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Kindesunterhalt

*****l38 Mann
654 Beiträge
Themenersteller 
Kindesunterhalt
Mion,

ich habe mal eine Frage,

wie lange dauert es ca. in Hannover, das man ein Gerichtstermine bekommen wegen Unterhaltszahlungen.

Da meine Ex Frau mir den berühmten Finger zeigt und sagt, von mir kein Cent, ich brauche alles für mich.

Vielleicht hat ja jemand schon die Erfahrung gemacht

LG Jörg
*******ict Mann
250 Beiträge
Mit einem gutem Anwalt hast Du das in max. drei Monaten durch. Mehr Interesse, dann bitte eine PN. LG vom Ben
Anwalt , Jugendamt , Sozialbehörde!
Guten morgen, weiß ja nicht wie alt dein Kind/er sind.
Aber wenn sie bei dir sind der Versorger bist wende dich ans Jugendamt .
Wegen Unterhaltsvorschuss etc.
Die machen der Dame Feuer unter ihren Arsch !
Dein Anwalt gewiss auch, Unterhalts Schulden verjähren nimmer .

Wünsche dir viel Glück !
Das alles schnell über die Bühne geht !
*****l38 Mann
654 Beiträge
Themenersteller 
Mein Sohn wird 14 Jahre und das Jugendamt , möchte ich nicht nehmen.

Sie verdient ca 1650 Euro netto und sagt, ihr bleibt kein Geld übrig.

Muss ihr neues Auto abbezahlen und den Umbau ihrer Wohnung, zusätzlich hat sie viele Versicherungen Sparverträge und hat jeden tag hin und zurück 80 KM.

Wenn sie alles abzieht bleiben ihr nur noch ca. 600 Euro übrig und das braucht sie.

Ich habe die Klage eingereicht und bin gespannt wie es ausgeht.

LG Jörg
Dein Sohn steht über alles .
Sie muss für ihn sorgen!

Auto abzahlen geht nicht vor Unterhalt .

Versicherungen Sparverträge muss sie still legen auflösen ...

Oder zur Tilgung fürs Auto benutzen .

Umbau der Wohnung ... Auch ihr Problem .

Kosten um zur Arbeit zu kommen hat jeder.



600€ im Monat nur für sich selbst .

Das möchte ich mal haben....Ein Traum ..

Mach kurzen Prozess und Klage das recht deines Sohnes ein, dann lernt die Madame mal das rechnen .
*****l38 Mann
654 Beiträge
Themenersteller 
Ich finde es nur traurig, ich habe immer bezahlt, egal ob ich gearbeitet habe oder Harz 4 war ohne wenn und aber.

Habe in mein Leben alles gestrichen für mein Sohn, so das es ihn gut geht, sie hat immer mehr gefordert.

Jetzt wo mein Sohn zu mir wollte, interessiert ihr das nicht wie ich gelebt habe.

Sorry ohne Worte so was
*********rd65 Frau
4.563 Beiträge
ich verstehe nicht warum du das nicht vom jugendamt regeln lassen willst?

bei mir hat das super geklappt, ich hatte auch keinen stress dadurch da sie komplett alles direkt mit dem erzeuger geklärt haben.

die werden ihr schon sagen was sie kann und was nicht.

frau donner wars*engel*
*****l38 Mann
654 Beiträge
Themenersteller 
Da ich kein gutes Bauchgefühl habe beim Jugendamt und was ich so nachgelesen habe.

Ich will auch ein Titel haben, so bekomme ich keinen.

Ich werde die 1000 Euro ca. Rechtsanwaltkosten bezahlen.

Was mich interessiert, bekomme ich die Kosten zurück wenn ich gewinne ?

LG Jörg
***en Mann
289 Beiträge
Beistandschaft erwirkt auch einen Titel

wenn aber lieber einen Anwalt Geld in den Rachen werfen willst und das Klima zwischen Dir und KM noch mehr verschlechtern dann mach das
*****l38 Mann
654 Beiträge
Themenersteller 
Schlechter wie jetzt kann es nicht werden.

Sie hat mein Sohn hängen lassen und da hört bei mir der Spaß auf.
***en Mann
289 Beiträge
Solltest dennoch alles sehr gut überlegen

14 ist ein schwieriges Alter

wirst als UET jetzt selber mit bekommen
*********rd65 Frau
4.563 Beiträge
sorry aber das geld kannst dir sparen.

ich persönlich habe keine schlechten erfahrungen gemacht und ich habe für die kids einen pfändbaren titel erhalten.

hat nen halbes jahr alles gedauert und dann war das thema durch.

allerdings ... ob du nu selber zum anwalt gehst oder es dem jugendamt überlässt ... stimmungsfördernd ist keines von beiden *zwinker*

auch jugendamt mitarbeiter sind nur menschen ... und die verstehen in den seltesten fällen spaß wenn die kids nicht zu ihrem recht kommen *zwinker*
********chte Mann
51 Beiträge
Leider musst
Du zum Anwalt, da meines Wissens nach der Unterhaltsvorschuss nur für Kinder unter 12 Jahren gezahlt wird!

Aus Wiki:

Allgemeine Voraussetzungen [Bearbeiten]
Anspruchsberechtigt ist nicht ein Elternteil, sondern das Kind selbst, wenn es
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
in Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt.
Der Elternteil selbst muss
ledig, verwitwet oder geschieden sein oder
von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben. Ein dauerndes Getrenntleben ist dann anzunehmen, wenn zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest einer von den zweien diese auch nicht mehr herstellen will, weil er sie ablehnt. Diesem Tatbestand gleichzusetzen ist, wenn der Ehegatte des Elternteils wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund einer gerichtlichen Anordnung für voraussichtlich mindestens sechs Monate in einer Anstalt (z. B. im Gefängnis) untergebracht ist.
Wenn im Unterhaltsvorschussgesetz vom „Lebenspartner“ die Rede ist, dann ist damit die eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gemeint. Wenn dagegen der Elternteil mit einem Lebenspartner in so genannter "wilder Ehe" zusammenlebt und der Partner kein Elternteil des Kindes ist, so ist dies kein Grund, die öffentliche Unterhaltsleistung zu versagen.
Als weitere Anspruchsvoraussetzung muss hinzukommen, dass das Kind nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt
****ina Frau
11.370 Beiträge
Jockel...den Anwalt musst du nicht zahlen, jedenfalls war es so bei mir als ich letztes Jahr für meine Kids den Unterhalt einklagen wollte und mein Ex dann noch die Kurve bekommen hat und die Ausstände nachzahlte so das der Prozess nicht zum laufen kam, aber er die Kosten, die bereits angelaufen waren Familiengericht, Anwalt usw. musste tragen .......du klagst ja im Sinne Deines Kindes und das Kind hat noch kein eigenes Einkommen ...Du bist da nur der Vertreter so hatte mir das mein Anwalt erklärt....
ausserdem kannst Du auch Prozesskostenbeihilfe beantragen....
ich würde das alles mal mit Deinem Anwalt durchsprechen....

Bei mir wurde seitens des Jugendamtes auch nicht viel gemacht, denn der Unterhaltsvorschuss wird nur bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres von denen gewährt...danach sieht man alt aus.....
***en Mann
289 Beiträge
Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft sind zwei verschiedene Sachen

Unterhaltsvorschusskasse
zahlt bis zu 72 Monate oder bis zum 12 Lebensjahr Leistungen für das Kind und holt es sich wenn möglich wieder vom Unterhaltspflichtigen

Beistandschaft
Vertritt die Interessen des Kindes vor Gericht und Klagt im Namen des Kindes auf Unterhalt und Fordert diesen ein und ist möglich bis Kind Volljährig ist und im Einzelfall auch länger.
Jugendamt
Da die Ämter zu wenig Leute für zunehmende Fälle von Beistandschaft wg. Kindesunterhalt haben, kann das leider dauern. In unserem Fall gibt es nach einem Jahr zwar einen Titel, aber immer noch keinen Unterhalt. UVG inzwischen ja.
Und ich wünschte, das wäre alles an Problemen...

Alles Gute!
C.
Ok...nimm dir unbedingt einen Fachanwalt wür Familienrecht und klage selbst.
Die Mutter verdient genug um den Kindesunterhalt zu 130% zu erfüllen.
Es ist ja auch nur ein Unterhaltsberechtigter da. Die Düsseldorfer Tabelle nämlich geht, soweit ich mich nicht irre von 2 aus. Darum die 130%

Unterhaltsvorschuß wird in Bayern (ob dies Bundesweit so ist weiß ich nicht) höchstens 6 Jahre lang und bis zum vollendeten 12 Lebensjahr gezahlt. Also ist nichts mit Unterhaltsvorschuss. Und selbst wenn, dann ist es ein wesentlich geringerer Betrag.

Suche dir "sofort" nen Fachanwalt für Familienrecht.

Bei meinen 2 Kindern lief es leider anders....ich bekomme und bekam keinen Unterhalt von der Kindsmutter, da sie damals nicht gearbeitet hat, und wahrscheinlich auch nicht wollte. Ich musste sogar noch 13 Monate 300€ im Monat Trennungsunterhalt an sie bezahlen. Nun ist sie mit 40 wieder Mutter und verheiratet, und kann darum auch keinen Unterhalt bezahlen....Das JA kann auch nichts machen.....
In 2 Monaten läuft auch der Unterhaltsvorschuss für meinen Kleinen aus.

Also...ihr seid da in einer wesentlich besseren Situation....

Viel Glück und für euch 2 viel Ruhe und Ausgeglichenheit.

Grüße aus Nürnberg...
Ach ja....

Sparverträge kann man still legen oder auch kündigen. Kann der Arbeitsplatz auch mit Öffentlichen Verkehrsmitteln bestritten werden...auch ein Auto kann man verkaufen und ein billigeres anschaffen. Der Wohnungsumbau ist "ihr Problem"...
Wohnt sie denn auf Miete? Ich denke nicht wenn sie die Kosten für den Wohnungsumbau selbst zahlt.
Wenn sie nicht auf Miete wohnt, sondern sozusagen "kostenfrei" dann könnt ihr kalkulatorisch sogar noch die "gesparte" Miete als "Einkommen" bis zu nem gewissen Betrag auf ihr Netto oben drauf schlagen.

FACHANWALT......konsultieren
Hi , komme mal dazu...
Auf jeden Fall mit Anwalt, denn es geht um dein Kind!
...wenn es hart auf hart kommt wird gepfändet.
der Vorschuß...es sind 180 Euro, endet mit dem 12 Geburtstag!
Das Jugendamt wird sie ebenso vollstrecken, wenn sie es da
nicht zurück zahlt.
*****l38 Mann
654 Beiträge
Themenersteller 
Bin da mal ehrlich , habe kein Bock mich zu streiten, bin nicht der Typ dazu, gehe lieber ärger aus dem weg.

Wo ich alleine war, war es mir egal was ich hatte und wie ich gelebt habe außer mein Sohn geht's gut. Habe immer bezahlt auch wenn sie mehr wollte.

Jetzt wo er bei mir wohnt sehe ich es mit anderen Augen, ich forder das was Ihn zu steht und mir ist es jetzt scheiß egal wie sie dann lebt, mich hat auch keiner 10 Jahre gefragt ob ich was zum essen habe oder andere Sachen.

Nur jetzt wohnt mein Sohn bei mir und ja ich will ihn was bieten, obwohl Hut ab er sagt, Papa ich bin auch so glücklich.
Gut so.....aber "streiten" wirst du dich wohl müssen......und dem kannst du, wenn deine Fakten annähernd stimmen mit ruhigen Gewissen tun...."streiten" ist immer "unschön".....
Spar einen Teil (inwieweit dies geht hängt natürlich von deiner Situation ab) des Geldes und "biete" deinem Sohn damit Bildung, die er für sein weiteres Leben brauchen wird. Fördere ihn damit....für einen guten Start ins spätere Erwachsen sein.....

Und keine Angst vor dem Ärger, den aufgebrochenen Wunden bei einem Streit. Wird der auch noch so übel......sterben werdet ihr nicht daran.....nur gelassener und stärker für die Zukunft....
Das ist so nicht richtig das sie alles steichen kann um KU zu zahlen.

Nettobetrag: davon werden im Grunde 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.
Kann sie nachweisen das sie mehr Aufwendungen hat dann werden die berechnet. Hier sind es 160 KM fahrt zur Arbeit. Die kann sie sich voll abziehen.
Das sie Versicherungen kündigen muss ist auch falsch. Vermögensbildende Versicherungen darf sie bis zu einer Grenze haben.
Lebens, Kranken, UnfallVers. darf sie haben , soweit diese notwendig und angemessen sind.
Haftpflicht etc. darf sie haben.
Verbindlichkeiten ist eine Abwegung vorzunehmen. Wenn sie das Auto braucht um in die Arbeit zu kommen dann kann sie den Kredit abziehen. Hier ist auch auf die größe des Fzg. zu achten. Stichwort "Angemessen."
Der Selbstbehalt liegt bei 1000 Euro.
Den darf sie behalten.
Jetzt kannst Du dir ausrechnen wieviel bleibt.
*****l38 Mann
654 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die Info,

nur so ganz richtig ist es nicht Km Geld was sie abziehen will muss man ganz klar auch berechnen das sie von den Lohnsteuer das Geld für die KM wieder bekommt.

Ein neues Auto wo sie ein Kredit drauf hat, sorry soll es verkaufen sich eins für 800 Euro kaufen und gut ist.

Wenn jeder sagt ich brauche die und das wird niemand Unterhalt zahlen.

1000 Euro hat sie für sich selbst keine Frage sie verdient 1650 ca. da sollte es möglich sein fürs Kind zu bezahlen.

Und ihr Privat Kredit für den Umbau der Wohnung bei Ihre Eltern wo sie Wohnt ist Ihr Problem, alles vom besten.

Anklage ist gestern rausgegangen, jetzt heißt nur noch abwarten.

Zusätzlich fordert mein Anwalt das sie näh an die Arbeit zieht um so Unterhalt zu zahlen.
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