******osa:
Sie hat ja einen Vater angegeben. Und dieser soll nu übers Gericht herangezogen werden. Und ich denke es widerspricht sich. Wenn ich der Vater bin und nicht zahlen will ihr beim erhalt des Vorschuss zu helfen, denn den gibt es wie oben geschrieben wenn ein Vater bekannt ist
Nur weil Sie Ihn als Vater angegeben hat heist das noch lange nicht das Er in der Geburtsurkunde steht
Jugendamt kann erst Unterhalt fordern wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung Unterschrieben hat
Verweigert der Vater diese Unterschrift kommt es zu einen Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor Gericht
Das Gericht ordnet dann einen Vaterschaftstest an
Wird in diesen Test die Vaterschaft nachgewiesen
muss der Vater die Entstanden Kosten tragen ( soweit er Leistungsfähig ist )
und kann dann auch auf Kindesunterhalt verklagt werden