Heißes Thema
Neben der eigenen, persönlichen Meinung, die wir hier NICHT niederschreiben werden, gibt es neben der relativ klaren rechtliche Interpretation ein deutliche Tendenz der Rechtsprechung und der Gesetzgebung.
Wir möchten zunächst mit einigen Zitaten aus diesem Thread und unseren Komentaren dazu Stellung nehmen.
Die Bundesfischereibehörde bestimmt, das maßige Fische die nicht unter Artenschutz stehen den Gewässer entnommen werden müssen.
Ist schon geschrieben worden. Aber das ist zum Thema Catch& Release ganz wichtig:
Fischerei ist Ländersache. In den Landesfischereigesetzen wird das Catch & Release jedoch nirgends geregelt. Regelungen zum Mindestmaß oder zulässiges Zurücksetzen von laichfähigen Fischen berühren das Thema C&L nur am Rand und sind weder hilfreich noch durch den Gesetzgeber so gewollt.
Durch die Formulierung "vernünftigen Grund" ergeben sich eigentlich 2 Rechtsauffassungen. Die eine ist, wer angelt muss den Fisch mitnehmen, da er sonst ohne vernünftigen Grund Schmerzen zufügt, die andere ist, wenn ich einen Fisch fange, den ich nicht verwerten will/ kann, z. B. Barbe oder alter Karpfen, dann darf ich ihn nicht töten, denn da entfällt der vernünftige Grund.
Schön beschrieben. Das Dilema mit den Definitionen im Rechtssytem. Hier geht es um die Definition
vernünftig im Sinne des Tierschutzgesetzes. Die Begriff "vernünftig" gehört zu dem objektiven Tatbestandsmerkmalen, welche im Bereich der subjektiven Tatbestandsmekmale eine erneute Prüfung erfährt.
Beispiel: Ihr geht als leidenschaftlicher Raubfischangler mit totem Köderfisch auf Zander. Ich beabsichtige unter anderem Zander für ein lecker Essen zu fangen. Daher mache ich auch alles um unnötigen Fehlfang zu vermeiden. Köderwahl, Fangplatz, Gewässer, Angeltechnik. Alles ist auf den Zander ausgelegt. Doch statt ein Zander geht mir ein kapitaler Karpfen an die Schnur. Hier wäre jetzt zu prüfen, ob dieser Fisch nicht zurückgesetzt werden könnte, da ich diesen Fisch weder fangen wollte, noch in verwerten will. ...aber ich könnte ihn verwerten. ...und das kann auch jeder. Daher wird nichteinmal hier ein Richter dem Angler recht geben.
Im Fall der Karpfenfischerei, bei dem der Angler schon heute weiß, das er seinen nächsten Kapitalen zurücksetzen wird, ist an eine erfolgreiche entlastende Argumetation aus dieser Ecke nicht zu denken.
Wer Angeln geht und bereits vor dem Fang weiß, dass er seinen Fang weder mitnehmen will, noch verwerten möchte düfte eigentlich nicht angeln gehen. So sieht es das Gesetz.
LAVB
Wer oder was ist das?
Ohne Zitat:
@**MI: Da lehnt sich die Gewässerordnung aber mächtig aus dem Fenster. Ich selber habe bereits einige Gewässerordnungen geschrieben. Aber ich würde mich nicht trauen zum Thema Hältern so klar Stellung zu nehmen. (OffTopic)
Nun ja, da nach neuesten Ergebnissen in der Forschung davon ausgegangen wird, das Fische zwar Schmerzrezeptoren haben, aber die zu Schmerzwahrnehmung nötige Hirnregion evolutionsbedingt fehlt, ist zumindest der Theorie Fischquälerei die Grundlage entzogen.
Wenn es denn so einfach wäre. Die Arbeit dazu würde mich interessieren. Hast du da einmal eine Quelle zu. Würde mir meine rechtlich Arbeit deutlich erleichtern.
Damit wäre auch ein Teil des Naturschutzgesetzes hinfällig und das Thema C&R überflüssig. Aber...
Wiese das? Was hat Tierquälerei mit einem Naturschutzgesetz zu tun und wo wird dieses in diesem Bereich tangiert?
Der Anteil der Angler, die Catch and Release betreiben, wird größer. Neue Denkweisen in den Vereinen und Verbänden werden über kurz oder lang entsprechende Gesetzesänderungen herbeiführen.
Ja stimmt. Aber nicht in die Richtung wie wir das gerne hätten. Tierschutz ist mittlerweile im Grundrecht verankert.
Früher galt: Ein Tier ist eine Sache. Heute sagen unsere Gesetze im Klartext: Ein Tier ist keine Sache.
...und dann, Vereine und Verbände schaffen keine Gesetze. Wir werden da nichts daran ändern. Eher umgekehrt. Viele Freizeitfischer entfernen sich immer mehr von der geltenen Rechtsprechung und verschlafen die Tendenzen der Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Wir sehen dort eine große Gefahr. Catch & Release ist nur eines davon.
Weitere sind das Verwenden von Setzkeschern, die Besatzstrategien, Angeln als "Sport" etc...
Wir werden uns diesen Diskussionen stellen müssen. Ob sie uns schmecken oder nicht. Mit Wunschvorstellungen werden wir keine Lobbyarbeit leisten.
Unsere rein nüchterne Einschätzung zum Thema Catch & Relaese in Deutschland ist:
Catch and Relaese in seiner ursprünglichen Form erfüllt in Deutschland den Straftatbestand der Tierquälerei. Und das bereits im Versuchsstadium, wenn ich nur die Rute auswerfe.
Die Rechtsprechung und die Gesetzgeber werden dies in Zukunft nicht lockerer sehen, sondern den Ton eher verschärfen. ...und dies europaweit durchsetzen.
die deutschen Gesetze ändern sich noch langsamer
Tja, das düfte stimmen. Aber haben wir ernsthaft bei dem Thema C&L Bedarf daran? Wie sollte die denn aussehen?
Bedenkt dabei bitte: BGB, STGB und Tierschutzgesetz sind Bundesgesetze.
Fischerei wird jedoch geregelt in den Landesgesetzen.
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Gewässerordnungen oder Ähnliches sind Hausordnungen und entbinden nicht von der Beachtung der Gesetze.
Wie gesagt. Unsere Meinung zum Thema C&L ist in diesem Thread nicht enthalten.