Kohlefaser ist leider nicht immer gleich Kohlefaser :-(
Wie ich schon geschrieben habe "Nichts zu Danken" egal auf welcher Seite wir als Kunde auch stehen, es sind immer die gleichen kleinen Problemchen mit der Produkt- und Sachmangelhaftung.
Nun wenn die Rute bei dem Sbirolino-Test gebrochen ist, ist es das Problem des Händlers für entsprechenden Ersatz zu sorgen.
Versandkosten zu hoch? Kann eigentlich nur sein wenn Du das gute Stück bei einem Versandhändler gekauft hast, im Falle einer berechtigten Reklamation sind diese Kosten dem Endverbraucher zu erstatten, egal was der Versandhändler in seinen AGB´s stehen hat, denn Du als Kunde mußt in solchen Fällen wertfrei gehalten werden, so sehe ich es zumindest und inzwischen auch das eine oder andere Gericht (zwar nicht für den Angelbereich aber man kann seine Rechte im Rahmen des Fernabgabegesetzes davon ableiten). Der Versandhändler hat aber die Möglichkeit der Erstattung frei zu wählen, er kann die Erstattung also auch in Form von Ware vornehmen, wird bei den Versandhändlern oft gemacht.
Außerdem haben die meisten Versandhändler inzwischen auch die Möglichkeit der Rückholung über ihren Paketdienst was das Thema Versandkosten dann relativiert.
Solltest Du die Rute bei Deinem Händler vor Ort gekauft und reklamiert haben mußt Du überhaupt keine Versandkosten zahlen da die meisten Hersteller einen Rückholservice haben.
Selbst wenn der Händler die Versandkosten erstmal selber tragen müßte bekommt er die entstandenen Kosten in der Regel über den Außendienst in irgendeiner Form wieder gutgeschrieben, es enstehen ihm also keinerlei Kosten.
BROWNING und Probleme bei der Reklamation, gibt es nicht!!!
Gerade die Fa. ZEBCO, die neben den Eigenprodukten auch QUANTUM, RHINO, FIN-NOR, VAN STAAL und BROWNING in Europe vermarktet, hat was die Reklamationsabwicklung angeht, einen sehr guten Ruf in der Branche. Ich habe nun schon mit vielen Lieferanten in der Branche zu tun gehabt aber was die Abwicklung von Reklamationen angeht ist die Reklamationsabteilung von ZEBCO unschlagbar.
Selbst im Falle einer kostenpflichtigen Reparatur bei älteren Modellen für die es keine Ersatzteile mehr gibt, wird immer nach einer Lösung gesucht (und sie wird auch gefunden
) die für einen zufriedenen Endverbraucher sorgt.
Wenn ich Deinen Eintrag richtig verstehe hast Du eine Rute reklamiert, dafür das Geld zurückbekommen und Dir dann eine neue Rute von BROWNING zugelegt, oder handelt es sich bei der reklamierten Rute um ein Produkt von BROWNING?
Der normale Weg wäre
Rute defekt >> Reklamtion beim Händler (Verkäufer)
Der Händler hat nun zwei bzw. drei Möglichkeiten
1. Ersatzlieferung
direkte Abwicklung,
Du bekommst vom Händler ein fehlerfreies Neuprodukt, der Händler reklamiert anschließend bei seinem Lieferanten
indirekte Abwicklung,
Du reklamierst bei Deinem Händer der dann quasi in Deinem Namen beim Hersteller reklamiert, der Hersteller liefert ein fehlerfreies Produkt
Bei beiden Abwicklungsarten liegt die Entscheidung ob das defekte Teil ausgetauscht oder ob die Rute komplett getauscht wird beim Hersteller (Gewährleistungsträger)
2. Rückgängigmachung / Wandelung, der Händler nimmt die defekte Rute zurück, im Gegenzug erhältst Du den Kaufpreis zurück mit der weiteren Abwicklung zwischen dem Händler und dem Hersteller hast Du dann nichts mehr zu tun.
3. Wertminderung, ist nur interessant wenn es sich um einen Schaden handelt der die Nutzung des Produktes nicht mindert, die Entscheidung liegt beim Händler, in wie weit sich der Hersteller daran beteiligt ist für Dich als Kunde uninteressant.
Ansprüche auf Gewährleistung hast Du gemäß der Produkt- und Sachmangelhaftung grundsätzlich innerhalb der 24 Monate ab Kaufdatum.
Solltest Du innerhalb dieser 24 Monate eine Beanstandung geltend machen, verlängert sich die Gewährleistungszeit nicht.
z.B. Rute nach 9 Monaten defekt, im Rahmen der Reklamtion hast Du eine neue Rute erhalten, verbleibende Gewährleistungszeit 24 - 9 = 15 Monate für die neue Rute.
Wenn der Hersteller/Lieferant seine Produkte mit einer Garantie von z.B. 60 Monaten / 5 Jahren anbietet, greifen die genannten Möglichkeiten nur für die ersten 24 Monate (gesetzlich geregelt), für die verbleibende Garantiezeit obliegt die Entscheidung über die Art der Abwicklung grundsätzlich beim Hersteller/Lieferanten.
Aus meinen bisherigen Erfahrungen kann ich sagen, dass sich die Hersteller in den meisten Fällen die Art der Abwicklung vorbehalten, wobei sie sich bei Rutenbrüchen immer sehr kritisch verhalten was einfach daran liegt, dass bereits in der Produktion alle Ruten-Blank´s einem Belastungstest bis hin zur Bruchgrenze unterzogen werden, schließlich hat kein Hersteller große Lust die Reklamationen per Container auf den Hof gestellt zu bekommen.
Ich hoffe das meine Ausführungen Deine Frage, bezüglich der Ansprüche, hinreichend beantworten.
Gruß
Wilfried