Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Paare mit Kindern
2774 Mitglieder
zum Thema
Eure Lieblingsausdrücke für "Miteinander schlafen"?449
Mich würde mal interessieren, welche Verben es noch für "miteinander…
zum Thema
WGs, in denen die Mitbewohner Sex miteinander haben?144
Die Suchfunktion hat mir leider nur uralte Beiträge zu dem Thema WGs…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

WOHNGEMEINSCHAFT

*********5000 Frau
3.732 Beiträge
Es ist tatsächlich so....

Was der neue Partner der Mutter deiner Kinder zur Verfügung stellt, ist deren Sache und geht dich nichts an.

Du vertrittst die Rechte deiner Kinder.
Sie ist für ihre Pflichten zuständig, erfüllt sie diese nicht, gibt es das Gericht, Schiedsstellen und ähnliches.

Auch wenn die Mutter nicht alles für ihre Kinder tut was richtig wäre, sei nicht so grimmig darüber. Unter Zwist leiden Kinder am meisten. *blume*
****ko Mann
109 Beiträge
Zitat von ****74:
Zitat von ****ko:
Ich kenne dieses Spiel inzwischen (leider) ganz gut.
Ich wollte auch nur Gerechtigkeit. Zwar hat sich die Mutter mehr oder weniger gekümmert, aber eben nicht in Sachen Unterhalt. Vorschuss habe ich bekommen. Ich war auch zeitweise darauf angewiesen.
Ich möchte niemand zu nahe treten, aber meine Erfahrung hat gezeigt, dass in Sachen Unterhalt nicht wirklich eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau herrscht. Meine Ex wehrt sich nun schon seit 2 Jahren sehr erfolgreich dagegen Unterhalt zu zahlen. Das sie sich wehren wird war klar, jedoch hatte ich nicht damit gerechnet das sie sogar noch vom Gericht dabei unterstützt wird! Das Gericht macht das Verfahren auf komplizierteste und langwierigste Weise. Sie bekommt VKH, ich nicht. Inzwischen ist es soweit das Beistand vom Jugendamt nicht mehr weiter weis und mein Anwalt mir rät es sein zu lassen, da die Kosten höher wären als der Unterhalt. Selbst wenn ich gewinnen würde, ist bei ihr nichts zu holen, womit es wieder an meine Ersparnisse gehen würde.

Mein Rat zu dem Thema: Du kannst bzw solltest versuchen die Gerechtigkeit zu bekommen. Schon alleine als Signal für alle anderen Betroffenen, allerdings sei vorsichtig und schaffe rechtzeitig den Absprung! Sonst hast du am Ende weniger als vorher.

Wo wohnst Du ? also im welchem Bundesland ? bei uns ist das so dass ich den Unterhaltsvorschuss bekomme alles andere Macht das Jugendamt selbst, mir ist das egal ob die sich ihr Geld eintreiben. Mir wurde mal geraten noch ganz unabhängig davon bei der Polizei eine Anzeige zu machen damit das Aktenkundig ist (Polizei muss da wohl ermitteln) hab ich aber nicht gemacht.

Ich wohne in BW.
Bei mir ist es auch so das die Vorschusskasse sich ihr Geld wieder eintreibt. Aber der Vorschuss ist ja nicht der ganze Unterhalt der gezahlt werden müsste. Den übersteigenden Betrag muss ich geltend machen. Da wurde mir geraten es sein zu lassen. Ist auch etwas komplizierter als bei den meisten. Wir sind noch nicht geschieden. Das kommt erst diese Woche *smile*
Ich denke auch man sollte es nicht übertreiben und manche Dinge einfach abhaken, aber da ich in allem nur richtig übel Theater habe, ist es schwer irgendwann einfach Ruhe geben. Ich muss nicht nur um Unterhalt kämpfen, sondern hatte auch Klage zwecks Umgang am Hals. Zum 3. Mal inzwischen 🙈. Seit 1.11. ist Wechselmodell. Da wird von mir natürlich gleich mal das halbe Kindergeld gefordert. Ok es steht ihr zu keine Frage. Aber! Hat sie was raus gerückt? Nein. Ich werde jetzt direkt mit dem Anwalt aufgefordert. Nun muss ich mir wohl überlegen ob ich es auf ein Verfahren ankommen lasse, zumal das Gericht sowieso nicht gut auf mich gestimmt ist da ich zwecks Scheidung schon mehrfach Widerspruch eingelegt habe. Aber ich kann nun auch nichts dafür das die nicht fähig sind den Versorgungsausgleich richtig zu berechnen. Sie soll haben was ihr zusteht, aber nicht mit leeren Händen kommen und mit vollen Taschen gehen.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
Zitat von ***hi:
Seit zwei Jahren lebt sie nun bei mir und in der Schule. Ich bezahle den Hort komplett alleine und bekomme weder Unterhalt noch Kindergeld.

Das verstehe ich nicht.
Kannst du das mal näher erläutern?
Du hast Kindergeld beantragt und es wurde abgelehnt?
Kindergeld wird für JEDES Kind in Deutschland gezahlt. Bis 18 bzw. darüber hinaus, wenn das Kind in Ausbildung ist oder studiert. Ich bekomme ja auch noch für meine 23jährige studierende Tochter Kindergeld. (Sie wohnt in einer eigenen Wohnung und ich überweise es an sie.)

Wieso also bekommst du kein Kindergeld? Hast du es bei der Kindergeldkasse beantragt? Mit welcher Begründung haben die es denn abgelehnt? Eigentlich dürfte es gar keinen Ablehnungsgrund geben, denn da gibt es keinen. Das Kindegeld bekommst du definitiv, wenn das Kind bei dir wohnt und bei dir gemeldet ist, egal wieviel du verdienst. Aber du musst das natürlich erst mal beantragen.
***hi Mann
85 Beiträge
@*****ess

Ich verzichte freiwillig darauf. Nicht weil ich so viel Geld übrig habe, sondern weil es dann wieder Streit geben wird. Und egal ob berechtigt oder nicht, meine Tochter würde es mitbekommen und es ist für sie schöner und besser wenn alles harmonisch abläuft.
*****ess Frau
18.519 Beiträge
@***hi
Das verstehe ich nicht. Wieso gibt es Streit wegen des Kindergeldes? Weil du es jetzt dem Staat schenkst? Wieso sollte deine Tochter da sauer sein, wenn du für sie Kindergeld beantragst und von der Kindergeldkasse bekommst?
Ich rede vom Kindergeld, nicht vom Unterhalt!
JEDES Kind in Deutschland erhält automatisch Kindergeld vom STAAT; man muss nur einen Antrag ausfüllen und abgeben.
***hi Mann
85 Beiträge
Nein, ich schenke es nicht dem Staat. Die Mutter bezieht es weiterhin.
Würde ich das ändern, dann gäbe es wieder Theater.
Und sauer würde meine Tochter auch nicht sein. Sowas versteht sie ja noch nicht.
Ich meine ja dass sie aber sehr wohl, ein angespanntes Verhältnis zwischen ihrer Mutter und mir, belasten würde.
**********nerin Frau
4.855 Beiträge
Zitat von ***hi:
Nein, ich schenke es nicht dem Staat. Die Mutter bezieht es weiterhin.
Würde ich das ändern, dann gäbe es wieder Theater.
Und sauer würde meine Tochter auch nicht sein. Sowas versteht sie ja noch nicht.
Ich meine ja dass sie aber sehr wohl, ein angespanntes Verhältnis zwischen ihrer Mutter und mir, belasten würde.

Du solltest das melden. Deine Ex ist nicht berechtig und muss ggf. dann mal eine hohe Summe zurückzahlen wegen Erschleichung von Leistungen. Da kennen die nix und das ist auch richtig so. Du hast nicht das Recht deiner Ex das Geld quasi zu schenken, sondern das sind Steuergelder!
***hi Mann
85 Beiträge
Nein, nein. Ist alles rechtens. Wie gesagt, ich verzichte freiwillig darauf. Dumm von mir, ich weiß, aber ich bin zu harmoniebedürftig dafür.
Die Familienkasse hat meine Unterschrift dafür dass die Zahlungen weiterhin an sie gehen.
Insofern wird nie etwas zurück gezahlt werden müssen.
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann gib aber wenigsten 0,75 pro Kind bei deiner Einkommenssteuer an!
***hi Mann
85 Beiträge
Ich werd richtig rot wenn ihr euch alle so um mich sorgt *schaem*
Aber in diesem Thread gehts leider nicht um mich *zwinker*
*******_Nio Mann
263 Beiträge
Lieber Ecchi, auch wenn es hier nicht um Dich geht: Eltern bekommen das Kindergeld um es für ihre Kinder auszugeben. D.h. du kannst gar nicht drauf verzichten, sondern dein Kind verzichtet. Als sorgeberechtigter Vater solltest du dich für das Interesse deines Kindes einsetzen. Wenn du meinst, der Wille deines Kindes ist, dass ihre Mutter das Kindergeld für sich selber ausgibt, würde ich diese Entscheidung eventuell auch mit tragen.

P.s: ich bekomme übrigens das Kindergeld auf mein Konto und überweise monatlich einen Betrag in gleicher Höhe an die Mutter meiner Kinder. Das finde ich rechtlich sauberer.
Zitat von *******_69:
Es geht mir um Fairness.
Es kann doch nicht sein,...

Dann bist du mit unserem Rechtssystem nicht perfekt bedient - ich war auch naiv weil ich zuvor noch nie etwas mit Gerichten zu tun hatte. Abgesehen davon dass Fairness subjektiv ist - dem Rechtssystem ist Fairness schnurz egal - ebenso wie Menschlichkeit, Empathie und sonstiger "Humbug".

Es geht darum Paragraphen zu exekutieren. Und wenn die eine Seite sich diese Paragraphen nach allen Möglichkeiten für sich nutzt ist es so. Wie meine Vorrednerinnen / Vorredner schon geschrieben haben:
Freue dich, dass deine Kinder bei dir sind. Belaste deine Freude nicht mit dem Versuch "Fairness" zu finden. Schick einen Anwalt vor - der hält dir die belastenden Dinge vom Hals (wenn du es dir leisten kannst) oder das Jugendamt das leider von Stadt zu Stadt eine sehr unterschiedliche Performance aufweisen kann. So belastet es dich wenigstens nicht.

Wünsch dir Glück, Gesundheit und Zufriedenheit!

PS: Dass sie den SUV ihres Freundes benutzen darf. Sonstige Annehmlichkeiten und alles was sie "legal" verstecken, nicht angeben, falsch angeben - ja Fair ist es nicht.
@*******_69
du hattest gefragt: "Was mich total stört ist, dass Sie durch die Angabe einer Wohngemeinschaft seit vier Jahren weder Umgangsrecht ausübt noch Unterhalt zahlt!
Steuerlich aber alles mögliche abschöpft!
Frage.!
Tritt nicht nach 2Jahren Zusammenleben nicht eine Eheähnliche Gemeinschaft ein?"

ist mir gerade über den Weg gelaufen:

1. Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet.

ABER Wenn der Unterhaltspflichtige weniger Unterhalt zahlt, als er eigentlich rechnerisch zahlen müsste, weil er an seine Selbstbehaltsgrenze stößt dann gilt:
Die Rechtsprechung mindert den Selbstbehalt in diesen Fällen um 25 Prozent, also auf etwa 670 Euro.

2. Umgangsrecht
Das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 01.04.2008 – Az. 1 BvR 1620/04) hat hierzu ausgeführt:
• Grundsätzlich ist es möglich, einen umgangsunwilligen Elternteil dazu zu verpflichten, sein Umgangsrecht auszuüben, wenn dies dem Kindeswohl dient.
• Kann das Umgangsrecht allerdings fortgesetzt nur unter Durchführung von Zwangsmitteln durchgesetzt werden, dient dies regelmäßig nicht mehr der Entwicklung des Kindes.

Beides ist mit Anwalt verbunden denke ich kein JA macht sich da einen Kopf geschweige denn Mühe.
Wünsch dir viel Glück in der Sache. Kannst gerne kurz berichten wie es dir geht, was aus der Frage geworden ist.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.