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Prozeßkostenbeihilfe, bei Vaterschaftsanerkennung

**********lover Mann
5.333 Beiträge
ich denke...
die meisten Männer wollen es ohnehin genau wissen, ob sie tatsächlich der Vater sind. - Richtig wichtig ist dies m.E. aber noch viel mehr für das Kind. Und das nicht aus monetären Aspekten, wie es das Jugendamt hat.

Bei einer SGBII-Mutter wird das vom Vater für das Kind bezahlte Geld ohnehin mit dem Regelsatz verrechnet. - es kommt - nach meiner Betrachtungsweise - gar nicht beim Kind an.
In der Geburtsurkunde weiß ich nicht.
**********lover Mann
5.333 Beiträge
da würde ich zuerst nachschauen.
steht er bereits als Vater drin und wäre es nicht, empfinde ich im Sinne des Kindes eine Richtigstellung meistens angemessen.

Haben beide ET keine Zweifel und es ist schon eingetragen, kann man sich das Geld und den ganzen "AussenRumKlimbim" für den Test ja sparen.
***en Mann
289 Beiträge
**********lover:
in der Geburtsurkunde eingetragen?

In der Geburtsurkunde wird man erst eingetragen wenn Vaterschaft anerkennt wird


Der Antrag ist ausgestellt auf die Tochter wird dann KiGeld und Elterngeld als Einkommen der Tochter gerechnet und angenommen sie wohnt mietfrei bei der Mutter?

JA vertritt ja das Kind ( nicht die Mutter )
Kindergeld und Elterngeld ist Einkommen der Mutter
Einkommen des Kindes ist lediglich Unterhaltsvorschuß

Darum geht es ja um den Unterhaltsvorschuß deswegen war sie beim JA und die haben das dann eben angeleiert

Sie sollte zusätzlich noch eine Beistandschaft beantragen
**********lover Mann
5.333 Beiträge
eben
In der Geburtsurkunde wird man erst eingetragen wenn Vaterschaft anerkennt wird

steht er schon drin, können sich die Eltern das Zinnober sparen.
***en Mann
289 Beiträge
******osa:
Sie hat ja einen Vater angegeben. Und dieser soll nu übers Gericht herangezogen werden. Und ich denke es widerspricht sich. Wenn ich der Vater bin und nicht zahlen will ihr beim erhalt des Vorschuss zu helfen, denn den gibt es wie oben geschrieben wenn ein Vater bekannt ist

Nur weil Sie Ihn als Vater angegeben hat heist das noch lange nicht das Er in der Geburtsurkunde steht

Jugendamt kann erst Unterhalt fordern wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung Unterschrieben hat
Verweigert der Vater diese Unterschrift kommt es zu einen Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor Gericht
Das Gericht ordnet dann einen Vaterschaftstest an
Wird in diesen Test die Vaterschaft nachgewiesen
muss der Vater die Entstanden Kosten tragen ( soweit er Leistungsfähig ist )
und kann dann auch auf Kindesunterhalt verklagt werden
***en Mann
289 Beiträge
**********lover:
eben
In der Geburtsurkunde wird man erst eingetragen wenn Vaterschaft anerkennt wird

steht er schon drin, können sich die Eltern das Zinnober sparen.
******osa:
In der Geburtsurkunde weiß ich nicht.

**********lover Mann
5.333 Beiträge
ein Blick hinein...
ist weniger Aufwand als durch Ämter/Gerichte zu begleiten. *zwinker*
***en Mann
289 Beiträge
**********lover:
ein Blick hinein...
ist weniger Aufwand als durch Ämter/Gerichte zu begleiten.

Unterhaltsvorschusskasse verlangt zur Bearbeitung eine Kopie von der Geburtsurkunde

*zwinker*
Beistandschaft hat sie auch schon beantragt bzw. Läuft

Wenn die Tochter nur UVS hat als einkommen dann hat sie gerade gar kein einkommen da das JA erst zahlt wenn der vater anerkannt hat.

Und trotzdem soll die Tochter auf die es läuft 38€ im monat berappen? -.-
***en Mann
289 Beiträge
******osa:
Und trotzdem soll die Tochter auf die es läuft 38€ im monat berappen? -.-

Könnte es sein das deine Freundin Einkommen angegeben hat das gar kein Einkommen der Tochter ist
sonder Ihr eigenes Einkommen ?
Das wäre möglich. Werd ihr nochmal auf den Zahn fühlen bzw sagen das sie das mal beim JA nachfragen soll
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Du hast ja schon gute Tipps bekommen.
Um wirklich gute Ratschläge und Hinweise geben zu können, denke ich, dass die Informationen doch recht dünn und unklar sind und die ein oder andere zusätzliche Information gebrauchen könnten.

Wenn alle Beteiligten ansonsten bitte weiterhin darauf achten beim Thema zu bleiben. Herzlichen Dank.
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