Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Paare mit Kindern
2776 Mitglieder
zum Thema
Wieviel holt ihr mit dem Cockring raus?26
Liebe Joyclub Freunde. Wieviel cm holt ihr mit dem Cockring…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Hinbringen/Abholen

Hinbringen/Abholen
Ich weiß einfach nicht weiter... und google kann mir da irgentwie nicht helfen *snief*

ich bin jetzt seid knapp 3 jahren von meinem exmann getrennt und etwas über einem jahr geschieden.
unsere drei kinder wohnen bei mir und der vater holt sie wenn er zeit hat ab.
er wohnt 15 km entfernt. bis vor einem monat hat er die kinder immer von hier abgeholt und sie wieder nach hause gebracht.
jetzt kommt er plötzlich mit der fixen idee das er kein geld mehr hat um immer diese fahrten zu tätigen. entweder ich übernehme die hälfte der fahrten, oder er holt die kids nicht mehr ab.
ich muss dabei sagen das er ein haus hat und berufstätig ist. ich dagegen lebe leider vom amt und wohne in einer einfachen wohnung.
ich weiß das ich den kindern zuliebe ihnen alles ermöglichen sollte, aber die geschichte unserer beziehung ist ziemlich schwer und hier unmöglich zu beschreiben.

deswegen frage ich mich immer wieder: bin ich dazu verpflichtet die kinder, mit meinem exmann im wechsel, zu ihm zu fahren und wieder abzuholen?
ich war immer der meinung das er dazu verpflichtet ist dafür zu sorgen das sie zu ihm kommen.
ist das eventuell nicht so??

ich will hier keine bösen diskussionen auslösen und ich möchte meinen exmann auch nicht als bösen menschen dastehen lassen.
ich möchtenur wissen wie oder ob das überhaubt gesetzlich geregelt ist.
********aine Frau
1.595 Beiträge
Oha.
Also.
Die Kinder haben ein Anrecht darauf den Vater/Mutter zusehen.
Deswegen werden Fahrtkosten für Vater/Mutter/Kinder vom Amt übernommen.
Aber eigentlich müsste ER die dann beantragen.
Heisst dann aber, dass er offenbaren muss WAS er verdient ect.
Einfach mal hingehen und fragen...oder beim Jugenamt.
Vielleicht hilft es ja ihn auf Trab zu bringen.
Der Vater meiner Kinder.... ach, lassen wir Das...
Ich habe großartige Kinder und das ist das Beste an allem.

LG, halt die Ohren steif und lass dich nicht ins Bockshornjagen
beistandschaft
du kannst beim JA eine beistandsschaft für die kinder einrichten. kostet dich nichts,
dann werden rechtliche belange vom JA geregelt.

mir hat das JA zu eben dieser frage vor drei jahren folgendes erklärt: *klugscheisser*
der vater zahlt betrag x an unterhalt. in diesen betrag wird aber hälftiges kindergeld einkalkuliert. heißt er müßte im grunde mehr zahlen.

dieses geld was er 'zu wenig' zahlt ist für den kindesumgang. das heißt, davon sind fahrtkosten (seinerseits!!!!!), kinobesuche, ausflüge was auch immer zu zahlen.
punkt.
anders wäre es wenn ihr 100erte von km auseinader leben würdet. dann könnte man dich unter umständen dazu verpflichten den umgang zu ermöglichen indem du die hälfte der fahrt übernimmst.

mein ex wohnt 80 km entfernt, ebenfalls berufstätig haus etc. auf meine bitte bei der dame vom JA sie möchte ihm das doch bitte schriftlich zu kommen lassen war die antwort, aber selbstverständlich, gerne doch.....*zwinker*
seitdem klappt das problemlos.

viel erfolg
*******fter Mann
1.344 Beiträge
Da wir (fast alle) in Deutschland leben, gibt's natürlich auch hierfür den passenden Richterspruch: OLG Hamm, 11 WF 66/03

Googlet man das, kommt man ganz schnell dahin, dass grundsätzlich der umgangsberechtigte Elternteil (also Dein Ex) verpflichtet ist, das Abholen und zurückbringen der Kinder zu übernehmen. Auch muß er die Kosten dafür übernehmen.

Es heißt konktret:
"…sind die Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts Belastungen, die der Umgangsberechtigte im eigenen und im Interesse der Kinder grundsätzlich allein aufzubringen hat. Soweit nicht aus Gründen in der Person des Kindes eine andere Regelung geboten ist, obliegt es also allein dem Umgangsberechtigten, die Kinder zu holen und zurückzubringen (OLG Nürnberg v. 10.12.1998 – 7 UF 3741/98; Palandt, BGB, 60. Aufl., § 1684 Rz. 17; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl., § 2 Rz. 168)"
Quelle: http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=188698520&ID=6573

Und auch unsere letzte Instanz – nein, nicht die gleichnamige Berliner Kneipe, sondern – das Bundesverfassungsgericht urteilte in einem etwas anders gelagerten Fall:
"[Das Bundesverfassungsgericht] hat die vom Beschwerdeführer beantragte und vom Amtsgericht beschlossene Verpflichtung der Kindesmutter zum Bringen und Holen der Kinder zum beziehungsweise vom Flughafen lediglich mit dem Hinweis abgelehnt, dass es hierfür keine gesetzliche Rechtsgrundlage gebe." (BVerfG Beschluss vom 5. Februar 2002 Az.: 1 BvR 2029/00)
***en Mann
289 Beiträge
Die Hol und Bring Pflicht liegt eigentlich beim Elternteil bei dem die Kinder Umgang wahrnehmen.

Werden sehr große Entfernungen geschaffen kann sich das ändern oder man einigt sich anders.

*zwinker* Da er die Kinder nur holt wenn Er " Zeit hat "
schlag doch vor Ihn die Kinder zu bringen wenn Er Sie fest alle 14 Tage nimmt *gg*

Genauso wie es keine Umgangspflicht gibt
gibt es auch keine Hol oder Bring Pflicht

Gesetzliche Regelung gibt es keine dazu

Wie vieles anders im Umgangsrecht
Profilbild
****ia Frau
22.095 Beiträge
Lt. Jugendamt sind beide Elternteile dazu verpflichtet, sich die Kosten zu teilen. (Das jedenfalls war die Auskunft, die man mir 2009 und 2010 erteilt hat)

Bei mir übernahm damals das Jobcenter meinen Kostenanteil.
(Waren jedes mal 300 km, das konnte ich in der Tat nicht finanzieren)

Also: Einfach mit dem Jobcenter in Verbindung setzen. Die sind die richtigen Ansprechpartner. Und beantragen musst Du das, weil Du ja auch die Kosten hast.

LG
Rhabia
Hallo
die Beistandschaft hat mal damit nichts zu tun.
Beistandschaft ist nur für Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt zuständig.
Danach endet sie.

Umgang kann eingeklagt werden. Es kann ein Elternteil auch dazu verpflichtet werden. Es darf jedoch nicht unter Strafe stehen.
Somit nicht durchsetzbar.

Wenn er nicht genug verdient können die Umgangkosten auf den Kindesunterhalt angerechnet werden.
Dazu muss er aber klagen und Einkommen offenlegen.
Umgangskosten vom Amt gibt es nur wenn er bedürftig ist und den Umgang nicht wahrnehmen kann.
Nicht er hat das Recht auf Umgang sondern das Kind. So steht es im Gesetz.

In dem Fall hier muss die Mutter nichts. Er kann vielleicht seinen Selbstbehalt drücken.
Ob es durchgeht bezweifel ich da Wohneigentum vorhanden ist.
Schade für die Kids aber es ist besser sie sehen ihn nicht als nur dann wenn er dafür bezahlt wird.
Sind ihm die Kids wichtig dann sind ihm die paar Euro nicht wichtiger.


Ps.: Umgangkosten werden nur in Ausnahmefällen geteilt. z.B. die Mutter zieht 300km weg und kann es sich leisten den Umgang mitzufinanzieren.
*********rd65 Frau
4.563 Beiträge
in meinem fall war so das der vater der Kids mir gedroht hat ... und verlangt hat ich solle die hälfte der entfernung zurück legen ... nur ist er 400 km weit weg gezogen *zwinker* daher ist er als erstes schon mal selber schuld.
als 2. zahlt er minimalunterhalt und wir bekommen zuschüsse vom amt.

vom Jugendamt das ich eingeschaltet habe bekam ich schriftlich das ich keine bringpflicht habe ... gibt es auch im internet nachzulesen *zwinker*

deine pflicht ist es ihm den umganz zu ermöglichen aber von Fahrtkosten (gerade wenn du empfänger von zusatzleistungen bist) null!

lass es dir vom Jugendamt schriftlich geben.

viel erfolg und starke nerven!
frau donner wars*engel*
******rre Mann
106 Beiträge
Hallo zusammen,

laut Gesetzgeber hat der unterhaltspflichtige Elternteil seine Pflicht getan wenn er nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlt.
Laut Gesetzgeber haben die Kinder das Recht auf Betreuung durch beide Eltern.
Laut Gesetzgeber trägt derjenige die Kosten für den Umgang, der den Umgang wahrnimmt. Dazu gehören nicht nur die Kosten für die Fahrt, sondern auch die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Kinder während des Umgangs.

Angenommen die Kinder leben beim alleinerziehenden Vater (der mit den Kindern 150km weggezogen ist) und fahren am Wochenende zur Mutter, so muss die Mutter nicht nur die Alimente für die gemeinsamen Kinder bezahlen (und eventuell für den Vater der nicht arbeiten gehen kann, weil die Kinder noch zu klein sind), sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Kinder während des Umgangs. Das bedeutet, dass die Mutter statt einer 2-Zimmer-Küche-Bad-Wohnung eine 2-Zimmer-Küche-Bad+x-Kinderzimmer bereitstellen und bezahlen muss. Leider kann frau sich diese Wohnung nicht für den jedes-2-Wochenende-Bedarf mieten, sondern muss die Kinderzimmer auch bezahlen, wenn die Kinder nicht da sind. Wer nun glaubt, dass die Mutter nun die Alimente kürzen darf, weil sie an den Wochenenden die Verpflegung und Unterkunft und Fahrtkosten für die Kinder bezahlt und darüber hinaus noch mit ihnen ins Kino oder zum Skifahren oder ins Fußballstadion geht, täuscht sich. Auch brauchen die Kinder bei Mutter z.Bsp. ein Fahrrad, oder das eine oder andere Kleidungsstück (welches Mutter kurzfristig kaufen musste weil Vater vergaß es einzupacken).

Auch kann sie diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Steuerklasse 1 ist teuer.

Das ist jedoch für Mutti kein Problem, da sie während der Woche keine Familie hat, die abends auf sie wartet, geht sie lange und hart arbeiten und verdient ordentlich Kohle. Dafür kauft sie sich alle zwei Jahre ein neues Auto (das Alte muss ersetzt werden, da Mutter am Umgangs-Wochenende locker mal 600km fährt und verschleißt). Aufgrund der vielen Autobahnfahrten kauft sie sich keinen Kleinwagen, sondern ein autobahntaugliches großes Fahrzeug. Das wiederum zieht nicht nur den Neid der Nachbarn auf sich, sondern auch den des armen Vaters...

Zum Thema Hol-und Bring-Pflicht: wenn Vati die Kinder zu Mutti bringt, muss Mutti die Kosten dafür tragen (z.Bsp. Bahnfahrt 2.Klasse inklusive Sitzplatzreservierung)


Der aufmerksame Leser hat sicherlich festgestellt, dass der o.g. Fall selten eintrifft. vertauscht man aber die Worte „Mutter“ und „Vater“ wird Realität daraus.

An die TE:
warum willst du die Kinder nicht zu ihrem Vater bringen? Ich finde es nur fair, wenn sich die Eltern das Hinundherbringen der Kinder teilen. Den Kindern gegenüber signalisierst du damit Gleichberechtigung und Respekt gegenüber dem anderen Elternteil. Außerdem signalisierst den Kindern, dass es dir wichtig ist, dass sie ihren Vater besuchen, du bringst sie schließlich zu ihm. Das wiederum ist wichtig für das Selbstbewußtsein der Kinder.

Welcher Zacken bricht dir aus der Krone wenn du die gemeinsamen Kinder zu ihrem Vater bringst? Es sind nur wenige Kilometer. Die Kosten bekommst erstattet vom Ex.

Und warum der Neid? „Ich muss dabei sagen, dass er ein Haus hat und berufstätig ist.“ Gehst du nicht arbeiten? Hat er das Haus selbst erarbeitet und trotz Scheidung nicht verloren (Respekt!), oder ererbt?

Du schreibst „ich weis, das ich den kindern zuliebe ihnen alles ermöglichen sollte,“. Das ist ein guter Ansatz. Du kennst den Gesetzestext (der sagt nicht „sollte“ sondern „muss“). „aber die geschichte unserer beziehung ist ziemlich schwer und unmöglich zu beschreiben“. - Meine Liebe, das ist bei allen unseren gescheiterten Beziehungen der Fall, aber es interessiert keine Sau. Sorry für die harten Worte. Der JoyClub ist voll von gescheiterten Beziehungen, aber für unsere Kinder hat das keine Relevanz.

Du fragst: „bin ich dazu verpflichtet die kinder, mit meinem exmann im wechsel zu ihm zu fahren und wieder abzuholen?“ Ich antworte: moralisch ja sicher, rechtlich, ja glaube ich. Wo ist das Problem? Du hast die Zeit und er bezahlt die Reise...

Ich kann nicht verstehen, warum du deinen Anteil am Umgang der Kinder mit dem Vater nicht leisten möchtest. Die Mutter meiner Kinder würde bei einer Distanz von lächerlich kleinen 15km unsere Kinder gerne zu mir bringen.

Liebe Grüße
Richie
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Richie... bei allem Respekt - weißt Du, was es bedeutet, vom Amt zu leben? Ich selbst musste das nie bzw. habe das nie in Anspruch genommen - was aber auch bedeutet, dass ein 16-19-Std.-Arbeitstag für mich seit gut 11 Jahren quasi zur "Normalität" wurde und mir - ich werde dieses Jahr 50 - mit der Zeit immer schwerer fällt. 6 Jahre einer solchen Belastung habe ich noch vor mir... und ich habe nur ein Kind, nicht drei....

Die Threaderstellerin lebt mit 3 Kindern in einer einfachen Wohnung von Hartz4. Ihr Ex-Mann steht sich offensichtlich finanziell um einiges besser. Es sind "nur" 15 km. Ich weiß sehr wohl, dass es Ex-Partnerinnen gibt, die - aus welchen Gründen auch immer - es ihrem Expartner sehr schwer machen. Aber hier habe ich den Eindruck, dass es umgekehrt ist. Offensichtlich gibt es keine Regelung im Hinblick auf den Umgang mit den Kindern. Es heißt im Eingangsthread, dass der Vater die Kinder holt, wenn er Zeit hat. Ich bin mir nicht im Klaren darüber, was das bedeutet - entweder, er arbeitet so viel, dass er nur wenig Zeit hat und holt die Kids TATSÄCHLICH dann, wenn er Zeit hat - oder aber er holt sie dann, wenn er Lust hat, Zeit zu haben. Was von beidem zutrifft, kann und will ich nicht beurteilen.

Ich kann aber eins sagen, denn es gibt so einige Menschen in meinem Umfeld, die jedenfalls Aufstockung erhalten: Es ist verflixt schwer, mit diesem Geld auszukommen. Gerade dann, wenn man Kinder hat. Und ich kann mir durchaus vorstellen, dass - sollte die TE ein Auto haben - die Kosten für den heute ja nicht eben günstigen "Sprit" nicht einfach so "weggesteckt" werden, sondern halt eine zusätzliche Belastung darstellen. Ist kein Auto vorhanden, wird's im Zweifel noch teurer... je nach Alter der Kinder. Unterhaltszahlungen des Ex-Partners werden übrigens bei der Berechnung der notwendigen Grundsicherung angerechnet....

Ganz ehrlich: Ein Vater, dem es finanziell an sich gut geht, und dem der Kontakt zu seinen Kindern wichtig ist - da fällt es mir angesichts der geschilderten Umstände ein wenig schwer, daran zu glauben, dass er seine Kinder wirklich liebt. Das Geld, das für das Bringen der Kinder aufgebracht werden müsste, fehlt schließlich in der Haushaltskasse - und somit auch den Kindern, nicht nur der Ex. Du sagst:

Du hast die Zeit und er bezahlt die Reise...

Das ist ja offensichtlich gerade nicht der Fall - er will die Reise ja eben NICHT mehr bezahlen. So jedenfalls verstehe ich das Eingangsposting, für mich geht das hieraus

jetzt kommt er plötzlich mit der fixen idee das er kein geld mehr hat um immer diese fahrten zu tätigen. entweder ich übernehme die hälfte der fahrten, oder er holt die kids nicht mehr ab.

ganz klar hervor.



Ich finde es angesichts der doch recht geringen Entfernung von 15 km ganz schlimm, dass darüber überhaupt gestritten werden muss *snief* Die Kinder sind immer die Hauptleidtragenden, wenn die Eltern sich trennen... es sollte aus meiner Sicht das wichtigste Anliegen beider Eltern sein, ihnen das jedenfalls so weit wie nur irgend möglich zu erleichtern... und dazu gehört beidseitig, alles zu tun, damit den Kindern beide Elternteile weitestmöglich als solches erhalten bleiben, auch wenn sie nicht mehr miteinander leben.
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das bedeutet, dass die Mutter statt einer 2-Zimmer-Küche-Bad-Wohnung eine 2-Zimmer-Küche-Bad+x-Kinderzimmer bereitstellen und bezahlen muss. Leider kann frau sich diese Wohnung nicht für den jedes-2-Wochenende-Bedarf mieten, sondern muss die Kinderzimmer auch bezahlen, wenn die Kinder nicht da sind

Sorry,aber das habe ich ja noch nie gehört,das dazu jmd,der den Umgang mit seinen Kindern wahrnehmen möchte ,dazu verpflichtete wird *skeptisch* ,das wäre bei der angespannten und teuren Wohnungssituation in Deutschland auch oft nur Utopie!

Und wenn es die Wohnungsituation nicht hergibt leider,das die Kinder ein extra Gästezimmer haben,dann reicht eben auch das Schlafsofa im Wohnzimmer!

Der Umgang mit den Kindern sollte daran nicht scheitern ,bzw die Qualität des Umgangs ermisst bestimmt an andern Dingen,wie eine glücklich miteinander verlebte gemeinsame Zeit,als an einem extra Kinderzimmer *zwinker*
*********lich Frau
5.246 Beiträge
Ich glaube, dass Richie das bewusst überspitzt dargestellt hat *zwinker*

Fakt ist so oder so definitiv (meiner Erfahrung nach), dass weder das eigene Zimmer noch die Quantität der miteinander verbrachten Zeit wesentlich ist, sondern die Qualität derselben. So jedenfalls erlebe ich es mit meinem Sohn, für den ich viel zu wenig Zeit habe, obwohl er bei mir lebt. Ein innigeres, vertrauensvolleres Verhältnis, als wir es zueinander haben, ist - erst recht in dem Alter, er ist 16, wird im August 17 - kaum vorstellbar *juhu* *g*

Mein Sohn hat 1 Treppe (allerdings nur über das Treppenhaus erreichbar) über unserer eigentlichen Wohnung 1,5 Zimmer mit eigenem kleinem Bad (WC/Waschbecken) für sich allein... die Räume liegen brach, obwohl komplett neu und modern eingerichtet, mit allem, was man sich denken kann... Funksteckdosen, TV, Tel., Internet/PC... weil er lieber bei mir ist. Mein superschöner Esszimmertisch muss deshalb völlig zweckentfremdet für seinen PC etc. herhalten... *rotfl* *ggg*
*******Sara Frau
5.173 Beiträge
Gruppen-Mod 
Nun,genau ,was du da schilderst meinte ich ja..also betreffs der Qualität die Zählt *zwinker*
*********rd65 Frau
4.563 Beiträge
ich möchte dann auch mal ein wenig überspitzen *zwinker*

mein exmann - vater meiner zwerge - war der meinung 400!!! km weit weg ziehen zu müssen (nicht weil er musste sondern weil er sich freiwillig hat versetzen lassen)
baute sich mit seiner neuen freundin ein haus und versuchte dann den unterhalt der kids mit seinen neu gemachten schulden zu drücken.
und noch einiges andere ...
von mir verlangte er dann das ich jeweils eine tour zu tragen hätte ... ich bekomme zuschüsse vom amt.

sorry aber wo ist da die gerechtigkeit?

ich habe ihm die kids aus gutem willen lange lange zeit entgegen gefahren ... aber erpressen? nein!
seit dem fahre ich nicht mehr ...
weil ausser gehässigkeiten nichts mehr kam dann.
ach ja ... er hat doch auch tatsächlich vergessen sein kids (die er ja ach so liebt) über ein jahr lang zu holen ... weil er in den urlaub fahren musste in seinem urlaub usw usw usw ... telefonieren ist auch fehlanzeige. ich finde es nur traurig für meine kids ... aber sie wissen mittlerweile das sein verhalten mit mir nix zu tun hat ...
soviel dazu dann *zwinker*
ich denke es gibt immer diejenigen - ob exmann oder exfrau - die dem anderen aus gehässigkeit steine in den weg legen wollen.

ach ja ... bei mir ist nix überspitzt ... tatsache!
EigenSinnlich

*g* ich danke dir für deine Worte... du hast genau das wiedergegeben wie ich es in meinem eingangsthreat beschrieben habe.

den kindern zuliebe und weil ich auch ein bisschen egoistisch bin werde ich fahren.
denn ich denke das der kindesvater auch mal zeit mit den kindern übernehmen sollte. vor allem weil die beiden jüngeren kids auch mal ganz gerne bei ihm sind. meine große hat da nicht mehr so das interesse daran, aber das liegt am alter (15 jahre)

mir ging es nur um die gesetzliche regelung. was moralisch wichtiger ist liegt an erster stelle *g*

ich danke euch für die antworten und ich kann einiges raus ziehen.

lg shadowcat
******rre Mann
106 Beiträge
überspitzt
Danke Mädels,
dass ihr meine überspitze Darstellung aus Vater-Sicht nicht als Angriff gegen Mutter empfunden habt.
Leider gibt es tatsächlich Väter die ganz aus eigenem Interesse 400km und noch weiter von Kind und Familie wegziehen. Dieses Verhalten ist nicht kindgerecht und nicht in Ordnung.
In meinem Fall war es Mutti die mit Kleinkind wegzog.
Wie auch immer: beide Eltern haben nach Trennung nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich sich um das Wohl der gemeinsamen Kinder zu sorgen. Im von TE geschilderten Fall halte ich das Argument des Vaters (Kosten) als ein vorgeschobenes Argument. Ich glaube der Hase liegt woanders im Pfeffer.
LG Richie
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.