„Kindergeld
Hallo @ All....
Frage weis von euch jemand wie lange ich für mein Sohn, 22,.... hat Studiert,.. und sein Bachelor gemacht... Arbeitet zur zeit,.. Vollzeit ... ist aber schon für seinen Master ein geschrieben... noch Kindergeld bekomme,... bzw,... muss ich das irgend wie ab melden ... oder oder oder ... hoffe ihr könnt mir weiter helfen,... lg. Klaus
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Über das 25. Lebensjahr hinaus hätte er nur Anspruch bei Behinderung