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Umgangsrecht

********_Rey Frau
355 Beiträge
Themenersteller 
Umgangsrecht
Hallo zusammen,

vor drei Wochen hat das Gericht einen neuen Beschluss bezüglich des Umgangsrechtes zwischen mir, sowie meinen Ex-Schwiegereltern und meiner Tochter festgelegt.
Da mein Ex-Mann, bei dem meine Tochter lebt, immer wieder Probleme mit dem Umgang macht, hat das Gericht eine Erhebung eines Ordnungsgeldes mit beschlossen.

Nun soll laut Beschluss, meine Tochter in der 1. Pfingstferienwoche zu seiner Mutter und in der 2. zu mir.
Nun verweigert mein Ex seiner Mutter den gerichtlich eschlossenen Umgang.

Er hat im Verfahren auch mitgeteilt, das er überfordert sei und er eine Fremdunterbringung in einer Pflegefamilie wolle.
Das er das Aufenthaltsbestimmungsrecht an mich ab gibt, hat er verweigert.

Nun stellt sich mir die Frage, was auf meine Tochter, mich und meine Ex-Schwiegereltern zu kommen kann.

Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung damit.

LG
Madam
****la Frau
333 Beiträge
Mir stellt sich erstmal die frage Frage was Du denn eigentlich möchtest?


Wenn er den Umgang verweigert und auch das Ordnungsgeld nicht zahlt, kann er langfristig im Bau landen.
***en Mann
289 Beiträge
********_Rey:
Er hat im Verfahren auch mitgeteilt, das er überfordert sei und er eine Fremdunterbringung in einer Pflegefamilie wolle.
Das er das Aufenthaltsbestimmungsrecht an mich ab gibt, hat er verweigert.

Wenn das deine Tochter auch möchte und Du nicht bereit bist Sie aufzunehmen

Jugendamt bevorzugt immer Unterbringung innerhalb der Familie

Und ABR muss er deswegen nicht abgeben nur damit einverstanden sein das Wohnsitz jetzt bei Dir ist
sollte er damit nicht einverstanden sein kann er das ABR auch schnell wieder verlieren
Sorry
aber das stimmt etwas nicht.

Ihr habt also eine Umgangsklage eingereicht.

In dieser wurde durch Gericht bestimmt das Kind zu seiner Mutter und zu Dir darf. Dies in festgelegten Zeiten.
Scheinbar verstehst Du dich mit seiner Mutter sehr gut sonst wäre dies nicht in einem Verfahren gegangen sonderen deine Mutter hätte extra klagen müssen.

Nun hat er aber gesagt das er Überfordert ist und Kind in eine Pflegefamilie soll.
Was hat das Gericht darauf erwidert.
Darauf muss Gericht doch reagieren. Bzw. Jugendamt. Diese müssen auf diese Forderung reagieren.
wenn das Kind will, dann mit diesem zusammen zum Jugendamt und das Umgangsrecht einfordern *zwinker*
Zum
Jugendamt bringt nichts.

Sie hat ein Gerichtsurteil.
Wird dieses nicht eingehalten:

1. Polizei Durchsetzung des urteils. (Abzuraten)
2. Nochmals Gericht
*smile*

ich habe eben bei der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sehr kompetente MitarbeiterInnen (die zwar teils "vertrackt" viel zu tun haben, doch als "Zwischenhändler" sehr hilfreich)
von daher sind diese in meiner Ansicht bestens geeignet
********_Rey Frau
355 Beiträge
Themenersteller 
Das Gericht
hat reagiert und ein Gutachten in Auftrag gegeben,
dadurch kann n d ABR neu geregelt und an mich übertragen werden.
Seine Mutter und ich hatten jeweils ein eigenes Verfahren, aber hintereinander und aufeinander abgestimmt.
Daher gibt es eine feste Umgangsregelung auch für die Oma.

Doch durch die Weigerung meines Ex steht nun zu befürchten,
das es eine zwangsläufige Unterbringung in einer Pflegefamilie geben wird.
Dies würde dann so lange gelten, bis das Gericht das ABR entschieden hat.
Sorry aber
dann wechsel den Anwalt.

Oder es gibt Gründe das Kids nicht bei dir sein dürfen können.

Die Richtlinien sehen vor Kinder immer beim ET unterzubringen bevor sie in Pflege gehen.
(Wenn nichts dagegen spricht) ABR ist kein Grund dagegen.

Grund: Besser für die Kids bei der Familie zu bleiben bzw. Kosten denn Pflege kostet zw. 800 und 2000 Euro.
********_Rey Frau
355 Beiträge
Themenersteller 
Mein Ex
Besteht auf ei Gutachten.
Daher hat die Richterin dies in Auftrag gegeben.
Er hatte im letzten Verfahren erklärt, daß er nicht mehr könne und hilflos sei.
Da hat ihn die Richterin gefragt wie er die Betreuung wolle.
Da kam von ihm der Wunsch nach ei er Pflegefamilie.
Ich hab ihn dann gefragt warum er dem Wunsch unserer Tochter nicht nachkommen mag und sie wieder zu mir lassen kann.
Es wäre für unsere Tochter gut.
Die Richterin hat ihm dann die Möglichkeit gegeben dem zu zustimmen,
doch das wollte er dann nicht.
Daher waren wir dann wieder beim Gutachten.

Selbst die Verfahrenspflegerin ist für den Wechsel zu mir, doch auch mit Gutachten um zu verhindern, daß unsere Tochter in zwei Jahren wieder den Wohnort wechseln wollen würde.
Diesen Scheiß hab ich vor 1 Woche hinter mich gebracht.

Dazu wurden auch die Kinder angehört, was SIE möchten. Es geht ja um das Wohl des Kindes und nicht der Eltern.
********_Rey Frau
355 Beiträge
Themenersteller 
Jetzt
Ist der Gutachter am Werk und dazu gibt es einen Umgangspfleger.
Mal sehen ob das was bringen wird.
Leider brauchen so Gutachten immer ewig bis die fertig sind.

LG
was für ein gutachen soll erstellt werden? worüber?
wie alt ist deine tochter?
was sagt sie dazu, was will sie, wo will sie sein?
********_Rey Frau
355 Beiträge
Themenersteller 
Gutachten
Meine Tochter ist 9 und will bei mir leben, das sagt sie schon seit 1,5 Jahren.
Doch zuerst hat das, das Jugendamt nicht interessiert.
Das Gutachten soll die Erziehungsfähigeit und das Kindeswohl klären.
Als meine Tochter vor zwei Jahren zum Vater kam, war es eine Kindeswunschentscheidung.
wurde sie denn dazu befragt wo sie leben will?

meine Kinder sind 10 und 8 und wurden beide zu der sache befragt. aber bei mir ging es darum das der vater sich quer gestellt und die kinder getrennt jedes we nahm statt zusammen alle 2 wochen.
********_Rey Frau
355 Beiträge
Themenersteller 
Damals
Wurde sie befragt und wird es dieses Mal auch wieder werden.
Wobei ich ihr dies gerne erspart hätte.
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