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Hat der Vater mitsprache recht?

Hat der Vater mitsprache recht?
Vieleicht kann mir jemand helfen oder kennt es von sich selber.
Ich habe heute dem Vater meines Kindes gesagt.
Fals ich die Wohnung nicht bekomme, (sehr günstig) werde ich ein Dorf weiter auch suchen.
Da hier die mieten zu teuer sind und ich früher oder später eine 3Zimmer Wohnung brauche.
Und ich mir das einfach nicht leisten kann. Er war völlig entsetzt und hat gleich nein gesagt.
Worauf ich sagte, aber ganz bestimmt.
Er sagte ich soll an die kleine denken6,j da hier alle ihre Freundin wären.da sagte ich,das es nicht schlimm Ist sie würde da auch neue Kinder kennenlerne. Und sie kann ja trotzdem noch Kontakt zu ihren Freundin halten.auch durch ihre Vereine usw kein Problem.
Aus Spaß !!!!!!!!sagte ich ihm wenn er 100euro zu Miete dazugibt wäre es kein Problem.da kam nur das wäre abpressen.
Ich denke an meine Tochter.....
Wenn ich eine größere Wohnung hier nehmne
Habe ich kein Geld zum überleben.
Und Kinder in dem alter haben keine Probleme schnell neuen Freundin zu finden.
Er meint er hätte ein mit Entscheidungs recht.
Aber als wir damals beim Amt das geteilte Sorgerecht gemacht haben.habe ich darauf bestanden schriftlich festzuhalten das ich alleine das Aufenthaltsrecht habe.
Jetzt meine Frage
weiß jemand ob er es mit trotzdem verbieten
kann?
LG stella
NEIN... du hast alleiniges Aufenthaltsrecht... zudem willst du doch nur ein paar Kilometer weiter ziehen wegen der Mieten... da kann er nix machen...sicher gibt es entsprechende Urteile, ab welcher Entfernung der Umzug nicht mehr geringfügig ist.
Lass dich bloß nicht beirren. Dein Kind wird sicher bald eingeschult und da sollte der Umzug VORHER stattfinden, denn die meissten Kinder in der Klasse kennen sich nicht, da wird es auch mit neuen Freunden schnell gehen.
Hallo Luder_Freundin,
ich kann dir deine Frage rechtlich nicht beantworten, aber vielleicht könnte es den Konflikt entschärfen, wenn ihr bedenkt, daß die kleine bald eingeschult wird und die Freundschaften zu anderen Kindern und den Eltern sich dann sowieso neu sortieren. Vielleicht wäre das ein Argument und Zeitpunkt für dich um zu erklären das du wegziehen musst.
eben nochmal nachgelesen.... Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. Wegen einer geringen Entfernung (nächste Ort oder Umland) kann er selbst bei gemeinsamen Aufenthaltsrecht wenig machen.
***en Mann
289 Beiträge
Wenn es nur nächstes Dorf hat er keine Chance

Wenn Aufenthaltsbestimmungsrecht hast kannst es ohne seine Zustimmung machen

Freunde kann Kind doch an jedem Wochenende das es beim Vater ist sehen


Klagen kann er jeder Zeit dagegen nur sehr sehr wenige Chancen auf Erfolg
Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle
Bist du dir bei der Aussage sicher ?
Ja, ganz sicher... vorausgesetzt, sie hat tatsächlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht... was allerdings eher bei "ledigen" Müttern der Fall ist. Im Normalfall haben es beide gemeinsam, aber selbst dann dürfte er in diesem Fall auch kaum eine Chance haben dagegen vorzugehen.
Würde es allerdings in einem ruhigen Gespräch erklären, dass das Kind bald eingeschult wird und dann definitiv ein eigenes Zimmer zum lernen benötigt, auch wenn es mal Schulfreunde mitbringt. Eine bezahlbare 3Rwhg ist ein Argument, dem er sich nicht ohne weiteres entziehen kann.
Dem Vater ist zuzumuten ein paar Kilometer weiter zu fahren, um das Kind zu sehen.
Gut, wem was zuzutrauen ist, kann ich nicht einschätzen. Das wird die Themenerstellen sicher am besten beurteilen können. Meine Kinder sind 10 und 7 leben auch beide in einem Zimmer, also ne Weile ginge das schon noch. Aber auch das geht am Thema vorbei
Danke an euch.
Es ist wirklich gerade eine blöde Zeit.
Da sie im Sommer im die Schule geht.
Hatte das auch so nicht geplant.
Aber durch auftauchenden Schimmel in der Wohnung.Bin ich gezwungen so schnell wie möglich auszuziehen (zum Glück nicht schädlich für Menschen, hatte Gutachter bestellt) da ich die Räume jetzt nicht so nutzen kann, wie ich muß.
Der Vater lebt selber in einem anderem Dorf weiter.Will aber eigentlich auch hier her ziehen wegen Kind und seiner Mutter.aber er findet auch nichts bezahlbares.
*****eur Mann
212 Beiträge
Rein rechtlich...
...kannst Du innerhalb Deutschlands hinziehen, wohin Du magst. Bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht selbstverständlich auch mit Deiner Tochter. Das Umgangsrecht wird dadurch ja nicht eingeschränkt, schon gar nicht, wenn es "ein Dorf weiter" ist und Du gute Gründe für einen Umzug hast.
Aber abgesehen von der rechtlichen Seite, sehe ich da noch eine moralische Seite: durch die zunehmende Entfernung wird der Umgang trotz Umgangsrecht erschwert. Zeit, Fahrtkosten usw. werden dann Thema. Mal so als Extrembeispiel: Die Mutter zieht aus München nach Kiel, der Vater lebt derzeit von Hartz-IV - er hat zwar das Umgangsrecht alle zwei Wochen, aber wie soll er dies verwirklichen?
In Deinem Fall mit "ein Dorf weiter" sehe ich da aber überhaupt keine Probleme. *zwinker*

Trotzdem folgende Überlegungen für Dich:
• Es könnte in Zukunft durchaus sein, daß Du bzw. Eure Tochter mal auf Hilfe vom Vater angewiesen ist (Arztbesuche, Schulwege, Vereine, etc.). Da ist räumliche Nähe immer von Vorteil.
• Es kann durchaus von Vorteil sein, wenn das Kind beide Elternteile vielleicht sogar alleine in kurzer Zeit erreichen kann.
• Eure Tochter müsste sich komplett umgewöhnen (ist zwar möglich, aber trotzdem nicht unbedingt schön).
• Wenn Du dabei an Deine Tochter denkst - Was sagt sie denn dazu?


Lieben Gruß,
Lars!
Aufenthaltsrecht
Habe ich wie gesagt schriftlich drauf schreiben lassen,der Beamte war zwar etwas verwundert
Und sagte noch,das ich die ersten Frau wäre die das verlangt. Aber es ist rechtlich und somit gültig.
Bin viel rum gezogen in meinem leben.
Und jetzt also schon länger wieder zurück in die Heimat. Aber da ich jetzt singel bin. Sehe ich nicht ein das mir ein Mann (nicht böse gemeint)zusagen hat wo ich hinziehen darf oder nicht.habe es ja eigentlich nicht vor.aber man weiß nie,wenn ich den Mann meines Lebens finde..... .
Du bist Single aber nicht allein und denk bitte bei deiner Entscheidung an das Wohl des Kindes.
Wenn zwei Kinder in einem Zimmer schlafen
Finde ich das auch nicht schlimm.
Habe auch lange im Wohnzimmer geschlafen.
Aber ein Sofa ist ein Sofa und kein Bett.
Und meine kleine kam nachts immer rüber.
Jetzt haben wir ein hochbett sie oben ich unten.
Das Zimmer ist aber komplett Kinderzimmer.
Man sieht nicht das ich da schlafe.
Ist auf dauer aber auch keine Lösung.
Jetzt findet sie es noch toll.zum glück
******_79 Frau
1.302 Beiträge
Ich bin alleinerziehend mit gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Selbst bei mir war es nur eine Formsache als ich ca 80km umgezogen bin, ich mußte, weil ich in unserem alten Wohnort keine Arbeit fand.

Beim Jugendamt wurde mir gesagt das ich das ohne Probleme machen könnte. Und selbst WENN er was dagegen hätte wäre es in einem Umkreis von ca 200km kein Hinderungsgrund, sofern ich dann dafür sorge das die Umgangszeiten eingehalten werden können. Das würde auch jeder Richter so sehen.

Gut, wenn er absolut was dagegen gehabt hätte und der Richter auch müsste ich jetzt von Hartz4 leben. Oder er hätte die Kleine zu sich nehmen müssen, da er im Dez 2013 selber gute 20km von unserer gemeinsamen Wohnung weggezogen ist, wäre auch da der Freundeskreis weg gewesen. Noch dazu arbeitet er in 3-Schicht, wäre also eh nicht gegangen.

Mach dir keinen Kopf, nur wenn du ins Ausland wolltest oder du/er jedes Mal stundenlange Anfahrten hätten bräuchtest du wirklich sein Einverständnis, sofern ihr das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht habt.

Lieber jetzt noch umziehen, so hat sie im neuen Kindergarten die Chance noch neue Freunde/ihre Klassenkameraden kennen zu lernen, es ist nicht immer einfach! Aber besser jetzt wie alles dann auf den Sommer
Ich denke immer an das wohl meines Kindes.
Bin seid 4Jahren singel und das wird auch bestimmt noch ein paar Jahre so sein.
Wegen dem wohl meines Kindes.
Ist aber auch völlig OK.

Meine Tochter hatte erst nichts dagegen.
Bis Papa kam.
Mir wäre es auch lieber ich würde hier was finden.
Meine Familie lebt auch hier.
Und ein Nebenjob von mir.
Aber was soll ich machen.
Große Wohnung und kein Geld mehr für das leben.
Oder Umzug günstige große Wohnung und noch Geld zum leben.
******_79 Frau
1.302 Beiträge
Ich nochmal...
DIR kann der Vater deines Kindes nichts verbieten, eurem Kind schon!

Nur wie ich gerade schon schrieb, können/wollen einige Männer sich dann doch nicht so einschränken und das Kind selber nehmen.

Ich meine das jetzt nicht böse!! Ich habe genug alleinerziehende Väter in meiner Bekanntschaft die das gerne getan haben. Leider gibt es immer noch diejenigen die alles bestimmen wollen, wenn´s dann aber "ernst" wird einen Rückzieher machen.

@******975:

Klar ist das für den Vater sehr bescheiden wenn die Mutter sich einfach so ans andere Ende von Deutschland orientiert.
Es gibt leider auch genug Väter die nach der Trennung dann einfach hunderte Kilometer weiter weg ziehen, da wird dann selten nach dem Kindeswohl gefragt... *snief*
Deine Tochter muss aber langsam lernen, dass Mama auch einen eigenen Bereich benötigt... was ist, wenn sie mal eine Freundin zum übernachten mitbringt, schläfst du dann auf dem Sofa? Bei mir ist das Schlafzimmer das größte Zimmer, einfach weil es nur für mich ist, ich schlafe, arbeite und lebe quasi hier... es ist mein Rückzugsort und die Kinder wissen das. Sprich mit deinem Ex, vielleicht kannst du sogar seine Eltern mit ins Boot ziehen, es ist ja auch ihr Enkelkind... oder du bietest ihm an, gemeinsam 2 Wohnungen zu suchen, wenn er auch schon mit dem Gedanken eines Umzuges gespielt hat. Versuche auf jeden Fall eine einvernehmliche Lösung, auch wenn du im Recht bist... es spart Nerven und tut dem Kind gut.
Ich habe mit meinem Ex eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung gemacht (bin schon einmal geschieden und hatte da so meine eigenen Erfahrungen) und habe dort reinschreiben lassen, dass zwar gemeinsames Sorgerecht besteht, aber ich das alleinige Aufenthaltsrecht bekomme. Trotzdem spreche ich heute noch viele Dinge mit ihm ab, aktuell geht es gerade ums Sommercamp für die Kinder... aber weiß ich, was die Zukunft bringt.
@*****kle... "Es gibt leider auch genug Väter die nach der Trennung dann einfach hunderte Kilometer weiter weg ziehen, da wird dann selten nach dem Kindeswohl gefragt..."

... da fragt auch keiner.... meine Kinder bedauern es auch, dass mein Ex ca. 30 km weiter gezogen ist... nicht etwa wegen Job, sondern weil es ihm hier (Stadt mit 200Ts Einwohnern) zu spießig wurde... vorher konnten die Kinder auch ihren Papa nach der Schule besuchen... und dann beschwert er sich, dass er kaum noch Einfluss auf seine Kinder hat....
*****eur Mann
212 Beiträge
Klar...
...gibt es das. Das war aber hier nicht gefragt und hilft der TE in ihrer Frage nicht weiter.

Egal, von welcher Seite das kommt, es ist wohl eher nicht im Interesse des Kindes, die Entfernungen zu den Elternteilen zu vergrößern. Das und nichts anderes wollte ich anmerken.
Außerdem gilt: nur weil andere es auch machen (egal wer und egal warum), muß man es nicht zwangsläufig auch. *zwinker*

Im Zweifelsfall sollte man sich in Gedanken rufen, was für das Kind besser ist. Eine gemeinsame Lösung ist m.E. immer die beste Lösung. *zwinker*

Lieben Gruß,
Lars!
Ich bete zu Gott das wir die Wohnung bekommen.
Da wie schon gesagt ich auch lieber hier bleiben würde und klar es auch für meine kleine schöner und besser wäre kein tehma .Wegen Freundin Familie usw.
Aber ich will auch nicht gerade in eine Ecke vom Dorf ziehen. Wo Alter Wichser usw als normale Sprache gesehen wird.
Drücke dir die Daumen... ich wohne auch in einer teuren Ecke, weil hier noch recht normale Familien wohnen... kenne also dein Problem zu gut... wobei Alter schon fast umgangssprachlich ist... leider.
*******fter Mann
1.342 Beiträge
Das Wichtigste hat http://www.joyclub.de/my/2070025.sanne061xx.html gleich in der ersten Antwort genannt. Nur zur Ergänzung: Es gibt die im Grundgesetzt verankterte Niederlassungsfreiheit, die es jedem ermöglichen soll, sich dort niederzulassen (also dort hinzuzihen) wo er möchte. Das konkurriert im Falle Alleinerziehender zwar mit dem Recht des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil (und umgekehrt). Bis dein Grundrecht jedoch eingeschränkt werden kann, muss schon viel passieren. Innerhalb Deutschlands bist du rechtlich auf der sicheren Seite – wobei natürlich immer einzelne Richtersprüche aus anders lauten können – und selbst in näheren Nachbarländern, ist das meist kein Problem, so lange das Umgangsrecht gewahrt bleibt.
Was also die rechtliche Seite angeht, kannst du ganz entspannt bleiben.
*****_hb Mann
205 Beiträge
Eigentlich
wurde schon alles gesagt. Versucht beide, hier keinen Stellvertreter-Krieg zu führen, der mal wegen einer Wohnungsfrage anfing als Anlass, sowas verselbständigt sich sehr fix, und das Kindeswohl, wegen dem man dachte damit anzufangen, rückt in den Hintergrund. Und man muss nicht die Niederlassungsfreiheit / Freizügkeit bemühen: der NICHT-AHB-Inhabende hat i.d.R ein Umgangsrecht, und das muss ihm auch ERMÖGLICHT werden, auch wenn das sehr aufwendig wird, notfalls mit anderen modellen als dem üblichen we-alle-14-tage. just my 2cts. audax
**********assen Mann
154 Beiträge
Faszinierend
wie sich alle auskennen.

du hast also von einem Beamten schriftlich das Du das ABR hast?

Ich hoffe dieser Beamte ist ein Richter und das ABR wurde mittels Gerichtsurteil übertragen.
Wenn nicht dann ist der Zettel, wo der Beamte es vermerkt hat, lediglich dazu geeignet alle hier glauben zu lassen das Du das ABR hast.

Ihr habt also gemeinsames Sorgerecht. Teilsorgen kann nur ein Gericht mit einem urteil ändern. Dies ist die Rechtslage.

Somit musst Du seine Zustimmung einholen wenn Du umziehen möchtest.
Gibt er diese nicht dann kannst Du bei Gericht für diesen Umzug die Erlaubnis ersetzen lassen.
Dies wird dir vermutlich auch gelingen wenn das Dorf nicht gerade mehr als 50 km entfernt ist.
Stimmt, wir sind alle davon ausgegangen, dass sie das hat... wenn natürlich nur ein Mitarbeiter beim Jugendamt das gemacht hat, dann ist das nur eine Willenserklärung zu diesem Zeitpunkt ohne rechtliche Folgen. Nicht umsonst habe ich dafür einen Notarvertrag vor unserer Scheidung gemacht, denn dann fragt auch der Richter nicht noch mal nach... es ist bindend. Kann das nur empfehlen, kam nicht mal 200 Euro und kann jederzeit während der Ehe gemacht werden.
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