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Soziale Absicherung und ggf. Grundsicherung

*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Soziale Absicherung und ggf. Grundsicherung
Hallo,

mal ein anderes Thema der Finanzierung, das sich mehr auf die individuellen Lebensumstände der einzelnen Mitglieder bezieht.

Deutschland ist per GG ein Sozialstaat und gewährt jedem Menschen (der nicht selbst über entsprechende Mittel oder Einkommen verfügt) eine materielle Grundsicherung in Form von Sozialhilfe, Hartz-IV oder Grundsicherungsrente.

Nun ist es vorstellbar, dass in so einem Projekt auch ein oder mehrere Menschen leben, die auf so eine soziale Unterstützung angewiesen sind. So weit, so gut. Selbst die Kosten für die Unterkunft werden hier übernommen, soweit sie angemessen sind und nachgewiesen werden können.

Der Haken bei der Sache, vermutlich vornehmlich bei kleineren Wohnprojekten mit einem größeren Anteil gemeinschaftlich genutzter Räume (Gemeinschaftsküche, ggf. Gemeinschaftsbad, gemeinschaftlicher Klub- oder Wohnraum), ist die Anrechnung der Einkommen und Vermögen anderer Mitglieder der Gemeinschaft.
Denn der Gesetzgeber schreibt diese Anrechnung zwar nur bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebensgemeinschaften vor und berücksichtigt dies da auch bei der Einkommensteuer - aber er lässt die Option zu, auch bei anderen Gemeinschaften so einen wechselseitigen Versorgungswillen zu "vermuten", wenn Menschen mehr als 1 Jahr zusammen leben. Und sehr viele Jobcenter / ARGEn machen knallhart davon Gebrauch und unterstellen bei einer WG einfach eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" und sind damit schnell raus aus der Leistungsverpflichtung. Hat schon so manche WG dadurch finanziell auf eine harte Probe gestellt oder meist auch zerstört, weil dagegen nur der Klageweg hilft (mit ungewissem Ausgang) - und der zieht sich oft über Jahre hin.

Meine Frage:
Wie kann man so eine "Vermutung einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft" vermeiden - insbesondere bei kleineren Projekten (2-6 Personen)? Vermutlich besteht das Problem weniger, wenn alle über ein übergreifendes rechtliches Konstrukt wie einen Verein oder so miteinander verbunden sind.
Hat da schon jemand praktische Erfahrungen?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Nachtrag:
Das Ganze würde sich natürlich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen erübrigen (oder auch nur durch eine andere Auslegung des SGB bzw. eine klare Rechtsprechung der Gerichte dazu - z.B. bei Vorliegen getrennter Konten, eigener Mietverträge usw.).

Aber davon sind wir leider vermutlich noch etliche Jahre entfernt (wenn nicht gar Jahrzehnte). *schiefguck*
Deshalb möchte ich das hier auch NICHT diskutieren *zwinker*
**********ucher Mann
5.526 Beiträge
Soziale Absicherung
Lieber sorbas,

das kenne ich auch von den auf Sparsamkeit bedachten/getrimmten Mitarbeitern des Jobcenters. Ich hatte vor ein paar Jahren, lange vor der Flüchtlingskrise, mal eine nette Afrikanerin bei mir in der Beratung, die hatte Schwierigkeiten, ihre Sozialleistungen zu bekommen. Es bestand offenbar eine Art von Kommunikationsbarriere. Mir jedenfalls konnte sie deutlich machen, dass man sie beim Amt immer wieder mit ihrem Antrag weggeschickt hat, um noch diese oder jene Angaben zu ergänzen und Belege dazu beizubringen. Das Ende vom Lied war, dass sie mit einem dicken Stapel an Unterlagen dort erschien und alles einreichen wollte. Doch man wies sie wiederum ab und als sie dann laut wurde, hat man sie polizeilich aus dem Gebäude entfernen lassen. Eine von mir eingelegte Beschwerde, ein Telefonat mit der Ehefrau unseres damaligen Oberbürgermeisters und die "Probleme" verflüchtigten sich. Das Mädel bekam die ihr zustehenden Leistungen bewilligt.

Nach etwa zwei Jahren war sie wieder bei mir, abgemagert bis auf die Knochen. Auf meine Frage, was los ist, erzählte sie mir, dass sie keinen Folgeantrag mehr gestellt hat, weil sie sich nicht mehr auf das Amt getraut hatte. Bei ihr in der Heimat hätten die Menschen auch hungern müssen, dagegen helfe es, sich ein Handtuch fest um den Körper zu winden.

Dann fand sich ein älterer Herr vom örtlichen Lohnsteuerhilfeverein, der ihr beim Ausfüllen und Abgeben der Anträge behilflich war. Sie bekam wieder Leistungen, aber es dauerte nicht lang, da wurden die Leistungen gekürzt mit der Behauptung, sie habe ein Verhältnis mit dem alten Mann und die beiden gehörten einer Bedarfsgemeinschaft an. Ein Beamter erschien unangemeldet bei ihr zur Überprüfung und auch bei dem alten Mann in dessen getrennter Wohnung. Das Ende vom Lied war, dass man ihr die Leistungen trotzdem wegen einer angeblich bestehenden Bedarfsgemeinschaft kürzte, weil es kann ja nicht sein, dass ein lediger und einsamer alter Mann einer jungen attraktiven Afrikanerin ohne Gegenleistung beim Ausfüllen von Formularen hilft.

Hatte ich gesagt, das war das Ende vom Lied? Nein, das war es noch nicht ganz. Die Frau kam nochmal zu mir und berichtete, der alte Mann habe dann konsequent nur noch in seiner Wohnung gelebt. Man fand ihn irgendwann nach Wochen mit dem Kopf in der Suppe am Küchentisch. Das war dann das Ende vom Lied über unseren "Sozialstaat."

*traurig*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Ich denke, solche Geschichten gibt es zu Hauf - und leider sind es keine "Geschichten" und auch nicht "Geschichte", sondern aktuelle Tatsachen.

Ich möchte hier aber auch keinen allgemeinen Meckerthread über die Ämter (dann wäre er zu schnell voll *gr* *zwinker* ), sonder es wäre schön auch zu lesen, was man dagegen erfolgreich unternehmen kann.

Und ja, Hilfsbereitschaft wird da auch gleich vom Amt als "Versorungs- und Einstehensbereitschaft" ausgelegt, also eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt, nur weil man für einen anderen Menschen ein wenig soziale Empathie (man könnte hier vielleicht auch von Mitleid sprechen) aufbringt und entsprechend handelt.

So kann man ein soziales Miteinander auch mit Macht unterdrücken; es traut sich ja bald niemand mehr, einem Hilfssuchenden einfach so zu helfen. *schiefguck*

Also - was kann man gegen so eine amtlich verordnete Verrohung des Umgangs miteinander wirksam tun?
**********ucher Mann
5.526 Beiträge
Was kann man tun?
Also zuerst einmal, sich nicht klein kriegen lassen. Mit Geduld, Spucke und ein bisschen Umsicht kann man den Behörden schon auch paroli bieten.

Wenn ich vermeiden will, einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet zu werden, sollte ich daher vermeiden, den Eindruck zu erwecken, in einer solchen zu leben. Also besser getrennte Mietverträge in einer WG, als einen gemeinschaftlichen. Getrennte Küchen, getrennte Betten, getrennte Waschmaschinen aufstellen. Nicht aus einer Kasse wirtschaften etc. Den Behörden nicht zuviel von einem "Zusammenleben" durchblicken lassen. Und wenn Kürzungen vorgenommen werden, diese nicht akzeptieren, sondern konsequent dagegen vorgehen.

Oder halt schlicht und einfach eine Bedarfsgemeinschaft gründen und sich nach Möglichkeit gegenseitig unterstützen und entlasten, das könnte unter'm Strich selbst im Falle von Kürzungen sogar noch wirtschaftlich vorteilhaft sein, denn geteilte Kosten sind letztlich auch nur halbe Kosten. *zwinker*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Ich denke, getrennte (Unter-)Mietverträge sind ein Muss. Vor allem bereits gleich zu Beginn - selbst wenn niemand aus Sozialtransfers angewiesen ist. Sie schaffen ja auch Sicherheit für jeden Einzelnen, wenn nicht alle Zusammen als gemeinschaftlicher Schuldner auftreten (ich beziehe mich hier beispielhaft auf eine große Wohnung oder ein Haus / eine Villa, die für so ein WG-Projekt angemietet wird).

Das mit getrennter Küche, getrennter Waschmaschine und so weiter ist in einer WG eher schwierig - das ist ja gerade ein typsiches Merkmal einer WG, dass so etwas gemeinsam genutzt wird und man dadurch Kosten spart (das Amt letztlich auch, wenn es einen "Bedürftigen" gar nicht erst mit so etwas ausstatten muss *zwinker* ).
Und oft wird in einer WG auch zumindest ein Teil gemeinschaftlich bewirtschaftet (ich hab noch keine WG gesehen, in der 5 Klopapierhalter nebeneinander hingen, weil jeder seine eigene Rolle nutzt *ggg* ).
Da gibt es dann eine gemeinsame Wirtschaftskasse, aus der solche Dinge bezahlt werden - und von dem, was am Quartalsende oder so übrig bleibt, gehen dann alles zusammen Pizza *essen*

Und genau solche Dinge veranlassen dann das Amt in seiner weltfremden Sicht, entsprechende Sanktionen zu verhängen. Dadurch entstehen Situationen, die in einem klassischen Dilemma enden:
A und B bekommen die Leistungen gekürzt, weil ja C und D für sie sorgen können (unterstellende Vermutung durch das Amt). C und D wollten und wollen das aber nie, deshalb haben sie ja eben eine WG gegründet und keine Patchwork-Familie. A und B haben natürlich auch keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt gegen C und D, den hätten nur Ehepartner. A und B müssten eigentlich betteln gehen oder verhungern und erfrieren, weil sie über Kurz oder Lang auch ihr Wohnrecht verlieren (Kündigung der Mietverträge mit den beiden - und C und D müssen jetzt entsprechend mehr zahlen oder auch ausziehen, wenn sie keine Nachmieter für die WG finden).
Was wäre die logische Konsequenz?
Da C und D ohnehin ab Kündigung von A und B die gesamte Miete zahlen müssen, werden sie vermutlich A und B zumindest so lange weiter wohnen lassen, bis ein neuer Nachrücker für die WG gefunden ist (und die Suche würde vermutlich schleppend verlaufen). Auch könnten C und D die anderen beiden vermutlich kaum hungern lassen - schließlich ist man miteinander befreundet.
Und das Amt sieht sich bestätigt, der Staat hat sich aus der Verantwortung gestohlen auf Kosten von C und D, die diese Kosten nicht einmal steuerlich geltend machen können *schiefguck*


Daher meine Frage noch einmal:
Wie kann man in einem alternativen Wohnprojekt (also jenseits von klassischen Single- oder Pärchenwohnungen) eine rechtliche Situation unter befreundeten Menschen (sonst würde man schwerlich in so einem Projekt mit den anderen wohnen, wenn da nicht gewissen Sympatien füreinander vorhanden sind) schaffen, die die Mitglieder im Falle eines Falles vor so einem Dilemma¹ bewahren?
_____________________
¹ Helfe ich meinem Freund, der individuell notwendige Soziallleistungen vom Amt gekürzt bekommt, nicht, bin ich ein schlechter Freund - helfe ich, bestätige ich das Amt in seinen Gründen für die Kürzungen und/oder Streichungen.
****ra Frau
2.702 Beiträge
SGB2-Bezug und WGs
Also ich hatte bisher kein Problem mit dem SGB2-Bezug und dem Leben in WGs, man muss halt angeben, daß jeder sich selbst ernährt (ich habe auch noch nie eine "Kühlschrank-Inspektion" o.Ä. erlebt, weder in NRW, Hessen, BaWü oder Bremen), meine Mitbewohner mussten auch nicht eidesstattlich erklären, daß sie mich nicht durchfüttern, ich habe immer nur angegeben, daß wir KEINE BEDARFSGEMEINSCHAFT sind und das hat nie jemand bezweifelt.
Zudem ja die Kosten durch gemeinsames Wohnen/Waschen/Heizen, etc niedriger sind, als wenn jeder in einer eigenen Wohnung wohnen würde...
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
****ra:
Also ich hatte bisher kein Problem mit dem SGB2-Bezug und dem Leben in WGs, man muss halt angeben, daß jeder sich selbst ernährt (ich habe auch noch nie eine "Kühlschrank-Inspektion" o.Ä. erlebt, weder in NRW, Hessen, BaWü oder Bremen)
Dann scheint es wohl regional große Unterschiede zu geben - vielleicht sollte man das im Vorfeld der Planung so einer WG wenn möglich auch beachten.
Eigentlich schlimm, dass es vor diesem Hintergrund nötig erscheint, auf so etwas hinzuweisen - denn die Gesetzeslage ist doch überall in D die selbe *schiefguck*

Und vermutlich wird man in Berlin und Brandenburg (dort kenne ich entsprechende Beispiele wie die oben geschilderten - und das nicht nur vom Hörensagen, sondern durch direkt Betroffene) und einigen anderen Regionen, in denen es ähnlich läuft, vor Gericht auch zu seinem Recht kommen.
Aber bis dahin ist manch einer erfroren oder verhungert, das dauert hier Jahre (die Sozialgerichte sind gnadenlos überlastet, ca. 60 - 70 % aller Klagen gegen die Jobcenter sind letztlich auch erfolgreich - da gibt es sicher einen Zusammenhang ...).
****ra Frau
2.702 Beiträge
Die wichtigste Formulierung ist...
...KEINE BEDARFSGEMEINSCHAFT

damit muss das bundesweit funktionieren!

Mein Hauptmieter in Wuppertal hatte für potentielle etwaige Fälle 2 Kühlschränke, die im Fall einer "Begutachtung" umgeräumt worden wären, aber sowas gab es nie und gemeinsames Essig/Öl/Gewürze/Butter/Brot/Klopapier/Spüli, etc etc pp. das hat nie jemanden interessiert, dafür haben die doch weder Zeit noch personelle Kapazitäten!!
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Wie gesagt:
HIER (Berlin und Brandenburg) ist das nicht so - hier kann man vermutlich sogar vor Gericht unter Eid aussagen, dass man KEINE BEDARFSGEMEINSCHAFT führt und NICHT füreinander einstehen und aufkommen will und wird.
Selbst wenn der Richter dann ein entsprechendes Urteil fällt ("Es besteht keine BG"), werden vermutlich viele Jobcenter hier in die nächste Instanz gehen - allein schon in der Hoffnung, der Leistungsbezieher gibt irgendwann erschöpft auf *schiefguck*
Fast alle zweifelhaften Bescheide zu Hartz-IV wird hier durch Gerichte entschieden, Widersprüche sind (außer bei offensichtlichen Formfehlern) meist nur unumgängliche Formsache auf dem Weg zur Klage.
Und die Entscheidung fällt meist für die Leistungsbezieher aus - aber das eben erst nach Jahren, und viele stecken eben bis dahin auch auf, weil sie es einfach psychisch nicht durchstehen.
****ra Frau
2.702 Beiträge
hmmm
man sollte vielleicht mal bei den großen, alten Kommunen (Tempelhof, Kaufungen, etc) nach fragen, wie die die solche Fälle vertraglich sinnvoll regeln
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Ich denke, in großen Kommunen ist das einfacher.
Das wird vom Amt wohl eher wie ein Wohnheim oder so betrachtet - also lauter kleine individuelle Wohnbereiche.
Aber in einer 4er WG, vielleicht auch noch aus zwei Männern und zwei Frauen, in einem kleinen Haus schrillen sicher beim Amt sofort die Alarmglocken. Selbst wenn alle in der WG homosexuell sind und nur die beiden Männer (oder die beiden Frauen) Leistungen beantragen, wird sicher einer der jeweils anderen beiden als "Lebenspartner" unterstellt *zwinker* Das "homosexuell" gilt dann offenbar nur als Schutzbehauptung *ggg*

Aber der Gedanke ist trotzdem gut *top*
****ra Frau
2.702 Beiträge
Fachmann
Er von CeeJott hat irgendwo hier im Forum erwähnt daß er rechtliche Beratung für alternative Wohnformen macht....
*********enzer Mann
279 Beiträge
In dem Video von Tempelhof ...
... wird eindeutig gesagt, dass niemeand H4 beantragen wird. Die Gemeinschaft steht zusammen und kümmert sich darum dass der Betroffenen einen sinnvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten kann (so verstehe ich das).
ab ca 22:30 min
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Nachtrag zu meinen wiedergegebenen Erfahrungen Betroffener weiter oben:

Ich scheine hier wohl auch in einer Region zu leben, in der das Amt besonders verbissen agiert. Heute stand eine mediala Anklage des Landkreises in der hiesigen Lokalzeitung: http://www.maz-online.de/Lok … t-am-Sozialgericht-Neuruppin

Leider ist der Artikel online nur für Abonnenten oder nach Bezahlung lesbar, aber ich zitiere mal auszugsweise:
************1.2018:

... Während die Vertreter aus der Prignitz, aus Oberhavel und auch aus der Uckermark bei Streitfällen von Hartz-Betroffenen sich eher einsichtig zeigten, sei das in Ostprignitz-Ruppin eher nicht der Fall. „Das ist schade, auch für die Finanzen des Kreises“, betonte Möller. Denn im Zweifel sei die anwaltliche Vertretung des Kreises teurer als im Zweifel den Angaben des Hartz-Betroffenen zu vertrauen – und auf eine Rückforderung zu verzichten oder einen beantragten Zuschuss zu gewähren. Laut Möller sind Streitfälle zu Bedarfsgemeinschaften in Ostprignitz-Ruppin ein „großes Thema“. ...
Über 1100 Fälle warten hier schon länger als 3 Jahre auf einen Abschluss, bei ca. 4000 Klagen, die jährlich neu eingehen. Insgesamt sind inzwischen fast 7000 Fälle am hiesigen Sozialgericht noch offen.

Auch in Berlin scheinen solche Phänomene auf bestimmte Stadtbezirke konzentriert zu sein.

Es scheint also wirklich auch eine Standortfrage zu sein, wo man so ein Projekt ansiedeln möchte.
Und eine vorherige Anfrage beim Amt kann man sich offensichtlich sparen - denn in einem mir persönlich bekannten Fall wurde der Gründung der WG durch das Amt zugestimmt, ja sie sogar regelrecht empfohlen, um so die Kosten für die Unterkunft niedrig zu halten. Rückblickend liegt auch der Verdacht nahe, dass eine Zwangs-Bedarfsgemeinschaft nach einem Jahr ebenso vom Amt bereits bei der "Empfehlung" eingeplant war. Denn die Aufforderung, dass Mieter UND Untermieter plötzlich gemeinsam ihr Einkommen und ihr Vermögen beim Amt offenbaren sollten, kam auf den Tag genau nach Ablauf des Jahres. *schiefguck*

Mein Fazit:
Entweder man schaut genau, wo man so ein Projekt plant (und mit wem - aber die sozialen und materiellen Verhältnisse eines Menschen können sich manchmal sehr schnell ändern) - oder man plant das Projekt als Selbstversorger-Kommune, die groß und stark genug ist, um auch mehrere sozial bzw. materiell bedürftige Einzelfälle problemlos aus eigener Kraft abzufangen.
Für letzteres müsste es doch eigentlich staatliche Zuschüsse geben, oder? *zwinker*
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Sozialmafia
Lieber Sorbas,

als Beamter war ich beim Aufbau des HartzIV-Systems einmal für 9 Monate an die Agentur für Arbeit ausgeliehen.

Der Tenor dessen, was Du wiederholt schreibst, entspricht meinen eigenen Erfahrungen und denen vieler Menschen, von denen ich gehört oder gelesen habe. Nur wenige, wie z.B. Ralph Boes und Inge Hannemann (mal auf YouTube suchen) sind dagegen qualifiziert und nachhaltig in Widerstand gegangen. Das wird nicht jedermensch leisten können.

Organisiertes, rechtswidriges Verhalten bezeichne ich als mafiös, und die meisten ARGEN sind arge Handlanger eines mafiös ausgeklügelten, menschlich entwürdigenden, weil psychisch zermürbenden Schikane-Systems. Das gehört bis in den letzten Sumpf ausgetrocknet, ebenso wie die Steuerberatermafia, die zwar nicht gegen die Buchstaben, wohl aber gegen den Geist der Gesetze handelt, in dem sie erlassen wurden.
Das Mittel der Wahl wäre ein intelligent gestaltetes BGE mit einem neuen Steuer- und zinsfreien Geldsystem.

Für das BGE gibt es sogar eine eigene politische Ein-Themen-Partei. Alleine die 7,7% Hartz IV-Empfänger könnten zusammen mit den Beziehern von ALG I und II und ein paar Sympathisanten ausreichen, im Bundestag die Stimme zu erheben. Und schon gibts ein richtig buntes Parlament, in dem endlich einmal Mehrheiten für die Sache entstehen können, und nicht nur für Partei- und Lobbysoldaten.

Derzeit sehe ich programmatisch eine, vlt zwei politische Splitterparteien, die das ganze Spektrum aller Regierungsaufgaben abbilden, aber die müssen sich erst noch intern konsolidieren...

Tom
**********ucher Mann
5.526 Beiträge
Was man vielleicht tun könnte,
wäre, eine Gemeinschaft anzustreben, die in der Summe nicht auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Ich meine, das ist etwas, das wir ohnehin alle anstreben sollten, möglichst selbstständig und autark zu sein. Desto besser geht es dem einzelnen, schon rein vom Selbstwertgefühl her und umso besser dadurch auch der Gemeinschaft.

Wenn dann einzelne innerhalb der Gemeinschaft aus welchen Gründen auch immer kein Einkommen haben, könnten sie dennoch etwas für die Gemeinschaft tun, etwa Kinder beaufsichtigen, Alte oder Kranke pflegen, klassische Hausarbeit für die Gemeinschaft verrichten u.a. und dafür intern entlohnt werden. Für diese interne Bezahlung ihrer absolut anerkennenswerten Leistungen ließen sich dann sicherlich auch steuersparende Entlohnungsmodelle finden, so dass die Leistung dem einzelnen und auch der Gemeinschaft möglichst ungekürzt zukommt.

Andere, die sozusagen im Außen ihr Geld verdienen, könnten für die interne Entlastung konkrete Zahlungen an die Gemeinschaft erbringen, die dann wiederum die intern Tätigen bezahlt.

Und wenn die Gemeinschaft dann vielleicht sogar als gemeinnütziger Verein organisiert ist, könnten davon alle Beteiligten wirtschaftlich profitieren, ohne dabei zuviel (Steuern) an den Staat abführen zu müssen.

Nur mal so von mir als mögliche Überlegung in den Raum gestellt. Rechnen müsste man das immer für den konkreten Einzelfall mit Blick auf die genaue Zusammensetzung der Gemeinschaft.
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
@sisyphe
Du sprichst mir aus der Seele! Was Du beschreibst, ist selbstbestimmte Einkommensumverteilung ohne Umweg über staatl. Organisationen *top2* - ein Fast-BGE auf solidarisch-zwischenmenschlicher Basis, wie es prinzipiell auch in der Ehe geschieht.
In Verbindung mit einem Gewerbe ergeben sich vlt mehr steuerliche Möglichkeiten, als mit einem Verein.

Wichtig finde ich auch den Gedanken, dass Arbeitsplätze innerhalb eines Miteinanders persönlichkeits- und belastungs-/leistungsgerecht gestaltet werden. Gute Voraussetzungen für so ein Miteinander sind relativ geringe Fixkosten, damit man nicht dem Geld hinterherlaufen muss.

Z.B. so etwas hier für 0,88 €/m² (!) sofort bewohnbare Wohn-/Nutzfläche:
https://tinyurl.com/y9n75ljj
Das dürfte vom Preis-/Leistungsverhältnis derzeit einmalig in Deutschland sein.
Bei wesentlich gleicher Zielsetzung der Beteiligten (polyamor, beziehungsanarchistisch oder entsprechend tolerant) wäre ich jedenfalls sofort dabei.

Dann müssen Sponsoren und Arbeitskräfte nicht so viel Leistung und Gegenleistung erbringen. Es ist mehr Raum für Freiheit und Kreativität - egal, ob die sich das nun finanziell bezahlt macht oder nicht.

T*wink*M
****cts Paar
1.394 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie mach´ ich es richtig???
Ich denke mal, dass es immer auf die Personenkonstellation ankommt und letztendlich auf die Größe der Gemeinschaft.
Grundsätzlich ist das Solidarprinzip
ein Fast-BGE auf solidarisch-zwischenmenschlicher Basis
genau das, was auch wir erstrebenswert finden.
Wäre da eine gGmbH eine Lösung? Vorausgesetzt, es wäre eine Wohnform, in der auch Menschen leben, die in irgendeiner Weise Unterstützungsbedarf haben?
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
gGmbH
hört sich schon mal gut an:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinn%C3%BCtzige_GmbH

Aber: Scio, nescio.

T*nixweiss*M
****cts Paar
1.394 Beiträge
Gruppen-Mod 
Meine Erfahrung...
...besteht lediglich aus der Tätigkeit in Projekten, die von gGmbHs geleitet wurden...z.B.Wohnprojekt ´Begleitete Elternschaft`, wo die einzelnen Familien auch Gemeinschafträume nutzten, in eine gemeinsame Haushaltskasse einzahlten und trotzdem getrennt voneinander ihre Leistungen bezogen, bzw. Einkommen hatten.
Dies könnte ich mir übertragen auch auf andere Gemeinschaften vorstellen, die z.B. Ältere unterstützt oder gegebenenfalls pflegt usw.
Wenn gewerbliche Aktivitäten da sind, wie Landwirtschaft, Hofcafé, Laden oder Handwerk, könnten die Gewinne in einen ´Topf` fließen und letztendlich wieder für die Gemeinschaft verwendet werden.

Mrs. Aspects
****nna Frau
213 Beiträge
Da es bereits Gemeinschaften gibt, die das so leben z. B. die Kommune in Niederkaufungen bei Kassel, gibt es auch potentielle Ansprechpartner *g*
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Themenersteller 
Ich bin da insgesamt ein wenig anderer Ansicht.

Warum soll eine private Initiative auf eigene Kosten Aufgaben des Staates übernehmen, ohne dafür auch noch finanziell unterstützt zu werden?

Ich finde es schon beschämend, dass es solche Einrichtungen wie die Tafeln gibt, die sich aus privaten Spenden finanzieren, um die sozialen Löcher, die sich immer mehr in unserem Gemeinwesen auftun, zu stopfen, während auf der anderen Seite die größten Nutznießer dieser Gesellschaft immer weniger dazu beitragen müssen.

****phe:
Wenn dann einzelne innerhalb der Gemeinschaft aus welchen Gründen auch immer kein Einkommen haben, könnten sie dennoch etwas für die Gemeinschaft tun, etwa Kinder beaufsichtigen, Alte oder Kranke pflegen, klassische Hausarbeit für die Gemeinschaft verrichten u.a. und dafür intern entlohnt werden. Für diese interne Bezahlung ihrer absolut anerkennenswerten Leistungen ließen sich dann sicherlich auch steuersparende Entlohnungsmodelle finden, so dass die Leistung dem einzelnen und auch der Gemeinschaft möglichst ungekürzt zukommt.
Das ist sicherlich eine Möglichkeit, aber hier gibt es auch wieder die gesetzlichen Bestimmungen, die es schwierig machen, das sauber abzugrenzen, ohne dass der Staat dadurch noch doppelt profitiert (Einsparung an Soziallleistungen + zusätzliche Steuereinnahmen).

Die soziale Mindestsicherung (Grundsicherung) ist ein Rechtsanspruch für jeden Bürger an den Staat und kein Allmosen, für dass man auch noch betteln muss.
Materiell Vermögende (also die, die es an sich gar nicht nötig haben) haben ja auch keine Skrupel, wesentlich höhere Beträge als die Grundsicherung durch entsprechende Steueroptimierungsmaßnahmen abzugreifen - aber der "kleine Mann" soll sich am besten noch dafür schämen, wenn er auf so ein paar Hunderter vom Staat zum Überleben angewiesen ist.

Wenn natürlich so eine Gemeinschaft gewerblich nach außen in Erscheinung tritt und Gewinne damit macht, so sollen die auch entsprechend für diese Gemeinschaft (und die Allgemeinheit über Steuern) wirksam werden.
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.941 Beiträge
Radikal + OT
ist ein Ansatz, von dem ich vor ca. 40 Jahren gehört habe:

Am Tag X werden alle Gesetze abgeschafft.
Und dann geschaut, was wirklich wichtig ist für ein Zusammenleben.

Die ganzen Diskussionen um Gesetze, Ausführungsbestimmungen und sonstige Normen machen mich nur noch konfus. Meine Idee ist, dass ein einfach gebildeter Mensch stets wissen kann, was er wissen muss, um sich gesetzeskonform zu verhalten, wenn er die Hauptschule verlässt.

Tom
**********ucher Mann
5.526 Beiträge
Tom,
das erinnert mich an meine alte Vorlesung in Rechtsphilosophie und den Gedanken, dass es ein Naturrecht gebe, das allen Menschen innewohnt und vielleicht auf dem einzigen Rechtsprinzip des "neminem laedere" (niemanden schädigen) beruht, so dass man nur gehörig sein Gewissen anstrengen muss, um für sich herauszufinden, ob eine (beabsichtigte) Handlung gut oder schlecht ist.

Ich fürchte aber es würde nicht ganz reichen, nur diese Norm zu haben, zumal der Mensch mir dazu zu neigen scheint, Normen, die er als gut und richtig erkannt hat, gleichwohl zu übertreten. *zwinker*

Dennoch muss ich dir insoweit beipflichten als unser Rechtssystem inzwischen vollkommen zerregelt ist. Es täte schon Not, Normen wieder abzubauen und stattdessen den gesunden Menschenverstand wieder mehr zu fördern. Ja und das könnte vielleicht eine interessante Aufgabe für eine Wohngemeinschaft sein, um mal wieder den Bogen zum Thema zu schlagen, dass die Gemeinschaft für sich ein Instrumentarium entwickelt, mit möglichst wenig Regeln und möglichst großer Übereinkunft miteinander auszukommen.
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