Hausboote
Hall ins rund,von Hausbooten weiß ich derzeit nur, dass sie anderen Rechtsvorschriften unterliegen als dem Bundesbaugesetz.
Statt immer selbst zu recherchieren, mag ich einmal mal die Schwarmintelligenz abfragen, was Ihr zu dem Thema wisst.
Nur als aktuellen Aufhänger ein Beispiel:
Da habe ich bspw ein tolles Grundstück (860m Uferlänge, 10-20 m breit) gesehen. Es liegt an einem See, auf dem keine Motorboote fahren dürfen, hat zwei baufällige Stege, von denen einer noch vor dem Kauf erneuert werden soll.
Wo und unter welchen Bedingungen darf ich überhaupt dauerhaft auf einem Hausboot wohnen?
Darf ich den anderen Steg ohne weiteres erneuern?
Darf ich die Stege mit einem weiteren Steg verbinden?
Wie viel kostet 1 m Bootssteg durchschnittlich, wenn es keine besonderen Komplikationen gibt?
Wie viele weitere Stege darf ich bauen und unter welchen Bedingungen?
Wer legt diese fest bzw gibt mir Auskunft darüber?
Wie viele Boote bis welcher Größe dürfen dort anlegen?
Müssen die Boote fahrtauglich sein, oder genügt es, wenn sie als Hausboote genützt werden können?
Und was ganz Feines: welche baulichen Lösungen sind denkbar, dass ein Objekt mit Wasser und Land in Berührung, aber weder Boot noch Bauwerk ist, dass also keine der aktuellen Rechtsvorschriften greifen?
Das ist nicht alles. Falls Interesse besteht, entsteht hier eine Info-Basis rund um Hausboote als Form alternativen Wohnens.
Literaturtipps, die aus eigener Erfahrung als hilfreich empfunden wurden, sind natürlich auch willkommen.
TM