Rechtsformen
Wie schon angesprochen, macht es Sinn, das gemeinschaftliche Prokjekt alternativen Wohnens in eine rechtliche Form zu gießen, damit das Projekt an sich und die einzelnen Personen, die daran teilnehmen, in Bezug auf eingebrachtes Vermögen, Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen, Einbringen von (Arbeits-)Leistungen etc. geschützt werden.
Ich denke auch, dass die beiden gängigen Formen hierfür der Verein und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein dürften. Stiftungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder sonstige denkbare Rechtsformen bis hin zur Aktiengesellschaft haben sicherlich Spezialcharakter und sind für uns, die wir schlicht am gemeinschaftlichen Wohnen und Leben interessiert sind, weniger von Interesse.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet sich meiner Meinung nach an, wenn damit ein bestimmter (wirtschaftlicher) Gesellschaftszweck verfolgt werden soll, meinetwegen das Errichten, Erhalten und wirtschaftliche Nutzen einer Immobilie. Bauherrengemeinschaften sind daher oftmals als Gesellschaften bürgerlichen Rechts organisiert. Sie bauen zusammen und verwerten die Immobilie anschließend gemeinsam zum Zwecke der Gewinnerzielung. Diese Gesellschaften können auf Dauer oder auf Zeit eingegangen werden und etwa mit Erreichen des beabsichtigten Zwecks (z.B. Verkauf der gemeinschaftlich errichteten Immobilie) wieder aufgelöst werden.
Der Verein hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass er anders als die GbR auf einen Wechsel der Mitglieder angelegt ist. Das Ein- und Austreten in den Verein ist leichter als bei der Gesellschaft, in der dazu Gesellschaftsanteile übertragen werden müssten. Daher bietet sich nach meinem Dafürhalten der Verein als Rechtsform für ein gemeinschaftliches alternatives Wohnen eher an.
Der Verein kann, insbesondere als eingetragener Verein (e.V.), auch selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein. Er kann Vermögen haben und dieses für die Mitglieder im Sinne des zu formulierenden Satzungszwecks verwalten. Er muss aber nicht zwangsläufig etwa Eigentümer von Grundvermögen sein, um dieses an seine Mitglieder zu vermieten. Er kann wirtschaftliche Ziele (z.B. Verkauf gemeinamer Produkte, Vermietung von Wohnungen), aber auch rein ideelle Ziele (Förderung des Gemeinwesens, Kultur, Sport) verfolgen.
Der Verein wird gegründet durch den Zusammenschluss mehrerer Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammenfinden, hier allgemein gesprochen das alternative Zusammenwohnen und -leben. Er gibt sich eine Satzung und wählt einen Vorstand, der die Interessen des Vereins nach außen vertritt und den Verein nach innen entsprechend den satzungsmäßigen Vorgaben leitet. So kann der Bau von Wohnungen oder Häusern zum alternativen Zusammenleben vereinsmäßig organisiert und durchgeführt werden, es können gemeinsame Projekte der Mitglieder verwirklicht werden, angefangen von der Durchführung eines Gemeinschaftsfestes bis hin zur Vermarktung von vereinseigenen Produkten oder Dienstleistungen. Der Verein könnte Träger einer gemeinsamen alternativen Energieversorgung werden und und und.
Ein weiterer Vorteil, den ein Verein bietet, liegt darin, dass jederzeit Mitglieder dazukommen oder ausscheiden können, natürlich nur im Rahmen der gemeinsam festzulegenden hierfür maßgeblichen Parameter. Und notfalls bietet der Verein auch die Möglichkeit einen eventuellen Quertreiber wieder auszuschließen aus der Gemeinschaft.
Die Details der Vereinszugehörigkeit und der Vereinsaktivitäten lassen sich entsprechend den individuellen Bedürfnissen seiner Mitglieder regeln und auch mit entsprechendem Merhheitsbeschluss flexibel anpassen. Das Vereinsvermögen wird transparent verwaltet und in der Jahreshauptversammlung vom Finanzverwalter (Kassierer) offengelegt. So haben die Vereinsmitglieder eine weitgehende Kontrolle über das gemeinsame Vermögen und auch ein Mitspracherecht über dessen Verwendung.
Ja, soviel mal kurz als kleine Einführung von mir zum Thema. Man könnte Bücher darüber schreiben, aber noch schöner ist es, einfach mitzumachen in einem Verein.
Grüße in die Runde
Jens