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Rechtsformen und Möglichkeiten der Umsetzung

Ja klar,
einkalkulieren muss ich es immer.
Und Trennungen verursachen Schmerzen. Vielleicht hatte ich bisher einfach immer grosses Glück. Abgesehen von meiner ersten Ehe, die wirklich mit vielen bösen Worten und Gedanken kaputt gegangen ist, hatte ich auch ein paar Beziehungen mit gemeinsamem Wohnen.
Da habe ich nicht die Erfahrung machen müssen, dass es Streit um Dinge gab, selbst bei der Trennung vom Ehemann gab es keinen solchen Streit.

Aber klar, wenn es keine Liebesbeziehung ist, mag es noch wieder anders aussehen.

Vielleicht bin ich auch einfach etwas blauäugig *zwinker*
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Themenersteller 
**********wings:
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, lieber Sisyphe, für mich macht es den Eindruck, als kalkuliertest du den Streit und Bruch der Gemeinschaft gleich mit ein.
Für mich ganz persönlich nicht der richtige Weg.
Ich finde es auch wichtig, bereits zu Zeiten, in denen man gut miteinander verhandeln kann, für denkbare Eventualitäten vorzusorgen - auch und gerade dann, wenn einem das Gefühl sagt: "Was soll hier schon schief gehen, wir verstehen uns doch alle prima!"

Gerade wenn man sich prima versteht, sollte es doch kein Problem darstellen, auch Prozedere für eine eventuelle Beendigung und Auflösung des Projektes zu vereinbaren. Kann man das nicht, wäre das für mich schon ein Achtungszeichen, dass das Verständnis füreinander offenbar doch nicht so toll ist *schiefguck*

Ganz ehrlich - wenn ich eventuell 20, 30 oder auch 100 TEuro in so ein Projekt einbringe, möchte ich da auch eine gewisse Sicherheit haben, dass sich dass nicht ein anderer unter den Nagel reißt.
Wenn es im Projekt aufgeht und irgendwann gemeinsam aufgebraucht wird, ist das etwas anderes - aber es kann auch anders ausgehen. Wer sich da zu Beginn nicht auf "Sicherheits-Anker" einlassen will, dem würde ich von Anfang an misstrauisch gegenüber sein.

Wie heißt es so schön: "Bei Geld hört die Freundschaft auf!" - oder vielleicht besser: Wenn man sich über das Geld (bzw. allgemein: das Materielle) nicht einig wird, kann das die Freundschaft zerstören.
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Am Ende
ist Materielles oft nur die Stellvertreterbühne, auf der Kämpfe um erlittene Verletzungen ausgetragen werden mit der Folge, dass es weitere gibt.

Mit einem anfangs geschlossenen Vertrag lässt es sich im Zweifelsfall immerhin auf eine relativ komfortable Position zurückziehen, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist.
*******Maxx Mann
11.953 Beiträge
Themenersteller 
*******hote:
Am Ende ist Materielles oft nur die Stellvertreterbühne, auf der Kämpfe um erlittene Verletzungen ausgetragen werden mit der Folge, dass es weitere gibt.
Ja, das ist wohl der Hauptgrund, warum bei einer Trennung - egal ob nach einer (Liebes-)Partnerschaft oder so einem Wohn- und Lebensprojekt mit vielen - oft völlig losgelöst von jeglicher Logik und Vernunft gestritten wird, dass die Fetzen fliegen.

Wobei die Verletzungen oft nicht einmal direkt dem Anderen zugeordnet werden können, sonder meist auf eigenen Missverständnissen, Enttäuschungen und Fehlern fußen. Aber wer gibt das schon gern zu - dann doch lieber einen "Feind" haben, wenn es zum Freund nicht mehr reicht ...
****ra Frau
2.702 Beiträge
Infos vom Amt für Ländlichen Raum im Hochtaunuskreis
Infos einer Mitarbeiterin des Amts für Ländlichen Raum im Hochtaunuskreis (http://www.hochtaunuskreis.d … lt/L%C3%A4ndlicher+Raum.html):

Hallo Beate
Kurze Gedankenflut.

Erwerben von Grundstücken kann erstmal jede "Juristische Person". Also Privatperson oder .. Verein, Gemeinschaft ...Es muss nach den jeweiligen Recht gegründet und bekanntgemacht werden. Die Verantwortlichen müssen benannt (Unterschriftsberechtigt) sein. Und entsprechend bestätigt und entlastet werden. Da kenn ich mich aber kaum aus.

Für bebaute und beplante bzw. schon langjährig vorhandene Grundstücke kenne ich auch keine Verhinderungsgründe. Außer jemand hat Vorkaufsrecht.
Nicht jedes Gebäude das schon jahrelang in der Realität vorhanden ist und genutzt wird ist Baurechtlich legitimiert und darf stehen bleiben bzw. so genutzt werden. Auch das es mit Strom versorgt wird oder die städtische Müllabfuhr kommt heißt nicht das rechtlich alles in Ordnung ist.
Auf etwaige Belastungen im Grundbuch achten.
Auch an Naturschutz, Überschwemmungsflächen oder Wasserschutzgebiete, ….. und deren Chansen oder Einschränkungen denken. (Gemeind/Stadt bzw Kreis, dort sind verschiede Fachplanungen einzusehen. Viel ist auch im Internet möglich.

Allerdings darf nicht jeder Käufer / Käufergemeinschaft Verein darauf bauen das er automatisch die gleichen Rechte hat oder nutzen darf wie der Vorbesitzer. (Nutzung von .... ich sage jetzt mal Wasserrechten für den Teich, betrieb der Kläranlage, Tierhaltung....(wegen :Geruch, Lärm, "Stand der Technik". Beantragen von Rechten, da diese an die Person oder an das Grundstück gebunden sein können. Oder sich aus der Tätigkeit ergeben..) Auch Privilegierungen.
Unterschiedliche Rechte im Innen- (beplanten) Bereich und Außen- (unbeplanten) Bereich.
Erwerben von landwirtschaftlichen Grundstücken (Acker, Wiese) ist möglich, wenn keiner der Landwirte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. (Oder der Verein nicht gute Gründe hat warum er vorgeht). Vorkaufsrecht kann auch die Gemeinde, die jeweiligen Landgesellschaften oder evtl. aus Naturschutzgründen jemand anders haben.

Auf Altlasten achten.
Denkmal???? Welcher Art? Für alles?
Bitte einen Blick in den Raumordnungsplan und Flächennutzungsplan; wegen möglicher kurzen und laaaaaangfristigen Planungen in diesem Bereich. (Bebauung, Verkehrsfläche also Auto, Bahn, Stromleitung…..Vorrangfläche für Windenergie, Leitungen ober und Unterirdisch..... Und natürlich wegen bestehender Vorschriften und Einschränkungen.
Aufstellen von Bauwagen?
• Zu welchem Zweck?
• Pausenraum für Schlechtwetter oder dauerhaft Wohnen?
Anschluss für Ver und Entsorgung? (Wasser, Müll, … für einen selber Strom?
Zuwegung? Wildes Parken auf freier Fläche? Welche Verschmutzung kann auftreten? Wer kann darf muß das Genehmigen bzw. Verweigern.
Tierhaltung?
Privathalter einfach so als Hobby oder als „gewerblich“ oder als landwirtschaftliches Einkommen.

Achtung viele verschiedene Zuständigkeiten von Behörden. Immer genau erkundigen.
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Auf gut Deutsch:
Mensch sollte einen guten Fachmann mit auf die Objektsuche nehmen - oder gleich mit derselben betrauen. Wozu sonst verdient ein Makler sein Geld?
Stellt sich die Frage: welche Makler sind so gründlich bei der Recherche, dass sie alle o.g. Punkte prüfen? Da habe ich nicht viel Vertrauen...
*******m49 Mann
23 Beiträge
Ein Makler prüft nicht die Genehmigungen, rechtlichen Verhältnisse und Möglichkeiten der Nutzung und garantiert diese. Er sucht lediglich einen Käufer, bei kritischen Objekten bevorzugt einen dummen Käufer mit vielen Illusionen.
****ott Paar
345 Beiträge
Diesen Beitrag
habe ich mir gestern Abend verkniffen.
Danke, das Du ihn gebracht hast. *lol*
Die Größe der Dollarzeichen in seinen Augen ist indirekt proportional zu seiner Fachkompetenz.
Es soll allerdings Ausnahmen geben.
Nein, lasst Leute ran, die Ahnung haben.....
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Eure Beiträge
ceejott und roland,

entsprechen meiner Lebenserfahrung. Mein Beitrag war eine bescheidene Kritik an diesen Verhältnissen. Ändern wird sie nichts, solange jeder ohne spezifische Ausbildung sich Immobilienmakler nennen darf. Und selbst ein Schein ist oft nicht mehr wert als sein (An)Schein.

*sorry* - *zumthema*
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten mit einer GmbH
Folgender Fall:
2 solvente Investoren möchten eine Immobilie mit 4 Wohneinheiten für ein Nachbarschaftswohnprojekt mit 6 Personen erwerben und selbst dort wohnen.
Ist es unter steuerlichen Gesichtspunkten vorteilhaft und möglich, dass die beiden eine GmbH gründen, die Immobilie erwerben, und zwei der vier Wohneinheiten an sich selbst vermieten, bzw. Untermietverträge für einzelne Zimmer der von ihnen selbst bewohnten Einheit abschließen (Selbstkontraktion)?

Wenn ich dazu §181 BGB lese, verstehe ich nur Bahnhof *nixweiss*:
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.

Wie müsste der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt sein, damit das geht?
Wo gibt es den Vertragstext zum Download? *rotfl*
Ist in diesem Fall von Banken oder Maklern guter Rat/Hilfe zu erwarten?
Wer sonst kann Ansprechpartner für dieses Anliegen sein? Wirtschaftsanwalt? Steuerberater?

Herzlich
Tom
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Wikipedia
hat mal wieder etwas geholfen unter dem Begriff Insichgeschäft:
https://de.wikipedia.org/wiki/Insichgesch%C3%A4ft

Daraus ergeben sich zwar neue Fragen, aber zunächst hilft mir die Beantwortung der beiden letzten weiter. Eins nach dem anderen *g*
*******m49 Mann
23 Beiträge
Selbstkontraktion
Selbstkontraktion ist schon ein sprachlich geiler Begriff. Aber in diesem Zusammenhang regelt § 181 BGB nur,
dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht zwischen der GmbH und sich selbst als Privatperson einen gültigen Vertrag (z.B. Mietvertrag) abschließen kann, weil er auf beiden Seiten steht und unterschreibt. Soweit der Grundsatz.

Aber von diesem Verbot kann dem Geschäftsführer durch den Gesellschaftsvertrag Befreiung erteilt werden. Das ist dann im Handelsregister ausdrücklich vermerkt.

Ziemlich umfassende Auskünfte zu einer solchen Konstruktion kann dir sicher ein Steuerberater erteilen, ein Banker oder Makler ehr weniger.

Grundsätzlich wird die von dir entworfene Konstruktion aber gehen. Auch wenn ich sie nicht für die steuerlich und organisatorisch optimalste halte..
Rechtsform
Stimme meinem Vorposter zu, dass die angefachte Konstruktion eher suboptimal ist. Abhängig von der Rechtsform kann die Satzung (Gesellschaftsvertrag) einiges regeln...
Cabriowetter
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Frage an die Steuerberater unter Euch
welche Rechtsform wäre steuerlich/organisatorisch die beste, wenn 2 Personen die finanzielle Last tragen?
Möchte nur wissen, in welche Richtung ich recherchieren darf.
Für einen Verein bekämen wir auch 7 Personen zusammen.

Danke vorab!
T*knicks*M
Eigentum
Erstmal die baurechtlichen Belange bei der Kommune klären. Dann über die späteren Eigentumsverhältnisse sich im Klaren sein. Bei ETW Teilungserklärung des Objekts prüfen. Spätere Wohneigentumsveräusserung in der Satzung der Wohnungseigentümerversammlung klären oder als Alleineigentümer Wohnraum vermieten ohne Teilungserklärung. Danach die leidige Grunderwerbssteuerdiskussion klären (KG Anteil) und das Hausgeld bzw. Nebenkosten bei Vermietung.
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Danke, @ https://www.joyclub.de/my/4259032.vadogga.html
Ich meinte aber die Organisations-/Rechtsform der Gesellschaft, die das Haus als ganzes erwirbt. Teileigentum streben wir nicht an. Es gehört der Organisation als Ganzes, die es verwaltet und vermietet.
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