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Frage an die alleinerziehenden Mütter131
Ich bin momentan in einer Beziehung mit einer frau die ein kind hatt.
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Unterhalt

*****h68 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
Unterhalt
Hi ihr Lieben..ich weiss nicht ob ich hier richtig bin ansonsten bitte löschen..ich möchte gerne mal etwas fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

Der KV zahlt für meine Kids keinen Unterhalt,ich bekomme für Tochter 11 j. Unterhaltsvorschuss aber für den Sohn 16 j. nicht.
Ich bin teilzeit beschäftigt und bekomme zu meinem Lohn noch das KiGeld.

Nun wollte ich gerne mal wissen wie das mit dem Unterhalt für Sohnemann aussieht,er hat doch auch ein Recht auf Unterhalt oder???...bekommt er dann nichts oder über ne andere Stelle oder wie funktioniert das..Ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft für die Kids...
Sorry wenn das ne blöde Frage ist bin erst seit knapp 4 Monaten allein
*****h68:
Sohn 16 j.
bekommt keinen Unterhaltsvorschuß
das endet mit Erreichung des 12.Lebensjahres
bzw. nach soundsovielen Monaten gibt es auch nichts mehr *zwinker*

da mußt du dir das Geld schnell vom Kindsvater holen
Habe dasselbe Problem, ab 12 Jahren ist der Mutter zuzumuten voll arbeiten zu gehen und somit gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr... ich habe aber auch nur eine Teilzeitstelle und nach der Trennung überall Anträge gestellt... Kindergeldzuschuss, Wohngeld und Sozialhilfe (Aufstockung zum Gehalt), nur leider nix bekommen, weil die nicht meine echte Miete (600) angesetzt haben, sondern nur den max. Mietzuschuss für ALG 2 (360). Habe ich mir alle über das Netz zusammengesucht, da gibt es massenweise gute tipps und Anlaufstellen. Auch das Jugendamt hilft. Nur dranbleiben...
*****h68 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
das mein Sohn nichts bekommt weiss ich ..das es nur bis 12 geht weiss ich auch...durch 80 Pro Behinderung kann ich aber nicht ganz arbeiten gehen und dann???
Liebe TE,

hast du Unterhaltstitel für deine Kinder? Wenn nicht, setz dich mit dem Jugendamt in Verbindung bzgl. Beistandschaft. Die machen die selben Arbeiten wie ein Anwalt, nur muss man es nicht bezahlen.

Wenn du einen Titel hast, ist es wichtig zu klagen und/oder eine Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung zu stellen.

Ich persönlich habe eine Beistandsschaft für meine Kids, da der KV auch "gern" mal den Unterhalt nicht zahlt. Nun läuft alles übers JA.

Lass dich dort mal beraten.

Alles Gute,
Mila
*****h68 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
danke Mia...eine Beistandschaft habe ich für beide Kids...
Unterhaltstitel brauchst du unbedingt, wenn ihr euch nicht anderweitig auf eine Summe geeinigt habt. Da dein Sohn behindert ist gibt es evtl. länger Unterhalt, aber da er "nur" 80 % hat glaube ich eher nicht. Antrag stellen solltest du aber auf jeden Fall. Beim Jugendamt helfen die dir gern weiter, nimm aber alle wichtigen Unterlagen mit.
Sorry, hatte ich überlesen (kommt davon wenn man die Brille nicht aufsetzt).

Evtl. solltest du einen Fachanwalt aufsuchen, würde dich zwar roundabout € 150 Beratung kosten, aber dort kann dir sehr gut geholfen werden bzgl. Trennungsunterhalt, Kindsunterhalt usw. - ist gut angelegtes Geld.

Hast du denn Unterhaltstitel? Die sind immens wichtig, dass ist ansich die erste Aufgabe um die sich die Beistandsschaft kümmert.

LG
Mila
*****h68 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
*lol* ok
nochmal ICH bin zu 80 pro behindert.
Titel ist nicht vorhanden,Beistandschaft haben wir!!!
Sorry, wenn du behindert bist interessiert das NIEMANDEN wegen Kindesunterhalt... du bekommst aber bei Aufstockung zu ALG2 einen extra Betrag wegen deiner Behinderung.
*****h68 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
es ging auch nicht um den Unterhalt sondern das ich nicht mehr als Teilzeit arbeiten kann...wegen der Behinderung...
Einen Titel habe ich z.B. nicht, da mein Ex keinen oder nur minimalen Gewinn macht, was er auch regelmäßig dem Jugendamt nachweist... da ist auch kein Titel nötig, der wäre eh 0 Euro... leider.
Es kommt bei deiner Behinderung darauf an, warum du nicht mehr als Teilzeit gehen kannst... ich hatte mal 70 % und hätte im öffentlichen Dienst pro Woche 2 Stunden weniger gehen müssen... wären trotzdem noch 40 Stunden gewesen. Die Frage, warum du nur halbtags gehen kannst ist beim Kindesunterhalt auch irrelevant.
*****h68 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
weil ich Wirbelsäule versteift habe und zudem Krebskrank bin...
Ich arbeite seit 7 Jahren Teilzeit
schreibe dir mal per PN....
***en Mann
289 Beiträge
Beistandschaft ist nicht so schnell

hab das letzte mal sechs Monate gedauert bis meine Ex sich mit der Beistandschaft geeinigt hat und einen Titel unterschrieben hat

Einfach mal anrufen wie der Stand der Dinge ist

Wenn Er Leistungsfähig ist muss er auch zahlen
Ein Unterhaltstitel ist immer wichtig. Es geht um die Unterhaltsansprüche für das/die Kind(er).

Es geht nicht, dass ein Ex entscheidet wann er was zahlt. Es gibt nicht umsonst eine Düsseldorfer Tabelle. Wer bekommt das Kindergeld? Ist die Lohnsteuerkarte umgeschrieben auf die II?

Wenn ein Titel vorhanden ist, kann man klagen auf den Unterhalt. Ein Titel "läuft nicht aus". Wenn ein Elternteil nicht zahlen kann, weil z. B. Arbeitslosengeld I, kann von Amts wegen (weil Unterhalt geht vor allem) auf ALG II gekürzt werden, so dass der Kindsunterhalt gesichert ist.

Unterhalt ist kein Almosen, sondern etwas, was den Kindern zusteht.

Bzgl. Behinderung - sprech mit dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt respektive einem Anwalt.
Ich bin auch seit gut 7 Jahren Allein Erziehend. Damals waren meine Jungs 5 und 12.
Wie schon geschrieben gibt es den Unterhaltsvorschuss vom JA max. 6 Jahre lang....bzw. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Die Kindesmutter war damals nicht "Leistungsfähig".....
Damals habe ich auch Unterhaltsvorschuss und Beistandsschaft beantragt, obwohl die Sachbearbeiterin beim JA versucht hat mich zu überreden darauf zu verzichten, weil ich mit meiner Vollzeitarbeitsstelle und dem Gehaltsniveau zu den "Gutverdienern" gehöre und dann sozusagen die "Zukunft" der Kindesmutter "zunichte" mache da sich der Unterhalt bzw. vom JA gezahlte Unterhaltsvorschuss für sie als Schulden anhäuft. Hier fühlte ich mich als Mann mit der Meinung ganz ehrlich diskriminiert.

Mein Großer hat mit der Volljährigkeit vom JA dann einen Brief bekommen, dass die Beistandsschaft für ihn beendet ist, und in den xxx Jahren eine Unterhaltsschuld von xxx Euro seiner Mutter angefallen ist. Hier bin nach nicht mehr ich der Gläubiger, sondern mit der Volljährigkeit das Kind selbst.
Um den "Titel" nicht zu verlieren muss dieser "Titel" in regelmäßigen Abständen versucht werden zu Pfänden. Allerdings welches Kind möchte schon einen seiner Elternteile den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken....Und...zudem kostet es noch etwas. Ob unter Umständen etwas zu "holen" ist muss schon selbst entschieden, bzw. darüber nachgedacht werden.

Nun ist es halt so, dass meine Ex wieder neu verheiratet ist, und wiederum ein 1 bzw. 3 jähriges Kind mit ihrem Mann hat, und aus diesem Grunde keiner Beschäftigung nachgehen kann.....
Tja...sozusagen "Pech" gehabt.

So am Rande (hat jetzt eigentlich nichts mit dem KU zu tun) bin ich der Meinung dass vom Steuerrecht das Ehegattensplitting gesellschaftlich "überholt" ist....und meiner Meinung nach ein "Familiensplitting" gerechter wäre. Als Familiensplitting berechtigt...also LSK 3 sehe ich Familien welche Erziehungsleistung erbringen, also Unterhaltsberechtigte Kinder erziehen. Egal ob in einer Partnerschaft, oder als Allein Erziehende. Da würde vom Lohn/Gehalt doch einiges mehr Netto übrig bleiben, und ....ich behaupte mal der prozentuale Anteil der an der Armutsgrenze lebenden Allein erziehenden würde sich mindestens um 30% reduzieren....bzw. das Armutsrisiko sinken. Das wäre wesentlich gerechter als dass bei gutverdienenden Eheleuten ohne Kindern einer zu Hause bleibt.

Meine Meinung....
@gerry
... dafür haben wir doch Lohnsteuerklasse 2 mit dem wahnsinnig hohen Freibetrag für Alleinerziehende... ganz zu schweigen von dem Kinderfreibetrag, den du natürlich nur bekommst, wenn der höher in der steuerlichen Auswirkung ist als das Kindergeld... also bei meinem Gehalt nicht wirklich relevant....
@*******1xx

lach...jaja...der Mickymouse Freibetrag....macht bei mir ca. 70€ Netto aus....
Die günstiger Prüfung des Kindergeldes schon.....nach der Steuererklärung...aber.....auf Monat gerechnet auch nur ca. 80 €...
Hätte ich LSK 3 wären es ca. 550 Euronen.....

auch wenns den Mods vielleicht missfällt hier ein Link vom Verband der Alleinerziehenden....

https://www.vamv.de/politische-aktionen.html

Gerade für uns sehr unterstützungswert....
Es gibt eine Seite alleinerziehendPunktnet.

Da gibt es gute Tipps etc. Mir hat die Seite gut geholfen.

Ich gehöre auch zu den besser verdienenden, aber mir wurde seitens der Beistandsschaft nie so etwas gesagt. Immerhin geht es um den Unterhalt meiner Kinder, welcher ihnen gesetzlich zusteht. Und in unserem Fall sind das €700/Monat, da kann keiner drauf verzichten.

Mein Ex wollte sich auch arm rechnen. Dumm gelaufen, dank Titel konnte gepfändet werden.

Wenn es um Kinder geht, geh ich über "Leichen". Eine Trennung ist eins, für die eigenen Kinder nicht zahlen wollen ist das andere und da beißt mein Ex bei mir auf Granit.
**********lover Mann
5.197 Beiträge
nicht zu kurzsichtig gehandelt?
Mein Ex wollte sich auch arm rechnen. Dumm gelaufen, dank Titel konnte gepfändet werden.

will heissen: wann wird er völlig ruiniert und somit leistungsunfähig sein?
700 Euro Unterhalt ist doch nicht ruiniert... nu lass mal die Kirche im Dorf... mein ex könnte kaum was zahlen, da verzichte ich lieber und lass ihn immer mal ein paar Reparaturen an meinem alten Haus umsonst machen... da ist mir ein entspanntes Verhältnis lieber als vielleicht 50 Euro im Monat mehr.
@yournextlover
Unterhalt = Düsseldorfer Tabelle. Also angepasst ans Einkommen.

Wenn ich nicht zahlen wil, muss ich dafür sorgen das ich keine Kinder bekomme.

Und wer nicht zahlt, schiebt seine Kinder plus Ex oft in Hartz IV. Das ist dann okay oder wie soll man das verstehen?

Anders herum wird ein Schuh draus...
**********lover Mann
5.197 Beiträge
habe keine Lust...
mich laufend zu wiederholen, Mila.

die klassische lose-lose-Vorgehensweise wird weitgehend immer noch angepriesen, obwohl sie nahezu niemand etwas gebracht hat.

Konkrete Berechnungen hierzu hatten wir bereits vor geraumer Zeit in einem anderen UnterhaltsThread.


Gruß - lover -
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