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Unterhalt für (fast) volljähriges Kind

Unterhalt für (fast) volljähriges Kind
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem das mich seit Tagen nicht schlafen lässt. Es geht hier um meine Tochter(17 einhalb) die bis vor Kurzem in einer Wohngruppe lebte( seit 5Jahren). Sie ist diese Woche von der Gruppe geflogen und lebt jetzt bei Oma. Ich würde mal gerne wissen wie das ist mit Unterhalt für sie. Wobei ich noch einen 12j. Sohn habe und vorhabe wegen schlechter schulischer Leistungen beruflich kürzer zu treten.

Die Situation bzw. Fragen:

• Tochter hat Ausbildungstelle verloren und lebt jetzt kostenfrei bei Oma( das geschicht nach Omas Wille)

• in wieweit muss man Unterhalt bezahlen( bis Ausbildung fertig ist?)

• wo liegt die Obergrenze an Einkommen für alleinerz. (mit einem Kind) um zu wenig zu haben für Unterhalt.


Wäre echt super wenn ihr mir ein wenig Rat geben könntet, danke im Voraus


( habe geschaut ob es Themen dazu gibt, konnte aber bei keinem Thema Beitrag schreiben. Solltet ihr doch ein ähnlich offen haben, dann bitte dahin erschieben liebe Mods)


LG heissespielmaus
hier der direkte Link zum Rechner

https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
Volljährige Kinder haben Anspruch auf Barunterhalt von beiden Eltern und müssen sich um die Durchsetzung dieses Anspruches auch selber kümmern. Dieser Anspruch besteht aber nur so lange, wie das Kind in der Ausbildung oder dem Studium ist.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Die Höhe richtet sich nach dem zusammen gerechneten Einkommen beider Eltern ... und deren Verpflichtungen minderjährigen Kindern gegenüber und so weiter . Da muss man sich wirklich beraten lassen oder mal im Internet forschen.

Ein arbeitsloses volljähriges Kind meldet sich bei der Arbeitsagentur, die dann prüft, inwieweit die Eltern zahlen müssen.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-arbeitslos.html
Unterhaltspflicht
Hallo,

Zuerst mal besteht egal was ist die gesetzliche Unterhaltspflicht bis zum 18. Geburtstag.

Sollte das Kind darüber hinaus in der Erstausbildung sein, besteht dort bis zum Ende der Ausbildung max. bis 21 Geburtstag die Unterhaltspflicht.
Bricht das Kind von sich ohne wichtigen Grund die Erstausbildung ab und ist bereits 18 entfällt die Unterhaltspflicht.
Dies gilt auch wenn das Kind eine Zweitausbildung beginnt, hier besteht keine Unterhaltsplicht wenn es bereits 18 Jahre alt ist.
Sollte es ein Studium aufnehmen, dann bist du bis zum 25. Geburtstag des Kindes Unterhaltspflichtig.
Ansonsten gibt es bis zum 18. Geburtstag UVG von Max. 273,- € im Monat.
Ich hoffe ich konnte helfen, habe jahrelang beruflich damit zu tun gehabt und kenne mich deswegen in solchen Dingen gut aus.
Falls noch Fragen sind, gern auch über PN
LG
He..
Vielen Dank euch!! Ich werde wohl zum Anwalt müssen, aber vielen Dank für euere Hilfe! Hat mir schon etwas geholfen. Find ich echt *top* von euch! *danke*
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Bekommt deine Tochter noch Kindergeld? Müsste sie ja eigentlich. Und das müsste dann auch an die Oma gezahlt werden.
Ist sie beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend gemeldet?
zum Kindergeld
deine Tochter hatte ja in der Wohngruppe vorher ihren Lebenspunkt, achtet mal bitte drauf, ob das Kindergeld schon von der Kasse zu euch gelangt
****po Frau
21 Beiträge
wir sind auf Joyclub- oder??
bei aller Liebe- was sucht so ein Beitrag auf Dieser Seite??

Ich bin auch alleinerziehend, verstehe es aber trotzdem nicht. es gibt genug Foren ...
nicht für ungut
juropo
Bei aller Liebe, weil wir hier im Joy sind, muss es nicht nur um das eine gehen.

Ist doch schön wenn man Menschen bei dem ein oder anderen Problem helfen kann.

Ich bin auch alleinerziehend und gerade deswegen verstehe ich es ganz gut.
*********1972:

Ist doch schön wenn man Menschen bei dem ein oder anderen Problem helfen kann.
und darum gibt es ja auch diese Gruppe und weitere
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Da frage ich mich doch tatsächlich, wozu und mit welchen Erwartungen juropo dieser Gruppe beigetreten ist.
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