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Geteiltes Beherbergungsrecht...

Geteiltes Beherbergungsrecht...
Gibt es soetwas in Deutschland?

Sprich, das Kind lebt eine Woche beim Vater, eine Woche bei der Mutter.

Ich habe heute ein nettes Schreiben des Anwalts meines ExMannes bekommen. Er wolle eben dieses Teilen der Berherbergung unserer 6jährigen Tocher.

Notfalls auch gerichtlich erzwungen... und seit einigen Jahren gibt es bei uns in Belgien eben diese Bestimmung *snief*

Stimmt in beiden Fällen das soziale Umfeld, kann ein Richter darüber entscheiden, dass die Kleine zukünftig halb bei mir, halb bei ihrem Vater lebt *snief2*


Gibt es hier jemanden, der in einem solchen Verhältnis lebt? Freiwillig, gerichtlich erzwungen, egal wie...

Bitte berichtet mir davon. Ich habe große Angst davor...
********uice Mann
378 Beiträge
angst
rechtlich bin ich nicht fit ,
aber ich hatte das zwei Jahre lang ind der Art .
Junge damals 8 Mädchen 10 Jahre
und es war nicht berauschend ..
große Probleme in der Schule und in der Entwicklung der Kinder
was aber wenn der oder die Ex nicht dagegen arbeitet besser hätt sein können.
*******ech Frau
1.543 Beiträge
mir ist ein fall bekannt, da wurde auch so entschieden, vor gericht.. wohl aber einvernehmlich..., das kind konnte wählen wo aber ebend aufgrund dessen, dass beide elternteile im selben ort in unmittelbarer nähe wohnten, wobei sie sich nicht sonderlich verstanden aber zugunsten des kindes dachten..., was sich letztlich bewährt hat !

das kind pendelt...je 4 wochen bei der mutter und 4 beim vater und auch schulisch ist es daher kein problem..das kind kommt super damit zurecht...vieleicht auch eine frage wie man dem kind ebend auch die positiven seiten dessen erklärt...je offener damit umgegangen wird um so leichter für das kind ...

in diesem o.g. fall, funktioniert das echt super !

ein einwöchiges hin und her würde ich dabei allerdings für bedenklich halten...es könnte in emotionalem stress ausarten unter einer vermutlich eh schon angespannten situation !
das wird jetzt schwierig...
....belgisches Recht hat nicht viel mit deutschem Recht am Hut ...ein Freund von mir hat auch dieses Modell mit seinen beiden Jungs...man gewöhnt sich an alles. Meine Tochter hat sich mit 9 entschieden, bei mir zu leben. Ihre Mutter lebt im selben Ort und ich war es, der eine Regelung, alle 14 Tage am WE, einführte.
Wenn Väter so vehement darum kämpfen, sind sie meist von ihren Exfrauen doch sehr verletzt worden. Oft ist es dann einfach Rache, man meint die Frau, aber trifft das Kind. Ich kann es nicht beurteilen, dafür fehlt mir das Hintergrundwissen.
Reden, reden, reden...und vergeben, immer wieder vergeben, sonst leiden die Kinder. Mit 6 verstehen sie noch nicht, was die Erwachsenen machen und oft ist es auch nicht zu verstehen...Einen Rat oder einen Tipp zu geben, wäre fahrlässig. Jede Situation ist anders...ich kann kann Dir nur viel Kraft wünschen und denke immer daran, jeder tut sich selbst am meisten weh...du weißt nicht was dein Ex denkt und fühlt, oder Deine Tochter...aber Du weißt was Du denkst....und Du wirst Dein Kind nicht verlieren...weil es Dir nicht gehört...es ist Dir nur geliehen...aber eines steht fest...Du wirst immer seine Mutter bleiben...Rede mit Deinem Ex...des Kindes wegen...
Chris
*****usB Mann
3.862 Beiträge
Geht's ums Kind?
Oder um die Dickköpfe der Eltern ?

Gibt's was schlimmeres für ein Kind als wöchentlich hin und her geschoben zu werden ?

So ein Schmarrn kann nur jemand vorschlagen um herauszufinden ob jemand sein Kind wirklich liebt...
Ich habe es versucht!
Ich habe versucht, mit dem Vater zu reden!

Er will nicht. Wenn ich etwas sage, kommen von ihm nur Beleidigungen zurück- meist unter die Gürtellinie.
Mir gehe es ja ausschliesslich nur ums Geld...

Ich glaube, Männer sehen das eh etwas 'lockerer'. Womit ich keinem Mann zu nahe treten oder ihn gar beleidigen möchte!!

Mütter sind halt die Glucken...

Ich möchte hier aber betonen, dass ich nicht grundsätzlich dagegen bin- wenn die Kleine es möchte!!
Denn den Vater vorenthalten möchte ich ihr keinesfalls!!!

Zu der 4-Wochen-Regelung möchte ich sagen, dass ich die totalen Mist finde!!
In den Schulferien ist meine Kleine total fertig, wenn sie 4 Wochen beim Vater war.

Wenn, dann schon eine Woche auf die andere!!


Und zu den Wohnorten: wir leben in Nachbardörfern, jeweils knapp 4km voneinander entfernt u sie würde von der Schule her keine Änderung erfahren müssen...

Danke für eure Meinungen/Erfahrungen *knuddel2*
Nur wenn guter Austausch zwischen den eltern besteht
Ich habe das jetzt hier nur überflogen, aber ich hoffe, dass die in belgien die bedürfnisse des Kindes mehr im Blick haben, als die der Eltern.

die Wochen-regelung funktioniert nur, wenn beide eltern einander "in ruhe" lassen und wenn ich lese, dass dein ex bei absprache-versuchen ausfallend wird ist da direkt ein grund, das in frage zu stellen

ich würde auf die elterntoleranz pochen und darlegen, dass du grundsätzlich dazu bereit bist, aber die umsetzung von seiner seite mit dem ablehnenden verhalten gefährdet werden kann.

ein 6-Jähriges Kind hat zwar die Prägensten jahre hinter sich, aber schule etc fordern auch noch viel an entwicklungsarbeit, die durch den ständigen wechsel zwischen konkurrierenden Parteien extremen schaden nehmen können.


möglicherweise kannst du vor dem entgültigen gerichtsurteil eine Probezeit von 1-2 monaten (mit Beratung vom jugendamt oder elternberatung Caritas) beantragen, vielleicht läuft es besser als alle glauben, vielleicht gibt es aber auch noch bestimmte absprachen, die geroffen werden müssen, dmit es reibungsloser funktioniert.

Ich würde af jeden falle eine öffentliche beratngsstelle hinzuziehen, damit etwas aktenkundig ist und du als Mutter auch eine beratende anlaufstelle hast. So etwas ist immer hilfreich und wird auch vor gericht anerkennend gewertet.

Es gib t Fälle, wo es funktioniert, aber da sind die eltern sich einig, dass sie getrennte wege gehen, aber eltern bleiben. vielleicht klappt es ja ach bei euch. für ein kind ist es grundsätzlich das beste, einen geregelten und unbelasteten Kontakt zu beiden zu haben, aber das weißt du ja.
Naja...ich sehe es etwas anders.....ich bin allein erziehend und hätte wenn meine Ex-Frau nicht 50 km weit weg gezogen wäre, sondern sozusagen in der "Nachbarschaft" sprich Grundschulsprengel oder nicht weit davon entfernt....es "buchstäblich" verlangt....Eben für die Kinder !!!!!
Wöchentlich ist das allerdings echt Blödsinn.....so im 3-wöchentlichen Rythmus ja....auf jeden Fall.....Natürlich muss es bei beiden die Betreuung während der Arbeit da sein....

Die Kinder leiden so oder so bei einer Trennung immer...Und das noch mehr wenn es Streit und Ärger zwischen den Eltern gibt....

Ich möchte das jetzt nicht Verallgemeinern....aber...mir würde auch als erstes wenn sich Mutter oder Vater wehement gegen ein Wechselmodel wehrt auch zuerst einfallen den Grund bei den wirtschaftlichen Verhältnissen suchen. Sei mir jetzt bitte nicht böse. Bei einem 50 zu 50 "Wechsel" gibt es halt für keinen einen KU.....ich denke dass wenn die Rahmenbedingungen passen und ein Elternteil dies überhaupt nicht möchte....liegt es dann doch eher an den doch wirtschaftlichen Vorteilen....KG....KU naja...sag mal so gut 500€ dann noch ein wenig BU dazu....gut.....

Kinder brauchen Mutter und Vater....und nicht nur nen alle 2 WE Pappa....oder Mama....Meiner Meinung nach ist das "Aufwachsen" in unserer Gesellschaft doch "leider" zu sehr feministisch geprägt. Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen, Grunschullehrerinnen....usw....


Ach...ich habe ganz vergessen....ich bekomme und habe keinen Unterhalt für meine beiden Kinder von der KM (mangelndes Einkommen)...bekommen...musste ihr aber dennoch damals für 16 Monate knapp 500€ Trennungsgeld zahlen......Unterhaltsvorschuss für meinen Kleinsten ist auch bald rum....der Große war bei der Trennung schon zu alt für Unterhaltsvorschuss....

Ich hätte es und würde ein Wechselmodell alle 3 Wochen für die Kinder und auch für mich echt klasse finden.....Die Kinder haben beide Elternteile mit Freizeit und Alltag....Und ich hätte dann sozusagen auch Urlaub von der "Doppelbelastung" Erziehung, Haushalt und Arbeit....und könnte so auch mal durchschnaufen, ausruhen und mal an mich denken.....Was dann auch dem Zusammenleben mit meinen Kinder zu Gute kommt...

Grüsse aus Nürnberg...

Gernot
*******fter Mann
1.343 Beiträge
In Deutschland heißt das "gemeinsames Sorgerecht", und es gilt als das Optimum des Kindeswohles – wenn es denn gut geht.

Ich habe ebendieses direkt nach der Trennung von meiner Frau gerichtlich durchgesetzt, weil zu dem Zeitpunkt einfach mehr nicht drin war. Die Kinder wechselten im Halbwochenrhythmus von ihr zu mir usw.
Das war, vor allem angesichts der gerichtlichen Auseinandersetzung, die mit härtesten Bandagen ausgefochten wurden, nicht wirklich gut für sie. Ich hatte jedoch wirklich gute Gründe, meinen Kindern das anzutun, wie es auch das Gericht nach quälenden Jahren festgestellt hat.

Stimmt in beiden Fällen das soziale Umfeld, kann ein Richter darüber entscheiden, …
Es wird sicherlich nicht nur das soziale Umfeld sein, sondern auch die Situation zwischen den Eltern. Sollte es zwischen dir und dem Kindesvater Spannungen geben, würden die sich auf das Kind übertragen. Sollte es allerdings gut laufen, könntet ihr für das Kind eine wirklich gute Lösung finden, denn auch wenn's vielleicht schmerzt, Kinder lieben und brauchen beide Eltern.

Die Jahre, die wir diese Regelung hatten, waren ziemlich hart, aber nicht, weil ich meine Lütten die halbe Woche nicht sehen konnte, sondern weil ich wußte sie sind nicht gut aufgehoben. Daran, dass man mehr alleine ist, gewöhnt man sich schnell, denn es hat ja auch Vorteile. Das solltest du also nicht fürchten.
@*******fter

Gemeinsames Sorgerecht hat nichts mit einem "Wechselmodel" zu tun...Das Gemeinsame Sorgerecht hat Vater und Mutter....so oder so....zumindest wenn sie verheiratet waren. Bei einem Wechselmodel ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt, was sonst bei "Streitigkeiten" einem Elternteil zugesprochen wird...
Das muss allerdings auch nicht sein, so lange es keinen Streit darum gibt....der gerichtlich ausgefochten wird....
Bei mir gab es wegen der Kinder gerichtlich nie Forderungen oder Streit....mit der Kindesmutter....also....Gemeinsames Sorgerecht....und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ich auch nicht konkret geregelt...
*******s_75 Frau
82 Beiträge
Der Vater...
....meines Kindes hatte diese Regelung auch einmal vorgeschlagen. Allerdings wirklich nur wegen dem finanziellen Hintergrund (er hatte eine Freundin die sich um alles kümmerte, Ersatzmama war wenn sie da war und jetzt gibt es die Freundin nicht mehr...der Wunsch ist wie weggeblasen).

Waren als Eltern bei einem Mediator und dieser meinte das er mit diesem Modell des wöchentlichen Wechsels keinerlei gute Erfahrungen gesammelt hat.
Dann liegen die Schulsachen bei Mama oder Papa, wo lädt das Kind dann seine Freunde und Spielkameraden ein? Wo bleiben die Sachen, muss man dann alles doppelt anschaffen oder muss das Kind dann immer wie bei einem Umzug mit Koffer und ganzem Hausstand umherziehen....?
Bringt wahnsinnige Unruhe in das gesamte Leben, finde ich. Die Entwicklungsgeschichte der Kinder wird ja mit zunehmenden Alter und dem Blick auf die Pupertät nicht einfacher.

Die Bemerkung von Wayne "uns gehören die Kinder nicht" finde ich 100% passend und jeder sollte es sich immer wieder vor Augen führen!
Ich kann Dir nur raten: gehe zu einer Familienberatungsstelle und versuche es mit einer neutralen Person in einer entspannten Atmosphäre zu klären sodass es Eurem Kind! und beiden Elternteilen gut geht.

Viel Kraft für die nächste Zeit...
*******fter Mann
1.343 Beiträge
@****y71
Recht hast du! Ich habe mich vertippselt und meinte "gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht".
Natürlich hat das auch zwangsweise noch nicht ein Wechselmodell zur Folge, nach Aussage meines RAs wäre es das aber meist.
*********rever Frau
2.589 Beiträge
Für die Kinder ist sicherlich ein Hauptwohnort wesentlich günstiger als immer dieser Wechsel... Wir haben allerdings auch geteiltes Sorge- und Aufenthaltsrecht. Ich bin selbstständig, und mein Ex mußte nach unserer Trennung wieder Vollzeit arbeiten gehen, um das Haus halten zu können. Er arbeitet im Schichtdienst, alle paar Tage Wechsel. Die Kinder sind teilweise nachmittags bei ihm, schlafen dann bei mir oder auch umgekehrt. Wir haben vieles doppelt, die Kinder nehmen höchstens mal ein ganz spezielles Spielzeug mit zum anderen. Allerdings wohnen wir nur nen knappen Kilometer auseinander und verstehen uns auch noch sehr gut. Trotzdem wünsche ich mir für meine Kinder häufig eine andere Lösung mit festen Ritualen und geregelterem Ablauf. Aber sie sind zu klein, beruflich können wir beide nicht zurückstecken und keiner will dem anderen die Kinder nehmen. Wenn sie älter und selbstständiger sind, werden wir sie irgendwann entscheiden lassen, wo sie ihren Lebensmittlepunkt haben wollen. Ab dem Zeitpunkt werden wir das Aufenthaltsrecht und Unterhaltszahlungen neu überdenken müssen, wenn nötig.
Hallo zusammen
Das Wochenwechselmodell schwebte bei der gerichtlichen Auseinandersetzung bei uns kurzzeitig eine Rolle.

Meine Ex wollte dies durchsetzen, um von den Unterhaltszahlungen offiziell herumzukommen. Auch wenn es durch ihr immer wieder zur Sprache kam, dass Sie kein Unterhalt zahlen will / wird.
Schließlich bekomme ich ja Kindergeld und Unterhaltsvorschuß.
Aber dies ist ein anderes Thema.

Jedenfalls hat sowohl die Richterin, das Jugendamt und der Verfahrensbegleiter von unserer Tochter das Wechselmodell abgelehnt. Dies wurde begründet duch folgende Feststellungen:
1. Das Kind braucht einen stabilen Lebensmittelpunkt, wo die Entwicklung ohne ständiges Neuanpassen an die äußeren Umstände erfolgen kann.
2. Meine Tochter wollte es auch nicht.
3. Die Eltern können dieses Modell nur erfolgreich verwirklichen, wenn sie sich einvernehmlich gut verstehen und es keine Streitigkeiten um die Belange des Kindes (Erziehung) bestehen und die Eltern mit sich im reinen sind. Dies ist in unserem Fall nicht möglich gewesen.
4. Der Lebensmittelpunkt würde erheblich ins wanken kommen, da die Gefahr besteht, dass Freundschaften, Schule und Vereinsleben in einem für das Kind nicht förderlichen Maße eingeschränkt werden würde.

Und schon war das Thema vom Tisch.
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Nee sorry... das hat für mich rein GAR NICHTS mit Glucke zu tun. Ich glaube niemals, dass es für ein Kind gut sein kann, wöchentlich den "Lebensmittelpunkt" zu wechseln. Never ever.

Mein Sohn hat 3 (drei!) "Zuhause". Eins bei mir. Das ist sein alltäglicher Lebensmittelpunkt. Eins hier im Ort bei seinem Vater, den er regelmäßig - teils täglich - sieht und bei dem er in aller Regel von Samstag auf Sonntag übernachtet, zwischendurch mit ihm bummeln geht, quatscht, täglich telefoniert, ergo sehr engen Kontakt hat. Und eins in Griechenland (mein Ex ist Grieche). Er liebt seine 3 "Zuhause" alle gleichermaßen - und doch ist es so, dass ihm das Zuhause hier bei mir als Lebensmittelpunkt wichtig ist. Ein solcher wöchentlicher Nonstop-Wechsel mag mit der Zeit auch zur Routine werden und damit irgendwann auch sowas wie eine gewisse "Stabilität" vermitteln. Aber ich glaube nicht, dass es gut ist... ich selbst möchte - als Erwachsene - auch nicht wöchentlich meinen Lebensmittelpunkt wechseln müssen, wie muss das erst für ein Kind sein???

Es mag ein Stück weit altersabhängig sein... und dennoch... mir zieht sich (im Hinblick auf die Gefühlswelt des betreffenden Kindes!!!) der Magen zusammen, wenn ich nur an eine solche Wochenregelung denke.

Einem Hund oder einer Katze würde man ein solches Hin und Her nicht zumuten. Aber einem Kind? Gruslig...

Und das gemeinsame Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht hat auch keinesfalls in der Regel/meist einen wöchentlichen Aufenthaltswechsel zur Folge, das ist totaler Quatsch, den Rechtsanwalt (RA), der einen solchen Nonsense von sich gegeben hat, würde ich gerne mal sprechen (ich arbeite selbst seit Jahrzehnten für Rechtsanwälte und kenne mich entsprechend ganz gut aus). Es ist im Gegenteil eher die absolute Ausnahme - was auch gut so ist, denn das entspricht in keiner Weise dem "Kindeswohl". By the way: Ich hab mit meinem Ex auch gemeinsames Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und es ist gerichtlicherseits nie auch nur im Ansatz ein solches Wechselmodell zur Diskussion gestellt worden.
*******1911 Frau
814 Beiträge
ich stimme er_aus_cgn zu! Wir mussten ein Jahr lang das Wechselmodell leben, mein Ex wollte es so und mein Sohn war anfangs in der THEORIE begeistert.

In der Praxis aber überhaupt nicht mehr, es hat massive Probleme gegeben.

Mein Sohn hat dann als er elf war von sich aus den Wunsch geäussert, das zu ändern. Die Beratungsstelle hat mit uns allen dreien ein anderes System erarbeitet. Alle 14 Tage ist er nun von Do bis Mo morgen bei Ex. Leider hat dieser gerichtlich das Wechselmodell zurückerzwingen wollen, ist aber gescheitert. Meinem Sohn wurde eine Verfahrenspflegerin zugeteilt mit der er vor der Richterin erschienen ist und seinen Standpunkt "sehr reif und wohlüberlegt" dargelegt hat.

Ich rate davon ab, aus eben auch den Gründen, die Eigensinnlich genannt hat.. Wer will denn schon wöchentlich pendeln? Ich nicht...
*******fter Mann
1.343 Beiträge
Und das gemeinsame Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht hat auch keinesfalls in der Regel/meist einen wöchentlichen Aufenthaltswechsel zur Folge

Da frage ich mich, warum jemand das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erlangen will, wenn er dann ein Wechselmodell praktizieren möchte. Das erschließt sich mir nicht.
(Beim Sorgerecht ist das natürlich anders.)

Ansonsten lese ich hier heraus, dass viele hier ähnlich schlechte Erfahrungen mit Wechselmodellen gemacht haben. Mich wundert's nicht.

Auf einen Vorschlag, den ein Psychologe des Jugendamtes machte, möchte ich noch hinweisen. Er behauptete, es gebe in Skandinavien noch das Modell einer gemeinsamen Wohnung der getrennten Eltern, wo das Kind sein Zimmer habe. Es würde dann die Eltern im Wechsel dort ein- und ausziehen, so dass noch jeder eine eigene Wohnung vorhalten müsse.
Das wurde mir ernsthaft als überlegenswerter Vorschlag unterbreitet *vogel*
Wenn das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht beschlossen wurde und sich die Lebensumstände ändern (z. B. Entzug inkl. Lebenswandel des anderen Elternteils) ist es durchaus denkbar, dass der Wechsel trotz alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht praktiziert wird.

Geteilte Aufenthaltsbestimmung bringt jedoch kein Muss des Wechselmodells mit sich. Wir haben geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht und unsere Tochter hat ihren Vater in den letzten 1 1/2 Jahren nicht länger als 2 Stunden am Stück gesehen

(Das Wechselmodell find ich übrigens contraproduktiv.)
recht einfach
ich habe sowas gerade durchlebt ......

drum kann ich es rechtlich ziemlich gut eingrenzen.

mein sohn wollte von 2/ 3 Mama 1/3 Papa auf 2/3 PApa wechseln .. begonnen hat es mit einer Probezeit ...

in dieser Zeit habe ich das rechtliche versucht zu klären .

Recht:
grundsätzlich darf das ab 12 selbst entscheiden wenn keine grundsätzlichen Gründe dagegen sprechen ( z.B. große entfernung , Schule .. . vorher geht das nur auf gemeinsame einigung der Eltern oder gerichtsbeschluss ( viel spaß dabei aber jeder kampf lohnt sich wenn er im sinne des Kindes ist )

Mensch : WIe oben erwähnt sollte es immer im sinne des Kindes sein . RAche oder geld darf nicht im vordergrund stehen . SOllte jeder lieber mal etwas länger darüber nachdenken.

Geld: erst ab tatsächlichen 50 / 50 sieht es das recht vor das der Unterhalt ausgeglichen wird. Nicht aufgehoben. das heißt der wo 51 % hat hat gewonnen. Bekommt unterhalt vom anderern fürs kind .

Wobei , und das gibt es recht oft in deutschland alle ereglungen vom Jugendabend akzeptiert werden solang e das kind gut versorgt und betreut ist !. DAs heißt ihr könnt fast alles unter euch ausmachen solange alle zufrieden sind .

Bei mir ging es so aus das die mutter vom Jugendamt erfahren hat das sie dann wohl an den Selbständigen Unternehmer geld bezahlen müsse obwohl sie"nichts verdient.

DArauf hin wurde der Mann plötzlich gepflegt und verwöhnt ( haustier bekommen, plötzlich werden ausflüge gemacht, mutter setzt sich zu den HAusaufgaben ) so das es bei mama super toll ist .....

mitlerweile war die sache vor Gericht gegangen. DA beide eltern im Interressenkonflikt stehen bekommt das Kind vom gericht einen rechtsbeistand gestellt .. ( kostet nix ) . NAch fast 5 Monaten hatte sie den Kerl soweit das er jetzt 6 tag ebei mir und 8 bei ihr lebt . Sie erhält weiter vollen Unterhalt ... und wenn er öfters bei mir ist " hab ich halt pech gehabt " .....

Also : macht das Beste in Frieden .. im Sinne der Kinder ..

An alle Glucken und " sich rächenwoller" .. denkt mal nur an eure kinder ................ loslassen ist das beste ... ....

Christo
Wechselmodell ist gut
Meine Kinder wechseln auch im Wochenrhythmus.
Ich bin sehr erstaunt, was hier alles für abwertende Adjektive dafür gefunden werden.
Natürlich ist es sehr anstrengend für die Kinder und die Eltern.
Meiner Meinung nach haben aber die Kinder Anspruch auf Betreuung durch beide Elternteile und auch jeder Elternteil sollte sich um die Kinder kümmern dürfen.
In meinem Fall halte ich es sogar für sehr, sehr heilsam für die Kinder. Sie können jeden Elternteil im Alltag selbst erleben und lieben. Sie können weniger gezwungen werden, für eine Seite Partei zu nehmen. In meinem Leben war das die richtigste Entscheidung überhaupt und ich war so glücklich, dies erreicht zu haben.
Ich halte es für sehr verwerflich, einen Elternteil aus der Kinderbetreuung auszuschließen.
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Sorry,
aber kein wöchentliches Wechselmodell zu leben, bedeutet NICHT, dem anderen Elternteil die Kindesbetreuung zu entziehen! Das passiert nur dann, wenn die Elternteile nicht fähig sind, vernünftig und fair miteinander umzugehen, die Probleme untereinander über ein gewisses "Zerren am Kind" austragen und womöglich vom Kind auch noch ein Partei-ergreifen fordern - besonders letzteres ist mehr als unverantwortlich.

Wir leben kein Wechselmodell, aber mein Ex und unser Sohn sehen sich fast täglich, er ist in die meisten Entscheidungen einbezogen und hat jederzeit die Möglichkeit, sich um unseren Sohn zu kümmern (was er auch durchaus macht, soweit es in seinen Möglichkeiten steht). Ich stelle mir gerade einen wöchentlichen Wechsel bei uns vor... lach... für unseren Sohn wäre das die Pest, er würde es hassen und es wäre ihm viel zu stressig!

Meiner subjektiven Meinung nach haben Kinder Anspruch darauf, dass Umgang/Betreuung so geregelt wird, wie es für SIE (!!!) am besten ist, und nicht nach den Wünschen und Ansprüchen der Eltern. Genau dabei bleiben die Kinder meines Erachtens nämlich auch ein ganzes Stück weit "auf der Strecke" - sie sind Stress ausgesetzt, weil kein Elternteil einen gewissen Verzicht üben will.
*******ere Frau
81 Beiträge
Ich selber erlebe es momentan selber. Meine beiden Jungs wollten bei Papa wohnen, mein Ex hat dann alles in die Wege geleitet. Die Kinder 10 , 9 und 6 haben einen Anwalt gestellt bekommen und durften vor Gericht aussagen wo sie leben möchten.
Somit hat er jetzt das Aufenhaltsbestimmungsrecht für den großen, der mittlere schwankt mittlerweile und möchte auch im Wechselmodus leben.
Jetzt ist es (inoffiziell) offiziell
Da es die belgische Gesetzgebung neuerdings so vorsieht, haben mein ExMann und ich uns nun gütlich, ohne Anwälte und Richter geeinigt.

Monatlich kommt nun jedesmal ein Tag zu ihrem Aufenthalt bei Papa hinzu.
Somit lebt sie dann am April 2013 eine Woche bei ihrem Dad und eine Woche bei mir...

Der Gedanke daran schnürt mir einerseits die Kehle zu...
Andererseits haben er und ich uns gegenseitig eine ehrenwörtliche Erklärung unterzeichnet, welche bei unseren Anwälten hinterlegt wurde und erklärt, dass das einzige, was zählt, das Wohl unserer gemeinsamen Tochter ist!

Wenn es nicht so läuft, wie erhofft, wenn die Kleine sich zu ihrem Nachteil verändert, werden wir uns zusammen setzen und neu verhandeln, ob diese Regelung wirklich die beste für sie ist...

Im Moment habe ich ein gutes Gefühl. Die Kleine ist zufrieden und mein Ex und ich behandeln einander auch wieder gegenseitig mit Respekt.
Seit Jahren kann er mir wieder in die Augen schauen. Ein schönes Gefühl...
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