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Wechselmodell - Erfahrungen

*******fter Mann
1.344 Beiträge
Ich finde es toll, dass das bei euch einvernehmlich und so gut klappt.
*****eur Mann
212 Beiträge
Themenersteller 
**********ust65:
Ich fühle mich hier in diesem Thread mit meinem Beitrag eher nicht ganz richtig, der Autor will ja Erfahrungen lesen, die ihm bei seiner Beurteilung seiner eigenen Situation weiterhelfen.

Du bist hier vollkommen richtig! *zwinker*
Meine Situation und die meiner Kinder kann ich -denke ich - recht gut beurteilen.
Mir geht es tatsächlich um Eure Erfahrungen und darum, wie es bei Euch klappt - besonders in Hinsicht auf die Kinder und deren Erleben im/mit dem Wechselmodell.
Daß es bei Euch so gut läuft, freut mich für Euch und natürlich vor allem für die Kinder, denn ich denke, daß für Kinder grundsätzlich beide Elternteile wichtig sind. Umso besser, wenn es klappt. Aber wie Du schon beschreibst, müssen beide Elternteile da vernünftig mitmachen und ich denke, eine räumliche Nähe spielt da auch eine entscheidende Rolle.

@**********ust65:
Wenn es den Kindern damit wirklich gut geht, macht weiter so, ich find es klasse!

Lieben Gruß,
Lars!
Das Wechselmodel
ist meiner Meinung nur gut wenn:

Wohnort in unmittelbarer Nähe wegen Schule, Kita, Freunde etc.
Wenn das alles gleich bleibt.

Wenn sich die Eltern zumindest soweit verstehen das es keinen Streit gibt wer was wann wo gemacht hat.
Auch muss man in Arztfragen etc. gemeinsam handeln.

Kinder brauchen aber einen Ort wo sioe sagen können das sie da zu Hause sind.
Wöchentlicher Wechsel finde ich da nicht so gut. Lieber alle 2 Wochen oder Monatlich mit Umgang.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Einige Probleme bringt das Wechselmodell allerdings mit sich und deswegen wollte sich mein Ex auch niemals auf so was einlassen:

Wo sind die Kinder dann offiziell gemeldet? Wer trägt dann offiziell die Verantwortung für sie, wenn sie bei dem Elternteil sind, bei dem sie laut Einwohnermeldeamt nicht gemeldet sind?

Wie wird das mit dem Kindergeld und Unterhalt geregelt?
*****eur Mann
212 Beiträge
Themenersteller 
Bei uns ist es so, daß die Kinder ihren Hauptwohnsitz (noch) bei der Mutter haben. Dort hatten sie ihn ja auch schon vor meinem ANtrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Aus rein versicherungstechnischen Gründen (Schulweg usw.) habe ich einen Zweitwohnsitz bei mir angemeldet.
Die Verantwortung trägt immer der Elternteil, bei dem die Kinder gerade sind. "Größere" Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden (gemeinsames Sorgerecht).
Nach der gesetzlichen Definition sind Angelegenheiten des täglichen Lebens in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, vgl. § 1687 Abs. 1 S. 3 BGB.
Quelle: http://www.pillig.de/anwalt_ … iche_Sorge_Umgangsrecht.aspx

Das Kindergeld kann immer nur an das Elternteil gezahlt werden, bei dem die Kinder ihren Hauptwohnsitz haben. Beim Wechselmodell muss es dann selber auf beide Elternteile zu gleichen Teilen aufgeteilt werden - in der Praxis natürlich auch oft mit rechtlichen Schritten verbunden...

Unterhaltsansrüche bestehen beim Wechselmodell gar keine, da beide Elternteile die Kinder zu gleichen Teilen versorgen. Natürlich kann auch dies zu Schwierigkeiten führen, wenn die Eltern sich in Kostenfragen (z.B. bei Klassenfahrten, Anziehsachen, usw.) nicht einig werden.
Da es keine Unterhaltsansprüche gibt, kann natürlich auch kein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Lieben Gruß,
Lars!
Falsch
Unterhaltsansrüche bestehen beim Wechselmodell gar keine,

Diese Aussage ist falsch.

Der Unterhalt berechnet sich für beide ET.

Muss die Mutter dem Vater z.B. 200 Euro bezahlen und der Vater (höheres Einkommen) 300 dann muss der Vater der Mutter die DIFF auszahlen.
*****eur Mann
212 Beiträge
Themenersteller 
Ist das tatsächlich so?

Dann liegt es bei uns am Einzelfall.
Jedenfalls gibt es bei uns derzeit keinerlei Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschuss kann nicht beantragt werden, weil nach Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin keiner von uns unterhaltspflichtig ist.
Unterhaltsvorschuß
ist auch Richtig.
Denn gibt es nur wenn der andere ET nicht zahlen kann oder nicht zahlen möchte aber kann.

Schulden bei Behörde laufen dann auf wenn er/sie nicht zahlen möchte aber kann. Sonst nicht.

Wenn ihr beide gleich verdient dann hebt sich der Unterhalt auch gegenseitig auf.
Wenn einer mehr verdient dann muss der andere eben einfordern. Amt macht dies nur auf Antrag.
Nach dem Motto: "Wo kein Kläger da kein Richter." habt ihr es eben so geregelt.
Das können Eltern machen wenn keiner der beiden Staatliche Leistungen i.A. nimmt.
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