OK, mal eine kurze Zusammenfassung meinerseits:
So ein Projekt nicht als natürliche Person zu stemmen, sondern den Hut einer juristischen Person aufzusetzen, hat unverkennbare Vorteile: Man kann die Personen, die dahinter stehen, jederzeit austauschen, man hat steuerliche Vorteile (Körperschaftssteuer geringer als Einkommensteuer, Gemeinnützigkeit geht nur bei juristischen Personen, ggf. MwSt-Vorteile) und wenn man das Projekt über das eigene Leben hinaus weiter laufen lassen will, fallen beim Tod der natürlichen Person Erbschaftssteuern an. Auch Haftungsfragen kommen hier mit ins Spiel - als natürliche Person (oder GbR, also mehrere natürliche Personen zusammen) haftet jeder mit seinem gesamten Privatvermögen.
Als so eine juristische Person kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, die alle gemeinsam natürlich einen gewissen administrativen Aufwand haben. Und je nach Art kommen weitere Besonderheiten dazu:
1. Die Stiftung
Sie hat den Vorteil, dass der Stifter allein den Zweck, das Ziel festlegen kann. Es sind keine weiteren Personen nötig. Die Finanzierung ist auf absehbare Zeit auch gesichert. Nachteil: Es muss Stiftungskapital in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.
2. Der Verein
Der Verein mag vielen als einfachste Lösung erscheinen. Es bedarf aber mindestens drei Gründungsmitglieder (bis zur Eintragung müssen es mindestens 7 Mitglieder werden), die sich über Sinn und Zweck des Vereins einig sein müssen (bei weniger als drei Mitgliedern kann der Verein nicht eingetragen werden - es ist dann juristisch eine GbR mit voller privater Haftung aller Mitglieder).
Sinkt die Mitgliederzahl unter drei, muss der Verein aufgelöst werden - das hat mitunter weittragende Konsequenzen für das Projekt.
3. Die GmbH
Eine GmbH kann wie eine Stiftung von einer einzelnen Person gegründet werden. Wichtig ist nur, dass ein (Geschäfts-)Zweck festgeschrieben ist und das Stammkapital eingebracht wurde. Durch Satzungsänderung kann die Geschäftsführung (die auch nur aus einer Person bestehen kann) den Zweck wie auch die Geschäftsführer jederzeit ändern - die GmbH bleibt weiterhin bestehen.
Ein weiterer Vorteil, den man mitunter nicht vernachlässigen darf, ist die Haftungsbeschränkung.
Weitere Modelle sind denkbar, aber in der Regel mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden.