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Rechtsformen und Möglichkeiten der Umsetzung

*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Rechtsformen und Möglichkeiten der Umsetzung
Ich starte hier mal *g*

Zunächst einmal muss man unterscheiden, ob die Immobilie, die für so ein Projekt genutzt wird, bereits im Besitz eines Gründers dieses Projektes ist, ob sie angemietet wird oder ab sie erworben werden muss.

In den ersten beiden Fällen wäre es wohl die einfachste Form, wenn jedes Mitglied des Projektes mit einem eigenen (Unter-)Mietvertrag ein Wohnrecht und gleichzeitig eine Verpflichtung zur Mitfinanzierung dieses Parts eingeht.
Natürlich ist auch ein Verein oder eine andere Gesellschaftsform denkbar. Dieser übernimmt dann nach außen die Anmietung und alles andere lässt sich im Innenverhältnis über den Verein klären. Nachteilig sehe ich hier den Verwaltungsaufwand und dass alle Mitglieder gleichen Regeln unterworfen sind - die Berücksichtigung individueller Besonderheiten und Wünsche sind schwerer handhabbar.
Auf der anderen Seite sind über einen Verein relativ einfach für alle transparente, nachvollziehbare Grundsätze realisierbar.

Im letzten Fall dagegen wäre eine Gesellschaft aller Projektmitglieder (Verein, GbR, ...) wohl die einfachste Form, die Immobilienbasis zu erwerben. Da ist dann eher die Gründung und Finanzierung des Vereins das Problem *g*

Innergemeinschaftlich würde ich immer versuchen, so wenig wie möglich die Individualität des Einzelnen zu reglementieren und die Gemeinschaft eher dynamisch zu gestalten.

Aber das sind nur ein paar grundlegende Überlegungen meinerseits.

Wie seht ihr das?
Oder welche Erfahrungen gibt es da eventuell auch schon?
Wichtig wäre um Zeit und Geld zu sparen sich
von bestehende Projekte inspirieren bzw. beraten zu lassen. Darüber hinaus gibt es Bereits Organisationen die Wohnprojekte beraten und betreuen. Hier einige Beispiele

https://www.syndikat.org/de/unternehmensverbund/
http://www.lawaetz.de/arbeit … twicklung-und-baumanagement/
http://www.koordinationsstelle-pflege-wgs-hamburg.de/
http://www.stattbau.de/index.php?id=102
**********ucher Mann
5.526 Beiträge
Rechtsformen
Wie schon angesprochen, macht es Sinn, das gemeinschaftliche Prokjekt alternativen Wohnens in eine rechtliche Form zu gießen, damit das Projekt an sich und die einzelnen Personen, die daran teilnehmen, in Bezug auf eingebrachtes Vermögen, Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen, Einbringen von (Arbeits-)Leistungen etc. geschützt werden.

Ich denke auch, dass die beiden gängigen Formen hierfür der Verein und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein dürften. Stiftungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder sonstige denkbare Rechtsformen bis hin zur Aktiengesellschaft haben sicherlich Spezialcharakter und sind für uns, die wir schlicht am gemeinschaftlichen Wohnen und Leben interessiert sind, weniger von Interesse.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet sich meiner Meinung nach an, wenn damit ein bestimmter (wirtschaftlicher) Gesellschaftszweck verfolgt werden soll, meinetwegen das Errichten, Erhalten und wirtschaftliche Nutzen einer Immobilie. Bauherrengemeinschaften sind daher oftmals als Gesellschaften bürgerlichen Rechts organisiert. Sie bauen zusammen und verwerten die Immobilie anschließend gemeinsam zum Zwecke der Gewinnerzielung. Diese Gesellschaften können auf Dauer oder auf Zeit eingegangen werden und etwa mit Erreichen des beabsichtigten Zwecks (z.B. Verkauf der gemeinschaftlich errichteten Immobilie) wieder aufgelöst werden.

Der Verein hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass er anders als die GbR auf einen Wechsel der Mitglieder angelegt ist. Das Ein- und Austreten in den Verein ist leichter als bei der Gesellschaft, in der dazu Gesellschaftsanteile übertragen werden müssten. Daher bietet sich nach meinem Dafürhalten der Verein als Rechtsform für ein gemeinschaftliches alternatives Wohnen eher an.

Der Verein kann, insbesondere als eingetragener Verein (e.V.), auch selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein. Er kann Vermögen haben und dieses für die Mitglieder im Sinne des zu formulierenden Satzungszwecks verwalten. Er muss aber nicht zwangsläufig etwa Eigentümer von Grundvermögen sein, um dieses an seine Mitglieder zu vermieten. Er kann wirtschaftliche Ziele (z.B. Verkauf gemeinamer Produkte, Vermietung von Wohnungen), aber auch rein ideelle Ziele (Förderung des Gemeinwesens, Kultur, Sport) verfolgen.

Der Verein wird gegründet durch den Zusammenschluss mehrerer Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammenfinden, hier allgemein gesprochen das alternative Zusammenwohnen und -leben. Er gibt sich eine Satzung und wählt einen Vorstand, der die Interessen des Vereins nach außen vertritt und den Verein nach innen entsprechend den satzungsmäßigen Vorgaben leitet. So kann der Bau von Wohnungen oder Häusern zum alternativen Zusammenleben vereinsmäßig organisiert und durchgeführt werden, es können gemeinsame Projekte der Mitglieder verwirklicht werden, angefangen von der Durchführung eines Gemeinschaftsfestes bis hin zur Vermarktung von vereinseigenen Produkten oder Dienstleistungen. Der Verein könnte Träger einer gemeinsamen alternativen Energieversorgung werden und und und.

Ein weiterer Vorteil, den ein Verein bietet, liegt darin, dass jederzeit Mitglieder dazukommen oder ausscheiden können, natürlich nur im Rahmen der gemeinsam festzulegenden hierfür maßgeblichen Parameter. Und notfalls bietet der Verein auch die Möglichkeit einen eventuellen Quertreiber wieder auszuschließen aus der Gemeinschaft.

Die Details der Vereinszugehörigkeit und der Vereinsaktivitäten lassen sich entsprechend den individuellen Bedürfnissen seiner Mitglieder regeln und auch mit entsprechendem Merhheitsbeschluss flexibel anpassen. Das Vereinsvermögen wird transparent verwaltet und in der Jahreshauptversammlung vom Finanzverwalter (Kassierer) offengelegt. So haben die Vereinsmitglieder eine weitgehende Kontrolle über das gemeinsame Vermögen und auch ein Mitspracherecht über dessen Verwendung.

Ja, soviel mal kurz als kleine Einführung von mir zum Thema. Man könnte Bücher darüber schreiben, aber noch schöner ist es, einfach mitzumachen in einem Verein.

Grüße in die Runde
Jens
*sonne*
***xy Frau
4.774 Beiträge
Die Rechtsform der Genossenschaft war ja früher eine gebräuchliche Form. Kann aber nichts zum aktuellen Stand der Dinge sagen.

Trixy
Nach 20 Jahren Tätigkeit
In Vereinsvorständen, sage ich heute
Nein Danke!
Probleme Vorstände zu besetzen, Twist Streitigkeiten, zuviel Bürokratie.
**********ucher Mann
5.526 Beiträge
"Nein Danke",
ist leicht gesagt. Welche Alternativen gibt es denn, wenn man nicht alles dem zufälligen Chaos überlassen will?

Irgendjemand, am besten jeder Beteiligte muss Verantwortung übernehmen und das Projekt/die Gemeinschaft mittragen, soll sie nicht gleich zum Scheitern verurteilt sein. Und das wird ohne eine irgendwie geartete Organisationsform kaum gehen, je mehr Personen an der Sache beteiligt sind.
Deine Ansicht..ich habe meine *g*
*******m49 Mann
23 Beiträge
GbR als Rechtsform
Ich stimme zwar zu das die GbR eine durchaus gebräuchliche Rechtsform ist um gemeinsame Projekte zu organisieren. Wenn es jedoch um die Errichtung von oder das Eigentum an Immobilien geht, also Projekte mit größerem finanziellen Einsatz, fangen meine Bedenken beim Thema Haftung an. Jeder der GbR-Beteiligten haftet nun mal voll mit seinem gesamten Vermögen. Das schürt ehr Ängste als das es Sicherheit bringt.

Da würde ich doch den eingetragenen Verein, die Genossenschaft oder eine GmbH vorziehen.

Die Bedenken von Grossefrau bezüglich Vereinen kann ich natürlich verstehen und teilen. Aber egal welche Form man auch wählt, man braucht immer einen oder mehrere Oberkümmerer, egal wie sie dann heißen.
Bei jeder Kleinigkeit alle fragen klappt niemals, das endet im Chaos.
******ore Frau
4.633 Beiträge
Bei der Genossenschaft hat unsere Lebensgemeinschaft kalte Füße bekommen, als klar wurde: wer da drin ist, kann ewig drin bleiben. Für eine dynamische Entwicklung kann das ungehauer kontraproduktiv sein und zwar in Bezug auf persönliche und finanzielle Belange.

Unser Konstrukt wäre auch Verein (evtl. in Kombi mit GmbH) gewesen.

Das hängt aber auch von Personenanzahl und geplanten Investitionen ab.

Die finanziellen Belange so weit wie möglich von den persönlichen Belangen zu trennen, wäre mir persönlich ein großes Anliegen. Es ist genug Abhängigkeit eh schon da.... und Geld ist ein sehr heikles Thema.

Stiftungen, Crowdfunding kann ich mir gut vorstellen, einen Mäzen, Gönner oder dergleichen überhaupt nicht! (Der dann noch am besten "Bestimmer" sein möchte......)
Deshalb neuen Überlegungen mit Eigentumswohnung en.
Da reicht dann ein Hausverwalter der sich um Abrechnungen Eigentümerversammlungen etc. kümmert.
Da es ein Neubau ist sind Investitionskosten sehr überschaubar, anders als bei Altimmobilien.
Bei 6 Parteien sind die Kosten und Arbeit überschaubar...
Der schwierigste Teil sind die Personen die gutmöglichst miteinander harmonieren sollten...deren Wünsche Vorstellungen etc sollen ja auch mit in die Planung des Neubaus einfließen.
Es ist im Randgebiet aber mit guter Verkehrsanbindung..guter Infrastruktur an Geschäften Ärzten etc ...fussläufig alles gut erreichbar.
******ore Frau
4.633 Beiträge
Das gehört nicht hierher, aber meine Empfehlung ist, sich mit

Entscheidungskultur
Konfliktkultur
gruppenorientierten Prozessen
etc.

intensiv auseinanderzusetzen, sich u.U. für den Gründungsprozess Supervisoren zu holen!

Ich habe Kontakte zu Supervisoren, die sich speziell auf Gemeinschaftsgründung spezialisiert haben, soll ich die hier (oder woanders???) posten?

Es reicht m.E.n. NICHT aus, "gut zu harmonieren"!!!
Das stimmt..
Einzelheiten wie von dir beschrieben sind wichtig..soweit wollte ich es nicht ausführen, aber die Idee mit dem Mediator ist super! *danke*
Was ist von einer AG zu halten? Die Teilhaber können anhand ihrer Anteile mitbestimmen. Die Anteilseigner bestimmen einen Geschäftsführer der sich um all den Kram kümmert den die Anteilseigner nicht übernehmen wollen. Am Ende des Jahres gibt es eine Versammlung bei der die nächsten Ziele besorochen und der Geschäftsführer für das vergangene Jahr entlastet werden.

Vorteil: Die Anteilseigner können über ihr Stimmrecht mitentscheiden, aber müssen nicht. Entscheide müssen entweder Mehrheitlich oder Einstimmig beschlossen werden. Die Teilhaber haben erst einmal keine Verpflichtung und haften nicht persönlich.

Im gegensatz zur GmbH bei der für jeden Verpflichtungen entstehen der mitwirkt. Übrigens kann man auch bei der GmbH vollumfänglich mit dem Privatvermögen haften wenn es dumm läuft.
*******m49 Mann
23 Beiträge
Eine AG ist doch nichts anderes als eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern, aber mit sehr viel komplizierteren Regeln, z.B. Aufsichtsrat und höherem Grundkapital. Wo liegt der Vorteil? Wo für einen GmbH Gesellschafter, der seine Einlage geleistet hat, die private Haftung entstehen soll, ist mir ein Rätsel. Bei einem Geschäftsführer der Mist baut, sieht das schon anders aus, beim Vorstand einer AG der Mist baut allerdings genau so.
Was Floh beschreibt..
...Ist nichts anderes, als das was Eigentümer von ETW betrifft.
Er hat wohl nur keine Ahnung was eine AG ist?
Keine Ahnung...
es ist doch gut, wenn die, die keine Ahnung haben, ihre Fragen hier stellen, nicht wahr?

KeineR kann schließlich alles wissen *nixweiss*

Ich habe von Rechtsformen absolut keine Ahnung, deshalb lese ich hier eifrig mit. Wenn mir etwas einfällt, möchte ich Fragen stellen (können) *zwinker*
Da gebe ich dir Recht..
Dennoch sollte man im groben mal nachlesen was einzelne Rechtsformen in etwa bedeuteten. Dazu muss man kein Jurist sein. Ich habe es in der Realschule schon gelernt. *cool*
Das alles genau zu beschreiben würde hier den Rahmen sprengen.
Nichts für ungut. *g*
Bisher
habe ich mich gar nicht damit beschäftigt, einfach weil die Überlegung, wie/wo/mit wem erst mal wieder neu geweckt ist, bei mir. Zumindest, was konkrete Überlegungen angeht.
Und mit einer gewissen Blauäugigkeit habe ich das auch gekommt ausgeklammert *lach
**********ucher Mann
5.526 Beiträge
GmbH, AG etc.
sind sogenannte Kapitalgesellschaften. Sie gehören in den Bereich der rein wirtschaftlichen Betätigung und sind daher schon im Ansatz anders ausgerichtet als es für eine Wohn- oder Lebensgemeinschaft passend wäre.

Die Errichtung einer Kapitalgesellschaft erfordert Kapital, bei der GmbH mindestens 25.000 €. Fragt mich nicht nach der Aktiengesellschaft, aber da sind die Kapitalanforderungen sicherlich ungleich höher. Und es werden Aktien verkauft, die die Anteile an der Gesellschaft repräsentieren. Also alles nichts für alternative Wohnprojekte, bei denen die Menschen und nicht das Kapital im Fokus der Betrachtung stehen sollten.

Bei Genossenschaft fällt mir das Stichwort "Bezugs- und Absatzgenossenschaft" ein. Das sind Zusammenschlüsse von Personen, die sich zusammentun, um größere Warenmengen gemeinschaftlich anzuschaffen und/oder zu vertreiben, was ein einzelner alleine finanziell nicht stemmen könnte. Genossenschaften gibt es daher vornehmlich im ländlichen Bereich. Sie sind auch wirtschaftlich ausgerichtet und nicht auf die Personen bezogen wie etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als reine Personengesellschaft.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist keine Gesellschaft. Sie ist schlicht eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern einer bestimmten Immobilie, die in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Da hat jeder seine eigene Wohnung (Eigentum) und der Rest, die äußere Fassade, Flure, Freiflächen, Wege steht im Gemeinschaftseigentum. Die Rechte und Pflichten von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Dort sind sehr formalisiert die Regeln der Gemeinschaft formuliert. Beschlüsse der Gemeinschaft werden auf der Wohnungseigentümerversammlung gefasst und können sich auf die Gestaltung des Gemeinschaftseigentums beziehen, auf Investitionen für Modernisierungen etc.

Die WEG ist daher grundsätzlich auch für eine alternative Wohngemeinschaft geeignet. Mir persönlich allerdings wäre die Bindung in der WEG zu stark auf das Eigentum bezogen und zu wenig auf das Wohnen und Zusammenleben. Ich bin da auf der einen Seite freiheitsliebender und möchte über mein Eigentum allein bestimmen und auf der anderen Seite suche ich eher die Bindung im Zwischenmenschlichen und in Bezug auf bestimmte gemeinsame (soziale, kulturelle, freizeitliche) Projekte.

Soviel mal wieder von mir zwischendurch


Grüße in die Runde

Jens
*sonne*
Deshalb
habe ich eine AG vorgeschlagen. Bei der AG stehen die Teilhaber (Aktienkäufer) nämlich erst mal in keiner Verpflichtung. Bei einer GmbH muss der der mitreden will auch Teil der GmbH in Form eines Teilhabers durch einen Vertrag werden. Dadurch entstehen diesem aber auch Pflichten was wiederum eine zu enge Bindung bedeuten würde. Bei der GmbH müssten also alle Teilnehmer ein Teil der Gesellschaft werden und haben dadurch nur mehr Aufwand als Nutzen. Eine WEG habe ich deshalb nicht vorgeschlagen, weil bei alternativen Wohnprojekten auch mit Fluktuationen zu rechnen ist. Plötzlich gefällt es einem da nicht mehr und er will weg ziehen. Was dann? Bei einer GmbH muss erst einmal ein Auflösungsvertrag gemacht werden der von allen ratifiziert wurde. Viel Bürokratie, viel Gezanke um nichts. Bei einer AG werden einfach die Anteile verkauft und das Mitbestimmungsrecht der Person erlischt. Bei einer WEG muss erst das Eigentum übereignet werden sei es durch einen Kaufvertrag (Notar) oder anderwärtig. Das ist auch wieder Bürokratie und steht dem eigentlichen Gedanken des alternativen Wohnens im Weg. Die AG mag zwar geschäftlich ausgerichtet sein, bietet aber die nötige Absicherung und die entscheidende Rechtssicherheit bei minimaler Verpflichtung der Teilhaber.
*******m49 Mann
23 Beiträge
Mit der Wirklichkeit haben diese Ausführungen zur AG und GmbH aber nichts mehr zu tun
**********ucher Mann
5.526 Beiträge
Lieber Flo,
das Kaufen von Aktien ist in erster Linie eine Kapitalanlage, mit der du der Kapitalgesellschaft Mittel für ihre geschäftlichen Aktivitäten gibst. Damit hast du keine Wohnung, geschweige denn eine alternative Wohngemeinschaft. Die Aktiengesellschaft ist daher denkbar ungeeignet hierfür.
Auweia...
muss man denn für alles einen Namen haben?

Ich habe das mit Interesse gelesen, wie schon geschrieben, ich kenne mich da nicht aus, aber eigentlich bräuchte ich von jeder "Rechtsform" ein bisschen *lach

Ich, für mich, finde es eher ab/erschreckend, wie wichtig so eine Rechtsform sein kann, gerade im Hinblick darauf, dass Menschen sich zusammenfinden, um ihren - gewissermaßen - Traum zu leben.

Wieso kann man nicht gemeinsam eine Art Vertrag aushandeln, in dem alles Relevante steht, was für ein Projekt - da hat sich ja schon gezeigt, dass die Wünsche sehr unterschiedlich sind - notwendig ist? Für eine grosse Gemeinschaft mag das wichtig sein, wo würde man die ansetzen, ab 20-25 Menschen? Aber für eine kleinere Gemeinschaft, braucht es das wirklich? Ist es tatsächlich ohne so eine Rechtsform nicht möglich?

(Sind diese Überlegungen hier im Thread überhaupt noch richtig?)
****ott Paar
345 Beiträge
Richtig!
Gmbh und AG sind völlig ungeeignet dafür!!!
Die beste Grundlage ist eine reicher, polyamorer, pansexueller Philantroph als Eigentümer der Immobilie, der alle Wünsche und Eigenheiten der mit Mitmenschen versteht und toleriert.
Nur: wo findet man den??? *nachdenk*
Räusper
Sarkasmus finde ich, ehrlich gesagt, unangebracht.
Oder habe ich da was falsch verstanden? *g*

Ich hätte auch gern die eierlegende Wollmilchsau (oder wie das Dingens heißt) Ich finde es legitim und sinnvoll, seine Gedanken offen zu legen. Wohl eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Gemeinschaft.

Hey... hier gibt es die Möglichkeit, Wissen und Gedankengut zusammen zu tragen.
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