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Ich weis nicht mehr weiter...

Ich weis nicht mehr weiter...
Wer kann mir viellleicht weiter helfen...
Versuche mich kurz zu fassen.
Habe mich im Januar 2012 von meinem noch Ehemann(Alkoholiker) getrennt,Kinder 13 und 16 Jahre.
Gemeinsames Haus bin zur Hälfte im Grundbuch eingetragen.
Ich bin aus dem Haus gegangen mit der 13 jährigen Tochter der Sohn ist bei seinem Vater geblieben,kommt aber täglich zu mir zum essen,und wenn er was braucht
Habe meinem Mann sämtliches Mobilar gelassen und bin in Miete gezogen.
Bin im Hotelfach tätig und verdiene nur Saisonweise(Stundenweise)bin nun aber auf regelmässiger Arbeitssuche da ich Sommer wie Winter Geld brauche und Miete bezahlen muss usw....
Bis ich ein Stanbein habe habe ich einen Antrag gestellt für Arge2 da mir mein Lohn nicht reicht für die Miete und Kind,hab für ein Paar Monate ein wenig Geld vom Amt bekommen aber nur Darlehnsweise musste eine Hyphotek auf das Haus ins Grunbuch eintragen ,das heißt wenn ich irgendwann die Hälfte von meinem Haus von meinem Nochehemann ausbezahlt bekomme ,bekommt das Amt ihr Geld wieder zurück.
Unterhalt für meine Tcohter wollte mein Mann nicht bezahlen und hat sich einen Anwalt genommen,doch vom Jugendamt wurde ausgerechnet das er zahlen muss....er zahlt sein Unterhalt ans Jugednamt das mir somit überwiesen wurde,doch seit 2 Monaten bekomme ich nichts mehr,hab beim Jugenamt angerufen sie meinten da ich Arge 2 bekomme bleibt der Unterhalt vorerst bei ihnen eben dem Kommunalen Dienst,.Doch Arge 2 bekomme ich seit 2 Monaten auch nicht mehr da ich meinte ich schaffe das ohne Hilfe weiter,da ich ja immer im Kopf habe ich muss es zurück bezahlen..was ich ja auch irgendwann machen werde wenn es mir finaziell besser geht..
Ich weis nun wirklich nicht mehr weiter,ich denke die Ämter werden das alles schon richtig machen doch ich versteh nicht was der Unterhalt für meine Tochter mit dem Arge2 zu tun hat????
Auch weis ich bis heute nicht wie ich das Geld vom Amt zurück zahlen soll,da das mit dem gemeinsamen Haus ja nicht geklärt ist.
Einen Anwalt dafür kann ich mir nicht leisten,bekomme da in keinster Weise Hilfe.
Vielleicht kann mir jemand Mut machen und mir einen Rat geben was ich tun soll...gerne auch per PN...danke schon mal im voraus..
Es grüßt ein verzweifelndes Schwarzwaldmädel das in dieser Hinsicht echt kein Plan mehr hat,......
du kannst beim Amtsgericht einen Antrag stellen, dass die die Antwaltskosten übernemen.

und der Unterhalt wird normalerweise gezahlt, aber vom Geld der Arge abgezogen, weil es als Einkommen gilt. Da du da aber ein Darlehen hast, wird dir das Geld des Unterhalts gestrichen. Würde dein Mann direkt an dich für euer Kind zahlen, hättest du warscheinlich mehr... Kindergeld wird auch als Einkommen bei der Arge gegengerechnet

LG viel Erfolg
Du kannst dir bei Gericht, das für deinen Bezirg zuständig ist, einen Beratungshilfeschein holen. Ruf am Besten vorher an, da die in der Regel nur zu bestimmten Zeiten ausgegeben werden. Du musst dort erklären, worum es geht und warum du dir eine anwaltliche Beratung nicht leisten kannst. Finanzen musst du dort noch nicht offen legen. Die Anwaltskosten betragen mit dem Schein dann max. 10 Euro.

Zum Rest *nixweiss* was du da machen kannst. Aber ein Fachanwalt wird dir sicher helfen können.
Du schaffst das !!!
Hallo Nachtfalter

Vorab, lass Deine Flügel nicht hängen. Du schaffst das schon.

Allerdings sehe ich in Deiner Einstellung "die Ämter werden das alles schon richtig machen" in Problem. Auf den Ämtern arbeiten auch nur Menschen und Menschen machen auch mal Fehler - bewusst oder unbewusst. Wie auch immer, dann sollte man ihnen auf die Finger klopfen.

Ohne Dir einen Tipp zur Sache geben zu können, kann ich Dir nur empfehlen, Dir einen Anwalt zu nehmen. Ruf einen an, schildere ihm Dein Problem und frage, was er für eine entsprechende Beratung (!) verlangt. Dann kannst Du Dir überlegen, ob es Dir die Sache wert ist.

Dann solltest Du auch bei Deinem zuständigen Amtsgericht den dortigen Rechtspfleger aufsuchen. Auch der kann Dich beraten und wird Dir sagen ob Dir Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zusteht (Wikipedia: "Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen." Verfahrenskostenhilfe = Familiengericht!) Wenn das der Fall ist, brauchst Du Dir um die Kosten schon mal keine Sorgen zu machen.

Wichtig ist, dass DU aktiv wirst. Weder die Ämter, noch Dein Ex oder sonst jemand wird auf Dich zukommen und Dich fragen, was können wir für Dich tun.

Weiterhin ist wichtig, dass Du Dir fachkundige Hilfe suchst. Und das nicht in annonymen Foren, sondern bei Experten bei Dir vor Ort!

Und dann wirst Du sehen, dass der Nachtfalter bald wieder fliegt.

LIeben Gruß
Wolfgang
*******Tom Mann
923 Beiträge
Ich habe die Erfahrung bei unserem Jugendamt gemacht, das man gewaltig auf die Hinterfüße stehen muß, sich nichts... aber auch absolut nichts einfach so gefallen lassen darf. Und ihnen immer wieder die Zeit "stehlen" um sich erklären lassen warum und wieso. Sobald die merken dass man sich mit einer lapidaren Äuserung abspeisen läßt, ists vorbei..... und macht sich in ihren Zahlen gut. Auch wenn der Unterhalt einbehalten wird, so können sie dir doch sagen was dir sonst zusteht, und sich auch mit der ARGE in Verbindung setzte... was aber erst geschieht, wenn Du nicht locker läßt uns bohrst....

l.G:
Tom
Danke euch..
Das mit dem Beihilfeschein habe ich schon in Anspuch genommen...der war nur für ein einmaliges Gespräch gültig,und wenn ich jetzt weiter zum Anwalt muss...kostet es und ich muss es selber bezahlen da ich ja ein vermögen eben die Hälfte vom Haus habe,doch davon werde ich ja nicht satt und mein Nochehemann will mich nicht auszaheln er kommt laufend mit seinem Anwaltschreiben gegen mich....
Und gegen die Ämter gehe ich ja nicht vor mit dem Anwalt das wird schon alles seine richtigkeit haben,ich bräuchte halt nur einen Anwalt zwäcks Haus das ich meinem Mann überlassen werde und ich aus den Verträgen rauskomme und eben dann wegen der Scheidung...
Schon fast 1 Jahr bin ich nun getrennt und habe kaum noch Nereven ich wusste das es nicht einfach wird ,aber es zehrt ganz schön hoffe nur das bald alles geklärt ist und Ruhe einkehrt.
Am besten fülle ich nun den Antrag auf Weiterbewilligung Arge 2 nicht mehr aus,

Ich bin soweit wie vorher aber trotzdem vielen Dank für eure Hilfe...
Ja klar fliege ich weiter immer wieder , auch wenn ich schon öfters nicht mehr fliegen wollte,das schaffe ich nun auch wieder.
Ich werde es nochmals versuchen mit einem Beihilfeschein und mich auf die Suche nach einem guten Anwalt machen nur woher weis ich wer ein guter Anwalt ist???sorry schon wieder eine Frage....
Prozesskostenhilfe
Würde ich erst mal außen vor lassen. Damit werden nur Kosten getragen, die tatsächlich durch einen Prozess entstanden sind. Wer weiß, ob es überhaupt zu einem kommt. Auf Beratungskosten bleibst du dann trotzdem sitzen. Du kann sie auch später noch, wenn es zum Prozess kommt, beantragen.

Zu einem Rechtspfleger würde ich nicht unbedingt gehen. Er hat ein ganz anderes Studium als ein Anwalt, er ist kein Volljurist und er muss nicht die Weiterbildungen machen, die ein Fachanwalt machen muss, um sich das Fach anhängen zu dürfen.
Ein Beratungsschein gilt, soweit ich weiß, für eine Beratung, unabhängig, wie viele Gespräche. Nur den Anwalt wechseln kann man in der Regel dann nicht mehr. Aber um es genau zu wissen, müsste ich erst mal nachlesen.

Wenn du gegen die Ämter vorgehen willst, solltest du einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht nehmen, wenn du gegen deinen Mann wegen dem Haus vorgehen willst, einen Fachanwalt für Zivilrecht, wegen dem Unterhalt einen für Familienrecht.
Also... Die Beratungshilfe gilt für Beratung zu einer Angelegenheit, wenn notwendig auch für die Vertretung im Schriftverkehr. Also umfasst es mehr als nur einen Termin.
****hi Mann
8 Beiträge
...oh mann...
...hi du, ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, wird das Haus, aus dem du ausgezogen bist noch finanziert? Warum bist du da ausgezogen? Warum nicht der Alki? Fehler! Den hättest du so schnell raus bekommen, der hätte sein Bett in der Kneipe aufschlagen können, aber das klappt dann erstmal auch nicht , ausser, dir hilft ein Anwalt! Haus unter den Hammer bringen und Geld teilen. Ab zum Anwalt, der kostet dich in deiner Finanziellen Lage gar nichts, da du vom Gericht Prozesskostenhilfe bekommst! Da zahlst du nicht einen Pfennig! Der Unterhalt wird schonmal gar nicht einbehalten, wenn du von der Arge Geld beziehst, wird nur das Kindergeld angerechnet. Wohnberechtigungsschein beantragen und Aufstockung des Kindergeldes beantragen.

Wenn du mit dem Sachbearbeiter nicht klar kommst, wie ich ja nun mal lese, dann geh nach oben, ganz nach oben, bleibe Sachlich und ruhig, zieh dich schick an, nicht zu schick und spreche mit dem Teamleiter! Seid 2 Monaten kein Geld bekommen? Geht gar nicht! Und wenn alle Stricke reissen, googel nach der Nummer von RTL. Es dauert keine 2 Tage, dann haben die sich nicht gemeldet sondern stehen mit einem kompletten Team vor deiner Tür, und glaub mir, da wird dir geholfen. 2 mal hab ich das schon mitbekommen, die haben es drauf und da macht das Amt den Duckdich.
hi ja es sind noch 3-5 jahre eine Restschuld drauf aber nicht mehr viel.
Warum ich raus bin? weil er nie gegangen wäre,und ich Angst hatte das ich es alleine nicht halten kann da ich keinen so guten Verdienst habe wie er.
Doch ich habe heute mit dem Jugendamt telfoniert, der Unterhalt für die Tochter sitzt anscheinedn auf der Arge.
Es sit eine Sachbearbeiterin und ie habe ich bis jetzt noch nie gesehen immer nur am Telefon gesprochen.
Wenn ich hier in unser kleines vertratschtes Dorf RTL kommen lasse,dann werden mir von seiner Seite aus (Familie)noch mehr Steine in den Weg gelegt,dann hab ich gar nichts mehr zu lachen,hier halten alle zusammen .Ich sei ja die böse die gegangen ist...
Ich werde aber deinen Rat befolgen und mir einen Anwalt nehmen,egal ob es nun kostet es muss endlich Ruhe geben...
Halte euch auf dem laufenden falls es euch weiter interessiert...

Danke euch allen die mir bis jetzt geantwortet haben,konnte viel hilfreiches brauchen.....
****hi Mann
8 Beiträge
...
...Hut ab, das du den tratsch der Leute vorziehst, Essen auf dem Tisch ist auch nicht ganz so wichtig. Schau das du nicht locker läßt, auf den Ämtern, und Unterhalt bekommst du vom Amt (UVG) nur bis zum 12ten Lebensjahr, das heißt, du mußt es dann bei ihm einklagen, wieso hat er denn an das Amt den Unterhalt gezahlt, hat er das auch wirklich? Versteh ich nicht! Das gute ist, das er auch nicht mehr soviel verdienen wird, denn er ist dann bis zum Ende des Jahres auf Steuerklasse 3 und muß dann auf 1 runter. Dann kann er es auch nicht mehr halten, und er muß dir Unterhalt zahlen, zumindest im ersten Jahr.
So Süße. los geht´s !
Erstmal: alles gaaaaanz easy. *ja*
Ich war fast in derselben Situation wie Du, mit dem einzigen Unterschied dass wir nicht verheiratet waren. Haben uns aber auch ein Haus zusammen gekauft, beide im Grundbuch eingetragen, dann später getrennt.

Er ist ausgezogen und ich bin mit den Kids wohnen geblieben. Er hat mich dann verklagt auf eine sogenannte Nutzungsausfallmiete, weil er ja Miteigentümer ist und seinen Teil des Hauses nicht nutzen kann. Ich muß also an ihn zahlen, damit ich dort wohnen kann. Dies ist rechtens und zulässig, er hat den Prozess gewonnen.

Du kannst und solltest dies also von Deinem Ex verlangen - einen Nutzungsausgleich dafür, dass er in eurem Haus wohnen bleibt und du raus mußtest, weil die Umstände es so verlangten. Auch für die zurückgelassenen Möbel kannst Du ( auch rückwirkend) einen Abstand verlangen ( Pauschale ), weil Du Dich ja auch neu einrichten mußtest. Verschenken würde ich nichts wenns nicht sein muß ! *zwinker*

Die Höhe der Nutzungsausfallmiete richtet sich in der Regel nach dem ortsüblichen Mietpreis pro qm. Du weißt ja sicher die qm Zahl eures Hauses. Wenn ihr beide zu gleichen Teilen im Grundbuch steht, stehen Dir also 50 % der ortsüblichen Miete für das Haus zu ( Kaltmiete, denn die Nebenkosten muß er ja tragen weil er dort lebt und diese verbraucht). Wichtig ist, dass Du diese Nutzungsausfallmiete sofort geltend machst, denn das zählt von dem Tag an, wo Du dies einforderst - und leider nicht rückwirkend ! Die Höhe der ortsüblichen Mieten findest Du über Google für deine Stadt im Netz. Manche Stadtteile sind höher oder niedriger angesiedelt, wirst du sehen. Solltest du dort nichts finden - unverbindlich einen Makler fragen.

Dann zum Unterhalt: Du bist ja deinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig ( es sei denn, er arbeitet schon bzw. verdient eigenes Geld ). Dein Mann ist eurer Tochter gegenüber unterhaltspflichtig, die Höhe ist ja Einkommensabhängig. Das Jugendamt zahlt den Vorschuss für den Unterhalt ja nur bis zum 12. Lebensjahr, auch bei einer Amtspflegschaft. Das heißt, er muß den Unterhalt auf jedenfall an dich zahlen ! Solltest Du deinem Sohn gegenüber noch unterhaltspflichtig sein, würde das anteilig mit dem dir zustehenden Teil für eure Tochter verrechnet werden.

Was Du auf jedenfall beantragen kannst und solltest ist Wohngeld beim Wohnungsamt der Stadt. Dort reicht es, den Antrag noch im Oktober abzugeben, der ganze Monat zählt dann auch rückwirkend bis zum 1.10., wenn Du Wohngeld bewilligt bekommst. Wohngeld kann einem auch trotz Arge zustehen, das wird auf dem Wohnamt geklärt und errechnet.

Zum Thema Anwalt: mit einem Beratungsschein berät und vetritt er Dich, bis der Fall abgeschlossen ist oder er von sich aus das Mandat nieder legt. Sollte es zu einem Prozess kommen, kannst Du tatsächlich wie oben schon mal erwähnt PKH ( Prozesskostenhilfe) beantragen. Es gibt nur zwei Gründe, warum PKH abgelehnt werden könnte :

1. Deine Klage / Verteidigung hat wenig Aussicht auf Erfolg
2. Du erfüllst nicht die wirtschaftlichen Bedürnisse dafür

Nach Deinen Schilderungen ist aber beides bei Dir nicht der Fall und es müßte problemlos durchkommen. Lass Dich nicht abschrecken von Panik- Gedanken aufgrund von Unwissenheit. Dir steht mehr zu als Dir bewußt ist !

Hinzu kommt, dass ihr / Du unverzüglich die räumliche Trennung durch ändern der Lohnsteuerklassen beim Finanzamt angeben müsst. Du für dich alleine kannst und solltest das jetzt tun, der Oktober ist ja der Monat dafür. Ich wette , dass Du dann besser da stehst - wenn Einkommen reinkommt.

Was die Arge angeht, da kann ich gar nicht mitreden da ich nie arbeitslos war oder so niedriges Gehalt hatte, dass ich dorthin mußte. Für mich als Laie auf dem Gebiet klingt es aber echt falsch, dass Du als Alleinerziehende als Hilfe zum Lebensunterhalt ein Darlehen dort aufnehmen mußt ! Krass krass krass sage ich nur, aber da können andere besser mitreden als ich.

Also Kurzform: suche Dir einen Fachwanwalt für Mietwohn- und Eigentumsrecht. Du kommst nicht um einen Anwalt drum rum, dafür ist es zu wichtig und geht auch um zu viel Geld. Eventuell muß ja auch auf Dauer die Sache mit dem Haus geregelt werden.

Vor dem Anwalt solltest Du aber wie oben beschrieben die Nutzungsausfallmiete ausrechnen, die Dir zusteht und von ihm schriftlich einfordern. Am besten per Einschreiben und nochmal per Mail als Absicherung für Dich. Erst von da an zählen Deine Ansprüche und es wäre dumm, Zeit und somit Geld dabei zu verlieren.

Es ist etwas viel am Anfang, wenn frau noch nie in so einer Situation war - aber es ist nicht unmöglich, sich da rein zu fuchsen und es gut zu lösen. Je mehr Du Deine Rechte und Möglichkeiten kennst, um so weniger hast Du Ängste und Sorgen. *g*
Vor allem solltest Du aus Deiner Rolle raustreten, wo Du meinst, dir stünde das alles nicht zu, du willst das nicht ect.
Es steht Dir zu und Du brauchst das ! Nimm es Dir einfach !

Du schaffst es, ich habe das auch gut gepackt und kann heuet rückwirknd lachen darpber. Frau wächst an ihren Aufgaben *zwinker* Sowas macht nur stärker *ja* *ja* *ja*
Zu deinem Problem
Die Vorschreiber haben dir ja schon sehr gute Tips gegeben!
Nimm Dir am besten einen Anwalt stell im selben Atemzug gleich einen Prozesskostenhilfe Antrag mit das müßte der Anwalt gleich von sich aus mit machen,da ich das selbe Problem mit Unterhalt habe weiss ich es!
Unterhalt dürfte eigentlich nicht auf Arge 2 angerechnet werden, da es ja für dein Kind ist und das du ein Darlehen aufnehmen musstest ist auch etwas kurios am besten Du schilderst dem Anwalt gleich dieses Problem mit!
Von der Unterhaltvorschusskasse bekommst Du leider nichts mehr da dein Kind schon 13 ist!Aber stell bei der zuständigen Familienkasse einen Antrag auf Kindergeldzuschlag, beantrage Wohngeld !
Und noch einen kleiner Tip ,vertraue niemals den Ämtern weder der Arge noch dem Jugendamt!
Ich habe zwar kein Arge 2, aber Arge 1 im Moment und bekomme den Kinderzuschlag und Wohngeld ,da meine Frau auch keinen Unterhalt zahlt!
Lass den Kopf nicht hängen und geh den Schritt zum Anwalt !
LG Lutz
Der Unterhalt für Kinder wird nicht als Einkommen der Mütter gerechnet! Kindergeld dagegen, da es sich um staatliche Leistungen handelt schon.

Mein Rat ist grundsätzlich alles schriftlich und nicht fernmündlich zu verhandeln. Stelle beim Jobcenter einen Überprüfungsantrag. Idee findest du im Netz.
Das Jugendamt kann Unterhaltsleistungen nicht einbehalten. Nach einrichten einer Beistandschaft setzen sie zwar die Interessen des Kindes durch, müssen aber Unterhaltsleistungen weiterleiten. Nur bei Doppelzahlung (z.Bsp. Arge zahlt 50 Euro Vorschuss) kann und muss das Jugendamt die 50 Euro abrechnen und zu Arge weiterleiten. Der Rest würde dann an dich gehen.

Du kannst dir bei deinem Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Nimm dafür alle Unterlagen mit, die belegen können das du mittellos bist. Mit dem Schein gehst du dann zum Anwalt.

Drücke dir die Daumen und wünsche dir alles Gute.
So meine lieben die mir so weiter geholfen haben,und mir auch die nötige Kraft gaben mit meinem Beitrag.
Es nahm kein Ende mit der ganzen Bürokratie,hab mir nun hoffentlich ein guter Anwaqlt gesucht,habe in 2 Wochen einen Termin.
Auch war ich auf dem Amtsgericht zwäcks Beratungsschein oder Beihilfeschein,bekomme keinen da ich eben ein Vermögen habe die hälfte vom Haus,und Arge II bekomme ich ja auch ein wenig Darlehnsweise zumindest bis ich mal Fuss gefasst habe.
Unterhalt bekomme ich anscheinedn auch wieder für die Tochter da ich eine Beistandschaft unterschrieben habe...
Ich will nun endlich bald Ruhe haben und in Frieden mein Singelleben leben.,,..
Halt euch weiterhin auf dem laufenden...
Vielen Dank euch nochmals muss sagen ihr habt mir sehr viel Mut und Kraft gegeben weiter zu machen,..
Und brauche sie auch wieterhin.....
Geschafft
Hallo alle die beigetragen haben zu meinem Beitrag hier.
Ich habe alles geschafft hab eine super Anwältin gefunden die alles regelt für mich .
Unterhalt läuft nun endlich regelmässig,Scheidung läuft ,auch meine Hälfte vom noch gemeinsamen Haus wird gerade geregelt mit Schätzer usw...
Und auch habe ich nun fürs Neue Jahr einen super tollen Job gefunden das ich somit nicht mehr auf fremde Hilfe angewiesen bin(Amt) usw.
Nun kann ich bald ins Neue Jahr als freie, selbständige ,alleinerziehende, glückliche ,Singelfrau starten und auf endlich gute Zeiten hoffen.
Danke euch allen und auch alles Gute für euch..
Liebe zufriedene Grüße euer Schwarzwaldmädel...

P.S.diesen Beitrag kann man nun schließen
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