Besuchsrecht - Kostenteilung bei großer Entfernung??
Ich versuche mal mein Anliegen in Worte zu finden und dies verständlich rüber zu bringen.....Ich bin im Sommer 2011 mit meinen Kindern von Nordhessen ins Saarland gezogen. Hatte mir hinsichtlich des Besuchsrecht Informationen beim Jugendamt eingeholt...aber leider nur mündlich und nichts schriftliches.
Es wurde mir damals gesagt, dass ein Besuchsrecht aller 14 Tage bei dieser Entfernung in Antracht der finanziellen Situation für beide Seite schwierig wird.
Mein ältester Sohn (jetzt 16 Jahre) will mit seinem Vater nichts mehr zu tun haben und ihn auch nicht mehr besuchen. Das müssen wir beide akzeptieren und man kann können das Kind zu nix zwingen.
Mein Jüngster Sohn (jetzt 14 Jahre) wollte seinen Vater weiterhin sehen und auch besuchen. So ging es am Ende nur noch um die Regelung für meinen Jüngsten.
Es in diesem Fall auch ratsam für das Kind wäre, wenn der Besuch beim Kindesvater über einen längeren Zeitraum wäre als nur ein kurzes Wochenende, was sich ja am Ende nur auf den Samstag beschränken würde.
Mir wurde gesagt, das wenn max. 12 Wochen zwischen den Besuchen liegen würde alles noch im ermesslichen Rahmen liegt. Und jeder die halbe Strecke übernehmen sollte/muss.
So hatten mein Exmann und ich uns geeinigt auf alle 4-6 Wochen. Was zum damaligen Zeitpunkt für meinen Exmann gut möglich war und für mich finanziell (da zum einen ja auch die Unterhaltszahlungen für die Kinder nicht immer pünktlich kamen oder manchmal auch einen/zwei Monat/e überhaupt nicht) eigentlich nicht machbar gewesen wäre aber zum Wohle des Kindes habe ich es irgendwie geschafft mir jeden Monat dafür einen kleinen Betrag beiseite gelegt habe um meinen Sohn fahren zu können. Wir haben uns immer in der Mitte der Strecke auf einem Rastplatz getroffen.
Soweit ging das auch immer gut.
Dann kam der Februar 2013 und mein jüngster Sohn ist zu seinem Vater und dessen neuer Frau wieder zurück gezogen. Ich habe diese Entscheidung meines Sohnes mit schweren Herzen akzeptiert. Wir hatten uns dann auf eine Reglung geeinigt, dass mein Sohn mich in Ferien nur noch besuchen kommt (Argument von meinem Ex es wäre der Wunsch meines Sohnes und er würde diesen voll entsprechen).
Auf Rückfrage meinerseits hatte mir mein Sohn dies dann auch so gesagt. So schwer es mir gefallen ist dieses zu glauben musste/muss ich dies aber akzeptieren.
Am Anfang trafen wir uns dann wie gehabt in der Mitte auf einem Rastplatz. Dann hatte im Januar 2014 mein Exmann noch einen Sohn bekommen und es hiess dann er können nicht mehr kommen sondern er bringt ihn das erste mal nach Frankfurt mit den Zug und dann kann er alleine fahre. Soweit habe ich damit auch kein Problem, da mein Sohn in einem Alter ist wo er auch solche Strecken alleine fahren kann.
Nur wollte mein Ex dann nicht das ich meinen Sohn alleine von Frankfurt nach Saarbrücken fahre lasse, ich sollte ihm dann eine Vollmacht geben das er für diese Strecke dann keine Verantwortung mehr hätte wenn was passieren sollte.
Da ich meinen Sohn die ersten beiden Mal eh in Frankfurt abgeholt habe, habe ich ihm diese Vollmacht nicht gegeben, sehe darin keinen Sinn.
Nun hat mein Exmann bezüglich der immer noch offen stehenden Unterhaltsrückstände aus den Jahren 2012/13 eine Lohnpfändung erhalten (dies war der allerletzte Schritt den ich gemacht habe, da alle anderen Sachen gescheitert waren....ich hatte ihn Ratenzahlung angeboten, die er nicht eingehalten hat).
Aus diesem Grund kam mein Exmann jetzt auf die Idee, zum einen kann er sich die Fahrtkosten ja nicht mehr leisten wegen der Lohnpfändung und seine jetzige Frau sich ja in Elternzeit befindet.
Ausserdem wäre ich ja soweit weggezogen und ich habe nun nur noch das Besuchsrecht, dass ich sehen muss wie mein Sohn zu mir kommt und ich alleine für diese Kosten aufkommen. Ihm wäre es egal wie ich das mach und wenn ich dies mir finanziell nicht leisten könne würde ich dann auch nicht mein Kind sehen können.
Jetzt meine Frage......gibt es irgendwie eine gesetzliche Regelung?
Wenn ich im Internet suche kommt immer, der der das Besuchsrecht hat muss für die Kosten aufkommen. Auch bei einer großen Entfernung??????
Oder kann ich mich auf die Aussage vom Jugendamt berufen auch wenn diese nur mündlich war? Oder zählte die nur für das Besuchsrecht für meinen Exmann?
Wenn das so wäre, dann wäre ich die blöde weil ich mir das finanziell nicht leisten kann auch wenn ich jeden Monat etwas zurück lege würde es hinten und vorne nicht reichen.