@bootlover
Habe gerade fast das gleiche Problem (wenn es bei Deinem "Fall" ein Problem ist
)
Mein Ex ist 250 km weiter weg gezogen (ohne es übrigens zu sagen bzw. mit mir durchzusprechen- ich stand vor einer leeren Wohnung!!!!) und ist somit (lt. meiner RÄ) verpflichtet, das Kind von Tür zu Tür zu holen bzw. zu bringen!!!! Auf seine Kosten!!!!!
Alles andere ist Absprache... was EIGENTLICH am schönsten wäre
naja, wenn man sich eben noch versteht!!!
Ansonsten hier mal ein Auszug vom RA über das Umgangsrecht:
Wer trägt die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts?
Umgangsbedingte Kosten sind grundsätzlich von dem Umgangsberechtigten zu tragen. Dieser hat sich in aller Regel darum zu kümmern, dass das Kind abgeholt bzw. zurückgebracht wird und damit auch die Fahrtkosten zu tragen. Gleiches gilt für Übernachtungskosten, Verpflegungskosten etc..
Ausnahmen kommen in Betracht, wenn der Umgangsberechtigte so weit von den Kindern entfernt wohnt, dass angesichts ohnehin beengter wirtschaftlicher Verhältnisse die alleinige Kostenlast für ihn unzumutbar wäre. Hier kann der Elternteil, bei dem die Kinder leben, zur Mitwirkung verpflichtet sein, beispielsweise indem er die Kinder am Anfang des Wochenendes zu dem anderen Elternteil bringt.
Das ist natürlich ein erheblicher Aufwand diese Entfernung München-HH..
Da die Kleine noch unter 12 Jahren ist und vor allem behindert, würde ich mal beim Jugendamt/Krankenkasse nachfragen, was es da für Hilfen gibt (weiß allerdings nicht wie maßgeblich der Grund der Entfernung ist!)
Ist zwar wieder mit Rennerei verbunden, aber wenn es hilft oder es den Kontakt fördert, dann ist es das wert!
Vielleicht hilft das ja ein wenig...
LG und alles Gute für Deinen "Fall"