Muss mich mal dem Woodmen anschliessen, catch&release ist in Bayern glücklicherweise verboten, denn auch ich halte es für Quälerei.
Hab mir extra meine Jahreskarte für unseren Stausee herausgeholt, da wird sogar noch etwas detailierter auf das Thema eingegangen, ich zitiere:
"Gehälterte, maßig gefangene und gefangene Fische die keinem Schonmaß unterliegen, dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden"
"Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische, müssen unverzüglich in das Gewässer zurückgesetzt werden, insofern sie lebendfähig sind"
Das mal ein kurzer Auszug aus den Statuten unseres Vereins.
LG