@ sombodyinlove und @ Tom
Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses umgeschrieben. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn der Anwärter zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.
das heißt doch also, das dein mann ela, sein fischerei
prüfungszeugniss!!!beim bürgerbüro/einwohnermedeamt, oder wie das auch immer bei euch heißt, vorlegen muss um einen
neuen Jahres/5jahresfischerischein beantragen muss. Also nicht den alten blauen Schein verlängern!!! Dann müsste das doch gehen. Sollte dein Mann dieses Prüfungszeugniss nicht mehr haben, frage beim Kreis (Untere Fischeibehörde) nach, in dem er DAMALS die Prüfung abgelegt hat, ob sie eine neues bzw ein Ersatzprüfungszeugniss ausstellen. Damit gehst du zur jetzigen Gemeinde und beantragst einen neuen Jahres/5Jahresfischereischein.
kann dir da folgendes für NRW-geltendes Recht zitieren von der hp des lfv-westfalen:
Gilt eine in anderen Bundesländern abgelegte Fischerprüfung auch in NRW?
In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, wenn der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht im Lande Nordrhein-Westfalen hatte.
Sollten sich die Damen und Herren dann immer noch komisch anstellen gehe einfach zu einem Verband in bw und frage dort nach was du machen kannst bevor du und dein Mann Geld zum Fenster raus werfen für eine neue Prüfung. Denn die sind auch nicht grad billig und inzwischen echt schwer geworden.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen
Lg und auf viele kapitale Fische
morga
PS: kann dir da auch die internetseite vom vdsf ans herz legen. dort auf angeln in deutschland und dann auf den ersten link sonderregelungen. Dort ist alles beantwortet (aufgelistet nach bundesländern) und es dürfte für dich/deinen mann kein problem geben einen fischereischein in bw zu bekommen
PPS: hihi, mal schauen wie lang dieser beitrag noch wird... also, den Jahresfischereischein "macht" man nicht, er ist nur der be/nachweiß dafür, das du deine Fischeiabgaben bezahlt hast. "Machen" tust du die Fischereiprüfung und als nachweiß dafür, das du diese abgelegt hast bekommst du das Fischereiprüfungszeugniss. Und ist diese einmal abgelegt hat sie solange Gültigkeit bis sie dir aus Tierquälerischen gründen entzogen wird. Das ist auch der Grund warum du einen Hessischen
Fischerischein in BW nicht "verlängern" kannst. Du kannst dir aber in BW einen
neuen Fischereischein ausstellen lassen. Brauchst halt nen neues Passfoto und musst die Abgaben (=Geld) mitbringen. Bringe auch den alten Fischeischein sowie das Prüfungszeugniss mit und sagen den Sesselpupsern du würdest gerne einen
neuen Fischeischein ausstellen lassen. Dann sollte sich das ganze Chaos aufgelöst haben. Stellen die sich dann aber immer noch quer melde dich direkt bei einem BW Fischereiverband und schildere denen deren unflexibilität. Vieleicht wissen diejenigen die dort bei dir vor Ort sitzen ja wirklich nicht wie die Regelungen und Bestimmungen sind.
lg morga