Infos vom Amt für Ländlichen Raum im Hochtaunuskreis
Infos einer Mitarbeiterin des Amts für Ländlichen Raum im Hochtaunuskreis (
http://www.hochtaunuskreis.d … lt/L%C3%A4ndlicher+Raum.html):
Hallo Beate
Kurze Gedankenflut.
Erwerben von Grundstücken kann erstmal jede "Juristische Person". Also Privatperson oder .. Verein, Gemeinschaft ...Es muss nach den jeweiligen Recht gegründet und bekanntgemacht werden. Die Verantwortlichen müssen benannt (Unterschriftsberechtigt) sein. Und entsprechend bestätigt und entlastet werden. Da kenn ich mich aber kaum aus.
Für bebaute und beplante bzw. schon langjährig vorhandene Grundstücke kenne ich auch keine Verhinderungsgründe. Außer jemand hat Vorkaufsrecht.
Nicht jedes Gebäude das schon jahrelang in der Realität vorhanden ist und genutzt wird ist Baurechtlich legitimiert und darf stehen bleiben bzw. so genutzt werden. Auch das es mit Strom versorgt wird oder die städtische Müllabfuhr kommt heißt nicht das rechtlich alles in Ordnung ist.
Auf etwaige Belastungen im Grundbuch achten.
Auch an Naturschutz, Überschwemmungsflächen oder Wasserschutzgebiete, ….. und deren Chansen oder Einschränkungen denken. (Gemeind/Stadt bzw Kreis, dort sind verschiede Fachplanungen einzusehen. Viel ist auch im Internet möglich.
Allerdings darf nicht jeder Käufer / Käufergemeinschaft Verein darauf bauen das er automatisch die gleichen Rechte hat oder nutzen darf wie der Vorbesitzer. (Nutzung von .... ich sage jetzt mal Wasserrechten für den Teich, betrieb der Kläranlage, Tierhaltung....(wegen :Geruch, Lärm, "Stand der Technik". Beantragen von Rechten, da diese an die Person oder an das Grundstück gebunden sein können. Oder sich aus der Tätigkeit ergeben..) Auch Privilegierungen.
Unterschiedliche Rechte im Innen- (beplanten) Bereich und Außen- (unbeplanten) Bereich.
Erwerben von landwirtschaftlichen Grundstücken (Acker, Wiese) ist möglich, wenn keiner der Landwirte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. (Oder der Verein nicht gute Gründe hat warum er vorgeht). Vorkaufsrecht kann auch die Gemeinde, die jeweiligen Landgesellschaften oder evtl. aus Naturschutzgründen jemand anders haben.
Auf Altlasten achten.
Denkmal???? Welcher Art? Für alles?
Bitte einen Blick in den Raumordnungsplan und Flächennutzungsplan; wegen möglicher kurzen und laaaaaangfristigen Planungen in diesem Bereich. (Bebauung, Verkehrsfläche also Auto, Bahn, Stromleitung…..Vorrangfläche für Windenergie, Leitungen ober und Unterirdisch..... Und natürlich wegen bestehender Vorschriften und Einschränkungen.
Aufstellen von Bauwagen?
• Zu welchem Zweck?
• Pausenraum für Schlechtwetter oder dauerhaft Wohnen?
Anschluss für Ver und Entsorgung? (Wasser, Müll, … für einen selber Strom?
Zuwegung? Wildes Parken auf freier Fläche? Welche Verschmutzung kann auftreten? Wer kann darf muß das Genehmigen bzw. Verweigern.
Tierhaltung?
Privathalter einfach so als Hobby oder als „gewerblich“ oder als landwirtschaftliches Einkommen.
Achtung viele verschiedene Zuständigkeiten von Behörden. Immer genau erkundigen.