Keine Aufstockung möglich
Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz z.Z. 404€ (als z.B. Partner in einer Lebensgemeinschaft 364€) .
Hinzu kommt die Miete, bzw die Hälfte der Miete (bei LG) rechnen, allerdings für Leipzig max bis ca 270€.
Alle anderen Kosten wie Strom, Telefon, Versicherungen, usw. werden nicht bezahlt, bzw sind im Regelsatz eingerechnet.
Mit 810€ ist man also in jedem Fall über dem ALG2-Satz...
Dabei bin ich jetzt davon ausgegangen, dass keine Kinder mit eingerechnet müssen, was allerdings auch nicht wesentlich etwas ändern würde, da z.B. bei 1 Kind der Regelsatz 270€ beträgt und das Kindergeld von 190€ abgezogen wird, also erhöht sich der Betrag lediglich um 80€. (Oder noch weniger bei Unterhaltseinkommen. Das wird evtl auch noch anteilig auf dein Regelsatz angerechnet!)
Allerdings würde dann mehr für die Miete zugezahlt, aber in dem Fall, dass doch Kinder eine Rolle spielen, wäre der Weg zum Wohnungsamt (Wohngeld oder -Zuschuss) sicherlich sinnvoller.
Dies wäre evtl auch ohne Kind mein erster Weg an deiner Stelle.
Aber wie in dem anderen Beitrag erwähnt, kannst du auch den Rechner nutzen. Angaben zu den Kosten der Unterkunft findest du dann noch hier:
http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Lieben Gruß