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Catch & Release

Catch & Release
Die Bundesfischereibehörde bestimmt, das maßige Fische die Nicht unter Artenschutz stehen den Gewässer entnommen werden müssen.

Wer sich and öffentlichen Gewässern nicht daran hält muss sogar mit Strafen und Bußgeldern rechnen.

Viele oder bzw. immer mehr Sportfischer üben jedoch, aufgrund der in Deutschland immer weiter zurückgehenden Fischbestände, dem Catch & Release nach! D. h. Den Fisch drillen und ihn nachher schonen zu lösen und wieder in die Feiheit zu entlassen.

Wie fischt ihr? Haltet ihr euch and das Bundesfischereigesetz oder betreibt ihr auch Catch & Release???
Catch & Release
Wer würde schon gegen bestehende Gesetzte verstoßen wollen und das auch noch öffentlich zugeben. Die Strafen bei Nichtbeachtung der einschlägigen Gesetze sind drastisch!

Liebe Grüße

Tom
*********_ulli Paar
99 Beiträge
Catch & Release
Gleich mal eine paar kleine Richtigstellungen:

[Klugscheißmodus an]

Bundesfischereigesetzt gibbet nit, das ist Ländersache.

Die einzelnen Fischereigesetze regeln nur das Zurücksetzen von untermaßigen oder in Schonzeit befindlichen Fischen.

Die Entnahme stützt sich auf das Tierschutzgesetz, wonach keinem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zugefügt oder es getötet werden darf.

[Klugscheißermodus aus]


Durch die Formulierung "vernünftigen Grund" ergeben sich eigentlich 2 Rechtsauffassungen. Die eine ist, wer angelt muss den Fisch mitnehmen, da er sonst ohne vernünftigen Grund Schmerzen zufügt, die andere ist, wenn ich einen Fisch fange, den ich nicht verwerten will/ kann, z. B. Barbe oder alter Karpfen, dann darf ich ihn nicht töten, denn da entfällt der vernünftige Grund.

Da wir sehr viel Hechte in den Niederlanden fangen, ist C&R für uns kein Thema, es ist dort Pflicht. Wenn wir ähnliche regelungen auch hier hätten, dann gäbe es garantiert auch einen besseren Raubfischbestand in unseren Gewässern.

LG

Ulli
***es Mann
6.412 Beiträge
Catch & Release
ist einiges anders aber auch dort sind einige dinge strenger geworden das man nicht mehr jeden fisch fangen darf oder nur angeln darf unter bestimmten begrenzungen und so.

naja was das thema hier in deutschland angeht sollte sinnloses töten von fischen vermieden werden.
ich selber töte die fische auch nur wenn sie zum eigenbedarf sind und bei mir sowie der familie auf den teller landen.



LG paar_siebi2005
**MI Paar
715 Beiträge
Catch & Release
Hierzu mal etwas aus der Gewässerordnung des LAVB.

4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische

Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.

lg m+c
Catch & Release
Nun ja, da nach neuesten Ergebnissen in der Forschung davon ausgegangen wird, das Fische zwar Schmerzrezeptoren haben, aber die zu Schmerzwahrnehmung nötige Hirnregion evolutionsbedingt fehlt, ist zumindest der Theorie Fischquälerei die Grundlage entzogen. Damit wäre auch ein Teil des Naturschutzgesetzes hinfällig und das Thema C&R überflüssig. Aber...
Allerdings weht der Wind in Deutschland bekanntlich anders als auf dem Rest der Welt und somit müßen wir uns wohl weiterhin damit herumschlagen. Ich für meinen Teil nehme nur das mit was ich auch verwerten will oder kann, der Rest wird schonend wieder in die Freiheit entlassen. Ein Hecht von 1,30 ist immer noch für Millionen Nachkommen gut und nur weil mal irgendwann irgendein Paragraphenfurzer entschieden hat,das ich ihn abschlagen muss, muss ich noch lange nicht so denken oder handeln.
Für meine Überzeugung stehe ich auch ein und würde nicht einen Cent Strafe zahlen, eher gehe ich in den Knast. Wird wieder ein gefundenes Fressen für die Medien.
Catch & Release
Der Anteil der Angler, die Catch and Release betreiben, wird größer. Neue Denkweisen in den Vereinen und Verbänden werden über kurz oder lang entsprechende Gesetzesänderungen herbeiführen.

Das wird auch höchste Eisenbahn.

Liebe Grüße Tom
Catch & Release
Na hoffentlich erleben wir das noch. Du weißt doch, Gottes Mühlen mahlen langsam aber die deutschen Gesetze ändern sich noch langsamer.
Profilbild
***ko Paar
1.175 Beiträge
Heißes Thema
Neben der eigenen, persönlichen Meinung, die wir hier NICHT niederschreiben werden, gibt es neben der relativ klaren rechtliche Interpretation ein deutliche Tendenz der Rechtsprechung und der Gesetzgebung.

Wir möchten zunächst mit einigen Zitaten aus diesem Thread und unseren Komentaren dazu Stellung nehmen.

Die Bundesfischereibehörde bestimmt, das maßige Fische die nicht unter Artenschutz stehen den Gewässer entnommen werden müssen.

Ist schon geschrieben worden. Aber das ist zum Thema Catch& Release ganz wichtig: Fischerei ist Ländersache. In den Landesfischereigesetzen wird das Catch & Release jedoch nirgends geregelt. Regelungen zum Mindestmaß oder zulässiges Zurücksetzen von laichfähigen Fischen berühren das Thema C&L nur am Rand und sind weder hilfreich noch durch den Gesetzgeber so gewollt.

Durch die Formulierung "vernünftigen Grund" ergeben sich eigentlich 2 Rechtsauffassungen. Die eine ist, wer angelt muss den Fisch mitnehmen, da er sonst ohne vernünftigen Grund Schmerzen zufügt, die andere ist, wenn ich einen Fisch fange, den ich nicht verwerten will/ kann, z. B. Barbe oder alter Karpfen, dann darf ich ihn nicht töten, denn da entfällt der vernünftige Grund.


Schön beschrieben. Das Dilema mit den Definitionen im Rechtssytem. Hier geht es um die Definition vernünftig im Sinne des Tierschutzgesetzes. Die Begriff "vernünftig" gehört zu dem objektiven Tatbestandsmerkmalen, welche im Bereich der subjektiven Tatbestandsmekmale eine erneute Prüfung erfährt.

Beispiel: Ihr geht als leidenschaftlicher Raubfischangler mit totem Köderfisch auf Zander. Ich beabsichtige unter anderem Zander für ein lecker Essen zu fangen. Daher mache ich auch alles um unnötigen Fehlfang zu vermeiden. Köderwahl, Fangplatz, Gewässer, Angeltechnik. Alles ist auf den Zander ausgelegt. Doch statt ein Zander geht mir ein kapitaler Karpfen an die Schnur. Hier wäre jetzt zu prüfen, ob dieser Fisch nicht zurückgesetzt werden könnte, da ich diesen Fisch weder fangen wollte, noch in verwerten will. ...aber ich könnte ihn verwerten. ...und das kann auch jeder. Daher wird nichteinmal hier ein Richter dem Angler recht geben.

Im Fall der Karpfenfischerei, bei dem der Angler schon heute weiß, das er seinen nächsten Kapitalen zurücksetzen wird, ist an eine erfolgreiche entlastende Argumetation aus dieser Ecke nicht zu denken.

Wer Angeln geht und bereits vor dem Fang weiß, dass er seinen Fang weder mitnehmen will, noch verwerten möchte düfte eigentlich nicht angeln gehen. So sieht es das Gesetz.

LAVB

Wer oder was ist das?

Ohne Zitat: @**MI: Da lehnt sich die Gewässerordnung aber mächtig aus dem Fenster. Ich selber habe bereits einige Gewässerordnungen geschrieben. Aber ich würde mich nicht trauen zum Thema Hältern so klar Stellung zu nehmen. (OffTopic)

Nun ja, da nach neuesten Ergebnissen in der Forschung davon ausgegangen wird, das Fische zwar Schmerzrezeptoren haben, aber die zu Schmerzwahrnehmung nötige Hirnregion evolutionsbedingt fehlt, ist zumindest der Theorie Fischquälerei die Grundlage entzogen.

Wenn es denn so einfach wäre. Die Arbeit dazu würde mich interessieren. Hast du da einmal eine Quelle zu. Würde mir meine rechtlich Arbeit deutlich erleichtern.

Damit wäre auch ein Teil des Naturschutzgesetzes hinfällig und das Thema C&R überflüssig. Aber...

Wiese das? Was hat Tierquälerei mit einem Naturschutzgesetz zu tun und wo wird dieses in diesem Bereich tangiert?

Der Anteil der Angler, die Catch and Release betreiben, wird größer. Neue Denkweisen in den Vereinen und Verbänden werden über kurz oder lang entsprechende Gesetzesänderungen herbeiführen.

Ja stimmt. Aber nicht in die Richtung wie wir das gerne hätten. Tierschutz ist mittlerweile im Grundrecht verankert.

Früher galt: Ein Tier ist eine Sache. Heute sagen unsere Gesetze im Klartext: Ein Tier ist keine Sache.

...und dann, Vereine und Verbände schaffen keine Gesetze. Wir werden da nichts daran ändern. Eher umgekehrt. Viele Freizeitfischer entfernen sich immer mehr von der geltenen Rechtsprechung und verschlafen die Tendenzen der Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Wir sehen dort eine große Gefahr. Catch & Release ist nur eines davon.

Weitere sind das Verwenden von Setzkeschern, die Besatzstrategien, Angeln als "Sport" etc...

Wir werden uns diesen Diskussionen stellen müssen. Ob sie uns schmecken oder nicht. Mit Wunschvorstellungen werden wir keine Lobbyarbeit leisten.

Unsere rein nüchterne Einschätzung zum Thema Catch & Relaese in Deutschland ist:

Catch and Relaese in seiner ursprünglichen Form erfüllt in Deutschland den Straftatbestand der Tierquälerei. Und das bereits im Versuchsstadium, wenn ich nur die Rute auswerfe.

Die Rechtsprechung und die Gesetzgeber werden dies in Zukunft nicht lockerer sehen, sondern den Ton eher verschärfen. ...und dies europaweit durchsetzen.


die deutschen Gesetze ändern sich noch langsamer

Tja, das düfte stimmen. Aber haben wir ernsthaft bei dem Thema C&L Bedarf daran? Wie sollte die denn aussehen?

Bedenkt dabei bitte: BGB, STGB und Tierschutzgesetz sind Bundesgesetze.

Fischerei wird jedoch geregelt in den Landesgesetzen.

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Gewässerordnungen oder Ähnliches sind Hausordnungen und entbinden nicht von der Beachtung der Gesetze.

Wie gesagt. Unsere Meinung zum Thema C&L ist in diesem Thread nicht enthalten.
Profilbild
***ko Paar
1.175 Beiträge
@Roman_Grit
Für meine Überzeugung stehe ich auch ein und würde nicht einen Cent Strafe zahlen, eher gehe ich in den Knast.


Menschen mit Rückrat brauchen wir. Doch, bist du dir da sicher?

Wird wieder ein gefundenes Fressen für die Medien.

Ja sicherlich. Nur nicht in unserem Sinn. Das wäre nur wieder ein gefundenes Fressen für die Presse um der Freizeitfischerei den dirty Mirror vor zu halten.

Nicht ein Artikel würde für uns(dich) in diesem Fall um Verständnis werben.

Daher Vorsicht mit diesem Thema.
@ two4four
Die gewünschte Abhandlung war in den letzten Ausgaben des ESOX. Ich hab sie mal eingescannt und angeheftet, leider fehlt mir der erste Teil. Die Originaldateien kann ich dir gerne zukommen lassen, brauche nur eine E-Mail Adresse per CM.
@ all
Sind wir Angler denn wirklich nicht erwachsen genug, um uns vorschreiben zu lassen, was wir töten oder am Leben lassen?
Trägt ein "Tierschutzgesetz" das einem vorschreibt, ein gesundes Lebewesen zu töten, seinen Namen zu Recht?
Oder ist das nur einfach wieder die deutsche Bürokratie, damit ein paar überbezahlte, unterbemittelte Beamte was zu tun haben?
**MI Paar
715 Beiträge
@ two4four
zu der Frage, was ist LAVB:

LANDESANGLERVERBAND BRANDENBURG e.V.

und zum selbst nachlesen hier etwas .landesanglerverband-bdg.

lg m+c
Profilbild
***ko Paar
1.175 Beiträge
Danke
@**MI: Danke für die Info. Als altem Westfalen war mir die Abkürzung nicht so geläufig.

@*******rit: Danke für die Hinweise. Ich werde mir die Arbeit aus dem Esox Artikel besorgen. Die Zeitschrift ist nicht zitierfähig. Wohl aber die Arbeit selber.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, daß die Initiative
Catch & Release nicht ausschließlich für das strikte Zurücksetzen aller Fische steht sondern für:

• eine sinnvolle und selektive Entnahme
• einen pflichtbewussten und respektvollen Umgang mit gefangenen
Fischen
• sinnvolle Schonmaße und angepasste Schonzeiten
• sowie alle Maßnahmen, die einer Verbesserung unserer Fischwelt
dienlich sind

In diesem Sinne

Tight Lines

Euer Tom
Genau meine Meinung, daher auch der Nachbarthreat. Einen ganz großen fangen und ohne schlechtes Gewissen wieder schwimmen lassen oder den 60er Hecht wieder freilassen, einfach weil ich heute keinen Appetit auf Hecht habe. Und wenn mir danach ist auch mal die 53er Schleie mitzunehmen, da werden von einem Fisch wenigstens zweie satt unde ich muß nicht zwei fangen. Sicher fällt es oft schwer, einen Kapitalen wieder frei zu lassen, besonders wenn kein Fotoaparat in der Nähe ist, aber da muß man(n) durch.
Lach, genau! Denn dafür gibts ja schließlich noch die Rübe und das Anglerlatein.

Liebe Grüße

Tom
**********htsie Paar
220 Beiträge
das thema bei dem sich die geister scheiden....
ich bin catch / release und friss angler.... ohne wenn und aber.
warum soll ich persönlich nen karpfen, der 25pfund und vielleicht mehr wiegt eins aufm kopf hauen und abstechen, wenn ich genau weiss das der fisch nichtmehr schmeckt.
auf der anderen seite, wieso sollte ich nur, weil nen wunderschöner zander mit 80 cm an der rute bissen hat, ihn zurücksetzen das er sich vermehren kann?
wenn man das thema catch and release genau nimmt, iss es an und für sich nen endlosthema ohne boden.
wieviele angler schreien sie angeln catch and release... hängen aber ne laube, rotfeder oder dergleichen an den haken, um damit auch hechte zander oder waller zu angeln.
entweder ich mach das releasen immer... oder garnicht.
ich entscheide ganz klar für mich persönlich was ich entnehme oder wieder freilasse. nen jäger hat auch die möglichkeit, den abzug zu drücken oder es beim beobachten zu belassen. ich als angler kann mir leider nicht aussuchen ob nen karpfen mit 4 pfund oder mit 30 pfund meinen köder nimmt.
fische die fotografiert werden...schwimmen wieder.
alles ander was verwertet wird (gegessen wird) wird nicht fotografiert.
was ich persönlich verabscheue, sind die trophäensammler, die nen fisch den kopf abschlagen um diesen dann zu präparieren, und den rest des fisches wegwerfen.
(soll jetzt keiner bitte persönlich nehmen, iss meine meinung, werde deswegen keinen verurteilen oder anprangern )
gruss joerg
In Irland klappt das wunderbar
Hallo alle zusammen,

möchte auch noch kurz meinen Senf dazugeben... *zwinker*

Ich war 2008 auf Bootsurlaub in Irland. Tatsache ist das es dort sogar unter Strafe steht Hechte über 50 cm zu töten. Ausser es besteht die Gefahr das der Hecht durch Verletzungen sowieso eingeht. Wobei der Angler Beweispflicht hat. Zusätzlich gibt es noch eine Gewichtsbegrenzung pro Angler pro Tag.
Glaub es waren 1,5 kg Hechtfleisch pro Tag und Angler. Nagelt mich aber was das Gewicht angeht bitte nicht fest. *zwinker*

Desweiteren gibt es noch ähnliche Verordnungen für die anderen Fischarten (Forellen, Lachs und etliche Friedfische).

Der Hintergedanke liegt auf der Hand. Große und gesunde Fische sichern den natürlichen Fortbestand der Art und sorgen damit für Nachzucht ohne aufwendigen und teuren Besatz.
Ausserdem wollen ja schließlich viele Angeltouristen weiter jährlich supertolle Hechte und Lachse fangen. *zwinker*

Was noch für C&R spricht ist die Tatsache das z.B. der Dorschbestand akut gefährdet ist. Wenn schon (meines Wissens nach) ein Fangverbot für Laichdorsch nicht realisiert wird, dann sollte wenigstens der Nachhaltige Angler soviel Mut haben und den Fisch schonend zurück setzen.
Die Frage bezüglich Stress der Fische lasse ich mal dahingestellt...

Ich persönlich halte es wie viele andere Angler... Schonmaße und Zeiten werden eingehalten. Will ja noch länger fischen gehen. *zwinker*
Aber ich töte nicht um jeden Preis einen 20 jährigen Karpfen der mich mit Kugelrunden Augen "angrunzt"!
Der Respekt vor dem Fisch ist größer als mein Trieb zu überleben.


Petri Heil in die Runde,

Skoobi
*****608 Paar
97 Beiträge
Gesetzesverstoß...!!!
Also wenn ich die ganze Diskussion hier über das Thema "Catch & Release" verfolge bekomme ich ja immer mehr ein schlechtes Gewissen! *ggg*
Als Karpfenangler gibt es für mich gar nichts anderes als meine Fische zurück zu setzen und auch gut Hechte bzw. andere Fischarten setze ich wieder in ihr Element zurück bevor ich im Kochtopf merke, dass sie scheisse schmecken!!!
Weil, ein Fisch schwimmt besser und gesünder im Wasser als in einer BIO-Tonne!

Mal drüber nachdenken!!!!!!!

LG die Matit´s
Yes, we can !
Also ich setze auch grundsätzlich JEDEN Fisch zurück.
Es sei denn ist so stark verletzt das dies nicht möglich ist, allerdings angel ich nur mit Kunstködern und da kommt das relativ selten vor wenn man weiss wies geht.
Stehe total hinter C&R und finde das es noch mehr Leute betreiben sollten. Und die einzelnen Bundesländer sollten sich auch mal überlegen das ganze zu unterstützen denn wir wollen ja auch noch in 3o Jahren große und viele Fische fangen.
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