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Rechtliche Info's vor dem Start eines Wohnprojektes...

****ott Paar
345 Beiträge
Ich philosophiere nicht, sondern möchte den Blick nur wieder mit milden Worten auf das Thema fokussieren helfen.
J.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
OK, mal eine kurze Zusammenfassung meinerseits:

So ein Projekt nicht als natürliche Person zu stemmen, sondern den Hut einer juristischen Person aufzusetzen, hat unverkennbare Vorteile: Man kann die Personen, die dahinter stehen, jederzeit austauschen, man hat steuerliche Vorteile (Körperschaftssteuer geringer als Einkommensteuer, Gemeinnützigkeit geht nur bei juristischen Personen, ggf. MwSt-Vorteile) und wenn man das Projekt über das eigene Leben hinaus weiter laufen lassen will, fallen beim Tod der natürlichen Person Erbschaftssteuern an. Auch Haftungsfragen kommen hier mit ins Spiel - als natürliche Person (oder GbR, also mehrere natürliche Personen zusammen) haftet jeder mit seinem gesamten Privatvermögen.

Als so eine juristische Person kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, die alle gemeinsam natürlich einen gewissen administrativen Aufwand haben. Und je nach Art kommen weitere Besonderheiten dazu:

1. Die Stiftung
Sie hat den Vorteil, dass der Stifter allein den Zweck, das Ziel festlegen kann. Es sind keine weiteren Personen nötig. Die Finanzierung ist auf absehbare Zeit auch gesichert. Nachteil: Es muss Stiftungskapital in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

2. Der Verein
Der Verein mag vielen als einfachste Lösung erscheinen. Es bedarf aber mindestens drei Gründungsmitglieder (bis zur Eintragung müssen es mindestens 7 Mitglieder werden), die sich über Sinn und Zweck des Vereins einig sein müssen (bei weniger als drei Mitgliedern kann der Verein nicht eingetragen werden - es ist dann juristisch eine GbR mit voller privater Haftung aller Mitglieder).
Sinkt die Mitgliederzahl unter drei, muss der Verein aufgelöst werden - das hat mitunter weittragende Konsequenzen für das Projekt.

3. Die GmbH
Eine GmbH kann wie eine Stiftung von einer einzelnen Person gegründet werden. Wichtig ist nur, dass ein (Geschäfts-)Zweck festgeschrieben ist und das Stammkapital eingebracht wurde. Durch Satzungsänderung kann die Geschäftsführung (die auch nur aus einer Person bestehen kann) den Zweck wie auch die Geschäftsführer jederzeit ändern - die GmbH bleibt weiterhin bestehen.
Ein weiterer Vorteil, den man mitunter nicht vernachlässigen darf, ist die Haftungsbeschränkung.

Weitere Modelle sind denkbar, aber in der Regel mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden.
****in Frau
989 Beiträge
Themenersteller 
Ja... man hat die Qual der Wahl und muss seine "Form" finden. Ich danke euch für eure Rückmeldungen und denke die gGmbH wäre die passende Variante, wenn es an die Umsetzung (m)eines Wohnprojektes, geht. Je weiter ich recherchiere, um so umfangreicher wird es... in Planung ist ein Konzept, das eine Wohngruppe für körperlich behinderte (alte) Menschen mit Assistenzbedarf mit der Integration anderer Menschen beinhaltet um Synergien zu nutzen... die Kombi mit einer Flüchtlingsfamilie, oder alleinerziehenden Frauen wäre vorstellbar. Auch ich würde dort wohnen wollen, als betroffene Angehörige... meine Mutter hat seit vielen Jahren MS und auch mein Vater ist nicht mehr fit. Sie stehen kurz davor, ihr Haus aufzugeben.

Dann hier gleich noch eine Frage... ist es ratsam eine gGmbH über einen spezialisierten Anwalt zu gründen?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Zitat von ****in:
Dann hier gleich noch eine Frage... ist es ratsam eine gGmbH über einen spezialisierten Anwalt zu gründen?
Das hängt davon ab, wie weit man sich das selbst zutraut.

Anleitungen und Hilfestellungen wird man auch ohne spezialisierten Anwalt finden, wenn man aber günstig auf einen Anwalt zurückgreifen kann, ist das sicher nicht von Nachteil *zwinker*

Ich würde mir eher jemanden suchen, der mit dem kleinen "g" davor Erfahrung hat. Das spart unter Umständen ein langes Hin-Und-Her, bis man die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommt.

Die offizielle Seite der GmbH-Gründung (Eintragung im Handelsregister) erfordert eh einen Notar. Der überprüft vorher, dass alle Gründungsmitglieder (wenn es mehrere sind) den Gesellschaftsvertrag rechtsverbindlich unterschrieben haben und beurkundet dann den Vertrag. Er prüft auch die Einzahlung der Stammeinlage (mind. 25.000 Euro).
****in Frau
989 Beiträge
Themenersteller 
Ja ok... vielen Dank! *knicks*
******_Ex Mann
47 Beiträge
Die Genossenschaft ist auch ganz praktisch. Mitglieder können so finanzielle Beiträge als Einlagen einbringen und man kann in der Satzung festlegen, wie die Regeln sind. Das Geld kann als Fonds verwaltet werden und dennoch kann man die Sache auflösen falls nötig oder einzelne Mitglieder auszahlen wenn nötig. Die Mitsprache ist ebenso geregelt wie die zentrale Vertretung durch den Vorstand.
Was haben wir übersehen? Es gibt doch sicher Grüne, die gegen eine Genossenschaft sprechen, sonst würde die hier doch nicht generell immer ausgeschlossen werden?

Stiftung ist per se nur sinnvoll, wenn man gut Geld hat. Früher gabs die Stiftung nach belgischem Recht, aber das ist mittlerweile im Europarecht schwierig geworden.

Stiftungen bieten Schutz vor Steuer und relativ guten Schutz vor neugierigen Beamten. Sie machen sich gut, wenn die Beteiligten noch große Einkünfte erwarten aus Miete, Pacht, Erbe oder Geschäften, die dann in der Stiftung landen sollen, deren Zweck Erhalt und Förderung des Wohnprojektes wäre.

Die Gemeinnützigkeit ist so eine Sache. Je nach Bundesland bekommt man die relativ einfach oder die Beamten machen es einem schwer. Man kann sie auch schneller verlieren als man "eiforbibbsch" sagen kann.

Der Verein ist ganz interessant solange sich die Mitglieder nicht streiten, aber er kann die DInge heftig in die Länge ziehen. Hier vielleicht diese Idee: Eine GmbH als Trägermittel und ein Verein als Nutzer der Immobilie. Dann hat man die Mieter im Verein getrennt vom Besitz und den Einnahmen. Das Geld wird dann so eingesetzt, dass man steuergünstig raus kommt, denn ein Verein darf wie die gGmbH keinen Gewinn übrig haben.

Hm. Es gibt vermutlich immer nur Speziallösungen, keinen Königsweg. Kombinationen haben sich jedoch bisher als bestes Mittel zum Schutz vor der Plünderung durch die Steuer ebenso wie vor der Durchgriffshaftung usw erwiesen.
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Ja, eine GmbH als Eigentümer und ein Verein für die Gemeinschaft ist so ein Konstrukt, dass (wenn es richtig gestaltet wird) Vor- und Nachteile gegeneinander ausspielen kann.
******_Ex Mann
47 Beiträge
Zitat von *****s42:
Ja, eine GmbH als Eigentümer und ein Verein für die Gemeinschaft ist so ein Konstrukt, dass (wenn es richtig gestaltet wird) Vor- und Nachteile gegeneinander ausspielen kann.
Ja, das wird ja auch in anderen threads hier mehr oder weniger plausibel dargelegt. Aber was spricht gegen die Genossenschaft?
*******Maxx Mann
11.951 Beiträge
Mit der "Genossenschaft" habe ich mich bisher noch nie auseinander gesetzt - keine Ahnung, wie das da mit den Anteilen, den Mitbestimmungsrechten usw. läuft.
Ich stelle mir das unter Umständen kompliziert vor (ähnlich wie in einem Verein), wenn die Meinungen irgendwann stark divergieren.
******_Ex Mann
47 Beiträge
Das wohl wichtigste Argument: Für die Genossenschaft, die eine rein fürs Wohnen genutzte Immobilie verwaltet und besitzt, kann die dabei erzielten Mieteinnahmen steuerfrei erzielen. Das wäre doch mal anstrebenswert.
****in Frau
989 Beiträge
Themenersteller 
Anstrebenswert nur, wenn die Genossenschaftsanteile so klein sind, dass die Anteilseigner einem nicht konzeptionell in die Suppe spucken können... bei dem, was ich plane, habe ich eine konkrete Vision vor Augen. Entweder es lässt sich umsetzen, oder ich lasse es.

Es ist, wie hier im Joy... wenn ich zu einer Veranstaltung gehe, nehme ich das Konzept an, was mir geboten wird. Habe ich andere Vorstellungen, muss ich selber eine Veranstaltung ausrichten... auch bei einem Verein beruhen alle Entscheidungen auf gemeinsamen Überlegungen und entsprechenden Kompromissen...

Hast du ein konkretes Beispiel dazu: *liebguck*
Zitat von *****s42:
dass (wenn es richtig gestaltet wird) Vor- und Nachteile gegeneinander ausspielen kann.

******ore Frau
4.633 Beiträge
Kompromisse beim Zusammenleben sind früher oder später die Sargnägel von Projekten.
Nicht umsonst beschäftigen sich funktionierende Gemeinschaftsprojekte so intensiv mit Entscheidungsstruktur und Konfliktkultur.
Je enger die Finanzen an die Menschen geknüpft sind und je hierarchischer die Struktur ist, desto mehr Konfliktpotential ist vorhanden.

Ich empfehle dringend, sich neben guter Rechtsberatung auch mit Gemeinschaftsbildungsprozessen zu beschäftigen.

Neben Kursen in bestehenden Gemeinschaften gibt es spezialisierte Coaches.
****ott Paar
345 Beiträge
@****in
Wenn Du so genaue Vorstellungen hast, solltest Du das allein machen.
Jeder Mitgesellschafter / Genosse etc. wird mitreden und mitentscheiden wollen.
Und in diesem Maß werden Deine Vorstellungen aufgeweicht bzw. verändert..
@*******beth
Konfliktfähigkeit und Kompromissbereitschaft sind Grundvoraussetzungen von ein gemeinschaftliches Miteinander. Bei uns wird alles nach dem Konsensprinzip entschieden, auch die Finanzen, was bei 30 Bewohner*innen ab und zu ein durchaus langwieriger Prozess sein kann, größere Konflikte gab es bisher aber nur, wenn einzelne Personen nicht kompromissbereit waren. In so Fällen wird dann ein*e Mediator*in hinzugezogen.
Unser Projekt ist durch mehrere Besetzungen entstanden ist und seit nun 25 Jahren haben wir einen Duldungsstatus.
Derzeit überlegen wir einen Förderverein zu gründen, damit unsere Finanzen nicht weiter über ein Privatkonto laufen müssen. Mieten würden als regelmäßige Spenden eingehen. So können auch Nichtbewohner*innen als Unterstützer*innen Mitglied werden, ohne einen regelmäßigen Beitrag zahlen zu müssen und Bewohner*innen die keine Miete zahlen können könnten trotzdem Mitglied werden. Der Verein hätte kein Mitbestimmungsrecht über das Projekt an sich. Das ist ein Konzept, was wir auch von verschiedenen befreundeten Hausprojekten kennen.
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