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Entfernung / Transportkosten

Entfernung / Transportkosten
Moin, moin es ist nicht mein "Fall" aber folgende Frage:
Eltern seit 4 Jahren getrennt, Kindsmutter und Tochter wohnen in München, Vater bei Hamburg - wer trägt wie die Transportkosten (Kind ist 6 Jahre Rollstuhlfahrerin). Wenn das Kind gemäß beiderseitiger Absprache öfters beim Vater, auch nur übers Wochenende sein soll.
Möglichst alles ohne rechtlichen Klageweg. Gibt es da bekannte rechtsgültige Reglungen?

Kami
*********ern33 Frau
23 Beiträge
Wenn der Vater seine Tochter sehen möchte, muß er die Kosten bezahlen, so hat es man mir mal auf den Jugendamt gesagt.
Da der Erzeuger meines Sohnes ja nicht mehr in Berlin wohnt. Das ist aber schon ein paar Jahre her. Wie es jetzt ist, weiß ich nicht
Absprache....
Da man den Fall ja nicht ganz genau kennt und man nicht weiß ob sich beide "Gut" verstehen ist das schwer zusagen da man auch die Finazielle Situation von beiden nun auch nicht kennt...

Wenn Sie sich gut verstehen würde ich sagen das Sie beide vlt die Kosten tragen sollten da es ja wichtig ist für`s Kind regelmäßigen umgang mit beiden Elternteilen zuhaben...

Habe das Glück das meine Kids nur"2" km entfernt wohnen und das ich dadurch keine Kosten hab...

Aber wieder zurück zum Thema...

Ich denke das nur ein part die Kosten alleine tragen soll nicht korrekt da es ja dem Kind "schadet" und man sollte sich dann schon seiner Verantwortung bewusst sein gegenüber dem Kind...

Klar ist aber auch das es halt ins Geld geht von Hamburg nach Münschen und anders rum...

Dann sollte man vlt sich eher auf die Ferien festlegen und dann für ein "paar" Tage länger dort zusein damit die Kosten nicht zuhoch werden für beide...

Ist ein schwierigs Thema...Aber ich denke mal das die Gruppe hier sicher noch jede Menge Vorschläge machen kann und Du diese dann vlt weitergeben solltest zum Wohle des Kindes...

MfG
...
das wollen ja beide so die Mutter mehr Freizeit (Wochenende) der Vater mehr die Tochter sehen.
Ist das Kind denn in der Schule? Wäre da so die nächste Frage....

Denn dann geht es halt nur in den Ferien und man muß auch bedenken das der Vater dann auch Zeit haben muß für die Kleine, sprich er muß Urlaub haben....

Vorallem sollte die Mutter/Vater auch bedenken das Ihr Kind nun mal gehandicapt ist durch den Rollstuhl und das es auch ne Strapaze für`s Kind ist diese weite Reise...

Und nur weil die Mutter mehr Freizeit möchte am Wochenende diese Strapazen auf das Kind abzulassen find ich falsch...

Wie gesagt ist wirklich sehr schwer da ich die Mutter auch verstehen kann das es enorm viel Kraft kosten muß immer für`s Kind dazu sein...

Hoffe das sich hier viel andere Beteiligen und da vlt nen ansatz einer Lösung für das "problem" haben...
Rein theoretisch ist es so, dass der, bei dem das Kind nicht den gewöhnlichen Aufenthalt hat, zahlen muss. Schließlich hat derjenige zugestimmt, dass das Kind so weit weg wohnt oder ist selbst weggezogen.

Andere Vereinbarungen kann man natürlich untereinander treffen.
****ra Frau
2.005 Beiträge
Soweit ich weiss....
...darf der Kindsvater die Reisekosten - in diesem Fall ja sogar erhöhte Transportkosten - dem Kindesunterhalt anteilig anrechnen, wenn er nachweisen kann, dass diese wirklich entstanden sind.

Zumindest wird das bei Beistandsschaften in Jugendämtern so gehandhabt.

Ist die Kindesmutter von Sozialleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, etc.) abhängig, so darf sie diese dann wieder den entsprechenden Behörden melden und verrechnen lassen.

Eigentlich nur eine "Umschichterei" von einem Topf in den anderen.....aber das kennen viele Alleinerziehende nur zu gut *roll*
Hi
Mir wurde mal vom Gericht und vom Jugendamt "nahagelegt", dass ich mir mit dem Vater die Fahrkosten teile, bzw. dass wir uns entweder in der mitte treffen oder im wechsel meine Tochter gebracht oder abgeholt wird (mal von mir mal von ihm). Im endeffect ist es für das Kind auch wichtig zu sehen, dass sich beide bemühen.

LG
danke Katti86
das ist schon mal ne Basisaussage die hilft. Was wie zu bedenken ist haben wir alles auf dem dafür vorgesehen Dienstplan, die ersten Flüge werde ich sowieso begleiten müssen. Und ob Schule oder nicht spielt definitiv keine Rolle.
ok langsam kommt da "ein Bild" zustande
was einem etwaigen rechtsfreien Raum gleichkommt. In diesem Fall ist kein Elternteil von einem Amt oder dergleichen abhängig.
Es gibt
auch hier keinen rechtsfreien Raum.

Der welcher die Entfernung geschaffen hat zahlt bzw. hat sich an den Kosten zu beteiligen.

Ist der Vater nach HH gezogen dann hat er die Vollen Umgangskosten zu bezahlen.

Hat die Mutter die Entfernung geschaffen dann hat sie vorab bereits Gedanken haben müssen wie der Umgang statt findet und wer bezahlt. Hat sie das nicht und der Vater hat (kommt auf das Sorgerecht an) trotzdem dem Umzug zugestimmt dann ist er selbst Schuld. Sie hat sich dann aber trotzdem an den Kosten zu beteiligen.
Gegebenenfalls sogar ganz.

So ist die Urteilslage der Gerichte.

Dies aber alles immer Einzelfall betrachtet denn es kommt auch auf das Einkommen etc. an.
*****o78 Frau
535 Beiträge
Ich glaube eine Grundsätzliche Aussage zu dem Thema gibt es nicht, zumindest hab ich da noch keine gefunden (wenn jemand in irgendwelchen Gesetzesbüchern was dazu findet dann kann sich gerne bei mir melden *zwinker* )

Mir hat die Erziehungsberatungsstelle empfohlen das ganze zu Teilen, es geht ja um das beste für das Kind und da sollten auch beide Elternteile dran arbeiten!
Klar gibt es eine grundsätzliche Aussage.

Gelesen was ich geschrieben habe?
*****o78 Frau
535 Beiträge
Klar hab ich das gelesen, aber ich glaube das es nicht bei allen so ist!

zumindest nicht bis ich das in einem Schriftstück gelesen haben was rechtlich binden ist.

und damit meine ich nicht ein Gerichtsurteil bei einer Einzelfallentscheidung
Es gibt kein Gesetz aber dieses Grundsatz der Gerichte.
Wenn es normale Umstände (kein H4 oder Ähnliches) sind dann gilt der Grundsatz.
*****o78 Frau
535 Beiträge
Ich lass das jetzt mal so dahin gestellt, meine Erfahrungen sind da einfach andere, mir hat keiner eine wirklich klare Aussage gegeben auf die ich mich rechtlich stützen könnte!

Wir teilen uns die Fahrerei, ich denke das kommt dem Kind zu gute!
*******r_65 Frau
2.039 Beiträge
Bei uns sind 500 km mit 3,5 Zugfahrt zu überbrücken. Die Entfernung entstand aus beruflichen Gründen des Ex zeitgleich mit der Trennung.

Das ist momentan eine enorme Belastung, jeder fährt die halbe Strecke, da werden die Kinder übergeben und dann muss man ja wieder zurückkommen. Und das freitags hin und sonntags zurück, macht für mich einen Zeitaufwand von vier Stunden Minimum pro Strecke plus die Fahrtkosten.

Dennoch steht der regelmäßige Kontakt der Kinder zum Vater im Vordergrund und ist uns beiden äußerst wichtig, darum nehmen wir beide den Aufwand mindestens zweimal im Monat auf uns.
Wir teilen uns sowohl den Aufwand als auch die Kosten halbe-halbe, haben gar nicht eruiert ob es dazu Urteile gibt, das Kindeswohl war uns viel wichtiger. Aber so geht das sicher nur, wenn noch ein mindestens respektvoller Umgang zwischen den Eltern möglich ist.
@bootlover
Habe gerade fast das gleiche Problem (wenn es bei Deinem "Fall" ein Problem ist *zwinker* )

Mein Ex ist 250 km weiter weg gezogen (ohne es übrigens zu sagen bzw. mit mir durchzusprechen- ich stand vor einer leeren Wohnung!!!!) und ist somit (lt. meiner RÄ) verpflichtet, das Kind von Tür zu Tür zu holen bzw. zu bringen!!!! Auf seine Kosten!!!!!
Alles andere ist Absprache... was EIGENTLICH am schönsten wäre *schiefguck* naja, wenn man sich eben noch versteht!!! *snief*

Ansonsten hier mal ein Auszug vom RA über das Umgangsrecht:

Wer trägt die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts?

Umgangsbedingte Kosten sind grundsätzlich von dem Umgangsberechtigten zu tragen. Dieser hat sich in aller Regel darum zu kümmern, dass das Kind abgeholt bzw. zurückgebracht wird und damit auch die Fahrtkosten zu tragen. Gleiches gilt für Übernachtungskosten, Verpflegungskosten etc..

Ausnahmen kommen in Betracht, wenn der Umgangsberechtigte so weit von den Kindern entfernt wohnt, dass angesichts ohnehin beengter wirtschaftlicher Verhältnisse die alleinige Kostenlast für ihn unzumutbar wäre. Hier kann der Elternteil, bei dem die Kinder leben, zur Mitwirkung verpflichtet sein, beispielsweise indem er die Kinder am Anfang des Wochenendes zu dem anderen Elternteil bringt.


Das ist natürlich ein erheblicher Aufwand diese Entfernung München-HH..

Da die Kleine noch unter 12 Jahren ist und vor allem behindert, würde ich mal beim Jugendamt/Krankenkasse nachfragen, was es da für Hilfen gibt (weiß allerdings nicht wie maßgeblich der Grund der Entfernung ist!)
Ist zwar wieder mit Rennerei verbunden, aber wenn es hilft oder es den Kontakt fördert, dann ist es das wert!

Vielleicht hilft das ja ein wenig...

LG und alles Gute für Deinen "Fall"
sehr gut - danke
da waren hilfreiche Aussagen mit bei. Ich werde es weiterleiten. DAAAAANNNNNKEEEEEEEEEEE
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