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Aufstockung

*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Aufstockung
Kann mir jemand sagen, bei welchem Nettogehalt man Aufstockung beantragen und bekommen kann?
und hängt es davon ab, ob man alleine lebt oder mit jemandem zusammen (Bedarfsgemeinschaft)?
Im konkreten Fall verdient die Person im Monat 810 Euro netto. Wenn man dann die Ausgaben wie Miete usw. abzieht, liegt er doch unter dem Hartz IV-Satz, oder?
Ich weiß von bestimmten Berufsgruppen, in denen es üblich ist, Aufstockung zu beantragen, weil man in diesen einfach viel zu wenig verdient.
*********s1710 Frau
88 Beiträge
Guten morgen
Zu der frage: in der Bedarfsgemeinschaft wird das Gehalt mitgerechnet. Wenn derjenie mehr verdient gibt es nichts. Wenn man alleinerziehend ist ist eine Aufstockung möglich und es wird auch die Hälfte der Wohnung bezahlt oder auch ganz. Dies sind meine Erfahrungen. Am besten ist man geht zum Jjobcenter und lässt sich beraten. LG Moni
das ist nicht per Zahl zu beantworten, da viele Faktoren reinspielen ... Du kannst Dich aber grob am AGL II Rechner orientieren .. erst einmal


http://www.geldsparen.de/arbeitslosengeld-2/


Beantragen kann es grundsätzlich jeder, im Rahmen der Antragstellung werden jede Menge Unterlagen von Dir verlangt, danach prüft ein Leistungssachbearbeiter Dein Leistungsanspruch und erstellt einen Bescheid.
Sollte er abschlägig sein, hast Du ein Widerspruchsrecht.

P.S. Das Jobcenter berät nur im Rahmen der Antragstellung, welche aber wie gesagt jeder tätigen kann. Du brauchst dafür nur einen gültigen Personalausweis. Mit diesem meldest Du Dich in der Eingangszone des Jobcenters Deines Wohnortes (in dem Du natürlich auch gemeldet sein musst)
*******t_Ki Mann
76 Beiträge
Keine Aufstockung möglich
Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz z.Z. 404€ (als z.B. Partner in einer Lebensgemeinschaft 364€) .
Hinzu kommt die Miete, bzw die Hälfte der Miete (bei LG) rechnen, allerdings für Leipzig max bis ca 270€.
Alle anderen Kosten wie Strom, Telefon, Versicherungen, usw. werden nicht bezahlt, bzw sind im Regelsatz eingerechnet.
Mit 810€ ist man also in jedem Fall über dem ALG2-Satz...

Dabei bin ich jetzt davon ausgegangen, dass keine Kinder mit eingerechnet müssen, was allerdings auch nicht wesentlich etwas ändern würde, da z.B. bei 1 Kind der Regelsatz 270€ beträgt und das Kindergeld von 190€ abgezogen wird, also erhöht sich der Betrag lediglich um 80€. (Oder noch weniger bei Unterhaltseinkommen. Das wird evtl auch noch anteilig auf dein Regelsatz angerechnet!)
Allerdings würde dann mehr für die Miete zugezahlt, aber in dem Fall, dass doch Kinder eine Rolle spielen, wäre der Weg zum Wohnungsamt (Wohngeld oder -Zuschuss) sicherlich sinnvoller.

Dies wäre evtl auch ohne Kind mein erster Weg an deiner Stelle.

Aber wie in dem anderen Beitrag erwähnt, kannst du auch den Rechner nutzen. Angaben zu den Kosten der Unterkunft findest du dann noch hier:
http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Lieben Gruß
Profilbild
****ia Frau
22.263 Beiträge
Das kann man alles so pauschal nicht beurteilen

Es kommt drauf an, wo man lebt, welcher Mietspiegel da gilt, etc. pp.

Einfach mal bei der Gemeinde (bei uns kann man das) durchrechnen lassen
*******t_Ki Mann
76 Beiträge
Deswegen habe ich ja vorher auch nach den Beträgen für die Kosten der Unterkunft geschaut, die für Leipzig gelten und nicht pauschal geantwortet!
Diese werden zwar mittels des Mietspiegels festgelegt, sind aber von der Höhe nicht gleichwertig. Der Mietspiegel Leipzigs allein hilft also nicht für die Berechnung.
Rhabia, es würde mich wundern, wenn eine Amt einfach mal so durchrechnet ..

Denn dafür braucht es eine Menge an Unterlagen, da die Auskunft rechtssicher sein muss.
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****ia Frau
22.263 Beiträge
Bei uns in der Stadtverwaltung machen die das tatsächlich.
**********lover Mann
5.294 Beiträge
vielleicht doch zu "pauschal"?
Mit 810€ ist man also in jedem Fall über dem ALG2-Satz...

Das hier auf jeden Fall. *zwinker* Wobei es bestimmt gut ist auch das Wohngeld berechnen zu lassen. Das erfordert "nur" die vielen Unterlagen, die auch die Bearbeiter der Jobcenter anfordern ein weiteres Mal zu kopieren.

und: dann kann ich die beiden Bescheide vergleichen und mir überlegen, was für meine persönliche Situation hilfreicher ist und bei welchem Amt mehr Sachwissen da ist, um überhaupt Zuschüsse korrekt zu berechnen.

Rhabia, es würde mich wundern, wenn eine Amt einfach mal so durchrechnet ..

Denn dafür braucht es eine Menge an Unterlagen, da die Auskunft rechtssicher sein muss.

Es braucht auch viel Geduld und ein freundliches Nachfragen, um nicht von einem Amt zum nächsten verwiesen zu werden und um nicht am "Belege-Koller" zu verzweifeln. Nach meiner Erfahrung ist es meist besser mit seinen Unterlagen persönlich hin zu gehen, den Antrag formfrei zu stellen und konkrete Angaben über noch zu erbringende Nachweise zu erhalten.

Was mich immer wieder wundert: warum gibt es offenbar trotz einer großen Anzahl an Aufstockungsberechtigten kein Computerprogramm, dass den Sachbearbeitern die Berechnung erleichtern würde?
falsche Auskunft

um einem Termin bei einem Leistungsachbearbeiter zu erhalten, dessen Arbeitszeits effizient genutzt werden muss, ist in fast allen Jobcentern zwingend eine formlose persönliche Antragstellung in der Eingangszone erforderlich, welche den Terminkalender der Sachbearbeiter zur Prüfung verwalteten und dem Antragsteller einen Prüfungstermin geben.
Nur ganz kleine Jobcenter handhaben es vielleicht anders ...


Im Rahmen dieser Antragstellung wird nach den geltenden Gesetzen und Vorgaben berechnet und dann der Antrag angenommen oder abgelehnt - auf Wunsch auch schriftlich.
Rhabia,

dann wohnst Du sicher in eine der Optionskommunen, da haben sich viele so aufgetellt, dass es eher dem alten "Sozialamt" entspricht ...


Ich denke oft, dass es falsch war die Sozialhilfe im ursprünglichen Sinne zu beenden und die Menschen durch das SGB II mehr BA lastig "unterzubringen"

Man hätte besser die Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe integriert ..... aber die Schröder Regierung wollte mehr Kontrolle, mehr Sanktionsmöglichkeiten, mehr Pauschalisierung .. weg vom Individualsystem des BSHG
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****ia Frau
22.263 Beiträge
Nein, ich wohne leider nicht mehr in einer Optionskommune.
Dort war alles sehr viel einfacher.
Ein einziger Ansprechpartner, der ein Komplettpaket anbieten konnte.

Hier im Kreis Heidelberg ist es ein Gerenne...

Aber unsere Gemeinde bietet da eben Hilfe an. Was Wohngeld angeht, rechnen die das alles durch und geben Tipps, was das Jobcenter angeht.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Ich danke für all eure Beiträge.
Der Fall betrifft nicht mich persönlich, sondern meinen Ex.

Jetzt muss ich erst mal schauen, was sich ergibt, welche Forderungen er stellt und und ob irgendwas notwendig ist.
danke
Habe mich jetzt auch erkundigt und werde ein Antrag für Geringverdiener stellen.

Bin mal gespannt was bei rum kommt.

Hab mich vorab mal bei den Rechnern im Internet erkundigt, die zwar nur wage Angaben haben möchten, aber wenn nur im Ansatz bei rum kommt was mir dort berechnet wurde, habe ich neben meinem Job noch genug zeit für mein Kind.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
******075:
wenn nur im Ansatz bei rum kommt was mir dort berechnet wurde, habe ich neben meinem Job noch genug zeit für mein Kind.

Der Internetrechner errechnet Minuten statt Euro? *nachdenk*
sin_less
Soll halt heißen ich muß mir keinen Nebenjob mehr zusätzlich suchen.
Was ich sonst müsste um über die Runden zu kommen.
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