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Besuchsrecht - bis zu welchem Alter?

****eS Frau
531 Beiträge
Themenersteller 
Besuchsrecht - bis zu welchem Alter?
Meine Tochter ist 14 Jahre alt und geht alle 14 Tage am Wochenende zu ihrem Vater. Bis jetzt war es auch kein Problem.
Aber jetzt möchte sie es nicht mehr, da es dort für sie langweilig ist. Außerdem hat sie dort keinen eigenen Raum für sich. Sie schläft in seinem Bett (er auf der Couch). Auch sind ihre Freundinnen nicht in der Nähe, da er in einer anderen Stadt wohnt.
Mein Ex besteht aber darauf und reagiert beleidigt. Schließlich zahlt er ja..... (Sein Motto!) Unternimmt aber auch nichts mit ihr!
Leider kann ich nicht mit ihm sprechen, da er nur stur darauf reagieren würde.

Jetzt meine Frage: Gibt es eine (gesetzliche) Altersgrenze? Ab wann kann sie sich "weigern" zu ihm zu gehen, ohne das er etwas dagegen machen kann?

Bitte nicht falsch verstehen! Ich möchte sie ihm nicht vorenthalten.

Es tut mir nur echt weh, wenn ich sie zwingen muss, zu ihm zu gehen!
Okay, danach genieße ich auch mal meine Ruhe.... *zwinker*


P.S.:Ich habe das Thema nicht gefunden. Falls ich es übersehen habe, bitte in den Thread stellen. Lieben Dank!
nach Aussage des zuständigen JaMA hier vor Ort
darf "Kind" ab 12. Lebensjahr selbst entscheiden ob sie will oder nicht
Ja.. ab dem 12. Lebensjahr dürfen die Kinder selbst mit entscheiden, ob und wann sie ihr Besuchsrecht noch wahrnehmen.
Meine Tochter hat ab diesem Alter relativ selbstständig entschieden, ob sie zu ihrem Vater geht oder nicht und das dann aber auch mit ihm abgesprochen.
Wenn die Kinder lernen ihre Interessen und Wünsche selbst anzusprechen und durchzusetzen, dann läuft es meistens auch stressfreier ab.
Natürlich kann es immer noch vorkommen, dass dem anderen Elternteil vorgeworfen wird, dass er an dieser Entscheidung des Kindes Anteil trägt.
Dann hilft nur durchatmen, Ruhe bewahren und sich nicht auf Diskussionen und sinnlose Streitereien einlassen.
Oft einfacher gesagt als getan, aber irgendwann lernt man/frau alles. *zwinker*
*******aar1 Paar
859 Beiträge
Ja, das ist Richtig Sie darf da schon selbst entscheiden und das hat ja überhaupt nix mit dem Unterhalt zutuhen indem alter 14 jahre sind die kinder ja auch schon alleine unterwegs und da geht es nicht mehr um das besuchsrecht klar muß man auch darüber reden aber in erster Linie geht es um das Kind und nicht um den Vater und wenn er das nicht versteht naja dann sollte man doch mal ein Gespräch mit dem Jugendamt vereinbaren
******lou Frau
3.210 Beiträge
Jugendamt lieber nicht. Ich hab da grad so stress, weil irgendwie dem vater immer mehr geglaubt wird...

Mir haben mehrere Anwälte gesagt, wenn der Papa kommt und mein Kind nicht mit will, dann soll es das so artikulieren. Dann muß der Vater alleine gehen.
******lou:
dann soll es das so artikulieren
dieses kann meine Kleine nicht, diesem Streß kann sie nur durch Stimmverlußt entgehen, bzw durch körperliche Anzeichen (sprich Magen-Darm-Erkrankung)

da wir jetzt 230 km vom vorherigen Wohnort wohnen, der Vater keinerlei Weg zu ihr nimmt, sie im Dezember 12 wird, hat sie jetzt etwas Ruhe bekommen, denn der JaMA hat mir bestätigt,
wenn der Vater NICHT für eine adäquate Fahrt (Betreuung während der Zugfahrt) sorgt, MUSS ich sie nicht auf diese Reise schicken, wenn sie nicht will
daraus folgt für mich
Anfrage beim JA ist nicht unmöglich, sondern kann für das Kind befreiend wirken
*******aar1 Paar
859 Beiträge
Genau so ist es das kind muß es nur auch so sagen ist mit 14 alt genug
******lou Frau
3.210 Beiträge
leahnah, meiner kann es auch nicht. loyalitätskonflikt und noch das alter, in dem er den papa bewundert. ist ja alle paar wochen ok. und alles was negativ läuft wird mit irgendwelchen billigen sammelkarten weggekauft. mich kotzt das so an, wie einfach es diepapas immer haben und wie auf uns müttern, die alles tun, damit es dem kind gut geht, herumgetrampelt wird...

mein sohn geht deshalb jetzt zum psychologen, damit er sich artikulieren kann. und bis dahin schick ich ihn so lange in die situation, die er sich selbst ausgesucht hat, bis er sich artikuliert.

und wenn ich meine 5 minuten hab, dann wein ich halt...
*******fter Mann
1.343 Beiträge
He! Nicht immer auf die Papas, es gibt doch auch ein paar nette *g*

Meine Beiden trauen sich auch nicht ihre Wünsche bei der Mutter vorzutragen. Woher denn auch, sie kennen es eh nicht anders, als daß sie diese übergeht. Das, gepaart mit einem manipulativen Verhalten, das die Kinder glauben lässt sie wären für das Wohlergehen ihrer Mutter verantwortlich, reicht, um aus größtenteils selbstbewussten Kindern Duckmäuser zu machen.
Allen Prozeßbeteiligten war dank eines psychologischen Gutachtens klar, daß die Mutter manipuliert. Es hieß aber, da sie bei mir wohnen, wären die Auswirkungen nicht so schlimm.

Ich hoffe ja auf die Pubertät, insbesondere auf die meiner Tochter, bei der dann hoffentlich auch mal die Mutter in die Mangel genommen wird.

Das mit dem Selbstbestimmungsrecht ab zwölf Jahren war mir auch nicht so klar. Wer weiß, vielleicht wird's ja demnächst aktuell, dann kann wenigstens mein Sohn schon entscheiden.
******lou Frau
3.210 Beiträge
slowdrifter, ich hab hier niemand persönlich angreifen wollen. allgemeiner gesprochen hätte es allerdings sein sollen.

ich korriegiere also:
dem elternteil, bei dem die kinder leben wird in der regel nicht geglaubt, sondern nur dem, bei dem die kinder nicht sind.
***en Mann
289 Beiträge
Wie wäre es den Umgang auf einmal im Monat zu ändern ?

Wenn Sie nicht mehr zum Vater möchte oder es Ihr langweilig ist muss Sie das auch mit den Vater durch diskutieren.

Rein rechtlich können sich die Kinder in dem Alter auch weigern
Mit den Grund den Sie hierbei aufführt kommt Sie aber nicht durch.

14 ist ein blödes Alter
Vor allem wollen die Kids dann mit Freunden abhängen
Wenn man ein WE weg ist, ist man sofort nicht mehr auf den aktuellen Stand.
Alle zwei WE ist dann noch schlimmer.

Außerdem tut es einen selber auch gut mal ein WE für sich zu haben.

Einmal im Monat wäre ein Mittelweg.
Ihr Wille wird berücksichtigt
Das Recht auf Umgang vom Vater wird berücksichtigt
Selber hast auch mal etwas Ruhe

Nur weil es beim Umgang langweilig ist oder sonstiges kann man nicht einfach aus der Laune heraus Umgang verweigern.

Problem ist eben auch
jetzt bekommt Sie Ihren Willen beim Umgang was kommt als nächstes

Gerade in dem Alter werden Grenzen und Regeln in allen möglichen Bereichen neu geprüft, getestet und in Frage gestellt
stimmt, Regeln werden geprüft

aber eben auch der eigene Wunsch sollte gefördert und beachtet werden
und wenn ein Kind, ein/e (fast) Jugendliche/r
keine gemeinsamen Unternehmungen mit dem anderen Elternteil erfährt
Wünsche nicht beachtet werden
warum sollte dann dieses so durch geführt werden ????
***en Mann
289 Beiträge
Kommt immer auf den Wunsch an

und deswegen auch mein Vorschlag nur einmal im Monat

Der Vater hat es selber in der Hand
entweder Umgang attraktiver zu gestalten oder so weiter machen
was dazu führen wird das sich die Tochter noch mehr verweigert.

Auch hat man nur einmal im Monat den Kampf das Kind zu überreden.

Genauso hat man nur einmal im Monat kinderfrei
*****o78 Frau
535 Beiträge
Das mit den Besuchen ist immer nicht so einfach, meine Kleine ist nun fast 11 und will auch nicht mehr zu ihrem Vater. Haben versucht über die Erziehungsberatungsstelle was zu erreichen, gemeinsame Gespräche geführt,... hat alles nichts gebracht. Ihr Vater wohnt mit seiner neuen Freundin und ihren Kinder ca. ne Stunde mit dem Auto weg und sie will da einfach nicht mehr hin.

Der Rat von der Beratungsstelle war: Zwingen bringt nichts sie muss selber wollen sonst wird es nur noch schlimmer mit dem "nicht mehr hin wollen".

Na ja am Anfang haben mir die freien Wochenenden echt gefehlt. Ich habe aber super viel Glück weil ich meine Familie um mich rum haben und somit immer mal wieder Auszeiten vom "Mama sein" hab.

Ich finde es aber für die Kleine super schade das sie nicht mehr so einen Draht zu ihrem Papa hat, denn ich finde das super wichtig und bemühe mich immer mal wieder zu vermitteln.

Momentan versuchen wir es so hin zu bekommen das sie sich bei uns sehen, das sie irgendwas zusammen unternehmen und dann ich in der Zeit dann auch unterwegs bin so das sie sich auch anschließend noch ne Zeit alleine haben. Das klappt eigentlich ganz gut auch wenn es für meinen Geschmack nicht oft genug vor kommt aber immerhin sehen sie sich so immer mal wieder.
****eS Frau
531 Beiträge
Themenersteller 
Vielen lieben Dank!
Für die Infos und Tipps!

Klar versucht meine Tochter auch alles, damit es nach ihren Regeln geht *zwinker*
Aber ich kenne meinen Ex und er IST ein Langweiler!!!

Der Tipp, dass sie sich nur einmal im Monat treffen sollten, finde ich gut! Auch, wenn ich dann noch weniger Zeit für mich habe *zwinker*
Aber das soll sie mit ihrem Vater "auskämpfen"........
******rre Mann
106 Beiträge
Besuchsrecht?!!
Liebe Themenerstellerin,

leider läßt schon der Titel "Besuchsrecht" erahnen, wes Geistes Kind du bist. Das Besuchsrecht hat ein Häftling in der Justizvollzugsanstalt.
Du glaubst also, dass der Vater lediglich ein Recht darauf hat sein Kind zu besuchen. So wie man einen Knasti besuchen darf. Leider voll daneben. Gott sei Dank ist die Rechtslage anders!

Du findest es gut, dass DEINE Tochter alle 14 Tage zu ihrem Vater geht.
A) hast du dabei vergessen, dass es eure GEMEINSAME Tochter ist,
B) sind alle 14 Tage Umgang mit Papa DEUTLICH zu wenig.

Du schreibst "Bitte nicht falsch verstehen! Ich möchte sie ihm nicht vorenthalten." Doch genau das möchtest du.

Du schreibst, dass er in einer anderen Stadt wohnt. Wie weit ist diese Stadt von deiner Stadt entfernt? Ist ER von eurem ehemals gemeinsamen Wohnort in diese Stadt gezogen, oder bist DU mit EUREM gemeinsamen Kind in diese Stadt gezogenen und hast somit die Entfremdung zum Vater gestartet?

Und um dem Fass den Boden auszuschlagen und damit endgültig deine Geisteshaltung zu manifestieren, suchst du auch noch eine gesetzliche Altersgrenze! Warum fragst du nicht deinen Rechtsanwalt um solch ein unmoralisches Ansinnen?

Eure Tochter ist mit 14 Jahren voll in der Pubertät und sucht den Kontakt zu ihrem Papa.

Weiterhin schreibst du: "Es tut mir nur echt weh, wenn ich sie zwingen muss, zu ihm zu gehen! Okay, danach genieße ich auch mal meine Ruhe.... *zwinker*"

Das bedeutet, dass du dich auch noch über das Leid deiner Tochter lustig machst!

Grüße Richie
******rre Mann
106 Beiträge
einmal im Monat - kompletter Schwachsinn
Lieber Crmen,

Umgangsbeschränkung mit dem Kind auf einmal im Monat ist -Entschuldigung- kompletter Schwachsinn. Weil es völlig am Wohl des Kindes vorbei ist.

Selbst wenn Kind äußert, dass es nur einmal im Monat zu Papa will, gilt immer noch: Kindes Wille ist nicht gleich Kindes wohl.

Das wissen auch die MA der JA ebenso wie die Richter und Richterinnen

LG Richie
*******fter Mann
1.343 Beiträge
Richie, bei allem Respekt, aber du schießt hier etwas übers Ziel hinaus. Du schreibst aus der – ja oft besch…eidenen – Situation des anderen Elternteils, jedoch geht es hier um den Wunsch des Kindes, nicht zum Vater zu müssen.
Ich habe mich selbst ja auch schon gefragt, wie die rechtliche Situation aussieht; ich bin deswegen aber doch nicht gleich ein Vater, der die Kinder der Mutter entziehen oder entfremden will. Natürlich kann man sich an der ein oder anderen Formulierung festbeißen, aber das kann man wohl bei so ziemlich jedem Beitrag. Hier sieht es meiner Meinung nach ziemlich nach Wortklauberei aus.
***en Mann
289 Beiträge
Lieber Richie

Erkläre das mal meiner EX

Da hatten die Kinder Glück wenn Sie alle 2 Monate zu Mama durften bzw diese Zeit hatte.

Da wurde weder Kindeswille mindestens einmal im Monat zu Mama zu können noch Kindeswohl regelmäßigen Umgang mit Mama zu haben beachtet

Und da wusste Jugendamt auch das es nichts nützt den Umgang einzuklagen.
Obwohl in diesen Fall der Kinderwille und Kinderwohl gleich sind.
Richie1317
*modda*

*******317:
Besuchsrecht?!!
Liebe Themenerstellerin,

leider läßt schon der Titel "Besuchsrecht" erahnen, wes Geistes Kind du bist.

*******317:
Und um dem Fass den Boden auszuschlagen und damit endgültig deine Geisteshaltung zu manifestieren,

das sind nur einige sätze von dir die ich jetzt rausgesucht habe aber deine art zu formulieren zieht sich durch die gesamte gruppe bzw findet sich in allen foren hier wieder wo du beiträge schreibst, somit sieh die o.g. zitate nur als beispiel.

ich würde es sehr begrüßen wenn du dir eine andere art der formulierung angewöhnen würdest und deine beleidigungen unterlassen könntest.

bitte vergiss nicht das jede/r hier nur das geschriebene wort sieht, mimik, gestik, stimme usw fehlen.

und ich denke das du sicher auch in der lage bist deine meinung anders auszudrücken.

vergiss bitte auch nicht das jede/r hier ihre/seine eigene geschichte mit dem anderen elternteil hat und es wäre schön wenn du das einfach akzeptierst.

damit will ich nicht sagen das keine kritik geübt werden kann oder soll, überhaupt nicht, mir geht es um die art und weise wie du das tust.

*zumthema*
******rre Mann
106 Beiträge
"Besuchsrecht"
Liebe Meersonne,

"Besuchsrecht" ist ein Relikt der 70er Jahre. Bei den damaligen Scheidungen hatten i.d.R. die Väter tatsächlich nur ein Besuchsrecht gegenüber ihren Kindern. Diese menschenfeindliche Haltung hat jedoch unsere Justiz im Lauf der Jahre erkannt und das Besuchsrecht abgeschafft. und durch das Wort "umgangsrecht ersetzt und nicht nur das, sondern auch die Rechter der Kinder und Väter gestärkt, indem die Kinder nicht nur ihren Vater besuchen durften, sondern auch z.Bsp. mit ihm in Urlaub fahren, oder übers Wochenende bei ihm übernachten durften.
Das ist nur eine der Verbesserungen im Kundschaftsrecht er vergangenen vierzig Jahre.

In den Siebzigern und Achtzigern, hatten nach der Ehescheidung ausschließlich die Mütter das alleinige Sorgerecht. Auch hier hat Justiz und Pädagogik erkannt, dass das nicht gut ist für den deutschen Nachwuchs. Heutzutage haben nach der Ehescheidung die Eltern die gemeinsame Sorge.
Hier gibt es leider sehr viel unverbesserliche Eltern beiderlei Geschlechts die um jeden Preis (den die Kinder bezahlen) das alleinige Sorgerecht anstreben. Die Anwälte der Scheidungsindustrie raten dazu ebenso wie die Jugendämter. Die Anwälte haben von Pädagogik keine Ahnung, hören aber das Klingeln in der eigenen Kasse sehr gerne. Die Pädagogen der Jugendämter handeln wider besseren Wissens.

In den Neunzigern galt das Motto "das Wohl der Mutter = das Wohl des Kindes" und "das Kind muss zur Ruhe kommen" (indem man den Vater ausgrenzt bzw. entsorgt) Gott sei Dank hat auch hier die Menschheit Fortschritte gemacht.

Einige ewige Gestrige, die das nicht akzeptieren wollen gibt es leider immer noch, wie mann und frau an den Beiträgen dieser Seite unschwer erkennen kann.
Traurig ist, dass diese Menschen nur an sich selbst denken und nicht n die Folgen für ihre Kinder.

Liebe Grüße
Richie
****eS Frau
531 Beiträge
Themenersteller 
@Richie1317
Lieber Richie,

schön, dass Du jetzt Deinen Frust los geworden bist!

Oder wolltest Du mit Wissen glänzen?

Aber egal, was Dich bewegt, denk auch dran, dass jeder seine eigene Geschichte hat!

Echt schade, dass dann auch noch die Netiquette auf der Strecke blieb!
*********rd65 Frau
4.563 Beiträge
ich finde das denken und handeln mancher schon manchmal echt erstaunlich *nachdenk*
hier ist doch ein forum in dem fragen gestellt werden dürfen oder?
sorry war eine rhetorische frage *zwinker*

wenn man sich an das JA wendet sollten diese immer zum wohl des kindes entscheiden.
da ist es grundsätzlich egal was mutter oder vater dazu sagen.
es ist nämlich ihr job!
das dieses nicht immer leicht ist, das ist eine ganz andere geschichte.
wenn ein 14 jähriges kind nicht mehr zum vater will, dann muss es auch schon selber aktiv werden und gründe liefern.
ansonsten sieht es immer danach aus als wenn manipulation im spiel sein könnte *zwinker*

vieles hängt allerdings auch mit der art der beziehung und der art des kontaktes zum anderen elternteil zumsammen.
kann miteinander geredet werden?
geht alles nur mit stress?

ich kann nur sagen das es bei mir leider so ist das der kindsvater gar kein wirkliches interesse zeigt sie mehr zu holen.
1x im jahr in den ferien (dieses jahr waren es 5 tage) ... vielleicht auch noch mal nen 2. mal ...dann wars das aber schon.
nach ihren rechten schreien viele ... nur leider sieht es dann mit ihren pflichten anders aus *zwinker*

der vater meiner kids könnte sie holen macht es aber nicht.
mittlerweile will die kleine auch nicht mehr, und ich überrede sie damit sie wenigstens nen paar tage mitfährt und nicht komplett den kontakt zu ihm verliert.
leider muss ich aber sagen das er weder die kids noch wirklich kennt noch ihre interessen.

wie gesagt ... pflichten und rechte.
die kids haben ein recht auf ihren vater ... theorie und praxis sage ich da nur *zwinker*


deine tochter sollte also mit ihrem vater reden, kann sie nicht reden weil sie sich nicht traut ... dann soll sie einen brief schreiben und es ihm so mitteilen. und dann beim nächsten besuch kann man drüber reden (tochter und vater)

vielleicht weiß er auch das was nicht stimmt, kommt aber evtl an deine tochter auch nicht ran da sie vielleicht muksch ist das sie nicht bei ihren freundinnen sein kann.
reden *zwinker*

frau donner wars *engel*
die auf die anrede "liebe" echt verzichten kann da sie das einfach für überheblich und unehrlich hält *sorry*
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