Da...
...eine Rechtsberatung in Deutschland durch nicht-Juristen verboten ist, ist dies hier natürlich nicht als solche zu verstehen!
Unterhalt für die Kinder wird an den Elternteil gezahlt, der das
Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder hat und bei dem sie ihren gewöhnlichen Wohnort haben.
Vom Unterhalt werden normalerweise anteilige Wohn- und Lebenskosten gezaht (Anteil an Miete, Stom, Wasser, Heizung, Lebensmittel, Hygieneartikel, sonstige Verbrauchsgüter, Anziehsachen, Schulbedarf, Freizeit, usw.).
Der Elternteil, wo die Kinder leben hat entsprechende Kosten, der andere Elternteil kann dies selbst entscheiden (z.B. Wohnung mit Kinderzimmern, usw.).
Alles andere ist
Umgangs- oder Besuchsrecht. Selbst bei einem erweiterten Besuchsrecht, wo die Kinder unter anderem die Hälfte der Ferien beim anderen Elternteil sind, hat der Elternteil Anspruch auf Unterhaltsleistungen, bei dem die Kinder ihtren gewöhnlichen Aufenthalt haben - die Kinder sind bei dem anderen eben "nur" zu Besuch.
Ich habe z.B. in den Sommerferien meine Kinder drei Wochen hier gehabt und die Mutter hat den Kindern vom gesparten Geld tolle Geschenke gemacht, während wir hier drei Wochen "auf Sparflamme" leben mussten.
Ob das fair ist? Für die Kinder eigentlich nicht. Aber es ist so. Fair wäre, wenn die Mutter wenigstens einen Teil (Miete usw. muss sie ja trotzdem voll weiterzahlen) für Lebensmittel und/oder Freizeit dazugegeben hätte statt selber mit tollen Geschenken durch das Gesparte zu glänzen...
Generell hatte ich ein erweitertes Besuchsrecht, die Kinder waren mindestens jedes zweite Wochenende von Freitag nachmittag bis Sonntag abend bei mir, meist öfter, manchmal unter der Woche und immer die Hälfte der Ferien. Ab 1.1. werden sie bei mir wohnen, da ich durch Gerichtsentscheid das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen habe.
Liebe Grüße,
(Joanna &) Lars!