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Wann kann ich um Unterhaltsvorschuss bitten?

******lou Frau
3.199 Beiträge
Themenersteller 
Wann kann ich um Unterhaltsvorschuss bitten?
Hallo!

Ich hab mal eine Frage: mein Ex zahlt den Unterhalt immer zu spät. Man hat ihn mehrfach aufgefordert den Unterhalt wie durch das Gesetz entschieden, im Vorhinein zu bezahlen. Dieser Aufforderung kommt er jedoch nicht nach. Man hat auch mit Gehaltspfändung gedroht. ist ihm wurscht. Mein Anwalt meinte, das Geld bekomm ich auch nicht früher als durch ihn meist zum 04. des Monats überwiesen wird. Da ich nun aber im April erst am 08. des Monats der Unterhalt auf meinem Konto gutgeschrieben war und diesen Monat erst am 05., hab ich die Schnauze voll. Wenn ich nun zum Jugendamt gehe, was muß ich vorbringen? Und vor allem, was passiert da? Mein Fritze dort ist nicht sehr tätig, wenn es darum geht, dass mein Kind in Ruhe und Frieden aufwachsen kann...

Ich danke euch
****nny Frau
16 Beiträge
Dein Weg...
... Wird dich zum Jugendamt führen.
Erklär dort die Sachlage, nimm möglichst Geburtsurkunde vom Kind und auch entsprechende Kontoauszüge mit.
Mach Ihnen klar, dass du Hilfe benötigst um deine Nerven zu bewahren, da sie beim Kind sonst fehlen. Du hast es im guten versucht und wenn alles nichts nützt... Dann bleibt eben nur der Weg über die offizielle Stelle
PS sei dir aber auch bewusst, dass der Unterhaltsvorschuss immer etwas später überwiesen wird, als der Unterhalt. Dafür aber regelmäßig zum gleichen Datum.

Viel Glück
CCBunny
Hallo loumlalou

Sicherlich sollte der Unterhalt pünktlich gezahlt werden.
Vielleicht ist es für den Unterhaltspflichtigen auch nicht ganz sooo einfach....Weißt du wann seine Gehaltszahlung auf seinem Konto ist?
Zumindest bekommst du den Unterhalt doch in der Regel....ich drücks mal so aus zeitnah.
Hier einen Unterhaltsvorschuss vom JA zu beantragen halte ich persönlich für "übertrieben".
Im übrigen wird Unterhaltsvorschuss dann beantragt, wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt leistet, bzw. leisten kann...
Versuch doch erst mal zu klären warum der Unterhalt einige Tage später überwiesen wird....
So lange der Unterhalt regelmäßig "bedient" wird. Und die Abweichung nicht über die erste Woche hinaus geht halte ich es ganz ehrlich gesagt für sehr kleinlich von dir hier dann auch gerichtlich vorzugehen.

LG

Gernot
ich schließe mich den worten von gernot an... du bekommst doch monatlich unterhalt... also... so what? sei froh, das er überhaupt zahlt,....
1 W
Also ich Denke da auch so, 3,4 oder 5 ist einigermaßen zu tolerieren, aber in der zweiten Woche sollte es schon da sein. Ich habe bis jetzt gar nicht bekommen, Du siehst Frauen reagieren da auch so. Habe erst jetzt nach einen ½ Jahr einen Anwalt eingeschaltet.
***en Mann
289 Beiträge
Oh

erstens Unterhaltsvorschuß gibt es wenn kein Unterhalt gezahlt wird

Zweitens Unterhaltsvorschuß wird nur 72 Monate gezahlt und bis zu einem Alter von 12 Jahren außerdem je nach Alters Stufe ca 140 oder 180 Euro hab die genauen Zahlen nicht im Kopf

Drittens erst wenn dein Ex drei oder mehr Monate nicht zahlt hast die Möglichkeit etwas zu unternehmen

Unterhalt pünktlich zum Monatsanfang ist wünschenswert aber nur selten umsetzbar
*******fter Mann
1.342 Beiträge
Wenn Geld fehlt, und sei es nur für einige Tage, dann ist das natürlich ein enormer Stressfaktor. Sicherlich wäre es am einfachsten, wenn du es dabei belässt, denn schließlich bekommst du doch Unterhalt. Das sagt bzw. schreibt sich natürlich leicht, wenn es bei einem selbst nich so darauf ankommt, ob am 1. oder am 11. die Unterhaltszahlung auf's Konto kommt.
Die Miete wird jedoch meist innerhalb der ersten drei Werktage eines Monats fällig, und wenn man darauf angewiesen ist und nichts kommt, ist man – sofern man einen entsprechenden Dispo hat – jeden Monat ein paar Tage drin und muss dafür regelmäßig ein paar Euro der Bank schenken.

Ich kann das als Stressfaktor gut nachvollziehen und denke dabei an die ersten Monate als ich meine Kinder hatte und meine Ex erst einmal gar nichts gezahlt hat. Nicht einmal das Kindergeld.

Was du machen könntest, wäre vielleicht tatsächlich eine Gehaltspfändung anzustreben, d.h. dass du das Geld von seinem Arbeitgeber direkt überwiesen bekommst. Das ist sicherlich nicht der optimale Weg und wäre auch nervenaufreibend aber langfristig vermutlich nervenschonenden.
Und sofern es möglich ist solltest du dir ein kleines Finanzpolster zulegen, um künftig deinen Stresslevel nicht mehr von seinen Zahlungen abhängig zu machen.
Genau so ist es wie es CRmen schreibt....
Ich habe auch Unterhaltsvorschuss damals zumindest für meinen Kleinen bis 12 Jahre bekommen....Für meinen Großen nicht....der war schon 12 bei der Trennung....
Unterhalt von der Kindesmutter sehe ich bis heute nicht.......da sie in der neuen Partnerschaft wieder 2 Kinder hat und darum auch nicht arbeitet....
Wie schon geschrieben......Wenn der Unterhalt jedes Monat bezahlt wird....würde ich das mit dem "Streiten" lassen....Es sei denn das eigene Ego möchte es um jemnanden zu Ärgern....
@*******fter....

Klar...Gehaltspfändung.....das geht natürlich...
Bringt meiner Meinung nach noch mehr Stress und Ärger mit dem Kindesvater....
Im übrigen wirds beim KV genauso sein....Gehalt erst am 3. oder 4. aufm Konto.....dann
den Unterhalt überweisen....
Im übrigen bekomme ich von meinen Mieter auch erst am 5. oder 6. die Miete...genau aus dem genannten Grund......soll ich mich jetzt über die 2 oder 3 Tage länger aufregen? Oder dagegen vorgehen....weil im Mietvertrag bis spätestens 3. steht....?
*******fter Mann
1.342 Beiträge
Klar, mich kratzt's auch nicht, wenn – wie neulich – das Geld von meiner Ex erst am 10. kommt. Ich weiß ja es kommt. Allerdings habe ich auch keine Sorgen, wie ich den nächsten Supermarkt einkauf bezahle.
Wem es Sorgen macht, dass das Geld nicht pünktlich gezahlt wird, der hat's nicht so üppig. Und bevor wir hier alle schreiben, das wäre doch alles nicht so wild, man könne doch froh sein, dass er überhaupt zahlt, denke ich, man kann es doch auch mal mit Lösungsvorschlägen versuchen.
@slowdrifter
Unterhaltspfändung heisst nicht automatisch, dass der Unterhalt früher kommt.
Ich mache bei uns in der Firma Löhne und hatte auch eine Dame hier, die dann den Unterhalt ihres Exmannes (der bei uns arbeitet) aus dem selben Grund pfänden hat lassen. Fazit war, dass sie das Geld von ihm nicht mehr am 06. bekam sondern von mir erst am 13. jeden Monat.
Der Schuss kann also nach hinten losgehen.

@TE
Ich würde nicht so auf das Recht pochen. Ich habe ganz oft mit solchen Dingen beruflich zu tun und ich weiss, wie schwer es für die Männer manchmal ist, den Unterhalt pünktlich zu zahlen. Wenn dein Ex einen AG hat, der auch erst im Nachhinein auszahlt kann er halt nicht anders. Immerhin zahlt er jeden Monat, kannst damit nicht zufrieden sein?

Viele Grüße
Cinderella
**********assen Mann
154 Beiträge
Es
gibt bereits obergerichtliche Urteile.
Unterhalt ist bis zum 5. zu bezahlen.
Gerichte tolerieren aber je nach Banktag kleine Abweichungen.
Im April sehe ich diese Abweichung.
Wenn er am 4. überweist dann ist es am 5. drauf.
Der 4. und 5. war ein WE. Keine Banktage.
Überweisung also am 6. wäre es am 7. drauf wenn es am 6. vor 12 Uhr überwiesen wurde.
Hatte er aber Stress dann kann sich das verzögern. Da es am 8. drauf war hat er wohl am 6. Nachmittags oder am 7. Vormittags überwiesen.
Da wird kein Jugendamt tätig. Ist auch nicht notwendig. Nur wenn nichts kommt.

Geahltspfändung: Es gibt Firmen, da verliert man seine Job wenn man sowas hat. Würde es dir helfen wenn er nicht mehr arbeitet? Denke nicht.
Plane dein Geld so das Du auskommst. Bist Du vom Unterhalt des Kindes abhängig (Miete, etc) dann stimmt sowieso etwas nicht.
Finanzberatung bei einer Behörde wäre dann dein Ansprechpartner.
Du solltest auch ohne diese leben können denn Unterhalt gibt es nur wenn er arbeitet.
Unfall, Krankheit etc. und schnell ist es vorbei damit.


Unterhaltsvorschuß gibt es nicht. Wurde bereits gesagt.
*******fter Mann
1.342 Beiträge
@Cinderella_78
Das war mir nicht klar. Danke für das Richtigstellen!
Plane dein Geld so das Du auskommst. Bist Du vom Unterhalt des Kindes abhängig (Miete, etc) dann stimmt sowieso etwas nicht.


wenn jemand zum Beispiel ALG II erhält, dann wird der Unterhalt der Kinder voll als Einkommen angerechnet ..
und nicht nur als Einkommen der Kinder, sondern als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft umgelegt auf alle

da kann es gut sein, dass neben Unterhalt und einem Job nur noch aufstockend ALG II in geringem Umfang gezahlt wird ... und somit der Unterhalt zur Sicherung des Existenzminimums dient

ob da jetzt allen gefällt oder nicht .. ist gleich, es ist trotzdem so
******lou Frau
3.199 Beiträge
Themenersteller 
solange er noch massig die 100€ scheine in der wohnung durch die schwarzarbeit runfahren hat, kann er zahlen. solange er für seine ausländische neue vor dem staat bürgt sollte er auch für sein kind aufkommen.

ich habe schon 2 jobs. komm auch gut um die runden inzwischen. dennoch: wer sein kind beklaut, der sollte zumindest den unterhalt pünktlich zahlen... ob seinem chef das so gefallen wird?
letzten Endes ist es Deine Entscheidung, aber so ein Kleinkrieg für die paar Tage ..

ich hab für beide Kinder in den 16 Jahren nie einen Cent Unterhalt gesehen, musste immer rechnen und kämpfen mit einem Gehalt, welches netto knapp über dem Satz liegt ..

und mein Ex ist selbstständig, hat eine Autowerkstatt, die er schön in die Miesen rechnet
viel oder alles lohnenswerte läuft schwarz unter der Hand ..

er wohnt mit seiner Freundin im neuen Haus auf 3 Stockwerken, fährt 3 - 4 mal im Jahr in Urlaub ..
was alles auf dem Papier inzwischen ihr gehört ...

und trotzdem habe ich von einer Unterhaltpflichtverletztungsklage abgesehen, die das Jugendamt vor
Jahren mal eingereicht hat .. und die vom Staatsanwalt abgelehnt wurde ... nie noch mehr unternommen,
denn jeder Krieg kostet auch eigene Nerven und gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen, nur um den anderen auf Prinzipien festzunageln .. bringt gar nichts


und ist in meinen Augen Unsinn .. wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht ..


hättest Du eine Kindergeldnummer, die besagt, dass Du Dein Kindergeld immer erst am 10. des Monats bekommst, dann könntest Du auch keinen Chef einschalten ..

stell Dich darauf ein und hör auf Dir selber das Leben so schwer zu machen ..

noch mehr, lass los .. wenn ich nämlich sowas lese ..

solange er für seine ausländische neue vor dem staat bürgt sollte er auch für sein kind aufkommen.


dann klingt da noch jede Menge negative Emotion durch, die Du doch gut positiv in andere Dinge stecken könntest .. für Dich
******lou Frau
3.199 Beiträge
Themenersteller 
@ Ms_Spock die dame hat mein Geld mißhandelt. und er schützt sie. Mein Kind hat eine Akte bei der polizei, falls sie beim Umgang dabei sein sollte. Das ist nix kleines...
man kann Geld mißhandeln?


na ja, wie auch immer ... für mich gefühlt, steht ganz groß zwischen Deinen Zeilen, dass es Dir nicht ums Geld geht sondern ums Recht .. Recht bekommen mit aller Macht, weil Du verletzt, sauer, enttäuscht, getäuscht .. was auch immer bist ..

mag auch sein, dass Du im Recht bist, dass er ein Ar*ch ist, aber Recht haben und sich das mit allen Mitteln nehmen, sind 2 Paar Schuhe


wenn Du meinst, dann mach es, aber dann leb auch mit den Konsequenzen

ich würde es nicht tun
******lou Frau
3.199 Beiträge
Themenersteller 
das kind wurde mißhandelt...

und ich frage ja nur, um mir infos einzuholen...
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Gruppen-Mod 
@******lou:
.....solange er noch massig die 100€ scheine in der wohnung durch die schwarzarbeit runfahren hat, kann er zahlen. solange er für seine ausländische neue vor dem staat bürgt sollte er auch für sein kind aufkommen.

ich habe schon 2 jobs. komm auch gut um die runden inzwischen. dennoch: wer sein kind beklaut, der sollte zumindest den unterhalt pünktlich zahlen... ob seinem chef das so gefallen wird?


...das kind wurde mißhandelt...

und ich frage ja nur, um mir infos einzuholen...

Du hast diesen Thread eröffnet da es dir wohl um die Frage, des pünktlichen Eingangs des Unterhalts für euer Kind geht!

*gruebel* Aber wenn ich dies Zeilen lese , dann frage ich mich auch, wie schon andre hier, worum es dir wirklich geht und kann mich auch nicht des Eindrucks erwehren, das es eigentlich gar nicht um den Unterhalt geht,
der ja im übrigen wie du schon hier geschildert hast, durchaus bezahlt wird!
(Und darüber kannst du schon froh sein, denn s gibt unzählige Alleinerziehende die keinen Cent sehen, und die dankbar wären für Unterhalt, auch wenn ein paar Tag später)

Wie gesagt, der Vater bezahlt dir ja Unterhalt und alles andre gehört hier nicht zum Thema, bzw es ist auch seine Sache, was er , abgesehen von Unterhalt,mit seinem Geld macht,denn ihr seid getrennt!

Deshalb bitte beim Thema Unterhalt bleiben, und auch die Diskussion über Sozialhilfe, wie ungerecht sie ist und wie man sich Leistungen erschleicht usw sind hier nicht angebracht und führen nur *offtopic*
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Gruppen-Mod 
**********lover:
es ist ein Aufruf zum Nachdenken.
zum Aufwachen.

zum Prioritäten abwägen.
sonst nichts.

und: es geht darum, wie wir unsere Kinder ernähren (wollen).
das kann für manche sicher OT sein. Für mich nicht.

Aber dies ist leider hier nicht das Thema! *nono*
Du kannst gerne einen eigenen Thread dazu aufmachen!

Und jetzt bitte wieder *zumthema*
*********lich Frau
5.253 Beiträge
Problem: ist der Betreuende Elternteil (fast immer die Mutter) Hartz4Empfängerin wird ihr als erstes das Kindergeld geklaut ("angerechnet" nennt sich das beschönigend) - sprich: 184,- € pro Monat sind weg

Was heißt denn hier bitte "geklaut"??? Kindergeld ist Einkommen! Und wenn der Staat einspringt, liegt doch wohl auf der Hand, dass auch das - bereits vom Staat gezahlte - Kindergeld mit in die Berechnungen einbezogen wird!

Und das hier

Abhilfe: Wohnsitz des Kindes auf den Vater anmelden und dieser zahlt das Kindergeld bar an die Mutter aus (er ist ja auch "BARunterhaltspflichtig" *g* )

ist sehr wohl eine Aufforderung zum Betrug!

Um zum eigentlichen Thema zurückzukehren:

Dass es bei einer solchen Konstellation keinen Unterhaltsvorschuss vom Amt gibt, ist bereits mehrfach gesagt worden. Wäre auch wohl noch schöner, bei einem zahlenden Unterhaltspflichtigen, der sich mit der Zahlung gerade mal um wenige Tage verspätet. Wer wegen sowas auch noch die Gerichte bemüht - sorry, aber da fehlt mir jedes Verständnis! Die Gerichte sind eh schon total überlastet, weil viel zuviele Leute wg. Kinkerlitzchen zum Gericht rennen. Ich kann verstehen, dass es einen ärgert, wenn das Geld etwas unpünktlich kommt. Aber deshalb Behörden und/oder Gerichte bemühen zu wollen, finde ich persönlich völlig überzogen und unangemessen.

Und ich glaube vor allem auch kaum, dass es dem Kind zugute kommt, wenn sich die Eltern um ein paar wenige Tage der verspäteten Zahlung streiten! Es gibt weiß Gott Wichtigeres... GERADE für ein Kind!
*********lich Frau
5.253 Beiträge
Ups sorry, Sara, unsere Postings haben sich überschnitten! *tuete*
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie gesagt ich, bzw ihr könnt gerne einen neuen Thread eröffnen mit dieser Thematik:
"Sozialleistungen....wie damit zurecht kommen..oder ähnliches"

Und dann verschieb ich all die Beiträge zu dem Thema dorthin und da kann dann gerne dort weiter diskutiert werden!
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Gruppen-Mod 
So, ich habe jetzt einen neuen Thread zum Thema Untrhalt/Existenzsicherung und Sozialleistungen eröffnet:

Alleinerziehende: Existenzsicherung-Unterhalt-Sozialleistungen

Und alle Beiträge diesbzüglich , die hier leider offtopic führen, dorthin verschoben!
Dort kann dann gern weiter diskutiert werden!

Vielen Dank für euer Verständnis !

Viele Grüße Sara/Mod *blume*
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