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Unterhalt für Kinder in Ausbildung

*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Unterhalt für Kinder in Ausbildung
Ich habe jetzt im Internet mal nach folgendem Thema gesucht, aber irgendwie keine eindeutigen Antworten gefunden.

Wie lange ist man für ein Kind, das beim anderen Elternteil lebt, unterhaltspflichtig?

Da stehen verschiedene Aussagen:
• bis zum 18. Lebensjahr
• bis zur Vollendung einer ersten Berufsausbildung (bzw. Studium)
• Lehrlingsgehalt wird auf den Unterhalt angerechnet und dieser entsprechend gekürzt

Jetzt habe ich versucht, diese Aussage irgendwie zu kombinieren, weil im Internet keine konkreten Beispiele dazu zu finden waren.

Hat bzw. hatte von euch jemand ein minderjähriges Kind in Ausbildung und kann mir da weiterhelfen?

Ich nehme mal folgenden Fall und vielleicht hatte ja jemanden einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, wie es da geregelt wurde:

Das Kind ist 17 Jahre und beginnt eine Ausbildung, bei der es, sagen wir mal, im ersten Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 700 Euro bekommt. Der unterhaltspflichtige Elternteil musste bisher einen Unterhalt von beispielsweise 300 Euro zahlen.
Wird die Ausbildungsvergütung nun angerechnet und braucht der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt mehr zahlen, weil das Kind ja jetzt selber "genügend" Geld verdient, so dass es von seinem Lehrlingsgeld entsprechend etwas zu Hause abgeben muss (für Kost und Logis)? Oder ist das alles irrelevant und die Unterhaltszahlung muss weiterhin in voller Höhe an den anderen Elternteil erfolgen?
In diesem Falle: Was passiert, wenn das Kind 18 wird? Entfällt dann der Unterhaltsanspruch oder kann das Kind weiterhin Unterhalt vom anderen Elternteil einfordern, obwohl es eine Ausbildungsvergütung erhält, die den Unterhalt übersteigt?
Muss der Unterhalt bis zum Ende der Ausbildung gezahlt werden?

Hat jemand so einen konkreten Fall selber und kann mir davon berichten?
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Kinder bekommen in der Regel Unterhalt bis zum Ende der ersten Ausbildung (gehen wir mal davon aus, dass es keinen Abbruch der Ausbildung gibt).

Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig, es wird davon ausgegangen dass derjenige bei dem das Kind lebt den Unterhalt in Form von Kost und Logis abgilt, der andere zahlt gemäß Düsseldorfer Tabelle.
Beginnt das Kind seine Ausbildung und verdient selbst Geld, endet die Unterhaltspflicht nicht, der Unterhalt kann auch nicht gekürzt werden. Allerdings steigt u.U. der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen.

Soweit mein, nicht juristisch fundiertes Wissen.
*****s70 Frau
382 Beiträge
Ich habe keine genauen Angaben. Aber das lehrlings einkommen müsste schon deutlich über 700€ liegen.
Der Unterhalt wird aber über den 18 Lebensjahr hinaus fällig sein.
Genaueres würde mich auch interessieren .
Profilbild
****ia Frau
22.095 Beiträge
Unterhalt geht bis zur Vollendung der ersten Ausbildung.
******_hh Frau
272 Beiträge
Ich habe genau deine beschriebene Situation.

Mein Junior 17 ist seit August in Ausbildung und das Gehalt wird zu 50% auf den Unterhalt des Vaters angerechnet. Er bekommt Netto 550€ und der Vater zahlt deshalb seit 01.08. 275,-€ weniger Unterhalt. Nächstes Jahr wird es dann wieder weniger.
*****a42 Frau
13.560 Beiträge
JOY-Angels 
Auszubildene haben einen Anspruch auf eine Summe Xyz

Wir hatten vor Jahren eine Auszubildene mit 850 Euro netto, die hatte keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.


Was davon nicht gedeckt wird ist der Unterhalt, den die Eltern zu tragen haben.
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
Die Höhe des Unterhalts richtet sich auch bei Kindern in Ausbildung nach der Düsseldorfer Tabelle ». Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Ausbildungsgehalt auf die Unterhaltsleistungen angerechnet werden und den Unterhalt bzw. die Zahlbeträge an das Kind dementsprechend kürzen.
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html

Ob das Kind sich an den Kosten für die Haushaltsführung beteiligt, wenn es noch zu Hause lebt, dafür gibt es keine gesetzliche Regelung, soweit ich gefunden habe. Das muss man mit dem Kind selber aushandeln . Wir haben das damals so gemacht, dass ich das Kindergeld behalten habe, auch als mein Sohn schon volljährig war, er dafür aber von seinem Lehrlingsgehalt alle seine sonstigen Unkosten bezahlt hat, so auch Fahrkarte bzw. das Benzin für's Auto (Versicherung zahlte der Opa, weil das Auto noch auf ihn zugelassen war).

Bei volljährigen Kindern ist es noch mal anders:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern.
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Bei volljährigen Kindern entfällt die Sache mit dem "Unterhalt durch Betreuung" und theoretisch muss der gesamte, dem Kind zustehende Unterhalt bar gezahlt werden. Zur Berechnung werden dann die Einkommen beider Eltern herangezogen, wobei ein Selbstbehalt abgezogen wird und dann je nach Einkommen der Unterhalt verteilt wird.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Die theoretischen, gesetzlichen Grundlagen sind mir alle bekannt.
Mir ging es um die praktische Umsetzung/Auslegung im konkreten Fal.
Daher ein Dankeschön an Emma79_hh.
Die Ausbildungsvergütung wird also zu 50 % auf den Unterhalt angerechnet bzw. gegengerechnet. Das ist doch etwas, womit ich was anfangen kann.
Ich hätte nämlich gedacht, dass es komplett, 100 %ig angerechnet wird.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Was ich auch komisch finde:

Das Jugendamt ist der Meinung, dass das erste Kind, jetzt 20jährig und beginnt gerade ihr Erststudium, keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat und hat daher den Unterhalt für das zweite Kind (Schüler) neu berechnet/erhöht und das erste Kind, die Studentin, komplett aus der Berechnung herausgenommen. Sie existiert praktisch für das Jugendamt nicht mehr und soll von Luft und Liebe leben?
(Mal abgesehen davon, dass Bafög jetzt beantragt wurde, aber der Antrag noch längst nicht bearbeitet und bewilligt und die Höhe des Bafögs auch noch nicht berechnet ist.)

Soweit ich weiß, steht einem studierenden Kind ebenfalls bis zum Ende des Erststudiums Unterhalt von beiden Elternteilen zu. Insofern ist mir diese Neuberechnung des Jugendamts unbegreiflich.
******_79 Frau
1.303 Beiträge
Ich hab jetzt ehrlicherweise nur die Frage gelesen.

Soweit ich weiß sind die Eltern unterhaltspflichtig bis das "Kind" das 25. Lebensjahr vollendet hat.
So lange darf Kind nämlich laut Jobcenter (falls der Bedarf besteht bzw aufkommt) nur in absoluten Ausnahmefällen eine eigene Wohnung haben.

Also ausziehen mit der ersten Lehrstelle und dann aufstocken, weil das Gehalt nicht reicht funktioniert nicht.
Ausser die Lehrstelle liegt eine gewisse Strecke von den Eltern weg.
die Tochter studiert und bekommt hälftig von beiden Elternteilen Unterhalt..inkl. dem Kindergeld. 😊 wohnt seit kurzem in eigenem Wohnraum .
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
Ich war kürzlich beim JA und dort wurde mir mitgeteilt, dass meine Tochter, die nunmehr studiert, überhaupt nicht mehr zählt. Sie ist nicht mehr "privilegiert" und wird in der Unterhaltsberechnung nicht mehr mit einbezogen. Bis Juli war sie noch Schülerin, da war das etwas anderes. Da wurde sie als 2. Kind mir berechnet.
Dadurch zählt ihr jüngerer Bruder als einziges Kind und entsprechend wurde die Unterhaltsberechnung für ihn erhöht.
Dass meine Tochter zur Zeit keinerlei Einkommen hat und auch der Bafög-Bescheid überhaupt noch nicht bearbeitet wurde, ist dabei irrelevant.
Dann kann ich also nur auf die Kulanz des Vaters hoffen und dass er sich damit zufrieden gibt, dass ich für meinen Sohn eben noch nicht mehr zahlen kann, so lange meine Tochter noch kein Bafög erhält und ich ihre Wohnheimmiete bezahlen muss.

Bei meinem Sohn st es wohl laut Aussage des JA so, dass, wenn er dann ab nächsten Sommer (dann 17jährig) seine Ausbildung anfängt, seine Ausbildungsvergütung (nach Abzug von Kosten wie Fahrgeld/Monatskarte) hälftig angerechnet wird, ab 18. Lebensjahr dann vollständig.
oha..ich bin gerade sprachlos....dachte die Eltern müssen die erste Ausbiödung finanzieren?? 😯😯 Mein Ex und ich zahlen den Unterhalt an die Tochter, die studiert, jeweils zur Hälfte. Wovon soll sie sonst leben? Jobben tut sie auch...
@**n less..ist das in Bundesländern von Fall zu Fall verschieden? Beim Bafög zählt doch Einkommen der Eltern mit?
***77 Mann
917 Beiträge
...
das sollte aber doch Selbstverständlich sein das man sein/e Kind/er nach besten wissen und gewissen unterstützt, ok... meine ex schaut auch mehr das sie ihre Sachen hat ......
******_79 Frau
1.303 Beiträge
Wenn das BaFög nicht durch geht (ich drücke euch sehr fest die Daumen!!) Soll sie spaßeshalber mal Hartz4 beantragen.
Da wird es garantiert was anderes heißen und dann kannst du mit dem Schrieb vom Jobcenter zum JA gehen und fragen wie sie sich das vorstellen mit deren Berechnungen. *zwinker*

Vielleicht hilft dir auch der Punkt 3 aus dem Link weiter. Da steht nämlich auch, das Kind ist während des Studiums noch bedürftig.

http://www.kanzlei-hasselbac … erhalt-fuer-volljaehrige/11/
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Themenersteller 
https://www.joyclub.de/my/1590911.hanseatentraum.html

Dann verdient ihr wahrscheinlich "zu viel" und euer Kind hat daher kein Anrecht auf Bafög. Wenn aber die Eltern nur ein geringes Einkommen haben, dann hat das Kind als Student ja die Möglichkeit, Bafög zu beziehen. Meine Tochter hat es beantragt und so lange es noch nicht bewilligt ist, muss ich versuchen, sie irgenwie zu unterstützen. Die Miete fürs Wohnheim muss ja auch bezahlt werden.
Bloß von dem bisschen, was mir monatlich zum Leben bleibt, ist da irgendwie kaum möglich. Und der Dispo ist nun auch schon fast vollständig ausgereizt.

Das hat übrigens nichts mit de Bundesländern zu tun in jedem Bundesland gibt es Bafög, wenn die Eltern das Studium nicht finanzieren können. Das hat ja auch den Sinn, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien studieren könne und ihnen dieser Bildungsweg nicht verweht wird.

Die Tochter meiner Freundin hat auch kein Bafög bekommen, da ihr Vater, der in der Schweiz lebt, ein gutes Einkommen hat. Somit musste er ihr entsprechend Unterhalt während des Studiums zahlen.

*********traum:
dachte die Eltern müssen die erste Ausbildung finanzieren

Das ist prinzipiell nicht so, denn wenn das Kind eine Berufsausbildung macht, dann bekommt es ja eine Aubildungsvergütung (also ganz normalen "Azubi"-Lohn). Da das aber oftmals recht gering ist, sollte es selbstverständlich sein, dass die Eltern das Kind ggf. finanziell unterstützen.
Es sei denn, es lebt noch daheim bei den Eltern. Da hat es ja eh meist Kost und Logis frei. Kann aber auch sein, dass die Eltern vom Kind anteilig Miete, Strom, Wasser, Heizkosten, Lebensmittel etc. verlangen und das Kind dann was von seiner Aubildungsvergütung abgegeben muss. (Warum sollte es dem Kind finanziell besser gehen als den Eltern?)
Und wenn die Eltern getrennt sind, dann ist ja sowieso ein Elternteil immer unterhaltspflichtig, auch wenn das Kind in Ausbildung ist, wobei die Aubildungsvergütung anteilig gegengerechnet wird.

Was man doch so alles lernt, wenn man selbst in der Situation ist.
Diese ganzen Dinge wüsste ich sonst auch bloß nicht.
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
Das mit der ersten Ausbildung bezieht sich darauf, dass Eltern ihre Kinder unterstützen müssen, bis diese auf eigenen Füßen stehen. Damit nun Eltern nicht einen Dauerstudenten bis zum 40. Lebensjahr finanzieren müssen, gibt es da Begrenzungen, allgemein gesagt eben die "eine Ausbildung".
***oo Frau
2.113 Beiträge
ich habe mal einen unserer Juristen gefragt, er hat mich auf folgendes Urteil hingewiesen ..

https://openjur.de/u/655417.html


danach wird ein studierendes Kind unterhaltsrechtlich nicht mehr berücksichtigt, wenn es Bafög erhält.

bis Bafäg gezahlt wird, können Studierende Leistunge nach dem SGB II beantragen, dass ist ist seit diesem Jahr möglich und extra so eingerichtet worden.

Lebt das volljährige Kind nicht mehr bei einem Elternteil, beläuft sich der monatliche Anspruch seit dem 1. Januar 2017 auf 735 Euro. Studiengebühren und die Kosten von Kranken- und Pflegeversicherung kann das Kind als Mehrbedarf zusätzlich verlangen.

Eine sehr guter Leitfaden mit den neuen Regelungen gibt es dafür bei Tacheles

http://tacheles-sozialhilfe. … dungsfoerderung_20170109.pdf
Vielen Dank
caroo....anteilig dann von beiden Elternteilen zu zahlen, wenn Kind in eigenem Wohnraum lebt? Derjenige, der mehr verdient, zahlt einen höheren Anteil? Dann werde ich mich doch mal schlau machen......❤
***oo Frau
2.113 Beiträge
prozentual anteilig ....

ich schau mal, da gab es im Netz eine tolle Beispielberechnung
***oo Frau
2.113 Beiträge
schau mal .. hier ganz unten ist eine Beispielrechnung ... auf Euro und Prozent verteilt ..
und wie ich finde ganz gut erklärt

http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
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