machbar gewesen wäre aber zum Wohle des Kindes habe ich es irgendwie geschafft mir jeden Monat dafür einen kleinen Betrag beiseite gelegt habe um meinen Sohn fahren zu können. Wir haben uns immer in der Mitte der Strecke auf einem Rastplatz getroffen.

Soweit ging das auch immer gut.

Dann kam der Februar 2013 und mein jüngster Sohn ist zu seinem Vater und dessen neuer Frau wieder zurück gezogen. Ich habe diese Entscheidung meines Sohnes mit schweren Herzen akzeptiert. Wir hatten uns dann auf eine Reglung geeinigt, dass mein Sohn mich in Ferien nur noch besuchen kommt (Argument von meinem Ex es wäre der Wunsch meines Sohnes und er würde diesen voll entsprechen).
Auf Rückfrage meinerseits hatte mir mein Sohn dies dann auch so gesagt. So schwer es mir gefallen ist dieses zu glauben musste/muss ich dies aber akzeptieren.
Am Anfang trafen wir uns dann wie gehabt in der Mitte auf einem Rastplatz. Dann hatte im Januar 2014 mein Exmann noch einen Sohn bekommen und es hiess dann er können nicht mehr kommen sondern er bringt ihn das erste mal nach Frankfurt mit den Zug und dann kann er alleine fahre. Soweit habe ich damit auch kein Problem, da mein Sohn in einem Alter ist wo er auch solche Strecken alleine fahren kann.
Nur wollte mein Ex dann nicht das ich meinen Sohn alleine von Frankfurt nach Saarbrücken fahre lasse, ich sollte ihm dann eine Vollmacht geben das er für diese Strecke dann keine Verantwortung mehr hätte wenn was passieren sollte.

Da ich meinen Sohn die ersten beiden Mal eh in Frankfurt abgeholt habe, habe ich ihm diese Vollmacht nicht gegeben, sehe darin keinen Sinn.

Nun hat mein Exmann bezüglich der immer noch offen stehenden Unterhaltsrückstände aus den Jahren 2012/13 eine Lohnpfändung erhalten (dies war der allerletzte Schritt den ich gemacht habe, da alle anderen Sachen gescheitert waren....ich hatte ihn Ratenzahlung angeboten, die er nicht eingehalten hat).
Aus diesem Grund kam mein Exmann jetzt auf die Idee, zum einen kann er sich die Fahrtkosten ja nicht mehr leisten wegen der Lohnpfändung und seine jetzige Frau sich ja in Elternzeit befindet.
Ausserdem wäre ich ja soweit weggezogen und ich habe nun nur noch das Besuchsrecht, dass ich sehen muss wie mein Sohn zu mir kommt und ich alleine für diese Kosten aufkommen. Ihm wäre es egal wie ich das mach und wenn ich dies mir finanziell nicht leisten könne würde ich dann auch nicht mein Kind sehen können.

Jetzt meine Frage......gibt es irgendwie eine gesetzliche Regelung?
Wenn ich im Internet suche kommt immer, der der das Besuchsrecht hat muss für die Kosten aufkommen. Auch bei einer großen Entfernung??????
Oder kann ich mich auf die Aussage vom Jugendamt berufen auch wenn diese nur mündlich war? Oder zählte die nur für das Besuchsrecht für meinen Exmann?

Wenn das so wäre, dann wäre ich die blöde weil ich mir das finanziell nicht leisten kann auch wenn ich jeden Monat etwas zurück lege würde es hinten und vorne nicht reichen.
******_79 Frau
1.304 Beiträge
Soweit ich weiß und gesagt bekommen habe muß derjenige der wegzieht mindestens die Hälfte der Kosten übernehmen.

Ich hatte mal eine Weile überlegt von Süd nach Nord zu ziehen. Da ich das aber bei meiner damals 3jährigen nicht wollte alle 14 Tage so eine große Strecke zu fahren hab ichs gelassen.

Dein Kleiner Sohn könnte doch auch mit ner Begleitung der Bahnhofsmission fahren? Das hab ich auch schon ein paar Mal gesehen, das von denen welche mit Kindern unterwegs waren.
Nur weiß ich nicht was das kostet.

Ich würde mal behaupten das die Pfändung ja wohl sein Problem ist und sich auf die Fahrtkosten nicht berühren sollte.
Begleitung kostet 35 Euro pro Strecke zu der Fahrkarte
*****a42 Frau
13.560 Beiträge
JOY-Angels 
wie werden denn die besuche geplant?
ich selbst habe eine fernbeziehung. und wir reisen regelmäßig 650 km.
dies bewerkstelligen wir, indem wir 3 monate im voraus planen und spartickets kaufen. so kostet das bahnfahren kein vermögen mehr.
****ina Frau
11.374 Beiträge
Themenersteller 
@****kle
ja das habe ich auch damals so vom Jugendamt gesagt bekommen und daran hatte ich mich auch gehalten in der Zeit wo mein Jüngster bei mir lebte

Für mich stellt nun sich die Frage wie ist es anders rum? Ich bin ja weggezogen und habe nun das Besuchsrecht und bisher war es ja auch so das jeder die Hälfte übernahm....jetzt nur nicht mehr ist mein Ex gewillt das zu machen, weil ja die Gehaltspfändung vorliegt.

@****nah
danke
Auch wenn man umsteigen muss dann 35 €?

@*****a42
geplant werden muss das ja bereits zum Ende des Jahres/Beginn des Jahres mit der Urlaubsplanung an der Arbeit wann mein Sohn in den Ferien kommt, wir müssen zwei Bundesländer in der Urlaubsplanung berücksichtigen...soweit alles gut, wenn mein Ex sich auch daran halten würde.

Wir sind so weit überein gekommen, dass ich dann spätestens 4 Wochen vor den geplanten Besuchen Bescheid bekommen soll ob es nun dabei bleibt oder nicht oder ob es sich vielleicht verschiebt....so das ich nicht wirklich früh genug die Fahrkarten buchen könnte, da er sich nie an die 4 Wochen hält. Mein Ex meldet sich immer recht kurzfristig.
hier stehen alle Daten

http://www.bahn.de/p/view/service/familie/kids_on_tour.shtml

was auch eine Möglichkeit wäre
wäre zBs

https://www.busliniensuche.de/

bei den meisten sind die Preise erheblich günstiger und dein Sohn ist in einem Alter wo er es sich bestimmt auch zutraut
es gibt für Kids auch entsprechende Belege, die mit dabei sein müssen
also eine Absprache wäre dann notwendig, denn der Ausdruck müßte dann vom Ex gemacht werden *zwinker*
sorry, aber meine beiden Kinder sind regelmässig in unsere alte Heimat (450 km) gefahren ..

sogar relativ früh schon alleine .. mein Sohn mit 12 und meine Tochter das erste Mal mit 13 ... nach dem sie 14 waren mit der Jugendbahncard auch ganz alleine ... denn ich musste die Fahrkosten immer alleine tragen.

Wobei sie eigentlich zu meiner Familie gefahren sind und nur der Große das ganze mit Besuchstagen beim Vater verbunden hat .. meine Tochter geht nicht zu ihrem Vater.


Ist überhaupt kein Problem ... wo ein Wille, da ein Weg.

Das Problem dürfte eher sein, dass es nicht gewollt ist .. so ein Teenie hat Freunde, mit denen er seine Ferien verbringen möchte ... da stehen verpflichtende Besuche nicht gerade oben in der Prioritätenliste ..

Sagt der Vater noch .. musste Du nicht mein Sohn, wenn Du nicht willst ... oder ist mir gerade recht, weil dann spare ich mir das Geld ..

dann denke ich wirst Du wenig Möglichkeiten haben das ganze friedlich kostengünstig zu erreichen. In dem Alter wird kein Richter eine Besuchspflicht anordnen oder mit rechtlichen Mitteln erzwingen.

Entweder Du lässt ihn .. das habe ich gemacht ... (mein Sohn lebt auch seit 3 Jahren bei seinem Vater) oder Du wirst Dich damit abfinden müssen, dass Du unter Umständen alle Kosten alleine tragen musst.
******_79 Frau
1.304 Beiträge
Und bei der Bahn kannst du die Tickets wieder zurückgeben, kostet dann zwar 15€ Bearbeitungsgebühr...

Aber wenn er net mitmacht, mh mal was mit nem Anwalt machen?

Meine hat auch erst dann wieder Kontakt bekommen als es vorm Scheidungsrichter raus kam das er sich n Jahr tot gestellt hat und das ganze ins Scheidungsurteil übernommen wurde was Umgang betrifft. er macht halt keinen Strich mehr als er muß

Und wie gesagt, an den Schulden ist er selbst schuld.
****ina Frau
11.374 Beiträge
Themenersteller 
vielen Dank für Eure schnellen Rückmeldungen

Einen Anwalt will ich nicht einschalten, weil es meiner Meinung nach nicht viel bringen wird und ich auch nicht mehr hoffe, dass mein Ex irgendwie diesbezüglich einsichtig wird

@*****nrw

mein Sohn weiss, wenn er nicht kommen möchte auch nicht kommen brauch, wenn er in den Ferien lieber mit seinen Freunden zusammen sein möchte....diese Option habe ich ihm immer vermittelt und stehe auch dazu...ich habe ihm gesagt es sind keine Pflichtbesuche und das ich ihn nie zwingen werde mich zu besuchen, doch solange er selber kommen will ist er immer herzlich willkommen und ich freue mich wenn er da ist
@*****nrw

mein Sohn weiss, wenn er nicht kommen möchte auch nicht kommen brauch, wenn er in den Ferien lieber mit seinen Freunden zusammen sein möchte....diese Option habe ich ihm immer vermittelt und stehe auch dazu...ich habe ihm gesagt es sind keine Pflichtbesuche und das ich ihn nie zwingen werde mich zu besuchen, doch solange er selber kommen will ist er immer herzlich willkommen und ich freue mich wenn er da ist

*top*

aber dann ist es an ihm, seinem Vater zu sagen ...

Papa, ich will zu Mama .. buche mir eine Fahrkarte


das kann ein Kind mit 14, da kommt er in keinen Loyalitätskonflikt

ich habe mich mit meinem Ex nie auseinander gesetzt .. sondern meinem Sohn gesagt .. ich buche die Hinfahrt, wenn Du mit Deinem Vater die Rückfahrt klärst ..

und schwups .. kam ein Rückfahrticket mit der Post und ich habe die Hinfahrt gebucht ..
dann wäre die Variante mit Bus vielleicht wirklich kostengünstiger, auch dort ist eine Rückgabe möglich (also bei meinFernbus habe ich sogar bis 24 Std vorher noch alles als Guthaben bekommen, danach gibt es eine Stornogebühr)
also einfach einmal dort schauen
****ina Frau
11.374 Beiträge
Themenersteller 
mein Sohn hat eine Bahncard was in meinen Augen auch gut ist, doch darf ich die nach Aussagen meines Exmannes nicht für die Buchungen nutzen, da er ja diese Bahncard besorgt hat und nicht ich.....diese Logik will und werde ich nie verstehen

Für die Buchung der Fahrkarte benötige ich ja unbedingt nicht die Bahncard sondern nur die Nummer und das würde ausreichen, wenn ich die Fahrkarten online buche.


@*****nrw

so sehe ich das auch, dass es am Ende an meinem Sohn liegt seinem Vater zu vermitteln, dass er gerne mich besuchen will

Das ist etwas was er noch lernen muss und kein schlechtes Gewissen seinem Vater gegenüber haben muss, wenn er diesen Wunsch durch setzt

@****nah

wegen diesen Fernbussen habe ich auch schon geschaut, auf dieser Strecke fahren die nicht durch...er muss so oder so umsteigen
okey, dann laß dir die Nummer der Bahncard geben, direkt von deinem Sohn
dann kann er auch (wenn er hat) die Fahrkarte auf sein Mobil nehmen und es gibt kein hingeschicke der Unterlagen
****ina Frau
11.374 Beiträge
Themenersteller 
das habe ich meinen Sohn auch schon vorgeschlagen sich die BahnApp auf sein Handy zu holen und mir die Nummer zu geben, da kam nur da muss ich Papa erst fragen...er hat Angst alleine zu entscheiden
da war mein Großer in dem Alter etwas anders *zwinker*
klar kann er Papa fragen
doch eine personalisierte Fahrkarte bringt eben dem Filius Vorteile, das sollte er eben seinem Vater auch erläutern
****ina Frau
11.374 Beiträge
Themenersteller 
mein Großer ist da auch ganz anders, er ist seinem Alter voraus...er ist selbstbewusster

der Kleine eben noch nicht, dass muss er noch lernen
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Ich wollte auch das mit dem Fernbus vorschlagen, aber du schriebst ja schon, dass dann ebenfalls ein Umsteigen nötig ist.

Mein Sohn ist nämlich auch mit 13 schon mal mit dem Fernbus gefahren.
Meine Tochter (17) lebt bei mir, mein Sohn (13) beim Papa.

Bin ich froh, dass wir nur 2,5 km entfernt wohnen und keine feste Besuchsregelung haben.
Da läuft alles ganz entspannt und unkompliziert.
Und wenn den Kindern danach ist, können sie jederzeit mit dem Bus oder Fahrrad zum anderen Elternteil fahren.
So wie gestern Abend, als meine Tochter sagte, sie will zum Papa rüber fahren und bleibt bis heute.

Und wenn ich in die Klinik fahre, fahre ich fast bei meinem Sohn vorbei, dann bremse ich auf dem Rückweg, wenn er daheim ist, um Hallo zu sagen.

Sorry, das war jetzt *offtopic*

Ich finde das sehr schade, wenn es bei dem Besuch des anderen Elternteils immer so viele Probleme oder manchmal auch Knatsch zwischen den Eltern gibt. Am Ende leiden vor allem die Kinder darunter.
Fakten
du bist umgezogen.
Du hast für die Entfernung gesorgt.

Wenn Ihr beide das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht gesondert geregelt wurde dann musste er dem Umzug ja auch zustimmen.

Grundsätzlich ist es so das der den Umgang bezahlt der Umgang hat. (Besuchspflicht denn ein Besuchsrecht gibt es nicht für die Eltern)
Es gibt ein Recht des Kindes den anderen ET zu sehen.

Somit hätte der Vater die Fahrtkosten bezahlen müssen. Da ihr euch geeinigt habt war das OK.
Da Du die Distanz verschuldest hast hätte er vor Gericht gehen müssen und Gericht hätte entscheiden müssen wer wieviel Kosten trägt.


Nun ist das ganze Umgekehrt.

Entweder Du zahlst Umgangskosten oder Gericht oder ihr einigt euch.
Die Umgangskosten sind im Kindergeld bereits berücksichtigt da jeder zu 50% bekommt.

Solltest Du H4 bekommen kannst Du die Kosten beim Amt beantragen.
****ina Frau
11.374 Beiträge
Themenersteller 
@**********assen

nein ich haben kein H4, also kann ich von Amtswegen her auch kein Geld bekommen
Anwalt und Gericht will ich nicht mehr




vielen Dank für Eure Postings.....


Fazit nach einen noch maligen Gespräch heute Abend...
wird es keine Einigung geben und nach Aussagen meines Exmannes bin ich ja selber Schuld, da ich ja unbedingt die Lohnpfändung durchdrücken musste ...ich hätte ja großzügig darauf verzichten können auf die Unterhaltsrückstände.
Er sieht es nicht ein sich an den Kosten zu beteiligen, da er sich dies auf Grund der Pfändung nicht mehr leisten.
Wenn ich es mir nicht leisten könne wäre es mein Problem und nicht seins, dann kann mich mein Sohn eben nicht besuchen kommen fertig aus und mit dem gesparten Fahrgeld kann er mit unserem Sohn essen gehen.

So widersprüchlich sein letzter Satz zum vorherigen ist....ich rege mich darüber nicht mehr auf.

Ich werde schon einen Weg finden, natürlich vorausgesetzt mein Sohn will gerne uns, seinen Bruder und mich besuchen, dann werde ich einen Weg finden um dies zu ermöglichen...kommt Zeit kommt Rat und wo ein Wille ist ist auch ein Weg.

Es geht nicht darum das ich mit aller Macht es erzwingen werde, mein Ex will nicht das werde ich akzeptieren...es ist egal ob ich vllt. doch Aussichten hätte das er sich beteilgt, da ich damals aus gesundheitlichen Gründen weggezogen bin (hab ein Attest meiner damaligen Hausärztin zu Hause, dass ich mindestens 200 km wenn möglich auch mehr zwischen mir und meinen Exmann bringen sollte wenn ich am Pyschoterror nicht zu Grunde gehen will)...das ist alles nur zweitrangig....

wichtig ist mein Sohn und sein Wohle und nicht ich!
Das mit dem
Gesundheitlich wegziehen kann Du vergessen. Da hast Du keine Chance.
Es müsste

1. Psychologischem Gutachten standhalten
2. hättest auch ohne Kinder wegziehen können
3. hättest ein Kontaktverbot erwirken können.

Hausärzte stellen heutzutage viel aus.
muss gar nicht ...

ich bin auch 450 km weggezogen und trotzdem hätte der Vater ...wen er nicht alles auf seine Freundin überschrieben hätte um den Finger zu heben ... (einschließlich der KFZ Werkstatt) ..
laut Gericht den Umgang zahlen müssen.

was nützen aber alle Titel ...wenn nichts zu pfänden da ist, weil offiziell alles jemand anderen gehört


shamina ... kommt Zeit, kommt Rat *knuddel*
****ina Frau
11.374 Beiträge
Themenersteller 
@**********assen

das aus gesundheitlichen Gründen wegziehen, dass man das vergessen kann, würde ich jetzt mal so nicht stehen lassen...ist aber jetzt auch völlig egal
(aber auch da gibt es wie fast überall gesetzliche "Schlupflöcher", da dies eine "Kannbestimmung" ist kommt es immer auf den jeweiligen Richter wie er diesen Sachverhalt sieht *zwinker* )

das ich auch ohne Kinder hätte wegziehen können, auch daran hatte ich damals gedacht.....doch es war der Wunsch der Kinder mitzuziehen

aber wie schon gesagt, ist das jetzt auch alles völlig egal, ich habe diesen Schritt gemacht und wollte nur wissen, ob es in irgendeiner Weise eine gesetzliche Möglichkeit besteht, dass mein Ex sich mit beteiligt, wenn man sich nicht gütlich einigen kann....

wie ich aus den Beiträge hieraus entnehmen kann ist dem nicht so


@*****nrw

danke *g*




Auf jeden Fall lass ich mich mit der Erkenntnis nicht unterkriegen, man tut für seine Kinder doch Alles um sie glücklich zu sehen


In diesem Sinne danke ich Euch noch ein mal für Eure Beiträge hier *g*
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