Normalerweise lebt man in der Ehe in "Zugewinngemeinschaft", außer, wenn etwas anderes ausgemacht wurde. Das heißt, man guckt, was jeder der Ehepartner während der Ehe dazu gewonnen hat und wenn der Zugewinn des einen Partners den des anderen übersteigt, wird dieser Überschuss geteilt.
Also Vermögen, was man vorher hatte, behält man.
Allerdings ist die ganze Sache sehr komplex und man sollte sich anwaltlichen Rat suchen. Die Zeit der Berechnung des Zugewinns beginnt mit der Eheschließung und endet, wenn beiden Partnern der Scheidungsantrag zugestellt ist. Also berechnet man den Zugewinn aus der ganzen Ehe, nicht nur dem letzten Jahr.
Wenn Dein Mann sein Geld während des Trennungsjahres verjubelt, kann man vor Gericht gehen, denn man darf sich nicht absichtlich in wirtschaftliche Not bringen, um die Partnerin zu schröpfen.
Was die Schulden angeht: als EhepartnerIn haftet man nicht automatisch für die Schulden des anderen. Es ist derjenige zuständig, der/die die Schulden gemacht hat. Es sei denn, die Partnerin/der Partner ist als Mit-Haftender eingetragen. Das gilt nicht für "Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs", also Lebensmitteleinkäufe z.B.
Von daher müsste Dein Mann für seine Schulden selber haften, wenn Du nicht dumm genug bist, jetzt noch mit zu unterschreiben.
Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf die Rentenansprüche - eine Frau, die jahrelang nicht gearbeitet hat wegen der Kindererziehung, hat Anspruch auf die Hälfte der Rentenanwartschaften, die ihr Mann während dieser Zeit erworben hat.
Für die Zeit der Trennung gibt es Möglichkeit, einen Trennungsunterhalt zu verhandeln, der ist auch anders als der nach der Scheidung. Derjenige, der mehr verdient, muss u.U. dem anderen Unterhalt zahlen. Unterhalt für ein Kind muss auch gezahlt werden, wenn es nicht im gleichen Haushalt lebt.
Es gibt viele Seiten im Internet, auf denen man sich informieren kann - und am besten fragt man den eigenen Anwalt/die Anwältin, er/sie kennt den Einzelfall am besten.