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Zugewinngemeinschaft

Zugewinngemeinschaft
Hallo ihr Lieben. Ich habe mich im Juni getrennt und lebe ja seitdem in einer Zugewinngemeinschaft. Großartige Geldreserven habe ich nicht, ich gehe nur arbeiten und bekomme dadurch mein Gehalt. Ich lasse mich auch schon von einem Anwalt beraten. Ich habe folgende Frage an euch. Wenn mein Mann jetzt am Ende der Ehe 10000 Euro Schulden hätte und ich nur durchs Arbeiten 5000 Euro verdient hätte, müsste ich ihn dann 5000 Euro zahlen? Bei mir lebt auch das Kind. Danke euch
**********nerin Frau
4.856 Beiträge
Zitat von *****ute:
Zugewinngemeinschaft
Hallo ihr Lieben. Ich habe mich im Juni getrennt und lebe ja seitdem in einer Zugewinngemeinschaft. Großartige Geldreserven habe ich nicht, ich gehe nur arbeiten und bekomme dadurch mein Gehalt. Ich lasse mich auch schon von einem Anwalt beraten. Ich habe folgende Frage an euch. Wenn mein Mann jetzt am Ende der Ehe 10000 Euro Schulden hätte und ich nur durchs Arbeiten 5000 Euro verdient hätte, müsste ich ihn dann 5000 Euro zahlen? Bei mir lebt auch das Kind. Danke euch

Warum stellst du diese Frage nicht deinem Anwalt statt Laien?

Wieso lebst du SEIT deiner Trennung in einer Zugewinngemeinschaft? Irgendwas stimmt da nicht...
Hallo,
Das hängt davon ab, ab wann er die Schulden gemacht hat.
Üblich ist, ab offizieller Trennung, ist jeder für die dann gemachten Schulden selbst verantwortlich. Genau kann das dein Anwalt ermitteln.
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich habe den Beitrag von @****al hier her verschoben und lösche den anderen Thread, da das Thema doppelt ist.

*modda*
*********ichon Frau
554 Beiträge
Ich bin verwirrt, lebst man nicht während der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft und der offizielle Trennungstag wird als Stichtag zur Berechnung des Finanzausgleichs verwendet?
Ich dachte einfach, vielleicht hätte jemand Erfahrung damit gemacht. Deshalb habe ich einfach mal gefragt.
**********nerin Frau
4.856 Beiträge
Zitat von *****ute:
Ich dachte einfach, vielleicht hätte jemand Erfahrung damit gemacht. Deshalb habe ich einfach mal gefragt.

Aber deine Frage ist ja schon unklar (Zugewinngemeinschaft NACH Trennung?)
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
Normalerweise lebt man in der Ehe in "Zugewinngemeinschaft", außer, wenn etwas anderes ausgemacht wurde. Das heißt, man guckt, was jeder der Ehepartner während der Ehe dazu gewonnen hat und wenn der Zugewinn des einen Partners den des anderen übersteigt, wird dieser Überschuss geteilt.

Also Vermögen, was man vorher hatte, behält man.

Allerdings ist die ganze Sache sehr komplex und man sollte sich anwaltlichen Rat suchen. Die Zeit der Berechnung des Zugewinns beginnt mit der Eheschließung und endet, wenn beiden Partnern der Scheidungsantrag zugestellt ist. Also berechnet man den Zugewinn aus der ganzen Ehe, nicht nur dem letzten Jahr.

Wenn Dein Mann sein Geld während des Trennungsjahres verjubelt, kann man vor Gericht gehen, denn man darf sich nicht absichtlich in wirtschaftliche Not bringen, um die Partnerin zu schröpfen.

Was die Schulden angeht: als EhepartnerIn haftet man nicht automatisch für die Schulden des anderen. Es ist derjenige zuständig, der/die die Schulden gemacht hat. Es sei denn, die Partnerin/der Partner ist als Mit-Haftender eingetragen. Das gilt nicht für "Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs", also Lebensmitteleinkäufe z.B.

Von daher müsste Dein Mann für seine Schulden selber haften, wenn Du nicht dumm genug bist, jetzt noch mit zu unterschreiben.

Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf die Rentenansprüche - eine Frau, die jahrelang nicht gearbeitet hat wegen der Kindererziehung, hat Anspruch auf die Hälfte der Rentenanwartschaften, die ihr Mann während dieser Zeit erworben hat.

Für die Zeit der Trennung gibt es Möglichkeit, einen Trennungsunterhalt zu verhandeln, der ist auch anders als der nach der Scheidung. Derjenige, der mehr verdient, muss u.U. dem anderen Unterhalt zahlen. Unterhalt für ein Kind muss auch gezahlt werden, wenn es nicht im gleichen Haushalt lebt.

Es gibt viele Seiten im Internet, auf denen man sich informieren kann - und am besten fragt man den eigenen Anwalt/die Anwältin, er/sie kennt den Einzelfall am besten.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Zitat von *******na57:
und am besten fragt man den eigenen Anwalt/die Anwältin

Habt ihr denn alle eure eigenen Anwälte? Hat man einen Anwalt wie man einen eigenen Hausarzt oder einen eigenen Friseur hat? Also ich habe keinen. Und ich war auch erst ein einziges Mal in meinem Leben bei einem Anwalt, um etwas zu fragen.

Na ja gut, wer verheiratet war und geschieden ist, der wird ja sicher einen Anwalt haben, weil ja wohl Scheidung ohne Anwalt nicht geht.
**********nerin Frau
4.856 Beiträge
Zitat von *****ess:
Zitat von *******na57:
und am besten fragt man den eigenen Anwalt/die Anwältin

Habt ihr denn alle eure eigenen Anwälte? Hat man einen Anwalt wie man einen eigenen Hausarzt oder einen eigenen Friseur hat? Also ich habe keinen. Und ich war auch erst ein einziges Mal in meinem Leben bei einem Anwalt, um etwas zu fragen.

Na ja gut, wer verheiratet war und geschieden ist, der wird ja sicher einen Anwalt haben, weil ja wohl Scheidung ohne Anwalt nicht geht.

So ist es: hier steht ja wohl eine Scheidung an, dann braucht es eh einen Anwalt, ggg. Sogar 2
Zitat von *****ess:
Zitat von *******na57:
und am besten fragt man den eigenen Anwalt/die Anwältin

Habt ihr denn alle eure eigenen Anwälte? Hat man einen Anwalt wie man einen eigenen Hausarzt oder einen eigenen Friseur hat? Also ich habe keinen. Und ich war auch erst ein einziges Mal in meinem Leben bei einem Anwalt, um etwas zu fragen.

Na ja gut, wer verheiratet war und geschieden ist, der wird ja sicher einen Anwalt haben, weil ja wohl Scheidung ohne Anwalt nicht geht.
Mein Haus..mein Boot..mein Anwalt. 😉☺️ Nein,Spaß beiseite,ohne Anwalt ist es sehr schwer sich scheiden zu lassen. Er hat mir jetzt auch gut geholfen,so dass alles sich zum Guten wenden wird
***77 Mann
917 Beiträge
scheiden geht ....zumidest für ein von beiden ohne anwalt wen man es so will, ... ich denke es ist auch nicht die frage ob jeder ein eigenen anwalt hat,..... ich genise solche sachen wie das hier , als meinungs und erfahrungs aus tausch..., die sicht weise anderer ist es immer wert zu lesen ...... ein anwalt... kann man immer fragen,... kostet zuviel geld, und wen man dan dort ist hat man die hälfte vergessen und bezahlt zuvie für zu wenig info ... deshalb find ich es gut hier oder in andern foren zu fragen, sie ein bild machen.... und ich für meinen teil hab mir immer das was ich für mich als frage brauchen konnte aufgeschriben, und mit zu meiner anwältin genommen, dort jede antwort aufgeschrieben.... usw . sie sagte immer sie hate noch keinen der so gut vorbereitet auf das gespräch ist .... *umpf*
*******na57 Frau
22.281 Beiträge
JOY-Angels Gruppen-Mod 
Soweit ich weiß, gilt in Deutschland bei einer Scheidung der "Anwaltszwang", d.h. ohne Anwältin oder Anwalt geht das nicht. Man kann einen Anwalt für beide bestellen, wenn man sich einig ist.

https://www.advoscheidung.de/faq-scheidung/scheidung-ohne-anwalt/

Es gibt auch die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen - kostet beim Anwalt/der Anwältin eine Gebühr. Aber auch so Einrichtungen wie die Caritas oder pro familia beraten. Und es gibt online Beratungsstellen.
**********nerin Frau
4.856 Beiträge
Zitat von *******na57:
Soweit ich weiß, gilt in Deutschland bei einer Scheidung der "Anwaltszwang", d.h. ohne Anwältin oder Anwalt geht das nicht. Man kann einen Anwalt für beide bestellen, wenn man sich einig ist.

https://www.advoscheidung.de/faq-scheidung/scheidung-ohne-anwalt/

Es gibt auch die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen - kostet beim Anwalt/der Anwältin eine Gebühr. Aber auch so Einrichtungen wie die Caritas oder pro familia beraten. Und es gibt online Beratungsstellen.

Das ist richtig. Scheiden ganz ohne Anwalt geht in Deutschland nicht aber die Partner können einen gemeinsamen Anwalt beauftragen statt zweier
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