So Süße. los geht´s !
Erstmal: alles gaaaaanz easy.
Ich war fast in derselben Situation wie Du, mit dem einzigen Unterschied dass wir nicht verheiratet waren. Haben uns aber auch ein Haus zusammen gekauft, beide im Grundbuch eingetragen, dann später getrennt.
Er ist ausgezogen und ich bin mit den Kids wohnen geblieben. Er hat mich dann verklagt auf eine sogenannte Nutzungsausfallmiete, weil er ja Miteigentümer ist und seinen Teil des Hauses nicht nutzen kann. Ich muß also an ihn zahlen, damit ich dort wohnen kann. Dies ist rechtens und zulässig, er hat den Prozess gewonnen.
Du kannst und solltest dies also von Deinem Ex verlangen - einen Nutzungsausgleich dafür, dass er in eurem Haus wohnen bleibt und du raus mußtest, weil die Umstände es so verlangten. Auch für die zurückgelassenen Möbel kannst Du ( auch rückwirkend) einen Abstand verlangen ( Pauschale ), weil Du Dich ja auch neu einrichten mußtest. Verschenken würde ich nichts wenns nicht sein muß !
Die Höhe der Nutzungsausfallmiete richtet sich in der Regel nach dem ortsüblichen Mietpreis pro qm. Du weißt ja sicher die qm Zahl eures Hauses. Wenn ihr beide zu gleichen Teilen im Grundbuch steht, stehen Dir also 50 % der ortsüblichen Miete für das Haus zu ( Kaltmiete, denn die Nebenkosten muß er ja tragen weil er dort lebt und diese verbraucht). Wichtig ist, dass Du diese Nutzungsausfallmiete sofort geltend machst, denn das zählt von dem Tag an, wo Du dies einforderst - und leider nicht rückwirkend ! Die Höhe der ortsüblichen Mieten findest Du über Google für deine Stadt im Netz. Manche Stadtteile sind höher oder niedriger angesiedelt, wirst du sehen. Solltest du dort nichts finden - unverbindlich einen Makler fragen.
Dann zum Unterhalt: Du bist ja deinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig ( es sei denn, er arbeitet schon bzw. verdient eigenes Geld ). Dein Mann ist eurer Tochter gegenüber unterhaltspflichtig, die Höhe ist ja Einkommensabhängig. Das Jugendamt zahlt den Vorschuss für den Unterhalt ja nur bis zum 12. Lebensjahr, auch bei einer Amtspflegschaft. Das heißt, er muß den Unterhalt auf jedenfall an dich zahlen ! Solltest Du deinem Sohn gegenüber noch unterhaltspflichtig sein, würde das anteilig mit dem dir zustehenden Teil für eure Tochter verrechnet werden.
Was Du auf jedenfall beantragen kannst und solltest ist Wohngeld beim Wohnungsamt der Stadt. Dort reicht es, den Antrag noch im Oktober abzugeben, der ganze Monat zählt dann auch rückwirkend bis zum 1.10., wenn Du Wohngeld bewilligt bekommst. Wohngeld kann einem auch trotz Arge zustehen, das wird auf dem Wohnamt geklärt und errechnet.
Zum Thema Anwalt: mit einem Beratungsschein berät und vetritt er Dich, bis der Fall abgeschlossen ist oder er von sich aus das Mandat nieder legt. Sollte es zu einem Prozess kommen, kannst Du tatsächlich wie oben schon mal erwähnt PKH ( Prozesskostenhilfe) beantragen. Es gibt nur zwei Gründe, warum PKH abgelehnt werden könnte :
1. Deine Klage / Verteidigung hat wenig Aussicht auf Erfolg
2. Du erfüllst nicht die wirtschaftlichen Bedürnisse dafür
Nach Deinen Schilderungen ist aber beides bei Dir nicht der Fall und es müßte problemlos durchkommen. Lass Dich nicht abschrecken von Panik- Gedanken aufgrund von Unwissenheit. Dir steht mehr zu als Dir bewußt ist !
Hinzu kommt, dass ihr / Du unverzüglich die räumliche Trennung durch ändern der Lohnsteuerklassen beim Finanzamt angeben müsst. Du für dich alleine kannst und solltest das jetzt tun, der Oktober ist ja der Monat dafür. Ich wette , dass Du dann besser da stehst - wenn Einkommen reinkommt.
Was die Arge angeht, da kann ich gar nicht mitreden da ich nie arbeitslos war oder so niedriges Gehalt hatte, dass ich dorthin mußte. Für mich als Laie auf dem Gebiet klingt es aber echt falsch, dass Du als Alleinerziehende als Hilfe zum Lebensunterhalt ein Darlehen dort aufnehmen mußt ! Krass krass krass sage ich nur, aber da können andere besser mitreden als ich.
Also Kurzform: suche Dir einen Fachwanwalt für Mietwohn- und Eigentumsrecht. Du kommst nicht um einen Anwalt drum rum, dafür ist es zu wichtig und geht auch um zu viel Geld. Eventuell muß ja auch auf Dauer die Sache mit dem Haus geregelt werden.
Vor dem Anwalt solltest Du aber wie oben beschrieben die Nutzungsausfallmiete ausrechnen, die Dir zusteht und von ihm schriftlich einfordern. Am besten per Einschreiben und nochmal per Mail als Absicherung für Dich. Erst von da an zählen Deine Ansprüche und es wäre dumm, Zeit und somit Geld dabei zu verlieren.
Es ist etwas viel am Anfang, wenn frau noch nie in so einer Situation war - aber es ist nicht unmöglich, sich da rein zu fuchsen und es gut zu lösen. Je mehr Du Deine Rechte und Möglichkeiten kennst, um so weniger hast Du Ängste und Sorgen.
Vor allem solltest Du aus Deiner Rolle raustreten, wo Du meinst, dir stünde das alles nicht zu, du willst das nicht ect.
Es steht Dir zu und Du brauchst das ! Nimm es Dir einfach !
Du schaffst es, ich habe das auch gut gepackt und kann heuet rückwirknd lachen darpber. Frau wächst an ihren Aufgaben
Sowas macht nur stärker