Rückwirkendes Elterngeld für Eltern von Mehrlingskindern
hatte eine sehr nette und informative CM in meinem postfach, der user ist hier kein mitglied und wußte nicht ob er hier irgendwo schreiben kann und bat mich die info an euch weiter zu geben, was ich gerne tue.Für Eltern von Zwillingen und Mehrlingskindern gibt es rückwirkend ab 1.1.2009 ggf. nachträgliches Elterngeld...
Hier der Link des Familienministeriums
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=202246.html
"Eltern von Zwillingen und Mehrlingen haben für jedes Kind einen eigenen Elterngeldanspruch. Das hat das Bundessozialgericht im Sommer entschieden. Eltern können die zusätzlichen Beträge rückwirkend beantragen.
Achtung: Die ersten Ansprüche verjähren Ende dieses Jahres. Darauf weist die Bundesregierung im Rahmen einer Pressemitteilung hin.
Hintergrund: Für Eltern von Zwillingen und Mehrlingskindern ergeben sich durch eine Entscheidung des BSG Änderungen beim Elterngeld. Das Gericht hat am 27.6.2013 entschieden, dass Eltern bei Zwillings- beziehungsweise Mehrlingsgeburten für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch haben.
Früher wurde das Elterngeld pro Geburt und nicht pro Kind gezahlt. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge können Eltern bei ihrer Elterngeldstelle vor Ort beantragen - nicht nur für Zeiten ab dem 27.6.2013, sondern auch für frühere Elterngeldzeiten ab dem 1.1.2009.
Bei der Beantragung für rückwirkende zusätzliche Elterngeldansprüche können folgende Hinweise helfen:
Der Elterngeldbescheid und die bereits ausgezahlten Elterngeldbeträge bleiben unverändert. Das bereits gezahlte Elterngeld wird in der Regel dem ältesten Mehrlingskind zugeordnet.
Für die jüngeren Mehrlingskinder bestehen nun zusätzliche Elterngeldansprüche.
Zusätzliches Elterngeld muss vom jeweiligen Elternteil für sich beantragt werden.
Geht es um Monate, in denen der jeweilige Elternteil kein Elterngeld hatte, müssen in diesen Monaten die allgemeinen Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch vorgelegen haben (zum Beispiel keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden).
Für die rückwirkende Elterngeldzahlung gibt es sozialgesetzlich einen Stichtag.
Danach sind nur Anträge für Bezugszeiten ab dem 1.1.2009 möglich: Bei Antragseingang bis zum 31.12.2013 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1.1.2009 gezahlt werden. Bei Antragseingang bis zum 31.12.2014 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1.1.2010 gezahlt werden.
Zur Fristwahrung genügt zunächst ein schriftlicher Hinweis an die Elterngeldstelle, dass Elterngeldansprüche für weitere Mehrlingskinder geltend gemacht werden."
Hier der Link des Familienministeriums
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=202246.html
"Eltern von Zwillingen und Mehrlingen haben für jedes Kind einen eigenen Elterngeldanspruch. Das hat das Bundessozialgericht im Sommer entschieden. Eltern können die zusätzlichen Beträge rückwirkend beantragen.
Achtung: Die ersten Ansprüche verjähren Ende dieses Jahres. Darauf weist die Bundesregierung im Rahmen einer Pressemitteilung hin.
Hintergrund: Für Eltern von Zwillingen und Mehrlingskindern ergeben sich durch eine Entscheidung des BSG Änderungen beim Elterngeld. Das Gericht hat am 27.6.2013 entschieden, dass Eltern bei Zwillings- beziehungsweise Mehrlingsgeburten für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch haben.
Früher wurde das Elterngeld pro Geburt und nicht pro Kind gezahlt. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge können Eltern bei ihrer Elterngeldstelle vor Ort beantragen - nicht nur für Zeiten ab dem 27.6.2013, sondern auch für frühere Elterngeldzeiten ab dem 1.1.2009.
Bei der Beantragung für rückwirkende zusätzliche Elterngeldansprüche können folgende Hinweise helfen:
Der Elterngeldbescheid und die bereits ausgezahlten Elterngeldbeträge bleiben unverändert. Das bereits gezahlte Elterngeld wird in der Regel dem ältesten Mehrlingskind zugeordnet.
Für die jüngeren Mehrlingskinder bestehen nun zusätzliche Elterngeldansprüche.
Zusätzliches Elterngeld muss vom jeweiligen Elternteil für sich beantragt werden.
Geht es um Monate, in denen der jeweilige Elternteil kein Elterngeld hatte, müssen in diesen Monaten die allgemeinen Voraussetzungen für den Elterngeldanspruch vorgelegen haben (zum Beispiel keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden).
Für die rückwirkende Elterngeldzahlung gibt es sozialgesetzlich einen Stichtag.
Danach sind nur Anträge für Bezugszeiten ab dem 1.1.2009 möglich: Bei Antragseingang bis zum 31.12.2013 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1.1.2009 gezahlt werden. Bei Antragseingang bis zum 31.12.2014 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1.1.2010 gezahlt werden.
Zur Fristwahrung genügt zunächst ein schriftlicher Hinweis an die Elterngeldstelle, dass Elterngeldansprüche für weitere Mehrlingskinder geltend gemacht werden."
http://www.joyclub.de/my/1925208.dersmutje.html
vielleicht ist die info ja für einige von euch wichtig.