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Kindergeld

***77 Mann
917 Beiträge
Themenersteller 
Kindergeld
Hallo @ All....
Frage weis von euch jemand wie lange ich für mein Sohn, 22,.... hat Studiert,.. und sein Bachelor gemacht... Arbeitet zur zeit,.. Vollzeit ... ist aber schon für seinen Master ein geschrieben... noch Kindergeld bekomme,... bzw,... muss ich das irgend wie ab melden ... oder oder oder ... hoffe ihr könnt mir weiter helfen,... lg. Klaus
Glaube das muss du von deinem Steuerberater ausrechnen lassen . Mir steht es auch bevor
*****_82 Frau
855 Beiträge
Schau mal hier müsstest du eigentlich Infos finden

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
***77 Mann
917 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****_82:
Schau mal hier müsstest du eigentlich Infos finden

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

vielen lieben dank dafür,... aber wen ich Ehrlich bin blicke ich da nicht durch.... das Fach gelabere ist mir zu hoch
*********nesse Frau
1.944 Beiträge
Zitat von ***77:
Kindergeld
Hallo @ All....
Frage weis von euch jemand wie lange ich für mein Sohn, 22,.... hat Studiert,.. und sein Bachelor gemacht... Arbeitet zur zeit,.. Vollzeit ... ist aber schon für seinen Master ein geschrieben... noch Kindergeld bekomme,... bzw,... muss ich das irgend wie ab melden ... oder oder oder ... hoffe ihr könnt mir weiter helfen,... lg. Klaus

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Über das 25. Lebensjahr hinaus hätte er nur Anspruch bei Behinderung
***77 Mann
917 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********nesse:
Zitat von ***77:
Kindergeld
Hallo @ All....
Frage weis von euch jemand wie lange ich für mein Sohn, 22,.... hat Studiert,.. und sein Bachelor gemacht... Arbeitet zur zeit,.. Vollzeit ... ist aber schon für seinen Master ein geschrieben... noch Kindergeld bekomme,... bzw,... muss ich das irgend wie ab melden ... oder oder oder ... hoffe ihr könnt mir weiter helfen,... lg. Klaus

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

Über das 25. Lebensjahr hinaus hätte er nur Anspruch bei Behinderung

wen ich es Richtig verstanden hab,.... alles im Grünen bereich bei mir,...
******isa Frau
71 Beiträge
Auf der Internetseite von der Arbeitsagentur gibt es unten rechts einen digitalen Helfer. Dort kannst du dich ein bisschen durchklicken oder gezielt Fragen stellen. Vielleicht hilft dir das weiter.

Oder du rufst morgen mal in der Familienkasse an.
dann hilft man dir telefonisch sicherlich ganz schnell weiter.

Wenn dein Kind aktuell Vollzeit arbeitet und dementsprechend auch keinen Minijob ausübt, wird er respektive du für diesen Zeitraum x auch keinen Anspruch auf Kindergeld haben.
Ich gehe auch davon aus, dass du es über kurz oder lang zurückzahlen musst. Alle möglichen Daten zwischen den Ämtern werden mittlerweile elektronisch übermittelt.

Lass uns gerne wissen, was daraus geworden ist.
*******er_a Frau
2.038 Beiträge
Bei der Familienkasse nachfragen. Sie holen sich das unberechtigt erhaltene Kindergeld zurück. Ich habe jedes Jahr eine Klärung.
***ie Frau
7.369 Beiträge
Gruppen-Mod 
Erstmal: ja, du musst Veränderungen melden.
Wenn sie im Nachhinein merken, dass du unberechtigt Kindergeld bekommen hast, fordern sie es wieder zurück, wie @*******er_a geschrieben hat.
An deiner Stelle würde ich die Bestätigung / Unterlagen der Einschreibung direkt dorthin schicken - musst du eh. Und schauen was passiert. Oder eben - wie hier schon richtig angemerkt wurde - direkt bei der Familienkasse anrufen und nachfragen.
Wann war er denn mit dem Bachelor fertig? Wahrscheinlich eh erst vor Kurzem, oder?
***77 Mann
917 Beiträge
Themenersteller 
ja genau, Fertig ist er erst vor Kurzem geworden..
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