Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Paare mit Kindern
2776 Mitglieder
zum Thema
Was bedeutet "alleinerziehend" für Euch?108
Wir waren gestern nach dem Sport noch unterwegs und habe in der…
zum Thema
alleinerziehend, weihnachten und keine familie ...79
Nun ist es ja bald wieder so weit! weihnachten. jedes jahr, graust es…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Alleinerziehend und soll Kindesunterhalt bei Umgang zahlen?

*****n78 Mann
1.030 Beiträge
Themenersteller 
Alleinerziehend und soll Kindesunterhalt bei Umgang zahlen?
Hallo zusammen,
Ich in alleinerziehend von 3 Kinder wobei 2 regelmässig zur Mutter gehen. Ich bin seit 2015 geschieden uns soll nun nach SGB II Sozialhilfe für die 2 Kinder zahlen, wenn sie Umgang mit ihrer Mutter haben. Die Mutter zahlt keinen Unterhalt an mich, da sie nicht arbeiten geht ( bekomme daher Unterhaltsvorschuss) und so will das Amt von mir das Geld. Ich selber komme grade so rum mit allem. Da ich weiss dass das Geld nie bei den Kindern ankommen wird habe ich hier Bedenken dass es zu Problemen kommen könnt und die Mutter nur so ihre Finanzen aufbessern will. Unterhalt erhält die Mutter nicht von mir da es zu einem eindeutigen Verwürfnis kam und so zieht mich SGB XII und II nicht in die Pflicht was ja nie Verwehrt sonst ( was ich erschreckend finde).
Gibt es hier Alternativen wie den Kindern das Geld direkt mitgeben, Gutscheine für Essen oder ein Konto bei einem Supermarkt einrichten usw.? Wer hat damit Erfahrung ?
Jeune Unterhaltszahlung für Umgang
So wie ich das hier lese https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1432/
kann die Mutter zwar vom Jobcenter Leistungen beantragen, aber dass der alleinerziehende Vater an die Mutter zahlt, damit diese ihren Umgang wahrnehmen kann ist mir neu. Wenn du Unterhaltsvorschuß für die beiden erhälst liegt auch kein Wechselmodell vor. Wer hat gesagt, dass du zahlen mußt? Gibt es ein Schreiben von offizieller Stelle ?
Gruß
*********5000 Frau
3.742 Beiträge
Rechtlich habe ich keine ahnung...
Menschlich verständlich finde ich das schon. Vielleicht ist es eine lösung das du einkaufen gehst, damit sie die lebensmittel hat, die sie mehr braucht durch die kids... evtl eintrittskarten kaufst für ausflüge. Ihr müsstet euch zwar absprechen, aber sie könnte das geld nicht anderweitig nutzen. Du hättest Sicherheit, das es wirklich bei den kindern ankommt.
So kann sie lernen, das du sie unterstützen willst, soweit du kannst, die kinder sehen, das du unterstützen willst und die Mutter kann sehen das du ihr nicht wirklich vertraust in Sachen Geld aber sie im Umgang mit den kindern trotzdem Unterstützt.
Ich hoffe ihr findet einen Weg , im Sinne der Kinder..... um die geht es Letztendlich *blume*
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie lange sind denn die beiden Kinder jeweils bei ihr? Tage? Wochen?
*****n78 Mann
1.030 Beiträge
Themenersteller 
Die Kinder sind 4 volle Tage im Monat bei ihr und jeweils halbe also Freitag nach der Schule jedes zweite Wochenende und Montag alle 2 Wochen nach der Schule soweit jedes 2ten Donnerstag nach der Schule. Der Unterhalt soll auch nicht direkt an die Mutter gezahlt werden sondern soll an Jobcenter gehen ( die wollen es bei mir einfordern laut mündlicher Aussage des Mitarbeiters . Daher noch keine offizielle Anfrage ). Zu dem Gespräch ist es gekommen, da laut SBG II und XII Sozialleistungen auch nach der Ehe vom Amt / Ämtern vom Exehepartner eingefordert werden dürfen. Da es bei uns durch Prozesse zum ausserordlichen Verwürfnis kam muss ich für sie die Sozialleistungen nicht zahlen aber ggf nun die Sozialhilfe der Kinder wenn ich bei ihr bin. Es handelt sich also nicht um Unterhalt.
Sehr wirr sowas . Da denkt man man ist mit der Scheidung durch und zahlt Steuern und dann sowas!?
ich würd dazu direkt zum Fachbereichsanwalt gehen, die Verwaltungsrechtler sind nicht so einfach zu finden, aber dafür brauchst du den, der sich in deiner Region genau auskennt
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
So richtig verstehen, wofür das Geld sein soll, kann ich jetzt nicht. Ich habe sowas auch noch nie gehört. Sachen gibt's ...
Am besten suchst du dir tatsächlich jemanden, der sich rechtlich mit dem SGB auskennt - wenigstens für einen Beratungstermin, damit du verstehst, was das alles soll …

Viel Erfolg!
******lex Mann
1.437 Beiträge
Das ist wirklich sehr wirr! Richtiggehend unverständlich!

Hat denn der Mitarbeiter des Jobcenters mit Dir gesprochen?
(Dann würde ich den Bescheid abwarten und bei Unklarheiten würde ich einen Widerspruch verfassen.)
Oder sagt dies die Mutter der Kinder zu Dir?
(Darauf würde ich nichts geben, denn das würde deine Vermutung unterstützen, dass sie ihre Finanzen aufbessern möchte.)

Unterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss bekommt der Elternteil, bei dem die Kinder leben und sich über die Hälfte des Monats aufhalten. Und dies ist ja bei Euch der Fall. (Bei Fragen kannst Du da aber sicher dort anrufen oder mal einen Termin vereinbaren.)

Bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft (wenn deine Kinder bei Ihrer Mutter sind) steht dem Elternteil  für jeden Tag (mindestens 12 Stunden! ) und für jedes Kind der Tagessatz zu und diese Leistungen erhält der Elterteil zusätzlich zum regulären Regelsatz vom Jobcenter.

Und im Internet steht dazu:
Wichtig ist dabei, dass die Leistungen des Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht gekürzt werden, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält. Zudem darf dem Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das Kindergeld für diese Zeit nicht als Einkommen angerechnet werden.
********5_bw Frau
197 Beiträge
Solange nichts schriftlich vom Jobcenter kommt, garnichts machen. Mündliches hat nicht wirklich Bestand.
Wenn die Finanzlage so eng ist bei dir, kannst du vielleicht einen Beratungsschein bei Gericht holen und dich bei einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen. Mit allen Unterlagen, wie gerichtsunterlagen usw.
Denn so einfach ist das nicht.
Ohne fachmännische Beratung und Beistand auf nichts einlassen.
*******410 Mann
28 Beiträge
Ist leider schon etwas her, aber auf jeden Fall ist das absoluter Unsinn.

Hört sich für mich eher so an, als ob da was verwechselt wurde. Wenn man Alg2 für Kinder erhält, dann kann dieser Unterhalt gekürzt werden für die Tage, an denen die Kinder beim anderen Elternteil sind.
Wenn du kein Alg2 bekommst, sondern nur Unterhaltsvorschuss, so wie ich das oben verstanden habe, dann kann das nicht sein. Das würde dann nur deine Ex betreffen wenn sie vom Amt Unterhalt für die Kinder bekäme.
So lange da nichts schriftlich gekommen ist, ist das aber eh egal.
*****cht Mann
147 Beiträge
Ich finde das ja sensationell.
Wie ist denn der Zwischenstand, kam es zu einer schriftlichen Aufforderung, dass Du für die Zeit, wo die Kinder bei Ihr sind, die Sozialhilfe-Tagessätze zahlen musst?
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.