Unterhalt für Kinder in Ausbildung
Ich habe jetzt im Internet mal nach folgendem Thema gesucht, aber irgendwie keine eindeutigen Antworten gefunden.Wie lange ist man für ein Kind, das beim anderen Elternteil lebt, unterhaltspflichtig?
Da stehen verschiedene Aussagen:
• bis zum 18. Lebensjahr
• bis zur Vollendung einer ersten Berufsausbildung (bzw. Studium)
• Lehrlingsgehalt wird auf den Unterhalt angerechnet und dieser entsprechend gekürzt
Jetzt habe ich versucht, diese Aussage irgendwie zu kombinieren, weil im Internet keine konkreten Beispiele dazu zu finden waren.
Hat bzw. hatte von euch jemand ein minderjähriges Kind in Ausbildung und kann mir da weiterhelfen?
Ich nehme mal folgenden Fall und vielleicht hatte ja jemanden einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, wie es da geregelt wurde:
Das Kind ist 17 Jahre und beginnt eine Ausbildung, bei der es, sagen wir mal, im ersten Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 700 Euro bekommt. Der unterhaltspflichtige Elternteil musste bisher einen Unterhalt von beispielsweise 300 Euro zahlen.
Wird die Ausbildungsvergütung nun angerechnet und braucht der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt mehr zahlen, weil das Kind ja jetzt selber "genügend" Geld verdient, so dass es von seinem Lehrlingsgeld entsprechend etwas zu Hause abgeben muss (für Kost und Logis)? Oder ist das alles irrelevant und die Unterhaltszahlung muss weiterhin in voller Höhe an den anderen Elternteil erfolgen?
In diesem Falle: Was passiert, wenn das Kind 18 wird? Entfällt dann der Unterhaltsanspruch oder kann das Kind weiterhin Unterhalt vom anderen Elternteil einfordern, obwohl es eine Ausbildungsvergütung erhält, die den Unterhalt übersteigt?
Muss der Unterhalt bis zum Ende der Ausbildung gezahlt werden?
Hat jemand so einen konkreten Fall selber und kann mir davon berichten?