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Flotter Dreier MMF
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Pinnwand 2

habe meine Frau am Wasser kennen gelernt, es war ein bischen am knistern.
nach 1 1/2 Jahren haben wir geheiratet.
mitlerweile haben wir kaum noch Zeit zum Angeln, ich hole im die kleinen Fische raus und meine Fru die großen ab 60 sm.
LG
große Fische
*lach* das kenn ich...
als ich noch mit meinem Exmann zum Angeln gegangen bin, hat sich er auch immer beschwert, das ich immer den besseren Fang mache!
Anscheinend zieht bei den Fischen auch der weibliche Scharm! *gg*
beim letzten Angeln vo 3 Wochen hat meine Frau einen Hecht gezogen er war 79 cm lang und wog 5350 g.
...
Respekt...

Mein größter Fang war ein Waller mit 1,12 m...hatte ihn nach ner 1/2 Std. Drill endlich aus dem Wasser! *ggg*
möcht auch mal nen goßen Fisch am Harken haben...........
hmmm....
...irgendwie scheints in die winterpause zu gehen?!

wer ist denn noch aktiv?
*******_38 Mann
328 Beiträge
Ich mach momentan mein angelschein hab am freitag prüfung
ohhh...
...na das ging aber schnell mit einem kommentar!!!

na dann wünsche ich dir ganz viel glück!!!
*******_38 Mann
328 Beiträge
Ja DANKE
wie lange...
...dauert es dann bis man in BW das ergebnis bekommt? also in bayern ist das immer ne ewigkeit. schon allein die vorbereitungskurse über monate, das anmeldeprozedere, u.s.w.
*******_38 Mann
328 Beiträge
also
bei uns dauert das zirka 4-6 wochen bis du bescheid bekommst

Ich hab 2 wochen ende von freitag bis sonntag schulung gehabt und jetzt am freitag die prüfung ....
in nrw bekommmt du direkt nach bestehen der Prüfung das Prüfungszeigniss in die Hand gedrückt,bei Nadine ist es gerade 3 Wochen her.Sie hat den den normalen Kursus 10 mal 2 std pro Woche gemacht.Der Crash Kursus geht 3 Tage aber denke das man dann auch direkt das Zeugniss erhält.

Mich würde mal interessieren ob es in BW auch eine praktische Prüfung gibt?

In NRW ja, 1 von 10 Angelruten zusammenbauen und 4 Fische von 6 anhand Bildkarten erkennen.

In Hessen gibt es keine praktische Prüfung

LG Armin und Nadine
In Schleswig Holstein ist es so, dass man gleich im Anschluss des Prüfungsabens seien Sportfischereischein bekommt.
Viel Glück und Petry.
Fischereiprüfungen
in Rheinland-Pfalz finden zweimal im Jahr statt. Hierfür besucht der Prüfling einen Lehrgang. Dieser hängt davon ab, wie der Veranstalter ihn abhällt. Es gibt Crash-Kuse über zwei bis drei Wochenenden oder Abendlehrgänge unter der Woche bis nahe an den Prüfungstermin.
Egal welchen Lehrgang der Teilnehmer wählt, er muss entweder bis zum ersten Freitag im Juni oder bis zum ersten Freitag im Dezember warten.
Fällt der Prüfling z.B. im Juni durch die Prüfung, dann kann er diese erst im Dezember wiederholen. ( Dieses Wissen stammt aus dem Fischereibezirk Koblenz). Wie es in anderen ist kann ich nicht sagen.
Die Prüfung besteht aus 50 Fragen eines 1000 Fragen bestehenden Kataloges, unterteilt in 5 verschiedene Themenbereiche.
Aus jedem Themenbereich müssen 7 Fragen richtig beantwortet werden. ( grübel, grübel glaube ich, war so ). Eine Praktische Prüfung wie in NRW findet nicht statt. Das Prüfungszeugniss wird nach bestandener Prüfung sofort ausgehändigt. Damit muss der Prüfling dann zur Stadtverwaltung und erhält dann dort nach Vorlage des Prüfungszeignisses, eine Lichtbildausweises und der Bezahlung der Jahresgebühr ( da weiß ich aber nicht mehr wie hoch die war) seine Berechtigungskarte. Diese hat eine maximale Gültigkeit von 5 Jahren. Nur mit dieser Berechtigungskarte erhällt er dann die Angelerlaubniss ( auch hier wieder Gebühren) an den von Ihm bevorzugten Gewässern. Wer diese Erlaubniss, bei einer Überprüfung von Fischereiaufsehern / Polizei nicht vorweisen kann, erhält trotz bestandener Fischereiprüfung, eine Strafanzeige wegen Wilderei.
Man kann ihm dann auch die Erlaubniss wieder entziehen. DIES sollte jeder wissen und beachten.
Und nun wünsche ich allen Prüflingen Petri Heil und eine Allzeit gut gebogene Rute
Reinhardt
In Bayern...
...ist das ganze meiner Meinung wieder ein großes "trara".

Die staatliche Fischerprüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag im März statt. Falls Sie ordnungsgemäß angemeldet sind und die Prüfungsgebühr fristgerecht überwiesen haben, jedoch nicht an der Prüfung teilnehmen können oder nicht bestanden haben besteht die Möglichkeit, am letzten Samstag im Juni, an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen.
Insgesamt müssen mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) absolviert werden. In den Fachgebieten 1 – 5 müssen mindestens je drei Stunden besucht werden, in den Fachgebieten 6 und 7 mindestens je eine Stunde. Eine Praktische Ausbildung in Gerätekunde und Fischverwertung ist ebenfalls Pflicht!
Die meisten Lehrgänge bieten Ihnen ein deutlich höheres Angebot an Unterrichtsstunden.
Die Prüfung ist schriftlich (multiple choice). Sie haben zwei Stunden Zeit, je 12 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten zu beantworten. Eine zusätzliche praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind.
Das Prüfungsergebnis wird Ihnen 4 - 6 Wochen nach der Prüfung vom Institut für Fischerei zugesandt.
Mit bestandener Fischerprüfung können Sie bei Ihrer Gemeinde einen Fischereischein beantragen.

Ein kleiner Einblick was in anderen Bundesländern der Fall ist. *panik*
Noch ein kleiner Nachtrag
zum Angeln in Bayern von mir.
Der Freistaat, und hier benimmt er sich wie ein solchiger, verlangt von jedem Petrijünger der nicht aus diesem Bundesland kommt, einen extra-Ausweis.
Diesen Ausweis erhällt nur derjenige, der einem dem Deutschen Angeler Bund angehörigen ( ich glaube so heißt das, bin mir aber nicht ganz sicher )Angelverein beigetreten ist und dort anhand einer eingeklebten Mitgliedsmarke nachweisen kann, dass er auch seinen Beitrag für das laufende Jahr bezahlt hat.
Nur mit diesen Ausweis erhält der Petrijünger für öffentliche Gewässer in Bayern ( z.Bsp. im Urlaub ) eine Tages/Wochen/Monatserlaubniss.

Ohne diesen extra Pass, kann das Angeln an öffentlichen Gewässern in Bayern vergessen werden.

Diese Regelung findet ausschließlich in Bayern Anwendung

Hoffe hier noch einen wichtigen Hinweis gegeben zu haben.

Reinhardt
Landesfischereiverband Bayern e.V.
ja das stimmt, reinhardt.

so ganz genau kenne ich die bestimmungen auch nicht! ich weiß nur, das in unseren vereinen, der übliche fischereischein, der von der gemeinde ausgestellt wird, zum erwerb von tageskarten reicht.

und so sieht das ganze aus....immer diese "extrawürste" *g*
Geldmacherei
Hallo Dreamer
Wie das aussieht, wenn Du in Bayern Deine Prüfung gemacht hast und dort lebst weiß ich nicht.
Als ich vor knapp 2 Jahren meine Prüfung in Koblenz gemacht habe, wurde ich bereits daruaf hingewiesen, dass ich für das Angeln in Bayern diesen Ausweis benötigen würde.
Extra-Kostenpunkt 5 Euro, danach weiß ich nicht ob man diesen Ausweis überhaupt noch bekommen konnte.
Wie gesagt, bei jedem Lehrgang, ( ich habe in meinem damaligen Verein bei der Durchführung dieser Lehrgänge geholfen) haben wir die Teilnehmer extra darauf hingewiesen, dass dieser Schein benötigt wird, wenn einer mal in Bayern angeln wollte.

Schön, dass Du Deinen Ausweis mal als Anschauungsmaterial eingeskant und hier hochgeladen hast, so kann wenigstens jeder sehen, wie das Teil ausschaut.

Reinhardt
in diesem schein werden nicht nur die jahresmarken eingetragen damit jeder sehen kann das du brav Deinen Jahresbeitrag entrichtet hast sondern ist auch ein Versicherungsnachweis.

Ein kleiner Auszug:Passbestimmungen

Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Inhaber diese Bestimmungen an zu erkennenund sich in Sportfischerangelegenheiten der Entscheidung des für ihn zuständigen Eherngerichtes zu unterwerfen,

Überall wo der VDSF tätig ist muss er mit geführt werden

Der Sportfischerpass ist Ausweis in allen Sportfischerangelegenheiten und bleibt im leihweisen Besitz des Inhabers Eigentum des VDSV

Da steht ja auch drinn wann und wo du Deine Prüfung abgelegt hast.Mein Pass ist schon von1987 in dem Jahr wo ich auch meine Prüfung abgelegt hatte.
so....
...auch von mir nochmal ein beitrag zum fischen in bayern! nebenbei muss ich gerade schmunzeln, was hier plötzlich los ist! aber genau solche dinge sollten eben hier diskutiert und klargestellt werden!

hier der auszug aus der "Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern" *g*


§ 2
Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen (1) 1 In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten
auch in Bayern, soweit die Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung ihre Hauptwohnung (Art. 16
Abs. 2 Meldegesetz) nicht in Bayern hatten. 2 Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach
Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf
seiner Geltungsdauer.
(2) 1 Für die Erteilung des Fischereischeins werden der bayerischen Fischerprüfung die nach
dem Recht anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland abgelegten Fischerprüfungen
gleichgestellt, sofern der Antragsteller bei Ablegung der Prüfung seine Hauptwohnung nicht
in Bayern hatte.
2 Gleichgestellt werden auch
1. die von den US-Streitkräften in Deutschland durchgeführte Fischerprüfung,
2. sonstige von der Prüfungsbehörde (§ 3 Abs. 2 Satz 3) als gleichwertig anerkannte
inländische Prüfungen auf dem Gebiet der Fischerei.

so....und jetzt halt ich die klappe! *g*
Fischen in Bayern VDSF
Ich lese immer VDSF..... Der VDSF ist ein Dachverband genau so wie der
DAV,man muß in Deutschland in keinen der beiden Verbände Mitglied sein. Man kann auch als Angler ohne Mitgliedschaft in einer der beiden Verbände (Fischereischein vorausgesetzt) überall Tages oder Wochenkarten kaufen. (Eigene Erfahrung: meine Frau besitzt den Fischereischein ist aber nirgens Mitglied und hat schon an vielen Gewässern einen Erlaubnisschein erworben) Einer der Nachteile ist leider der Vorzugspreis für Mitglieder, so zahlt man als Nichtmitglied teilweise einen wesentlich höheren Preis als Mitglieder. Ich jedoch bin in einem Verein organisiert, welcher Mitglied im Dachverband ist. Zwingende Voraussetzung in einen der beiden Dachverbände eintreten zu können, ist die Mitgliedschaft in einem eingetragenen "Angel" Verein. PETRI
*******_38 Mann
328 Beiträge
Juhuuuu
Prüfung vorbei!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hoffentlich hab ich bestanden *panik* das ist schon doof jetzt fängt die warterei an.
Ich hab in meinem Fragekatalog mal so nachgeschaut welche Fragen dran waren und normal müsste es geklappt haben *anbet*
na dann...
...sehen wir alle das ganze mal etwas positiv! ich wünsche dir viel ehrgeiz beim warten!!! *zwinker*
Drücken dir die Daumen,hat bestimmt geklappt.
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