so....
...auch von mir nochmal ein beitrag zum fischen in bayern! nebenbei muss ich gerade schmunzeln, was hier plötzlich los ist! aber genau solche dinge sollten eben hier diskutiert und klargestellt werden!
hier der auszug aus der "Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern"
§ 2
Gleichstellung anderer Fischereischeine und Fischerprüfungen (1) 1 In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten
auch in Bayern, soweit die Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung ihre Hauptwohnung (Art. 16
Abs. 2 Meldegesetz) nicht in Bayern hatten. 2 Nimmt der Inhaber eines Fischereischeins nach
Satz 1 seine Hauptwohnung in Bayern, gilt der Fischereischein hier längstens bis zum Ablauf
seiner Geltungsdauer.
(2) 1 Für die Erteilung des Fischereischeins werden der bayerischen Fischerprüfung die nach
dem Recht anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland abgelegten Fischerprüfungen
gleichgestellt, sofern der Antragsteller bei Ablegung der Prüfung seine Hauptwohnung nicht
in Bayern hatte.
2 Gleichgestellt werden auch
1. die von den US-Streitkräften in Deutschland durchgeführte Fischerprüfung,
2. sonstige von der Prüfungsbehörde (§ 3 Abs. 2 Satz 3) als gleichwertig anerkannte
inländische Prüfungen auf dem Gebiet der Fischerei.
so....und jetzt halt ich die klappe!