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Welche Steuerklasse

Welche Steuerklasse
Hallo zusammen,
ich habe mal eine kleine Frage. In welcher Steuerklasse müste ich sein bzw. welche würdet Ihr Empfehlen?

Kurz zur Info:
Ich habe drei Kinder (14, 13 & 2 Jahre). Die beiden Großen mit meiner Ex Frau zusammen und die kleine mit einer anderen Frau.
Bis dato war ich mit 1,5 Kindern auf der Steuerkarte in Klasse 1, was soweit ich weis auch richtig ist.

Nun ist der Große (14) vor ca. 5 Monaten zu mir gezogen. Meine anderen beiden Kinder leben weiterhin bei ihren Müttern.
Mit dem Umzug, meines Großen, zu mir zähle ich ja nun zu den Alleinerziehenden. So weit so gut.

Jetzt sagte mir ein Bekannter, das ich zusehen soll das ich die Steuerklasse, von 1 in 2 (glaubt er müste das sein), wechsel.

Könnt ihr mir sagen ob es wirklich 2 wäre und ob ich überhaupt einfach so wechseln kann, bzw. ob das überhaupt Sinn macht in meiner Situation?

Ich danke euch schon jetzt herzlich für euere Antworten!
******_nw Frau
92 Beiträge
Hi.
Also ich hab das in einem Ratgeber gelesen. 2 ist korrekt. Das ist für alleinerziehend ohne Partner. Wenn du wieder einen Partner/ Partnerin hast, musst du zurück.
Letzten Endes hilft hier nur die michmädchenrechnerei. Bei mir wäre es im alg 1 ein unter schied von 6 Euro gewesen. Was es jetzt wäre müsste ich berechnen..
**********osity Mann
12.801 Beiträge
Richtig, die 2 ist die Steuerklasse für Alleinerziehende.

Für den Wechsel reicht ein formloser Antrag beim Finanzamt, auch unter dem Jahr.
Zitat von ****8o:
Hi.
Also ich hab das in einem Ratgeber gelesen. 2 ist korrekt. Das ist für alleinerziehend ohne Partner. Wenn du wieder einen Partner/ Partnerin hast, musst du zurück.
Letzten Endes hilft hier nur die michmädchenrechnerei. Bei mir wäre es im alg 1 ein unter schied von 6 Euro gewesen. Was es jetzt wäre müsste ich berechnen..

Na gut, ob sich dann der Aufwand lohnt wenn es nur ein paar Euro unterschied sind...?
Aber ich danke dir schon einmal für deine schnelle Antwort *top*
Zitat von **********osity:
Richtig, die 2 ist die Steuerklasse für Alleinerziehende.

Für den Wechsel reicht ein formloser Antrag beim Finanzamt, auch unter dem Jahr.

Supi, das wäre meine nächste Frage geworden, ob es für den Wechsel vordrucke gibt
***ie Frau
7.374 Beiträge
Gruppen-Mod 
Es gibt doch so Steuerrechner. Da könntest du es mal eingeben und sehen was das ausmacht. Bei mir waren es damals so um die 20 Euro … also so richtig "lohnen" tut sich das glaube ich nicht.
**********osity Mann
12.801 Beiträge
Alles nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist".... 😁
**********nerin Frau
4.863 Beiträge
Es ist kein grosser Betrag, kann aber auch nachträglich über die Steuererklärung erfolgen. Sobald noch eine andere Person über 18 im Haushalt lebt, gilt man nicht mehr als alleinerziehend, egal ob er/sie irgendwas für die Kinder beiträgt.
Dann muss man in die I
Zitat von ***ie:
Es gibt doch so Steuerrechner. Da könntest du es mal eingeben und sehen was das ausmacht. Bei mir waren es damals so um die 20 Euro … also so richtig "lohnen" tut sich das glaube ich nicht.
Das ist eine Idee, werde ich mal schauen was der so ausspuckt *top*
Zitat von **********nerin:
Es ist kein grosser Betrag, kann aber auch nachträglich über die Steuererklärung erfolgen. Sobald noch eine andere Person über 18 im Haushalt lebt, gilt man nicht mehr als alleinerziehend, egal ob er/sie irgendwas für die Kinder beiträgt.
Dann muss man in die I

Das es keine wirklich großer Betrag sein wird habe ich mir fast gedacht *ja*
Ich schaue mal was der Steuerrechner sagt. Wenn es auch nachträglich über die Steuererklärung geht brauche ich mir ja auch keinen Stress machen.
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
Aufwand ist das nicht. Ich habe damals beim Finanzamt nachgefragt und die Sachbearbeiterin hat mir das dann entsprechend bescheinigt ...
**********ams24 Mann
212 Beiträge
Hallo zusammen,

ich mache das jährlich, über die Steuererklärung. Denn so ist es quasi, übers Jahr, eine Spardose für uns. Man verliert nichts und hat einen netten Betrag dann zur Hand. Noch dazu es mir zu blöd ist, jedes Jahr die Steuerklasse ändern zu müssen.

Lg
Darkest
*********glich Mann
248 Beiträge
Klasse 2 ist richtig
***en Mann
289 Beiträge
Einfach bei der Steuererklärung mitangeben das ein Kind bei Dir lebt wird dann automatisch angepasst.
Allerdings musst dann jährlich Steuererklärung machen bzw wirst veranlagt da immer überprüft wird ob sich etwas verändert hat.
*zwinker* in der Püppiphase kommt es auch öfters vor das Kinder wieder zurück zum Expartner wechseln
Zitat von ***en:
Einfach bei der Steuererklärung mitangeben das ein Kind bei Dir lebt wird dann automatisch angepasst.
Allerdings musst dann jährlich Steuererklärung machen bzw wirst veranlagt da immer überprüft wird ob sich etwas verändert hat.
Na die mache ich ja eh jedes Jahr, also wäre das jetzt nicht tragisch.

Zitat von ***en:
*zwinker* in der Püppiphase kommt es auch öfters vor das Kinder wieder zurück zum Expartner wechseln
Das hatte ich schon mit meinem Mittleren. Zu dem Zeitpunkt war er 11 Jahre, er wollte nach nem halben Jahr dann wieder nach Mama zurück.

Habe mal verschiedene Steuerrechner "befragt".
Im Durchschnitt würde ein Wechsel in Steuerklasse zwei 45 € ergeben.
*******tze Frau
1.079 Beiträge
Bei einem Unterschied von 6 Euro würde ich es schon machen...

Bei 45 erst recht....
******_79 Frau
1.303 Beiträge
Zitat von *********eams:
Hallo zusammen,

ich mache das jährlich, über die Steuererklärung. Denn so ist es quasi, übers Jahr, eine Spardose für uns. Man verliert nichts und hat einen netten Betrag dann zur Hand. Noch dazu es mir zu blöd ist, jedes Jahr die Steuerklasse ändern zu müssen.

Lg
Darkest

Wie meinst du das, mit dem jedes Jahr die Steuerklasse ändern müßen?
Bei mir lief die Änderung der Steuerklasse "automatisch" ich denke mein Anwalt hat es dem Finanzamt mitgeteilt und seit dem habe ich dauerhaft Steuerklasse 2 und das seit gut 6 Jahren schon...
**********ams24 Mann
212 Beiträge
Hallo Xavina,

ich meine ich hätte mal irgendwo gelesen, dass man es jährlich wieder ändern/nachweisen müsste. Von daher habe ich es seit je her immer über die Steuer gemacht, da mir der Aufwand jährlich zu blöd war. Auch macht der Mehrwert pro Monat ja nicht wirklich viel aus, sodass es für mich mehr Sinn ergab, es jährlich zu machen, damit der dann erhaltene Betrag auch eine angenehme Summe beträgt, welcher dann, für dies und das, genutzt werden kann. *g*

Denn selbst wenn es nur 50€ pro Monat an mehr ausmacht x 12 = 600€
Ergibt für mich einfach mehr Sinn. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Meine Tochter und ich leben schon länger als 6 Jahre miteinander. Mag sein, dass sich im laufe der Jahre da auch etwas geändert hat.

Auch war ich nicht die ganze Zeit Single, wo die Steuerklasse sich dann eh änderte. Es war mir dann auch zu umständlich es wieder zu ändern. Zu mal man über die Steuer, wie bereits geschrieben, auch nichts verliert.
*******tze Frau
1.079 Beiträge
Ich finde das über die Steuererklärung zu machen umständlicher. Denn das muss man das gesamte Jahr über 'im Auge' behalten, muss jeden kleinen Beleg aufbewahren, ständig nur nicht vergessen nach einem Beleg zu fragen wenn dieser einem nicht automatisch ausgehändigt worden ist und etc....

Das ist ein riesen Aufwand!

Und für ein Jahr zu heiraten kommt für mich auch nicht in Frage, so bin ich einfach nicht. Denn es stimmt, danach hat man wieder zig Behördenbesuche vor sich um seinen einstigen steuerlichen Zustand wieder zu erreichen.

Jährlich neu beantragen muss man seine Steuerklasse 2 aber nicht, das ist eine Fehlinformation. Man beantragt es einmal, Nachweise in dem Sinn hatte ich auch nicht vorzulegen. Das Kind halt, aber sonst nichts...

Einmal beantragt und so ist es.
**********osity Mann
12.801 Beiträge
Also eine Steuererklärung würde ich aber immer machen, egal welche Steuerklasse. In meinen 30+ Berufsjahren habe ich es nämlich nur selten erlebt, dass am Ende nicht doch eine Rückerstattung bei rum gekommen ist. Egal ob ich Steuerklasse 1, 2, 3, oder 4 hatte. Selbst bei der Kombi 3/5 in meiner früheren Ehe gab es zumindest ein bisschen was raus. Ausnahmen waren die Jahre mit viel Bezug von Sozialleistungen wie Krankengeld, Elterngeld o.ä.

Und mit einem modernen Steuerprogramm für nicht mal 30€ ist das auch ganz fix gemacht, wenn man es nicht darauf anlegt, jede Ausgabe, die man vielleicht angeben könnte auch mit anzugeben und ggf. zu belegen.

Mir reicht da schon, die Zahlen von der Jahresbescheinigung vom Arbeitgeber einzutippen, Kinderbetreuungskosten (Hort), Weg zur Arbeit und die diversen Versicherungen. Alles andere wie Spenden usw. ändern den errechneten Erstattungsbetrag nur noch marginal.
*******tze Frau
1.079 Beiträge
Natürlich macht es Sinn eine Steuererklärung zu machen, hier in diesem Thread geht es auch nicht darum ob man eine Steuererklärung machen soll ja oder nein.

Sondern um die Steuerklasse. Und ich finde es deutlich umständlicher, nachträglich alles sammeln und aufbewahren zu müssen. Das ist alles. Der Beitrag klingt als ob ich gesagt hätte dass man keine Steuer machen solle, und das wäre missverstanden. Steuerklasse 2 muss auch nicht jährlich neu beantragt werden, aber ich, wiederhole hier nur.

Jeder wie er will....
*****nna Frau
75 Beiträge
Alleinerziehend ist man, solange keine weitere volljährige Person im Haushalt gemeldet ist. Ich musste dem FA einen Nachweis vorlegen, dass mein volljähriges Kind noch zur Schule geht und Kindergeld berechtigt ist, um wieder die Steuerklasse 2 zu bekommen.
**********ams24 Mann
212 Beiträge
Das stimmt, machen soll es ja jeder, wie es ihm / ihr am besten ist, daher schrieb ich ja auch nur, wie ich es mache.

Und jeden Beleg sammeln, dass mache ich auch nicht. Man hat normal eigentlich mit den Fahrtkosten, Versicherungen, etc., also alles was so anfällt, immer etwas zum gegen setzen und bei uns lohnt es sich daher immer.

Mir bringen monatlich ein paar Euro mehr weniger, als von der Steuer ein großer Betrag.

Aber, wie schon so oft gesagt, dass muss jeder für sich entscheiden, wie es am besten ist.
*********maedl Frau
7 Beiträge
Ich bin Steuerklasse 2. spare ca. 30 Euro steuern im Monat dadurch. Bin nun mit meinem neuen Partner zusammen gezogen und werd es wieder ändern müssen.
Wäre ich nun mit einem Kumpel oder einer Freundin zusammen in eine Wg oder mehrgeneratuonenhaus gezogen, würde ich doch auch in klasse zwei bleiben können, oder?
*****nna Frau
75 Beiträge
Vor dem Finanzamt gilt gemeinsamer Haushalt. Wie das bei einer wg ist, weiß ich nicht genau. Müsste mal dann uU meine Kollegen fragen.

Mehrgenerationenhaus, wenn du da deine eigene Wohnung hats und mit keinem aus dem Haus zusammen wirtschaftest, dann bleibt dir die stkl 2.
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