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Nordbayern
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Unterhalt

***ie Frau
7.373 Beiträge
Gruppen-Mod 
Vielleicht sollten wir nun wieder zurück zur Ausgangsfrage? *zumthema*

NurIch68 wahrscheinlich macht es Sinn, dir beim Jugendamt einen Beratungstermin geben zu lassen. Das wäre mein erster Anlaufpunkt.
@lover
Den anderen Thread kenne ich nicht. Und angefangen hast ja du, nicht ich. 😉

Liebe TE,
Jugendamt, Anwalt evtl. Caritas, AWO sind die ersten Anlaufstellen. Wenn du magst, halt uns auf dem Laufenden.

Viele Grüße und gute Nacht,
Mila
Es gibt nicht ohne Grund den Selbstbehalt....auch wenn dieser sehr gering ist......muss man damit nicht verhungern oder erfieren...Man rutscht halt gesellschaftlich ab....dagegen kann man allerdings was tun....ob Nebenjob....oder Weiterbildung...und somit besseres Einkommen.....So ist es halt mal...mit den Entscheidungen welche im Leben getroffen werden.
Kinder sind in Deutschland ein "Armutsrisiko"....erst recht nach einer Trennung wo dann 2 Haushalte "geführt" werden müssen ist dies auch mit höheren Kosten verbunden.
Ich musste nach der Trennung von meiner Ex auch noch Trennungsunterhalt zahlen....bis zur Scheidung weil ich hierfür trotz dem Allein Erziehend sein leistungsfähig genug dafür war. Da gibt es keine Aufrechnung KU-TU......So "lag" meine Ex dem Staat ganz so sehr auf der "Tasche".
Hat mir gestunken...aber meine Ex arbeitete halt in dieser Zeit nichts.....(naja....und heute auch nichts).
So würde ich meinen Söhnen raten....auch wenn Nachwuchs kommt....besteht darauf dass eure Frauen zumindest halbtags arbeiten.....dann wirds bei ner Trennung nicht ganz soooo schlimm....
**********lover Mann
5.186 Beiträge
der Selbstbehalt....
Es gibt nicht ohne Grund den Selbstbehalt....auch wenn dieser sehr gering ist......muss man damit nicht verhungern oder erfieren.....

...reicht fast nie für eine kindgerechte Wohnung.
Und gerade die könnte der Ex bald dringend benötigen.

warum? - wie krank ist die Kindesmutter?
(sie kann bereits nicht mehr arbeiten.)
Der Ex benötigt eine kindgerechte Wohnung also mit Kinderzimmer?
Warum? Für die Wochenenden alle 2 Wochen? Jetzt hör aber auf....
Was ist gegen nem 1 oder 1,5 Zimmer App in nem Altbau einzuwenden.....
bei uns hier in Nürnberg so ab ca. 220 € kalt....ist ja nicht München Schwabing...
**********lover Mann
5.186 Beiträge
Der Ex benötigt eine kindgerechte Wohnung also mit Kinderzimmer?
Warum? Für die Wochenenden alle 2 Wochen? Jetzt hör aber auf....

falls die Mutter sich nicht mehr um die Kinder kümmern kann.
Dann...ist die Sachlage komplett anderst....und Mann wird sich darauf einstellen müssen.....und dann auch können....
**********lover Mann
5.186 Beiträge
denke auch.
Eine nette Dame vom Jugendamt klingelt dann an der Türe von seinem 1 Zi App und findet es so herrlich kindgerecht, dass sie die beiden Kinder gleich da lässt.
wobei jetzt klar hier jegliche Frage der TE unbeachtet ist

es geht um Unterhaltszahlung
und nicht um irgendwelche *blumenwiese*

*zumthema*
*****h68 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
@you. ..
Also mal abgesehen davon das ich noch nicht so krank bin das mein Nochmann die Kinder bekommt. ..Würden Sie auch unter keinen Umständen zu ihm gehen. ..Da ist leider zu viel vorgefallen.

Dann muß ich sagen braucht er auch keine 2 zimmer Wohnung in dem Standard . ..Dazu nochmal 15 km weiter vom Arbeitsplatz als bisher wenn er in der nähe vergleichbares für fast die Hälfte bekommen hätte.

Weisst und zudem ist es das zweite mal das er ne Frau mit Kids "verlässt "und nicht oder unregelmäßig zahlt.
Sorry muss ich mir eben zwei mal überlegen ob ich Kinder will..
Ich habe jetzt Urlaub und werde mich an das JA melden.
**********lover Mann
5.186 Beiträge
Danke für die Info.
Also mal abgesehen davon das ich noch nicht so krank bin das mein Nochmann die Kinder bekommt. ..Würden Sie auch unter keinen Umständen zu ihm gehen. ..Da ist leider zu viel vorgefallen.

es gibt Umstände, die niemand vorher sehen muss,
aber kann, wenn er selber verantwortungsvoll ist.

Wünsche Dir gute Entscheidungen & eine gute Gesundheit.
(klinke mich hier und jetzt aus dem Thema aus - meiner Gesundheit zu Liebe)

Gruß - lover -
Sollte irgendein Expartner irgendwann mal die Kinder aus unvorhergesehenen Gründen übernehmen... warum soll er dafür jahrelang eine größere Wohnung vorhalten?? Kann ich jetzt irgendwie nicht nachvollziehen. Eine Notlösung als Übergang und dann eine größere Wohnung im Fall der (Ausnahme)Fälle ist schnell gefunden. Mein Ex hat eine niedliche 2Zimmerwohnung und da schlafen die Beiden eben auf der Ausziehcouch oder er dort und die Kinder im Bett.
Und ein Mini-Apartment haben ja wohl die meißten Exmänner ja nun auch nicht...
***ie Frau
7.373 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo zusammen,

ich musste die letzten Postings löschen, das war euch klar, gell?!

Bitte klärt die Dinge unter euch per PN oder wie auch immer. Es ist nicht hilfreich für diesen Thread und ich - ganz persönlich - finde es auch respektlos gegenüber der Threaderstellerin.

Hier ist die Ausgangsfrage:
Nun wollte ich gerne mal wissen wie das mit dem Unterhalt für Sohnemann aussieht,er hat doch auch ein Recht auf Unterhalt oder???...bekommt er dann nichts oder über ne andere Stelle oder wie funktioniert das..Ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft für die Kids...

**********lover Mann
5.186 Beiträge
Familieneinkünfte und -ausgaben
Sorry, wenn du behindert bist interessiert das NIEMANDEN wegen Kindesunterhalt... du bekommst aber bei Aufstockung zu ALG2 einen extra Betrag wegen deiner Behinderung.

Liebe TE,

ich probiere es jetzt nochmal, Möglichkeiten aufzuzeigen und vielleicht möchte sich jemand anders auch noch zielführend beteiligen.

Eure Einkünfte:

Dein Lohn + 2x Kindergeld + 1x UVG für Deine 11-jährige Tochter, wobei das UVG in ein paar Monaten enfällt und auch Du krankheitsbedingt vielleicht weniger arbeiten musst. - soweit richtig?

Ist das Jugendamt nun die primäre Anlaufstelle für Euch?
Ich meine Nein, da das JA Dir nichts bezahlen kann, außer das UVG für die Restbezugszeit Deiner Tochter.

Wohin also? - Vorschlag: zum Jobcenter und wie bereits vorgeschlagen (s.o.) aufstockendes Hartz4 für Euch beantragen, darauf hinweisen, dass Du krank bist (Belege) und dass auch die UVG-Zahlungen für Deine Tochter bald entfallen.

Was den Vater betrifft würde ich keine schmutzige Wäsche waschen, weil das Jobcenter daraus nur Informationen entnimmt, wie es an Euch zu zahlende Leistungen verringern oder hinauszögern kann.

Da bei einer Bewilligung von Leistungen ohnehin das Kindergeld und evtl. Unterhaltszahlungen damit verrechnet werden, bringt es m.E. auch nichts Titel gegen Deinen Ex einzuklagen. - es würde jedoch die Bewilligung und Auszahlung von Leistungen beschleunigen, wenn Du belegen kannst, dass Dein Ex nur ein Einkommen unter dem Selbstbehalt hat. (vielleicht ist das ja so?)

2. Möglichkeit: wäre Dein Einkommen + 2x KG + Wohngeld größer als die vorige Variante, ist diese Lösung besser, v.a. falls sich Euer Dialog zum Kindesvater verbessert. - dieser wäre dann vielleicht eher bereit und in der Lage Euch finanziell zu helfen.

Zudem: da Dein Sohn bereits 16 ist, würde ich ihm die Lage erklären und ihn darum ersuchen, auch Einkommen zu erzielen, sich durch Mithilfe im Haushalt einzubringen und zu prüfen, wo auch er sinnvoll sparen kann.


Familienausgaben: wo könnt Ihr Ausgaben sparen. zB. ein Zimmer untervermieten oder günstigere Wohnung? Auto verkaufen, falls auch öffentliche Verkehrsmittel ok sind? Gute SecondHandKlamotten statt dem neuesten Schrei? gegenseitige Nachbarschaftshilfe, z.B. Haare schneiden gegen Treppenreinigung.


Wünsche viel Erfolg & auch noch gute Inspirationen und weiter bringende Vorschläge von anderen. - lover -
hallo TE
ich hoffe dein Besuch beim JA und evtl. weiteren Beratungsstellen (empfehlen kann ich aus meiner Sicht die Diakonie, da dort auch sehr kompetente MA sind) bringt dir und den Kindern/ok jugendlichem Sohn *zwinker* etwas finanzielle Luft
Zahlungen vom Vater haben zu erfolgen, nach seinen belegbaren Einkünften, sie sind ja für die Kinder, nicht für dich, du bist ja nur diejenige, die diese im Namen der Kinder einfordert
also nimm dir jegliche Hilfen dazu
ich weiß wie schwer es ist, grad wenn Vater jegliche Zahlungen verweigert, da auch die Zahlungen vom Alg (egal ob I oder II) davon ausgehen, es gibt etwas, denen dann dazu noch klar zu machen, es kommt nichts, ist wie "nackig machen"
und ...

man nicht vergessen darf, dass fast alle Jobcenter eine eigene Unterhaltsabteilung haben, welche nichts anderes macht, wie Unterhaltspflichten auszurechnen, säumige Zahler aufzuspüren und den .. aus der Staatskasse vorgestreckten .. Unterhalt für die Staatskasse wieder einzutreiben.

Und ich kann nur sagen, wir sind in einigen Fällen erfolgreicher als die Jugendämter
stimmt, *sorry* hab ich ganz vergessen *top*

ja, diese MA solltest du, liebe TE, auch dringend mit auf deine Seite ziehen, da hilft es wirklich
ALLE Zahlungen klar aufzuzeigen
denn die sind richtig gut !!!
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Gruppen-Mod 
man nicht vergessen darf, dass fast alle Jobcenter eine eigene Unterhaltsabteilung haben, welche nichts anderes macht, wie Unterhaltspflichten auszurechnen, säumige Zahler aufzuspüren und den .. aus der Staatskasse vorgestreckten .. Unterhalt für die Staatskasse wieder einzutreiben.

Und ich kann nur sagen, wir sind in einigen Fällen erfolgreicher als die Jugendämter


Ich bin ja wirklich froh, das ich nicht auf das Jobcenter angewiesen war und bin, aber für diesen Fall betreffs des Unterhalts wäre ich froh gewesen, wenn sie sich darum gekümmert hätten. Denn ich weiss auch, das sie da viel effektiver sind und Druck machen beim Eintreiben des Kindesunterhalt, als die Beistandschaft vom Jugendamt!

Und es geht bi dr Forderung nach Kindesunterhalt nicht darum, dem unterhaltspflichtigen Elternteil eins "auszuwischen", sondern das ist Geld das den Kindern einfach zusteht und das auch dringend gebraucht wird in den allermeisten Fällen.

Und dann z.b mit solchen Vorschlägen zu kommen, wie hier:

**********lover:
.......Zudem: da Dein Sohn bereits 16 ist, würde ich ihm die Lage erklären und ihn darum ersuchen, auch Einkommen zu erzielen, sich durch Mithilfe im Haushalt einzubringen und zu prüfen, wo auch er sinnvoll sparen kann.......
Familienausgaben: wo könnt Ihr Ausgaben sparen. zB. ein Zimmer untervermieten oder günstigere Wohnung? Auto verkaufen, falls auch öffentliche Verkehrsmittel ok sind? Gute SecondHandKlamotten statt dem neuesten Schrei? gegenseitige Nachbarschaftshilfe, z.B. Haare schneiden gegen Treppenreinigung.


empfinde ich , grade bezogen auf die Situation der TE, und nur um die geht es ja hier
sehr einseitig zu Lasten der TE gehend !
Denn wie sie hier berichtete , arbeitet sie ja im Rahmen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen, tut also alles was ihr möglich ist , um für die gemeinsamen Kinder zu sorgen,
während der Kindesvater nicht zahlt und dies ja auch nicht zum ersten Mal vorkommt :

*****h68:
Weisst und zudem ist es das zweite mal das er ne Frau mit Kids "verlässt "und nicht oder unregelmäßig zahlt.

Und bei so einem gezeigten und in meinen Augen, verantwortungslosen Verhalten, sollen die Te und die Kinder sich jetzt noch mehr einschränken, noch mehr sparen usw? *hae*
Das kann ja wohl nicht die Lösung sein und bei allem Verständnis und dem Wunsch nach einer friedlichen Lösung, bzw Dialog mit dem Kindesvater ,
es ist da und in diesem konkreten Fall hier, in erster Linie an dem Vater, sich endlich verantwortungsbewusst zu zeigen und vor allem zu handeln.
Und die genannten Vorschläge bezüglich Einschränkungen und Sparen gehörten an ihn gerichtet!
Faszinierend
Wieviele falschinformationen hier auflaufen

Zuerstmal ist der Elternteil nicht Leistungsfähig dann laufen bei unterhaltsvorschuss auch keine Schulden auf.
Dies passiert nur wenn Leistungsfähigkeit aber er bezahlt nicht.

Ein Titel bringt nur etwas wenn Leistungsfähigkeit besteht.
An die vielverdiener: In eurem Fall ist sogar zu Prüfen ob anderer ET überhaupt zahlen muss. Es kann auch sein das ihr dem Kind über alleine Barunterhaltspflichtig seid.

An Ts. Du kannst versuchen dir einen beratungsschein für anwalt zu holen. Der berät dich dann. Besteht die Chance auf unterhalt für beide dann hilft er dir auch bei prozesskostenhilfe.
Ein ET ist verpflichtet sogar 2 Jobs anzunehmen oder selbständigkeit aufzugeben für Unterhalt. Chancen 50 zu 50 je nach Richter und umstände. Sonstige hilfen wie wohnbeigilfe etc. Wurden schon gesagt.
Liebe TE
Das Jugendamt Beistandsschaft, klärt alles. Ähnlich wie ein Anwalt, nur unentgeltlich.

Ein Titel ist immer (!!) angebracht. Es ist der Rechtsanspruch deiner Kinder.

Auch wenn man aufstockt, Wohngeld beantragt werden die Ämter als erstes an den Mann gehen, um säumige Zahlungen zurück zu holen. Jedes Amt in D wird auf einen Unterhaltstitel bestehen, denn sonst kann dir Verweigerung der Mitarbeit unterstellt werden. Hört sich schlimmer an als es ist, denn wie schon geschrieben, Unterhalt steht den Kindern zu, bis sie 25 sind, d.h. wenn sie in der Ausbildung sind, studieren etc.

Und der Unterhaltspflichtige muss den Titel abändern wenn er nicht mehr zahlungsfähig ist, nicht du.

Lass dich hier nicht kirre machen, geh zur Beistandsschaft, lass die ihren Job für die Kinder machen.

Lg Mila
Ist nicht ganz richtig .. das Jobcenter beantragt selber Titel, wenn keiner existiert

Ich habe zum Beispiel trotz Beistandschaft beim Jugendamt keinen Titel für meine Tochter, obwohl ich seit 2004 geschieden bin und sie damals mit 4 noch viele Jahre Anspruch auf Unterhalt gehabt hätte.

Da der Vater jedoch laut Staatsanwalt nicht leistungsfähig ist .... für ihren 2 Jahre älteren Bruder hatte das Jugendamt Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung eingereicht, welche mangels Aussicht auf Erfolg vom Staatsanwalt eingestellt wurde .... hat das Gericht für sie erst gar keinen Titel ausgestellt.

Nicht immer ist alles gleich ..
Einen Titel für jemanden der nicht Leistungsfähig ist gibt es nicht. Was sollte da auch dein stehen: sie haben 0 euro zu bezahlen. Sollten sie nicht 0 euro bezahlen pfänden wir 0 euro.

Die TS hat bereits eine Beistandschaft. Steht in ihrem erste posting.
Unterhaltsverpflichtungen verjähren nicht, also wird auch dieses in einer bestimmten Art, irgendwann an den Zahlungversäumer wieder und wieder weiter gereicht
erst als volljährige(r) muß sich Kind selbst darum kümmern und jedes Jahr erneut dieses Geld einfordern

(ist auch sehr wichtig für evtl. Zahlungen die Kind an Elternteil jemals zahlen müßte/Unterhalt an Eltern wird dann mit den versäumten Zahlungen gegen gerechnet, also BITTE dieses immer auch für zukünftiges Leben beachten)
@sollschonpassen
Ein Titel erhebt den Anspruch auf den Unterhalt. Weil jemand nicht zahlungsfähig ist, heißt dies nicht, dass er es in einem oder zwei Jahren nicht ist. Mit einem Titel kann man dies regelmäßig überprüfen lassen (durch Anwalt oder Beistandsschaft). Bist du nicht leistungsfähig, laufen auch keine Schulden an, beim Unterhaltsvorschuss - das ist richtig. Aber es ist nicht jeder für z. B. 18 Jahre nicht leistungsfähig.

Daher, wird von den Ämtern auf einen Titel bestanden.
Man kann auch ohne Titel alle 2 Jahre leistungsfägigkeit überprüfen. Steht so im bgb. Hat nichts mit titel zu tun.
Unterschreibt der vater den titel nicht da er nicht Leistungsfähig ist dann muss es vor gericht. Da kann dann viel passieren.
Ts hat Beistandschaft. Somit kann sie die beenden und sich einen anwalt suchen.
Es kann sein das der vater sich neuen job nehmen muss fiktives gehalt angenommen wird mit tiel oder eben nicht Leistungsfähig.
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