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Alleinige Sorge für Finanzen

********lvet Frau
12 Beiträge
Themenersteller 
Alleinige Sorge für Finanzen
Hallo, ich habe eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich bin Alleinerziehend, meine Tochter ist ein Teenager. Der Vater und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Er kümmert sich nicht und zahlt keinen Unterhalt. Zunächst habe ich beschlossen, das meine Tochter ein Kinder Konto haben soll, damit sie lernt mit Geld umzugehen. Sie hat sich schon voll auf das Konto gefreut. Ich habe den Vater angerufen, er war freundlich und bereit mit zur Bank zu kommen und zu unterschreiben. Ich teilte ihm dann später den Termin mit, er ist nicht erschienen und hat auch nicht abgesagt. Das war Ende August, bis heute habe ich nichts von ihm gehört. Auf SMS, Brief hat er nicht reagiert. Per Telefon ging nur die Mailbox dran. Nun habe ich vor Gericht die alleinigesorge für Finanzen beantragt. Ich Frage mich was der Vater bezweckt, was hat er davon wenn er seine Unterschrift nicht gibt? Warum muss ich erst vor Gericht gehen? Wie sehen meine Chancen aus? Im Internet könnte ich nichts hilfreiches finden. Hat jemand Erfahrungen in dem Bereich gemacht? Wir wohnen in Hamburg, ist manchmal vielleicht auch unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Liebe Grüße. Danke für eure Antworten
Du kannst das auch alleine.
Frag nochmal die Bank - bei uns hier geht das mit dem Konto auch alleine als Mutter. Ich hab´s auch alleine gemacht.

Viel ERfolg!
***ie Frau
7.374 Beiträge
Gruppen-Mod 
Bei uns geht es auch nur mit beiden Unterschriften. Kann das auch abhängig sein von der Bank?
ich denke, es hat mit der Bank zu tun
meine hat auch ein Taschengeldkonto bekommen, die Bank hat dann direkt und allein dem Vater die Papiere geschickt, kam keine Reaktion und gut ist´s, sie hat ihr Konto dennoch bekommen
********lvet Frau
12 Beiträge
Themenersteller 
Die Bank macht nur mit beiden Unterschriften + Ausweise. Die Anträge habe ich schon.
********lvet Frau
12 Beiträge
Themenersteller 
Danke für eure Antworten. Dann warte ich mal den Gerichtstermin ab. Mittlerweile möchte ich auch gar nicht mehr mit unterschreibt, nicht das er irgend wann mal das Konto räumt. Er hat auch noch Schulden.
****ina Frau
11.367 Beiträge
Ich hatte das mit meiner Bank auch das die Unterschrift von beiden gefordert wurde zur Eröffnung eines Kontos für meinen Sohn. Hatte dann noch bei zwei anderen Banken nachgefragt und die selbe Auskunft erhalten, dass beim gemeinsamen Sorgerecht immer beide unterschreiben müssen.

Da der Kindesvater sich geweigert hat diese zu leisten, hatte ich erst bei meinem Anwalt nachgefragt welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Ich hätte die Unterschrift einklagen können.

Doch das wollte ich nicht und hatte es dann auf eine andere Art geregelt. Zwar kein eigenes Konto für meinen Sohn in diesem Sinne, sondern eine Art Unterkonto über mein Konto mit Extrakarte.

Ob das jede Bank macht ist eine andere Frage 😉
***ie Frau
7.374 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich finde diese Regelung ja saublöd. Beim Reisepass kann ich es ja noch verstehen. Aber schon beim Personalausweis und erst recht beim Girokonto fehlt mir da echt das Verständnis. Wozu soll das gut sein?

Ich hoffe, du findest einen Weg, dass du es nicht einklagen musst. Bis das durch ist, sind sie wahrscheinlich eh schon 18 *umfall*
*******zar Mann
12 Beiträge
Es gibt schon Banken, die das auch mit einer Unterschrift machen. Die Volksbank zum Beispiel ist da in der Regel laxer als die Sparkasse, wobei das sicher auch auf die Filiale bzw. die Region ankommt. Rein rechtlich sind aber beide Unterschriften erforderlich, sofern Du keine Vollmacht zur Alleinvertretung in Bankgeschäften oder das alleinige Sorgerecht hast. Wenn sich die Bank also querstellt, hast Du keine Chance.
Nach allem was Du geschrieben hast, würde ich Dir allerdings auch dringend davon abraten, das Konto mit der Unterschrift Deines Ex anzulegen, denn wie Du sagst, durch die Verfügungsberechtigung könnte er sonst auch Geld abheben. Und dann endet es doch wieder vor Gericht...
Vielleicht kannst Du Deinen Ex ja dazu bringen, stattdessen eine solche Vollmacht zu unterschreiben?! Das geht auch außergerichtlich.
**********nerin Frau
4.863 Beiträge
Es ist rechtlich richtig und auch vernünftig, dass beide Erziehungsberechtigten über so etwas entscheiden. Allerdings würde ich das wohl nicht wollen, da es dann auch beide Unterschriften braucht, um es ggf wieder zu schließen
***ie Frau
7.374 Beiträge
Gruppen-Mod 
**********nerin:
Es ist rechtlich richtig und auch vernünftig, dass beide Erziehungsberechtigten über so etwas entscheiden.

Das finde ich spannend. Kannst du sagen, warum du so empfindest?

Mein Sohn hat Geld gespart. Von der Konfirmation, von Geburtstagen. Ich finde es sinnvoll, wenn das Geld auf einem Konto liegt und nicht in einer Schublade in seinem Zimmer. Er ist 15, also durchaus eingeschränkt rechtsfähig (oder wie das heißt), es gilt der Taschengeldparagraf, also in einem bestimmten Maß, darf er sich von diesem Geld kaufen was er will. Warum zum Geier müssen dann beide Elternteile zur Bank wackeln, um ein Konto zu eröffnen?
***ie:
Warum zum Geier müssen dann beide Elternteile zur Bank wackeln, um ein Konto zu eröffnen?
weil ein unter 18 eben nur beschränkt geschäftsfähig ist
darum sollen die "Erziehungsberechtigten" den Vertrag mit der Bank "erfüllen"
und bei beiderseitigem Sorgerecht müssen auch BEIDE unterzeichnen

bei uns mußte dann eben die Bank (eine Sparkasse) sich selbst bemühen, das haben wir (Töchterlein und ich) denen so "aufgedrückt"
als sie keine Reaktion bekamen, war ihnen das dann wohl auch zu blöd *floet*
hier läuft eh nur jegliche Unterschrift unter Einbeziehung von JuAmt
aber "nur" noch ein paar Jahre, die stehen wir jetzt auch noch durch, den Streß mit Gericht schenken wir uns
***ie Frau
7.374 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich verstehe das schon, dass es rechtlich so ist. Aber dieses Recht macht doch keinen Sinn.
Was kann bei so einem Konto Schlimmes passieren? Da macht man drauf, dass bei "null" Kontostand Ende ist und fertig ist der Lack.
geht um das "Vertragswesen"
das sprengt jetzt hier aber den Thread *zwinker*
***ie Frau
7.374 Beiträge
Gruppen-Mod 
Naja, grundsätzlich sprengt es den vielleicht. Allerdings höre und lese ich das immer wieder, dass es gerade für Alleinerziehende einen enormen Aufwand im Alltag darstellt, der nicht sein müsste.

Und wir haben hier ja durchaus Beispiele, wo die Banken nicht auf beide Unterschriften pochen. Daher kann es so strikt nicht sein.

Es geht mir nicht um Vertragsrecht, sondern um sinnvolle Regelungen.
***ie:
sinnvolle Regelungen
wären wirklich wünschenswert
wenn zBs grad ein Taschengeldkonto von einem Kind auch selbst eröffnet werden kann
und in Grenzen sind Taschengeldgeschäfte ja ab 7 Jahren vom Gesetzgeber erfaßt
nur ist dann diese Vertragswut ( die auch nach deutschem Recht so sein sollen/müssen) diesem entgegen stehend
****ina Frau
11.367 Beiträge
Vertragstechtlich darf ein Kind unter 18 Jahre nichts abschließen, weil beschränkt geschäftsfähig so regel es das BGB.

Daran sind auch die Banken gebunden, wenn einige Banken es anders handhaben dann ist das eine durch Geschäftsbedingungen geregelte "lockere" Entscheidung.

Es geht im großen und ganzen um die Haftungfähigkeit, die ein Minderjähriger eben noch nicht hat und im Falle eines Falls die Eltern haften.

Es ist also auch ein gewisser "Schutz" der Eltern, grade bei getrenntlebenden, geschiedenenen eben nicht alles so läuft wie es laufen könnte, wenn beide Elternteile am selben Strang ziehen würden.

Ehe ich pausenlos eine Konfrontation mit meinem Ex einen gehen wollte und für jedes vor Gericht ziehe, geht man einen alternativen Weg eben auch zum Wohle des Kindes. Um nicht jedes Mal die Kinder mit in diesem Clinch zu ziehen, wo wir Erwachsene doch in vieler Hinsicht Probleme haben 😉

Man kann es doch auch so sehen "Du willst Deinem Kind Steine in den Weg legen, um mir eins auszuwischen, da frage ich mich wer das Kind am Ende ist". Einfach mit erhobenen Hauptes aus der ganzen Querschiesserei mit dem Ex herauszugehen und dem Kindern zeigen es gibt immer einen Weg aus allem ohne sich jedes Mal zu ärgern und aufzuregen 😉

Sicher wäre es schön, wenn es da einfacherer Reglungen geben würde, aber ist im Leben alles einfach.

"JEDE NIEDERLAGE STÄRKT UNS DOCH UND GIBT VON INNEN UNS KRAFT, AUS EIGENER KRAFT WAS ZU SCHAFFEN"
****ina:
"Du willst Deinem Kind Steine in den Weg legen, um mir eins auszuwischen, da frage ich mich wer das Kind am Ende ist"
so ist es
******_79 Frau
1.303 Beiträge
Es ist ja mittlerweile extrem schwer das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Am schnellsten geht es (ausser bei Kindeswohlgefährdung) indem man immer und immer und immer wieder, wegen jedem kleinen Kram das Familiengericht belästigt.
Irgendwann wird das denen nämlich zu doof und dann bekommt man statt nur der Aufenthaltsbestimmung, eben auch noch die letzten 5 Teile des alleinigen Sorgerechtes.

Oder man setzt zumindest eine Vollmacht vom getrennt lebenden Elternteil durch, dann darf man (bis auf Widerruf) alles selber entscheiden.

Mein Exmann interessiert sich auch für nix. Gut, er macht mit unserer Tochter mittlerweile mehr als er 2014 bei der Scheidung "aufgebrummt" bekam.
Er holt sie dann mittlerweile doch für mehr als nur 6 Stunden an jedem 2. Sonntag bei meinen Eltern ab. Das finde ich auch super! Keine Frage.
Nur fände ich es eben auch schön, wenn er z.B. ihr Zeugnis unterschrieben hätte, gelesen hat er es. Oder sich wegen eventuellem Unterhalt freiwillig beim Familiengericht gemeldet hätte, statt sich jetzt mit Zwangshaftandrohung dazu (nicht) zwingen zu lassen.

Ich weiß manchmal nicht warum und stehe mit ganz vielen Fragezeichen da.
Noch dazu mach ich das mit dem Gericht nicht freiwillig, da steht das Jobcenter hintendran. Ich weiß nicht wann ich noch mehr arbeiten gehen soll, wegen fehlender Betreuung nach 17:30 und dem JC fällt nix besseres ein als mich mit meinem Ex für 130-180€ vor Gericht ziehen zu lassen.
Natürlich bin ich jetzt die Böse, die den Hals nie voll bekommt.

*sorry* das wollte mal raus.
*****n78 Mann
1.030 Beiträge
Ich habe es aufgegebem ein eigenes Konto für die Kinder anzulegen knd habe stattdessen Sparschweine stehen. Meine Exfrau würde nie unterschreiben und wenn ggf die Konten plündern. Daher habe ich Geld für sie begonnen für die Ausbildung zurück zu legen wenn ich es schaffe.
Es ist für Alleinerziehende ja schon schwer manche Dinge zu regeln , wenn der / die Ex nicht mitmacht.
Das sollte schon andersgeregelt sein finde ich. Klar sollen alle beide miitentscheiden aber oft ist es schwer mit den Expartnern. Ich kann die Frustration einiger sehr gut verstehen und kenne sie.
********lvet Frau
12 Beiträge
Themenersteller 
Ich würde es auch gut finden wenn gemeinsames Sorgerecht, auch gemeinsame Sorge bedeuten würde. Wenn einer mit seinem Teil des Sorgerechts nur rumläuft und so gar nichts leistet, finde ich macht es keinen Sinn wenn man dann auf dessen Unterschrift besteht. Ich habe schon mal versucht von ihm eine General Vollmacht zu bekommen. Ich dachte das wäre dann einfacher für uns Beide. Ich müsste ihn dann nicht mehr behelligen. Es ist nun mal auch so, das Kinder auch Freibeträge haben, die wir nicht nutzen können wenn ich das Geld wie bisher unter meinem Namen anlege. Noch mal danke für eure Beiträge. Das mit der Vollmacht werde ich beim Gerichts Termin ansprechen. Ich habe mich auch gefragt, wie ist das bei Ärztlichen Notfällen, gibt es Fälle wo auch beide Sorgeberechtigten unterschreiben müssen?
Profilbild
****ia Frau
22.263 Beiträge
Wie alt genau ist Deine Tochter?

Ich habe (glücklicherweise) das alleinige Sorgerecht und konnte meiner Tochter schon, als sie noch 16 Jahre alt war eine Kontoverfügung für mein Konto einräumen.

Geh einfach zur Bank und erkläre den Sachbearbeitern dort das Problem.

Das wird schon!
Profilbild
****ia Frau
22.263 Beiträge
Bei Notfällen müssen nie beide unterschreiben.

Bei wirklichen Notfällen muss sogar gar keiner unterschreiben. Dann wird einfach gehandelt. Und das ist gut so.

Aber versuche, dich rechtlich in eine Situation zu stzen, wo Deine alleinige Unterschrift genügt!
*****n78 Mann
1.030 Beiträge
Rhabia hat recht ! Wirkliche Notfällt werden nach dem Prinzip des vermuteten Willens abgehandelt. Daher kann hier entweder keiner entscheiden aber z.b. bei einem Notfall mit absehbarer Gefahr ( z. B. Blinddarm O.P ) ist eine Unterschrift von Nöten zu Not nur von einem Elternteil auszuführen und das kann egal welcher von beiden sein. Macht ja auch Sinn. Bezüglich Behandlungen die vom andern Elternteil abgelehnt werden weil sie nicht von ihm gewünscht werden ( Logopädie , Kinderjugendpsychatrie oder Impfen um nur einige zu nennen) gibt es eine Bundesgerichtshofurteil was sich für den Elternteil ausspricht der ehr für die Gesundheit des Kindes spricht. Daher will der Partner nicht, dass das Kind geimpft wird kann der ander es impfen lassen wobei ich mich hier übers Jugendamt absichern würde und dies auch dem Arzt vorlegen würde dass dies mit dem Jugendamt abgesprochen wäre.
Ich wäre vorsichtig mit dem Konto dein ex kann auch nach der Eröffnung die Verfügbarkeit ändern lassen da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt da ist es egal ob du es eröffnet hast. So ging es mir nämlich mit dem Konto unseres Sohnes.
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