WOHNGEMEINSCHAFT
Hallo alle miteinander!Ich bin alleinerziehender Papa von drei Kindern.. 11 16 19
Seit vier Jahren geschieden.
Meine Ex wohnt seit Ende 2016 bei ihrem Freund in Landshut ca 165 km von uns entfernt.
Umgangsrecht wird nur zu Ostern Weihnachten und Geburtstag sporadisch mit einem Kurzbesuch abgehagt.. Unterhalt wird nicht gezahlt.
Sie hat sich wieder in einen Bauernhof mit Pferdehaltung eingenistet, der mit Bauland sehr wohlhabend ist. Dem Freund gehört aber rechtlich der Betrieb nicht, wird aber von ihm bewirtschaftet W, weil der Stiefvater Alters und krankheitsbedingt nicht mehr fähig ist.
Beide gehen nebenbei als Pflegekräfte Vollzeit arbeiten.
Was mich total stört ist, dass Sie durch die Angabe einer Wohngemeinschaft seit vier Jahren weder Umgangsrecht ausübt noch Unterhalt zahlt!
Steuerlich aber alles mögliche abschöpft!
Frage.!
Tritt nicht nach 2Jahren Zusammenleben nicht eine Eheähnliche Gemeinschaft ein?
Lg Johannes