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Grundbedarfkürzung

*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
Grundbedarfkürzung
Hallo ihr Lieben!
Es ist für mich zur Zeit einfach nur zum heulen. Da ich zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen keine große Chance auf dem Arbeitsmarkt habe und mich sogar von der Agentur für Arbeit erstrangig um meine Gesundheit kümmern soll, bin ich gezwungen von Arbeitslosengeld und Aufstockung für mich und meine Tochter zu leben. Gezwungen am Existenzminimum zu leben wird mir nun für jeden Tag den mein Kind bei ihrem Vater verbringt der komplette Tagessatz abgezogen 😔 als ob es nicht schon schwierig genug wäre von dem wenigen zu leben was man bekommt,eine Arbeit zu finden die einem die Betreuung des Kindes ermöglicht,wenn es aus der Ganztagsschule kommt,sich ein kleines bisschen was aufzubauen,Um dem Kind zumindest das wichtigste bieten zu können...nein da nehmen die einem auch noch was davon Weg so das ich weder was für notwendiges wie Kleidung oder neue Geräte (fals die eh schon überholt alten mal den Geist aufgegeben) bei Seite sparen,noch die Fixkosten decken kann. Das Kind ist nicht da und verbraucht ja nix meinen sie dann nur vom Amt...
Ja ne ist klar...Ich brauche ja nix essen oder saubere Wäsche wenn das Kind abwesend ist? Ich brauche ja auch nicht die Wäsche zu waschen wenn sie wieder da ist? Die Rechnungen passen sich etwa auch daran an? Laut Amt müsste ich dann ja auch für die Tage wo mein Kind bei ihrem Vater ist die Miete,Strom,die Schulkosten etc. Kürzen oder wie?
Wenn das Kind bei der Oma,bei Freunden oder in der Schule ist kann es auch nix verbrauchen...das wäre ja was anderes wird dann gesagt...
Tagesmutter wird vom Amt bezahlt,aber wenn das Kind zum Vater geht,also quasi umsonst betreut wird so das man die Möglichkeit hat flexibler zu arbeiten muss dann auf Kosten des Kindes gehen?
Sollte es nicht Ziel sein einen soweit zu unterstützen das man wieder auf eigenen Beinen stehen kann und aus dem Mist mal raus kommen kann...statt dafür zu sorgen das es einem gesundheitlich schlechter geht und man noch tiefer in das ganze rein rutscht?
Da läuft doch gehörig was schief!
Habt ihr eine Idee wie ich mich dagegen wehren kann? Das Geld kommt dem Kind ja nicht mal über den Vater zu gute,sondern der Staat streicht sich das ein! Danke fürs lesen/zuhören und schon mal für Hilfe und Tips was ich tun kann.
Ich glaube schon das es für dich ärgerlich ist wenn der Lebensstandard eingeschränkt wird.
Aber auch wenn wir viel schimpfen.... Wir haben ein Dach über den Kopf, etwas zu Essen, Kleidung und ein einigermaßen vernünftiges Bildungs und Gesundheitswesen. Natürlich baut dieses immer mehr ab durch zu "hoche" Belastung.

Ich finde manche Regelungen auch unzufrieden stellend. So muss ich zB monatlich Betreuungsgeld für mein Sohn zahlen (dreistellige Summe), auch in den Ferien. Komme ich auch nicht gegen an, den meine Beiträge finanzieren - unterstützen andere Familien. Und da interessiert das Amt auch nicht ob ich hoche Fixkosten habe und trotz Vollbeschäftigung am Schluß auch wenig bleibt.

Bevor eine Welle der Empörung kommt.
Ich will nur damit sagen das du gegen manche Regelungen nicht ankommst. Diese gelten für uns alle.
Und wir sollten froh sein das wir ein Sozialsystem haben das uns so gut auffängt.

Also ärgere dich nicht zuviel. Setze die Energie in Genesung und schöne Zeit mit deinem Kind. Manches können wir nicht ändern und das ist manchmal auch gut so
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
Von dieser Regelung der Kürzung, wenn das Kind beim Vater ist, habe ich schon im letzten Jahr gelesen. Ich finde auch, es ist nicht gerecht und sollte abgeschafft werden, das war auch der Tenor des Artikels, aber da ist wohl noch nix passiert. Druck auf Abgeordnete könnte man machen oder Verbände von Alleinerziehenden darauf ansetzen.
*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
Gesetze
Das sollte letztes Jahr ins Gesetz verankert werden und wurde im letzten Moment komplett raus genommen weil es zu hart wäre für die Betroffenen.
Jetzt gibt es für Alleinerziehende noch keine gesetzliche Lösung.laut berichten arbeiten die daran das der bei dem das Kind lebt das Geld behält und der andere für sie Zeit sollte er Gelder beziehen aufstocken kann mit Mehrbedarf. Nun kommt es zur Zeit auf die Kommunen an ob die das machen oder nicht.
Bei uns war es bisher auch nicht so. Erst seit diesem Jahr. Sonst könnten wir von dem Geld gut leben. Es ist zwar eng bemessen doch wenn man es gut einteilt ist genug für essen,trinken,Kleidung und ein Dach über dem Kopf da.
Doch seit dem die jeden Monat so viel von dem bisschen was man bekommt das auch noch kürzen und in den Ferien noch mehr (da ja da die Möglichkeit ist das sie ein paar Tage länger bleiben könnte) fehlt es an allen Ecken.
Es geht mir ja nicht darum mehr zu bekommen als jeder andere,sondern das die mir das Geld von dem Existenzminimum kürzen.
Sprich die machen für das Kind pro Tag eine 100% Kürzung von dem Geld was nicht nur für essen gedacht ist sondern auch eben für Kleidung,neue Geräte,Schule,Versicherungen etc.
Würde die nur die 31,5% für Nahrung für den Tag abziehen könnte ich das nachvollziehen,denn das verbraucht sie ja wirklich nicht wenn sie wo anders ist..doch die ziehen 100% ab die ja ich für die anderen wichtigen Rechnungen gedacht sind.
*******zar Mann
12 Beiträge
Vorsicht: die Kürzung des Regelbedarfs für Alleinerziehende an Tagen, an denen sich die Kinder beim anderen Elternteil aufhalten, wurde Anfang letzten Jahres im Zuge der sogenannten "Rechtsvereinfachung des SGB II" vorgeschlagen, später jedoch aufgrund heftigen (und völlig berechtigten) Widerstands wieder zurückgenommen (siehe z. B. http://www.gegen-hartz.de/na … -wird-kein-geld-gekuerzt.php).

Was aber je nach JobCenter schon passieren kann, ist folgendes: Wenn der Vater selbst ALG II bezieht und für diese Tage den Mehrbedarf für das Kind (temporäre Bedarfsgemeinschaft) bewilligt bekommt, wird das JC Dir diesen Anteil abziehen. Das gilt aber nur für Tage, an denen sich das Kind mehr als 12 Stunden beim Vater aufenthält, und dann auch nur für den Mehrbedarf des Kindes, nicht für den Zuschlag für Alleinerziehende.

Die wesentliche Frage ist für mich also, ob der Vater auch ALG II bezieht. Wenn nicht, dann würde ich den pragmatischen Weg vorschlagen: Du musst dem JC ja nicht sagen, an welchen Tagen Deine Tochter beim Vater ist.
*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
Der Vater bekommt keine Gelder. Und die vom Amt wohnen in der Nachbarschaft 😐
*****ess Frau
18.519 Beiträge
*******illi:
Der Vater bekommt keine Gelder. Und die vom Amt wohnen in der Nachbarschaft

Das heißt, die beobachten dich permanent und spionieren dich aus? Oder woher wissen sie, wann dein Kind beim Vater ist? Es könnte ja auch bei einer Freundin oder bei den Großeltern sein oder mit Freunden draußen unterwegs.
Oder muss das Kind permanent zu Hause hocken und darf das Haus nicht verlassen, damit es als Nachweis gilt, dass sie bei dir ist?
*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
Am Wochenende ginge das vielleicht noch,doch in den Ferien würden die es schon mitbekommen. Ist hier eher ländlich und da bekommen die Nachbarn manchmal mehr mit als einem lieb ist.und die kennen den Vater das heißt sie bekommen auch mit wenn und wann er sie holt vielleicht nicht immer aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.Ich habe jetzt erstmal Wiederspruch eingelegt. Kann sich ja nur was ändern,wenn einer anfängt mal was dagegen zu tun. Doch ist es in einer Gemeinschaft oder einer Gruppe leichter etwas zu erreichen. Wenn nur einer was dagegen im letzten Jahr gemacht hätte wäre es und Gesetz gekommen und wir alle wären betroffen. So hat aber die Gemeinschaft erreicht das was passiert. Schließlich wollen wir ja alle nur das es unseren Familien gut geht und ihnen zumindest ein gewisses Grundminimum bieten.
Rein aus Interesse. Bekommst du Alimente für das Kind vom Papa?
*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
Nur Unterhaltsvorschuss. Für mich wäre es nachvollziehbar wenn er mir den vollen Unterhalt zahlen würde und ER den kürzen würde um das was er verbraucht und es das Amt wenn wir unter die Minimumsgrenze rutschen würden auffängt. Doch das Amt kürzt das Geld vom Minimum und der Vater bekommt nix davon. So kommt es nicht dem Kind zur gute sondern der Staat streicht sich das ein!
Ich verstehe. Wenn das Amt jetzt nichts zahlen würde und das Kind beim Vater wäre, er darauf die Alimente kürzen würde, das wäre ok für dich?
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Äh, das macht mein Ex ständig. Bei uns geht nichts über Ämter. Ich bin 4 Wochen in Kur. Er hier in meinerWohnung mit dem Kind und streicht mir 4 Wochen Kindesunterhalt.

Ich bin nicht ganz sicher, ob die Rechnung so aufgeht. Ich wäre nicht in dieser Wohnung, z.B., wenn ich kein Kind hätte. Und ich hätte deutlich weniger Nebenkosten (Wasser, Strom, ..) und ich hätte weniger Ausgaben für Lebensmittel.
Aber das funktioniert ja nur, wenn das Kind nie oder kaum bei mir wäre. Wenn das Kind mal nicht da ist, dann habe ich keine kleinere Wohnung, nicht wirklich weniger Nebenkosten und mal für ein Wochenende weniger Lebensmittel einzukaufen, macht am Ende des Monats nicht wirklich viel.
Wenn das Kind meistens bei mir ist, dann verringern sich die Kosten, die ich habe nicht wirklich, oder?!

Man - also in dem Fall ich - kann nicht wirklich nachvollziehen, was da tatsächlich gekürzt wird. Ich persönlich kenne die Abhängigkeit vom Amt (noch) nicht, aber bissle seltsam finde ich das Ganze schon.
Ich denke das das Amt versucht die Kosten gering zu halten damit es für alle reicht.
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
*****855:
Ich denke das das Amt versucht die Kosten gering zu halten damit es für alle reicht.

Schon klar ... ich denke allerdings etwas mehr Transparenz könnte nicht schaden. Verstehen würde ich das schon ganz gern.
Wenn ich arbeite, dann weiß ich ja auch wofür ich mein Geld bekomme. Eine Kürzung ist für Arbeitgeber übrigens nicht drin, die würden sicher ihre Kosten auch gern gering halten *zwinker*
Aber selbstverständlich ist kosten- geringhaltung für Arbeitgeber möglich *lol*. Ein Beispiel: Lohnfortzahlung nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Du sagst es: nach 6 Wochen! Du arbeitest 6 Wochen nicht und bekommst trotzdem deinen kompletten Lohn *zwinker*

Scherz beiseite..


LittleLilli Hast du was wo du nachlesen kannst wie genau das funktioniert bzw. berechnet wird?
*******fter Mann
1.343 Beiträge
So wie Balthazzar es beschreibt, habe ich es auch in Erinnerung. Von daher – sofern noch nicht geschehen – rate ich Widerspruch mit Verweis auf den zurückgenommenen Gesetzesänderungsvorschlag einzulegen. Zumindest hier in Berlin ist ein Großteil der Bescheide eh falsch, sodass sich das häufig lohnt.

Der Widerspruch wird (zumindest sollte es so sein) von einer anderen Person bearbeitet. D.h., sollte Dich Dein/e Sachbearbeiter/in aus irgendeinem Grund auf dem Kieker haben, hast Du noch mal eine andere Instanz.

Ansonsten, frag doch mal bei Deinem/-er SPD-Abgeordnete/-n nach, ob das von der "Sozial-" und Arbeitsministerin so gemeint war. So kurz vor der Wahl können sich da wahre Wunder auftun – zumal mit dem Verweis auf die Öffentlichkeit *zwinker*
*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
Wiederspruch
Den habe ich schon eingelegt. Allerdings habe ich den Verweis darauf das es zurückgenommen vergessen🙈 doch hab ich einige Zettel beim Amt rein gereicht wo das drin steht.
Das mit dem Abgeordneten ist eine super Idee 😊 ich denke da werde ich gerade jetzt wo Wahlen sind super Chancen haben was zu erreichen. Hatten wir hier auch schon überlegt allerdings bei der Konkurenz der SPD 😅 weil wir da Freunde der Familie haben 😅
*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
@ A_die
Erstmal habe ich mir die Seite für die neuen Gesetze organisiert über Freunde (Anwalt/Gerichtsarbeiter) die müssten es ja wissen.
Dann habe ich alles an berichten und Pressemitteilungen gelesen und mir raus kopier,ausgedruckt und einen Teil beim Amt rein gereicht.
Habe Wiederspruch eingelegt.
Dann kamen die damit um die Ecke das die da Vorgaben hätten und das der Vater ja eine bedarfsgemeinschaft bildet (ist in dem Moment ja auch irgendwo richtig) doch wird nicht bedacht das die Wohngemeinschaft zuhause ja bestehen bleibt.
Auch habe ich eine Tabelle gefunden wo heraus hervorgeht, wie viel Prozent von dem Geld für was gedacht ist. Strom ist bei anderen Sachen mit drin und für Nahrung sind nur 31,5% gedacht. Von dem Geld gerechnet bei 30 Tagen sind das pro Tag 2,40€ für Nahrung und alkoholfreie Getränke. Wenn man jetzt großzügig noch Strom drauf rechnet kämen man auf etwa 3€. Das wäre ja ok denn die Nahrung und Getränke verbraucht das Kind an den Tagen ja nicht.
*******fter Mann
1.343 Beiträge
Ja, ja… die ominösen "Vorgaben". Das kenne ich schon von anderen Ämtern. Es sind z.B. sogenannte Arbeitsanweisungen, aus denen der Sachbearbeiter ersehen soll, wie er bin bestimmten Fällen zu entscheidend hat. Alles schön und gut, ein Gesetz ersetzen sie jedoch nicht.

Rein rechtlich ist egal, ob Du den Verweis auf den zurückgenommenen Gesetzentwurf im Widerspruch drin hast oder nicht. In der Antwort muss die Rechtsgrundlage genannt werden. Da kann man dann ggfs. die einzelnen Gesetze nachschlagen und das überprüfen.
Mich würde es aber nicht wundern, wenn der Bescheid zurückgenommen wird.
*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
Wo keine Gesetze sind kann man auch nicht darauf hinweisen 😂 deshalb könnte ich nur darauf hinweisen (in meinem Fall durch die Kopien der Internetseiten) Das es nicht ins Gesetz genommen wurde. Auf den Wiederspruch müssen die ja jetzt reagieren und darauf habe ich dann wieder das Recht auf der nächst höheren Stufe zu reagieren. Doch gerichtsbeihilfe bekomme ich erst wenn ich diesen Schritt durchlaufen habe und es nix bewirkt.
Wo ich das hier rein gestellt habe dachte ich wenn jemand das schon mal erlebt hat und vielleicht weiß was man sonst noch alles machen kann,dann finde ich den oder die jenige sicher hier ☺ oder jemanden der eine ähnliche Situation hätte 😅
Und wenn es für mich vielleicht noch nicht viel bringt, dann ist es zumindest schon mal als Thema da und das was ich erreicht habe oder eure Ideen können dann vielleicht hilfreich sein,wenn jemand in diese oder ähnliche Situationen kommt.
An dieser Stelle möchte ich schon mal allen ein dickes Danke sagen fürs Lesen,eure Ideen/Anregungen und die guten Impulse! Die geben mir halt,die Stärke weiter zu machen und das Gefühl nicht alleine zu sein mit der Situation. Auch ist es schon mal gut um selbst auf die Lösung zu kommen 😊😉
DANKESCHÖN *danke*DANKE

Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten und mich weiterhin auf eure Antworten,Ideen und Impulse freuen 😊
******rre Mann
106 Beiträge
schon klasse
Ist schon klasse, Vater Staat darf den Unterhalt an Mutti kürzen, wenn das Kind entsprechend viel Zeit mit dem leiblichen Vater verbringt. Der unterhaltspflichtige leibliche Vater hat dieses Recht aber nicht.
Daran sieht man wieder Mal, dass mit zweierlei Maßstab gemessen wird.
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Also mein Unterhaltspflichtiger kürzt einfach ... *nachdenk*

Ich ging bisher davon aus, dass er das auch kann. Unabhängig davon, dass meine Energie nicht ausreicht um deswegen zu streiten. Alles kommt irgendwann zurück ...
*******illi Frau
51 Beiträge
Themenersteller 
Der unterhaltspflichtige kann kürzen. Das Amt dürfte normal nicht kürzen sondern müsste dann eher auf das gekürzte aufstocken damit man das Minimum zum lebenserhalt hat. So sorgen die Ämter hier dafür das man unter den mindestbetrag zum lebenserhalt fällt.
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