Ich kenne mich mit all dem nicht sonderlich gut aus, da ich von meinem Ex keinen Kindsunterhalt bekommen habe und auch keinen eingefordert habe (ähnlicher Fall wie bei @*******1xx; ich wollte meinem Ex auch keine finanziellen Schwierigkeiten machen und ihm nicht seine Selbstständigkeit nehmen).
Folgende Infos sind mir daher nur bekannt:
1.
Wohngeld kann man beantragen, kriegt an aber nur, wenn man nachweisen kann, dass der Kindsvater nicht zahlen kann, weil Unterhaltsleistungen vorgehen.
Ich wollte Wohngeld beantragen, aber das hat man gleich abgewiesen, weil ich erst vom Kindsvater hätte Kindesunterhalt einfordern müssen. Hab ich aber nicht gemacht.
Ich weiß auch gar nicht, ob ich überhaupt Anrecht auf Wohngeld gehabt hätte oder ob ich "zu viel" verdient habe.
2.
Ich habe unlängst von "Kinderzuschlag" gehört.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderzuschlag
Als die Kinder noch bei mir wohnten, kannte ich das noch nicht, sonst hätte ich mich da vielleicht auch mal schlau gemacht und das beantragt.
Kennt von euch jemand diesen "Kinderzuschlag" und kann der TE diesbezüglich einen Tipp geben?
3.
Anfang diesen Jahres, als ich für drei Monate arbeitslos war, ist meine Tochter just in dieser Zeit auf Klassenfahrt gefahren. Ich habe dafür "Leistungen für Bildung und Teilhabe" beantragt und auch bekommen (die komplette Summe für die Klassenfahrt). Das ging aber auch nur deshalb, weil ich in der Zeit Wohngeld (wenn auch nur 16 €) erhalten habe. Wenn man Anrecht auf Wohngeld hat, kann man weitere Leistungen wie eben so was beantragen.
"Leistungen für Bildung und Teilhabe" habe ich auch für die Monatskarte meiner Tochter erhalten, die sie brauchte, um in die Schule zu fahren. Wenn auch nur für drei Monate, aber das hat eben auch ein bisschen geholfen.
Noch eine letzte Frage:
**********assen:
Zuerstmal ist der Elternteil nicht Leistungsfähig dann laufen bei unterhaltsvorschuss auch keine Schulden auf.
Dies passiert nur wenn Leistungsfähigkeit aber er bezahlt nicht.
Das habe ich aber anders gehört.
Für meinen Sohn hatte ich ein Jahr nach der Trennung auch Unterhaltsvorschuss beantragt. Er war damals gerade 11 und so habe ich es ein Jahr lang erhalten. Die Große war schon "zu alt".
Da mein Ex eh nicht hätte zahlen können, hatte ich gehofft, ihm damit auch keine Schwierigkeiten zu machen. Ich habe aber mal gehört, dass diese "Schulden" nicht verjähren. Das heißt, auch wenn er jetzt und in 5 oder 10 Jahren nicht zahlen kann - aber sollte er vielleicht in 20 Jahren mal mehr verdienen, dann wird sich das JA das Geld dann zurückholen. Ist das richtig?
(Hätte ich das gewusst, hätte ich den Unterhaltsvorschuss wohl nicht beantragt. Ich dachte, dass es irgendwann verjährt.)